Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder
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Bürger und der Gesellschaft im Bereich der Küstenzonen und Meere werden als unterstützender<br />
Faktor angesehen; sowohl im Bereich Meereswirtschaft als auch im Bereich der Meeresumwelt.<br />
Die Verbreitung der Informationen über Küstenregionen ist e<strong>in</strong>e wichtige Voraussetzung, um die<br />
Partizipation an allen Sektoren des <strong>IKZM</strong> zu gewährleisten.<br />
Im Kontext der grenzüberschreitenden Bildung und des damit verbundenen längerfristigen<br />
Kooperations- und Abstimmungsbedarfes sämtlicher Akteure ist e<strong>in</strong>e Informationsverbreitung<br />
über die Küstenprobleme des Nachbarstaates mit Hilfe von geme<strong>in</strong>samen Projekten,<br />
Programmen, Konferenzen und anderen Instrumenten für die Wissensverbreitung zu<br />
gewährleisten. Das Erlernen und die Beherrschung der Sprache des Nachbarstaates hat e<strong>in</strong>e<br />
wesentliche Bedeutung für das Vertrauen unter den grenzüberschreitenden Akteursnetzwerken.<br />
Im Gegensatz dazu wirken sich Sprachunterschiede negativ auf den Aufbau von Vertrauen aus.<br />
(BACHMANN 2001: 347; WELTER 2004: 8; nach KLEIN-HITPAß, LEIBENATH & KNIPPSCHILD 2006:<br />
60f). Speziell für die Tourismuswirtschaft spielt die Bereitschaft, die Sprache des jeweils anderen<br />
Nachbarn zu lernen e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle.<br />
<strong>IKZM</strong>-Handlungsfeld<br />
15<br />
Grenzüberschreitend<br />
relevant<br />
Grenzüberschreitend<br />
irrelevant<br />
1. Fischerei und Aquakultur X<br />
2. Verkehr X<br />
3. Energie X<br />
4. Ressourcenbewirtschaftung X<br />
5. Artenschutz und Schutz von Lebensräumen X<br />
6. Kulturerbe X<br />
7. Beschäftigung X<br />
8. Regionalentwicklung im ländlichen wie im städtischen Raum X<br />
9. Fremdenverkehr und Erholung X<br />
10. Industrie und Bergbau X<br />
11. Abfallwirtschaft X<br />
12. Landwirtschaft X<br />
13. Bildung X<br />
Tabelle 1: <strong>Grenzüberschreitende</strong> <strong>IKZM</strong> Handlungsfelder<br />
Von den 13 <strong>IKZM</strong> Handlungsfeldern weisen neun grenzüberschreitende Merkmale auf. Davon<br />
s<strong>in</strong>d sechs Handlungsfelder mit Nutzungsansprüchen und zwei mit Schutzansprüchen.