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Dorfbrunnenleite 1608 - Gemeinde Schattdorf

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Geschichte der Wasserversorgung <strong>Schattdorf</strong><br />

Dazu kam, dass diese offenen Bäche im Winter vereisten. Um zum Wasser zu gelangen, musste<br />

man zuerst eine mehrere Zentimeter dicke Eisdecke durchschlagen. Bei so vielen Unannehmlichkeiten<br />

versteht es sich, dass der Wunsch, sauberes Wasser aus einem in der Nähe liegenden<br />

Dorfbrunnen beziehen zu können, sicher vorhanden war. Es fehlten nur noch der Initiant und das<br />

politische Durchsetzen zu einem tragbaren Preis. Im Historischen Neujahrsblatt von 1917 hat Spitalpfarrer<br />

Joseph Müller einen Beitrag über den „Ausgang des altadeligen Geschlechtes von Moos“<br />

veröffentlicht. Aus dieser Veröffentlichung sind uns der Brunnenstifter und der Inhalt des leider<br />

verloren gegangenen Stiftungsbriefes bekannt. In diesem Brief steht vereinfacht etwa Folgendes<br />

geschrieben: „Junker Andreas von Moos verspricht den Dorfgenossen von <strong>Schattdorf</strong>, den Brunnen<br />

(Quelle), welcher in seinem Grundstück Talacherli entspringt, zur Wasserversorgung zu geben<br />

und durch seine Güter Talacherli und Steinentrib zu leiten. Mit der Bedingung, dass die Dorfgenossen<br />

auf ihre Kosten das Wasser ableiten und diese Wasserleitung in alle Ewigkeit erhalten sollen.<br />

Ferner bestimmt Andreas von Moos, dass nach Absterben seiner Nachkommen beide Güter,<br />

Talacherli und Steinentrib, dem Brunnen eigentümlich verfallen sollen, damit diese Brunnenleitung<br />

in ihrer Existenz gesichert sei. Bis zum Absterben seiner Erben und Besitzer dieser beiden Güter<br />

dürfen seine Rechtsnachkommen, diese Güter weder verkaufen, verkümmern lassen noch verändern.“<br />

Dies alles war, mit Datum vom 22. August 1605, auf einem Pergamentpapier geschrieben<br />

und mit dem Urner Gerichtssiegel versehen. Später haben sich die Parteien in einem Vergleich<br />

gefunden, dass diese beiden Güter erst nach Absterben des jungen Andreas Töchter und auch<br />

des Felixen Töchter dem Brunnen verfallen solle. Diese Original-Urkunde und das Brunnenurbar<br />

waren im sogenannten Brunnenkistli (Brunnenlade) verwahrt.<br />

An das Tit. Landammannamt von Uri in Altdorf<br />

<strong>Schattdorf</strong>, den 1. Mai 1887<br />

Heute Vormittag halb acht Uhr wurde im Gangbach bei der Spitzrütti des Franz Josef<br />

Zurfluh, <strong>Schattdorf</strong>, die ca. eine halbe Stunde vorher beim Wasserholen aus benanntem<br />

Bach, ob <strong>Gemeinde</strong>schreiber Josef Zgraggens Mätteli daselbst dreingefallene<br />

Jungfrau Johanna Walker, des Kaspar Josef sel. von <strong>Schattdorf</strong>, geboren den<br />

27 Jänner 1873, als Leiche infolge erhaltener schwerer Kopfverletzung und ertrinken<br />

zugleich auf der ca. 12 Minuten langer Fahrt, von dem Johann Gisler, (Oberfelders)<br />

herausgezogen.<br />

Aus allen übereistimmenden und nicht zu bezweifelnden Umständen ist alle und jede<br />

absichtliche oder fahrlässige Schuld ausgeschlossen.<br />

So bezeugen:<br />

Ratsherr: (N N)<br />

<strong>Gemeinde</strong>schreiber: Jos. Zgraggen<br />

Walter Renggli, <strong>Schattdorf</strong>, 2008 7 von 48

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