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Dorfbrunnenleite 1608 - Gemeinde Schattdorf

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Geschichte der Wasserversorgung <strong>Schattdorf</strong><br />

dieser Leitung waren Xaver Walker und Kompanie, Landstrasse. 1896 erstellten ab dem Dorfbrunnen<br />

bei Stadler<br />

Franzen in der Steinermatte die unterliegenden Güterbesitzer eine Leitung zum Stall des Josef<br />

Herger, Benziger, weiter zum Gasthaus Brückli des Ratsherrn Simmen und zum Weingarten des<br />

Augustin Schuler. Beim Neubau der Wasserversorgung war diese Leitung erst 12 Jahre alt. Es ist<br />

die einzige Privatleitung, welche in den Besitz der neuen Wasserversorgung überging. Das Wasser<br />

fliesst nun in umgekehrter Richtung von der Gotthardstrasse her zum Haus Stadler in der Steinermatte.<br />

Das Wasser der von Andreas von Moos geschenkten Quelle im unteren Talacherli reichte über<br />

200 Jahre. Es war ja auch die Quelle mit der grössten Schüttung. Erst 1827 lesen wir im <strong>Gemeinde</strong>ratsprotokoll,<br />

dem Andreas Lusser im Kahlenbiel wird ein Stöckli Holz im Bannwald bewilligt für<br />

die neu gegebene Quelle. Mit diesem Stöckli soll er bezahlt und zufrieden gestellt sein und weder<br />

von ihm noch von nachfolgenden Besitzern dieses Gutes (Kahlenbiel) mehr gefordert werden.<br />

1871 erscheint erneut ein Quellenkauf im GR Protokoll. Dem Schuster Franz Herger im Kahlenbiel<br />

wird für Fr. 30.-- eine weitere Quelle abgekauft. Herger handelt für sich jedoch das nötige Wasser<br />

zu seinem Gaden ein.<br />

Die <strong>Dorfbrunnenleite</strong> war eine<br />

öffentlich-rechtliche Institution<br />

Die Namen Brunnengenossen, Kirchgenossen oder Dorfgenossen wurden abwechselnd immer<br />

wieder gebraucht. Wenn es um eine Sache der Brunnenleite ging, nannte man die Dorfleute Brunnengenossen,<br />

im anderen Fall Kirchgenossen oder auch Dorfgenossen. Die Beamten, der Brunnenvogt<br />

und der Brunnenleiter wurden von der Dorfgemeinde gewählt und der <strong>Gemeinde</strong>rat, früher<br />

Dorfgericht genannt, hatte die Aufsicht über diese Beamten. Die vom Brunnenvogt vorgelegte<br />

Brunnenrechnung wurde von einem gemeinderätlichen Ausschuss kontrolliert. Zum Anzapfen der<br />

Leite für privaten Gebrauch war nur die Dorfgemeinde zuständig. Verbindliches Reglement war der<br />

Brunnenbrief von <strong>1608</strong>, in dem als oberste Instanz die „gemeine Kilchsgnossen“ genannt werden,<br />

also die gemeinsam versammelten Kirchgenossen in der Dorfgemeinde. Beim Übergang von der<br />

alten zur neuen Wasserversorgung gab es keine Auflösung einer Genossenschaft mit Abtretung<br />

an die neue Institution. Das Vermögen wie das noch brauchbare Material gingen gemäss Dorfgemeindebeschluss<br />

an die neue Wasserversorgung. Selbst die alten verliehenen Wasserrechte an<br />

Private, anerkannte die neue Wasserversorgung ohne Kommentar. Somit steht fest, die <strong>Dorfbrunnenleite</strong><br />

war eine öffentlich-rechtliche Institution der <strong>Gemeinde</strong> und die neue Wasserversorgung ist<br />

nur die Fortführung dieser alten Tradition. <strong>Schattdorf</strong> ist somit sicher eine der wenigen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

des Kantons Uri, welche eine so alte <strong>Gemeinde</strong>wasserversorgung besitzt. Zum Vergleich: Altdorf<br />

hatte vor 1888 recht komplizierte Verhältnisse, da zum einen private Leitungen eigene Quellen<br />

Walter Renggli, <strong>Schattdorf</strong>, 2008 12 von 48

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