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Das neue Jahr - Stadt Dohna

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Seite 7 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde MüglitztalNummer 2Sportvereineund Sportgruppen aufgepasst!Die Anträge für die regelmäßigen Trainingszeiten in der Sporthalle<strong>Dohna</strong> für die Sommerbelegung 2012 (ab 02.04.2012)sind bis zum 24.02.2012 bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>,Am Markt 11, 01809 <strong>Dohna</strong> schriftlich einzureichen.Zu spät eingegangene Anträge können bei der Vergabe vonTrainingszeiten nicht berücksichtigt werden.Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Leimer, Schulsachbearbeiterin(Tel. 0 35 29/51 22 49).Bitte geben Sie im Antrag auch an, welcher Nutzungsgruppedie betreffende Trainingseinheit zugehörig ist.• Gruppe A:Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) in <strong>Dohna</strong>erSportvereinen• Gruppe B:Erwachsene in <strong>Dohna</strong>er Sportvereinen, Feuerwehrsport• Gruppe C:Sonstige nicht kommerzielle Nutzung13. RathausausstellungVom 11. Januar bis 31. März 2012 sind während derÖffnungszeiten im <strong>Dohna</strong>er RathausGobelins - Stillleben und Landschaften -von Maria Frömmel aus Pirna-Mockethal zu sehen.Bekanntmachungder Landesdirektion Dresdennach dem Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG) über einen Antrag auf Erteilung einerLeitungs- und AnlagenrechtsbescheinigungGemarkung Gamig der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>vom 5. Januar 2012Die Landesdirektion Dresden gibt bekannt, dass der ZweckverbandWasserversorgung Pirna/Sebnitz, Hauptstraße 110, 01809Heidenau, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigunggemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. IS. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzes vom17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2706) geändert worden ist,gestellt hat.Der Antrag umfasst bestehende Trinkwasserleitungen nebst Sonder-und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen in der GemarkungGamig (DN 100, DN 200) der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>.Die von den Anlagen betroffenen Grundstückseigentümer der Flurstückeder oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichtenAntrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeitvom 27. Februar 2012 bis einschließlich 26. März 2012während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen09:00 Uhr und 15:00 Uhr, freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr)in der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,Zimmer 2023, einsehen.Die Landesdirektion Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungnach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristgemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 derVerordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzesund anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen einebeschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgungund -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandeneDienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober1990. Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereitsentstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden,dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückserteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass dievon dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführungnicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nurdagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einerLeitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmendargestellt, betroffen wird.Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfristerhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14(Zimmer 2023) bereit.Dresden, den 5. Januar 2012Landesdirektion DresdenBenno KaplonekStellv. ReferatsleiterSprechzeiten der GemeindeverwaltungMüglitztal, Schulstraße 18Montag9.00 - 12.00 UhrDienstag9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrMittwochgeschlossenDonnerstag9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 UhrFreitaggeschlossenTelefonnummern (Vorwahl: 03 50 27), Fax: 54 39BürgermeisterHerr Glöckner 57 73E-Mailjoerg.gloeckner@gemeinde-mueglitztal.deSekretariatFrau Weinhold 57 71E-Mailulrike.weinhold@gemeinde-mueglitztal.deSachbearbeiter KitaAusnahmegenehmigungen nach Polizeiverordnung/Lagerfeuer/Feuerwerk<strong>Dohna</strong> + MüglitztalFrau Damme 57 72E-Mailsylvia.damme@gemeinde-mueglitztal.deFeuerwehrangelegenheiten/Baumfällung<strong>Dohna</strong> + MüglitztalOrdnungsamt (Sondernutzungen, Aufgrabegenehmigungen,Verkehrsrechtliche Genehmigungen)Frau Krause 57 71E-Mailsteffi.krause@gemeinde-mueglitztal.deBauverwaltung<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Dohna</strong>Tiefbau - Herr Heise 0 35 29/56 36 61Hochbau - Frau Thiemer 0 35 29/56 36 63Friedensrichter der Gemeinde MüglitztalHerr Prof. Dr. Jörn Krimmling 03 52 06/3 01 10

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