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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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Flüsse; Wassermangel und Erosion der natürlichen Küstenl<strong>in</strong>ien und Überschwemmungen. Nicht<br />

nur chemische Änderungen, sondern auch Änderungen der Wassermengen (etwa durch die<br />

Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken) oder der Temperatur (z. B. durch die<br />

Wasserkühlung von Atomreaktoren) e<strong>in</strong>es B<strong>in</strong>nengewässers auf dem Hoheitsgebiet e<strong>in</strong>es Staates<br />

können zu erheblichen Schäden jenseits dessen Grenzen führen und schaffen Problemfelder für<br />

die grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong>. Auch die Abwasserre<strong>in</strong>igung gehört zu den<br />

<strong>in</strong>tensivsten Bereichen der grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong>. Dies kann z. B. die<br />

Mitnutzung e<strong>in</strong>er bereits von der Nachbargeme<strong>in</strong>de betriebenen Kläranlage se<strong>in</strong>. Bei<br />

Katastrophen spielt die grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> im Bereich der gegenseitigen<br />

Hilfeleistung ebenfalls e<strong>in</strong>e Rolle. Umgekehrt bedarf Kanalisierung oder E<strong>in</strong>deichung e<strong>in</strong>es<br />

Flusses durch e<strong>in</strong>en Anliegerstaat e<strong>in</strong>er grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong>, um<br />

Hochwasserkatastrophen grenzüberschreitenden Ausmaßes zu vermeiden.<br />

• Artenschutz und Schutz von Lebensräumen<br />

Artenschutz und Schutz von Lebensräumen s<strong>in</strong>d subjekt- beziehungsweise objektbezogen. Im<br />

Rahmen des Arten- und Lebensraumschutzes s<strong>in</strong>d erst über den sekundären Schutzanspruch auch<br />

solche Güter wie Luft, Boden oder Wasser miterfasst. Der Artenschutz hat zum Ziel, die<br />

Biodiversität und damit die Lebensräume nachhaltig zu erhalten, so dass ihre Leistungsfähigkeit<br />

dauerhaft gewahrt und das ökologische Gleichgewicht erhalten bleibt. (EDLER 2005: 16f) Arten-<br />

und Lebensraumschutz s<strong>in</strong>d grenzüberschreitender Natur. E<strong>in</strong>e grenzüberschreitende<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> kann <strong>in</strong> den grenzüberschreitenden Naturschutzreservaten bzw. -parks, die<br />

durch ihre Funktionen den Schutz von Arten und Lebensraum gewährleisten, stattf<strong>in</strong>den.<br />

Während beim Schutz grenzüberschreitender Wasserläufe lediglich die Interessen von wenigen<br />

Flussanra<strong>in</strong>erstaaten zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d, betrifft der Meeresumweltschutz e<strong>in</strong>e Vielzahl von<br />

Staaten auf der ganzen Welt.<br />

• Kulturerbe<br />

Kulturerbe me<strong>in</strong>t den geme<strong>in</strong>samen Besitzstand, welcher nicht nur Naturdenkmäler sondern auch<br />

vom Menschen geschaffene Denkmäler archäologischer, kultureller und technischer Natur<br />

umfasst. Darunter fallen auch das Brauchtum und historische Sitten. (EDLER 2005: 17) Die mit<br />

dem Kulturerbe auftretenden Probleme, wie die Zerstörung des desselbigen durch die<br />

M<strong>in</strong>eraliengew<strong>in</strong>nung und die Ausweitung der Infrastruktur s<strong>in</strong>d nicht unmittelbar<br />

grenzüberschreitender Natur. Es sei denn, diese verursachen Küstenerosion auf dem Gebiet e<strong>in</strong>es<br />

Staates und haben Auswirkungen auf die Küstengestaltung des anderen Nachbarstaates.<br />

• Beschäftigung<br />

Die Beschäftigung kann als e<strong>in</strong>kunftsorientierte Betätigung der Menschen <strong>in</strong> der vorherrschenden<br />

Gew<strong>in</strong>norientierung des Marktes def<strong>in</strong>iert werden. In diesen Bereich fallen nicht nur die<br />

Beschäftigten sondern auch die Arbeitgeber als Beschäftigungs<strong>in</strong>itiatoren. Die negative Form der<br />

Beschäftigung ist die Arbeitslosigkeit. (EDLER 2005: 12)<br />

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