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Das neue Jahr - Stadt Dohna

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Nummer 2 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde MüglitztalSeite 8Amtliche Bekanntmachungender Gemeinde MüglitztalDie nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Müglitztalfindet am Mittwoch, d. 29.02.2012 um 19.00 Uhr in derGemeindeverwaltung im OT Weesenstein statt.Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den aktuellen Aushängen.Bekanntmachungder öffentlichen Auslegung derHaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan derGemeinde Müglitztal für das Haushaltsjahr 2012Zum Erlangen der Rechtswirksamkeit wird die beigefügte Haushaltssatzunggemäß § 76 Abs. 3 in Verbindung mit § 119 Abs. 1der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) inder Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGV-BL. S. 55, 159), rechtsbereinigt mit Stand vom 11.07.2009 hiermitöffentlich bekannt gemacht. Sie tritt mit Wirkung vom 01.01.2012in Kraft. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2012 mitdem Haushaltsplan erfolgt in der Zeit vomMontag, den 06.02.2012 bis zum Dienstag, den 14.02.2012im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>, Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong>, in derKämmerei, 1. Etage während der üblichen Dienstzeiten der Verwaltung.Montag8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 UhrDienstag8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 UhrMittwoch8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 UhrDonnerstag 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 UhrFreitag8.30 - 12.00 UhrDie Einsichtnahme ist kostenlos.<strong>Dohna</strong>. den 24.01.2012GlöcknerBürgermeisterHaushaltssatzung der GemeindeMüglitztal für das Haushaltsjahr 2012Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55, 159), rechtsbereinigt mit Standvom 11.07.2009 hat der Gemeinderat der Gemeinde Müglitztalam 07.12.2011 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2012 beschlossen:§ 1Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit1. Einnahmen und Ausgaben von je 2.970.085 EURdavon:im Verwaltungshaushalt2.455.825 EURim Vermögenshaushalt514.260 EUR2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenenKreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0,00 EUR3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenvon0,00 EUR§ 2Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetztfür die Gemeindekasse auf450.000 EUR§ 3Die Hebesätze werden festgesetzt1. für die Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftlichenBetriebe (Grundsteuer A) auf 345 v. H.b) für die Grundstücke(Grundsteuer B) auf 435 v. H.2. für die Gewerbesteuer aufder Steuermessbeträge. 435 v. H.§ 4Der dem Haushaltsplan 2012 beigefügte Stellenplan ist Bestandteilder Haushaltssatzung.§ 5Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.Müglitztal, den 24.01.2012GlöcknerBürgermeisterHinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsGemO)Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftenzustande gekommen sind, gelten ein <strong>Jahr</strong> nach ihrer Bekanntgabeals von Anfang an gültig zustande gekommen.<strong>Das</strong> gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungoder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wordensind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemOwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandethat oderb) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüberder Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden.So kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermanndiese Verletzung geltend machen.Müglitztal, den 24.01.2012GlöcknerBürgermeisterHortanmeldungenfür das Schuljahr 2012/13Sehr geehrte Eltern,wenn Sie für das kommende Schuljahr einen Hortplatz für IhrKind in der Gemeinde Müglitztal benötigen, bitten wir Sie biszum 01.03.2012 eine Voranmeldung im Gemeindeamt Weesensteinabzugeben. Erhältlich sind die Voranmeldungen inden Kindereinrichtungen sowie im Gemeindeamt Müglitztal.Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Damme unter03 50 27/57 72.

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