Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder
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Flüsse; Wassermangel und Erosion der natürlichen Küstenl<strong>in</strong>ien und Überschwemmungen. Nicht<br />
nur chemische Änderungen, sondern auch Änderungen der Wassermengen (etwa durch die<br />
Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken) oder der Temperatur (z. B. durch die<br />
Wasserkühlung von Atomreaktoren) e<strong>in</strong>es B<strong>in</strong>nengewässers auf dem Hoheitsgebiet e<strong>in</strong>es Staates<br />
können zu erheblichen Schäden jenseits dessen Grenzen führen und schaffen Problemfelder für<br />
die grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong>. Auch die Abwasserre<strong>in</strong>igung gehört zu den<br />
<strong>in</strong>tensivsten Bereichen der grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong>. Dies kann z. B. die<br />
Mitnutzung e<strong>in</strong>er bereits von der Nachbargeme<strong>in</strong>de betriebenen Kläranlage se<strong>in</strong>. Bei<br />
Katastrophen spielt die grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> im Bereich der gegenseitigen<br />
Hilfeleistung ebenfalls e<strong>in</strong>e Rolle. Umgekehrt bedarf Kanalisierung oder E<strong>in</strong>deichung e<strong>in</strong>es<br />
Flusses durch e<strong>in</strong>en Anliegerstaat e<strong>in</strong>er grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong>, um<br />
Hochwasserkatastrophen grenzüberschreitenden Ausmaßes zu vermeiden.<br />
• Artenschutz und Schutz von Lebensräumen<br />
Artenschutz und Schutz von Lebensräumen s<strong>in</strong>d subjekt- beziehungsweise objektbezogen. Im<br />
Rahmen des Arten- und Lebensraumschutzes s<strong>in</strong>d erst über den sekundären Schutzanspruch auch<br />
solche Güter wie Luft, Boden oder Wasser miterfasst. Der Artenschutz hat zum Ziel, die<br />
Biodiversität und damit die Lebensräume nachhaltig zu erhalten, so dass ihre Leistungsfähigkeit<br />
dauerhaft gewahrt und das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibt. (EDLER 2005: 16f) Arten-<br />
und Lebensraumschutz s<strong>in</strong>d grenzüberschreitender Natur. E<strong>in</strong>e grenzüberschreitende<br />
<strong>Zusammenarbeit</strong> kann <strong>in</strong> den grenzüberschreitenden Naturschutzreservaten bzw. -parks, die<br />
durch ihre Funktionen den Schutz von Arten und Lebensraum gewährleisten, stattf<strong>in</strong>den.<br />
Während beim Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe lediglich die Interessen von wenigen<br />
Flussanra<strong>in</strong>erstaaten zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d, betrifft der Meeresumweltschutz e<strong>in</strong>e Vielzahl von<br />
Staaten auf der ganzen Welt.<br />
• Kulturerbe<br />
Kulturerbe me<strong>in</strong>t den geme<strong>in</strong>samen Besitzstand, welcher nicht nur Naturdenkmäler sondern auch<br />
vom Menschen geschaffene Denkmäler archäologischer, kultureller und technischer Natur<br />
umfasst. Darunter fallen auch das Brauchtum und historische Sitten. (EDLER 2005: 17) Die mit<br />
dem Kulturerbe auftretenden Probleme, wie die Zerstörung des desselbigen durch die<br />
M<strong>in</strong>eraliengew<strong>in</strong>nung und die Ausweitung der Infrastruktur s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar<br />
grenzüberschreitender Natur. Es sei denn, diese verursachen Küstenerosion auf dem Gebiet e<strong>in</strong>es<br />
Staates und haben Auswirkungen auf die Küstengestaltung des anderen Nachbarstaates.<br />
• Beschäftigung<br />
Die Beschäftigung kann als e<strong>in</strong>kunftsorientierte Betätigung der Menschen <strong>in</strong> der vorherrschenden<br />
Gew<strong>in</strong>norientierung des Marktes def<strong>in</strong>iert werden. In diesen Bereich fallen nicht nur die<br />
Beschäftigten sondern auch die Arbeitgeber als Beschäftigungs<strong>in</strong>itiatoren. Die negative Form der<br />
Beschäftigung ist die Arbeitslosigkeit. (EDLER 2005: 12)<br />
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