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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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II. Zum Begriff e<strong>in</strong>es <strong>IKZM</strong><br />

Die EU def<strong>in</strong>iert das <strong>IKZM</strong> <strong>in</strong> ihrer Empfehlung 2002/413 EG zur Umsetzung e<strong>in</strong>er Strategie für<br />

e<strong>in</strong> <strong>in</strong>tegriertes Management der Küstengebiete (<strong>IKZM</strong>) <strong>in</strong> Europa vom 30.05.2002 dadurch, dass<br />

"Integriertes Küstenzonenmanagement (…) e<strong>in</strong> dynamischer, kont<strong>in</strong>uierlicher, iterativer und vom<br />

Nachhaltigkeitsgrundsatz geleiteter Prozess unter systematischer Koord<strong>in</strong>ation aller<br />

Entwicklungen im Küstenbereich, jeweils <strong>in</strong> denen durch die natürliche Dynamik und<br />

Belastbarkeit der Region gesetzten Grenzen“ ist.<br />

Die nachhaltige Nutzung der Küstenzone, d.h. e<strong>in</strong>er Entwicklung des Küstenbereichs unter<br />

ausgewogener Berücksichtigung von Nutzungs<strong>in</strong>teressen und Schutzbedürfnissen und der<br />

Beachtung der Bedürfnisse nachfolgender Generationen, des Technologie- und<br />

Nutzungsartenfortschritts und des grundsätzlichen Freiraumbedarfs im Küstenbereich, betrifft<br />

alle Bereiche bzw. Sektoren, die das <strong>IKZM</strong> umfasst. Die Empfehlung 2002/413/EG zum <strong>IKZM</strong><br />

bestimmt dreizehn solche Bereiche, die Bestandteil e<strong>in</strong>es Küstenzonenmanagements se<strong>in</strong> können:<br />

• Fischerei und Aquakultur,<br />

• Verkehr,<br />

• Energie,<br />

• Ressourcenbewirtschaftung,<br />

• Artenschutz und Schutz von Lebensräumen,<br />

• Kulturerbe,<br />

• Beschäftigung,<br />

• Regionalentwicklung im ländlichen wie im städtischen Raum,<br />

• Fremdenverkehr und Erholung,<br />

• Industrie und Bergbau,<br />

• Abfallwirtschaft,<br />

• Landwirtschaft,<br />

• Bildung.<br />

Das Management der Küstengebiete soll darüber h<strong>in</strong>aus folgende Aufgaben und Ziele beachten:<br />

• Schutz der Küstenumwelt,<br />

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