Dorfbrunnenleite 1608 - Gemeinde Schattdorf
Dorfbrunnenleite 1608 - Gemeinde Schattdorf
Dorfbrunnenleite 1608 - Gemeinde Schattdorf
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Geschichte der Wasserversorgung <strong>Schattdorf</strong><br />
Dazu kam, dass diese offenen Bäche im Winter vereisten. Um zum Wasser zu gelangen, musste<br />
man zuerst eine mehrere Zentimeter dicke Eisdecke durchschlagen. Bei so vielen Unannehmlichkeiten<br />
versteht es sich, dass der Wunsch, sauberes Wasser aus einem in der Nähe liegenden<br />
Dorfbrunnen beziehen zu können, sicher vorhanden war. Es fehlten nur noch der Initiant und das<br />
politische Durchsetzen zu einem tragbaren Preis. Im Historischen Neujahrsblatt von 1917 hat Spitalpfarrer<br />
Joseph Müller einen Beitrag über den „Ausgang des altadeligen Geschlechtes von Moos“<br />
veröffentlicht. Aus dieser Veröffentlichung sind uns der Brunnenstifter und der Inhalt des leider<br />
verloren gegangenen Stiftungsbriefes bekannt. In diesem Brief steht vereinfacht etwa Folgendes<br />
geschrieben: „Junker Andreas von Moos verspricht den Dorfgenossen von <strong>Schattdorf</strong>, den Brunnen<br />
(Quelle), welcher in seinem Grundstück Talacherli entspringt, zur Wasserversorgung zu geben<br />
und durch seine Güter Talacherli und Steinentrib zu leiten. Mit der Bedingung, dass die Dorfgenossen<br />
auf ihre Kosten das Wasser ableiten und diese Wasserleitung in alle Ewigkeit erhalten sollen.<br />
Ferner bestimmt Andreas von Moos, dass nach Absterben seiner Nachkommen beide Güter,<br />
Talacherli und Steinentrib, dem Brunnen eigentümlich verfallen sollen, damit diese Brunnenleitung<br />
in ihrer Existenz gesichert sei. Bis zum Absterben seiner Erben und Besitzer dieser beiden Güter<br />
dürfen seine Rechtsnachkommen, diese Güter weder verkaufen, verkümmern lassen noch verändern.“<br />
Dies alles war, mit Datum vom 22. August 1605, auf einem Pergamentpapier geschrieben<br />
und mit dem Urner Gerichtssiegel versehen. Später haben sich die Parteien in einem Vergleich<br />
gefunden, dass diese beiden Güter erst nach Absterben des jungen Andreas Töchter und auch<br />
des Felixen Töchter dem Brunnen verfallen solle. Diese Original-Urkunde und das Brunnenurbar<br />
waren im sogenannten Brunnenkistli (Brunnenlade) verwahrt.<br />
An das Tit. Landammannamt von Uri in Altdorf<br />
<strong>Schattdorf</strong>, den 1. Mai 1887<br />
Heute Vormittag halb acht Uhr wurde im Gangbach bei der Spitzrütti des Franz Josef<br />
Zurfluh, <strong>Schattdorf</strong>, die ca. eine halbe Stunde vorher beim Wasserholen aus benanntem<br />
Bach, ob <strong>Gemeinde</strong>schreiber Josef Zgraggens Mätteli daselbst dreingefallene<br />
Jungfrau Johanna Walker, des Kaspar Josef sel. von <strong>Schattdorf</strong>, geboren den<br />
27 Jänner 1873, als Leiche infolge erhaltener schwerer Kopfverletzung und ertrinken<br />
zugleich auf der ca. 12 Minuten langer Fahrt, von dem Johann Gisler, (Oberfelders)<br />
herausgezogen.<br />
Aus allen übereistimmenden und nicht zu bezweifelnden Umständen ist alle und jede<br />
absichtliche oder fahrlässige Schuld ausgeschlossen.<br />
So bezeugen:<br />
Ratsherr: (N N)<br />
<strong>Gemeinde</strong>schreiber: Jos. Zgraggen<br />
Walter Renggli, <strong>Schattdorf</strong>, 2008 7 von 48