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Das neue Jahr - Stadt Dohna

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Seite 3 Lokalanzeiger der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> und der Gemeinde MüglitztalNummer 2Amtliche Bekanntmachungender <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong><strong>Stadt</strong>ratNichtöffentliche Beschlüsse der30. Sitzung des <strong>Stadt</strong>ratesvom 21.12.2011Beschluss: 315/30/2011Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt gemäß §§ 3 und 4 der Richtlinieüber die Ehrung verdienter Persönlichkeiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong>,folgenden Person die Ehrenurkunde der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> zu verleihen:- Antrag von Frau Gisela Seyferth über den Bürgermeister vom27.11.2011: Frau Heidelinde BarthelAbstimmungsergebnis: Anwesend: 19; JA-Stimmen: 18;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1Beschluss: 316/30/2011Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt den Bürgermeister zu bevollmächtigen,den durch die Rechtsanwälte der <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> undder Deutschen Bahn AG abgestimmt und vorgelegte Vergleichsvereinbarungzur Abwasserbeitragserhebung für das Buchgrundstück166/1 der Gemarkung <strong>Dohna</strong> (166/3, 166/7, 875/2, 166/30,166/31, 166/32,166/33 der Gemarkung <strong>Dohna</strong>) anzunehmen. Damitsoll der seit dem <strong>Jahr</strong> 2000 anhängige Verwaltungsrechtsstreitaußergerichtlich beendet werden.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 19; JA-Stimmen: 16;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 3Beschlüsse der 31. Sitzungdes <strong>Stadt</strong>rates vom 25.01.2012Beschluss: 0317/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt die Erstellung einer Alternativvarianteunter Einbeziehung des 3. Obergeschosses im GebäudeAm Markt 11 unter Beachtung der Raum- und Flächennorm fürLandesbehörden des Freistaates Sachsen.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16; JA-Stimmen: 4;NEIN-Stimmen: 11; Enthaltungen: 1Beschluss: 0318/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt die planerische Umsetzung des Entwurfeszum Raumkonzept unter Einbeziehung des NachbargebäudesAm Markt 10 bis zur Leistungsphase 4 HOAI. Der Bürgermeister wirdbeauftragt ein entsprechendes Planungsangebot des PlanungsbürosSeidel Architekten und Fachplaner einzuholen und im Technischen AusschussMonat Februar 2012 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Plänedes Planungsbüros Seidel sind Bestandteil des Beschlusses.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16; JA-Stimmen: 11;NEIN-Stimmen: 4; Enthaltungen: 1In die Pläne kann bei Interesse unter Beachtung der Sprechzeitendes Rathauses im Zimmer 3A, 2. OG, Einsicht genommen werden.Beschluss: 0319/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> gem.§ 155 Abs. 3 BauGB im Sanierungsgebiet „Altstadt“ von der Festsetzungdes Ausgleichsbetrags in den Erhebungsfällen absieht, indenen der Ausgleichsbetrag kleiner als der Verwaltungsaufwandvon 1.315 EUR pro Erhebungsfall ist, weil1. eine geringfügige Bodenwerterhöhung gutachtlich ermitteltworden ist; und2. der Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Ausgleichsbetragsin keinemVerhältnis zu den möglichen Einnahmen steht.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 12;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 3Beschluss: 0320/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Dohna</strong> Grundstückseigentümern,die vor Abschluss der Sanierung den Ausgleichsbetragvorzeitig ablösen, in Anlehnung an die geltendeVwV StBauE vom 20.08.2009, Abschnitt D 21.3, einen 20 %igenAbschlag gewährt, weil das Abschlagsvolumen und die erspartenErhebungskosten sich voraussichtlich mindestens kompensierenwerden.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 11;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 4Beschluss: 0321/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt, dass die Verwaltung unmittelbarnach der öffentlichen <strong>Stadt</strong>ratssitzung vom 25.01.2012 denausgleichsbetragspflichtigen Eigentümern den Abschluss einerfreiwilligen Ablösevereinbarung bis zum 30.06.2012 im Rahmeneines persönlichen Gesprächs anbietet. Einheitliches Zahlungszielfür den Ablösebetrag ist der 30.09.2012.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16; JA-Stimmen: 12;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 4Beschluss: 0322/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt zur Sicherung der Finanzierungdes Parkplatzbaus am Hort an der Reppchenstraße in <strong>Dohna</strong> eineüberplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.587 EUR auf der Haushaltstelle2.4643.940000.0-014-Parkplatzbau am Hort-, welche ingleicher Höhe aus der Haushaltstelle 2.4642.940000.0-006 KindergartenBummi-Schließanlage bereitgestellt werden.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 11;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 4Beschluss: 0323/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt auf der Haushaltsstelle1.4642.543002.0-Energie Kindergarten „Bummi“ eine überplanmäßigeAusgabe in Höhe von 7.178 EUR. Die Mittelbereitstellungerfolgt aus der Haushaltstelle 1.4642.500000.0 -Unterhaltung„Bummi“ in Höhe von 5.800 EUR und 1.4642.520000.0-Geräteund Ausstattungen „Bummi“ in Höhe von 1.378 EUR.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 15;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0Beschluss: 0324/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt zur Begleichung von Forderungenfür die Hortbetreuung in anderen Gemeinden gemäß Sächs-KitaG §17, eine überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltstelle1.4643.672000.0 - Hort, Erstattung an andere Gemeinden,in Höhe von 10.885 EUR. Die Mittel werden der Haushaltsstelle1.4000.672000.0 - Verwaltung sozialer Angelegenheiten, Betriebskostenübernahme,in gleicher Höhe entnommen.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 15;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0Beschluss: 0325/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt eine überplanmäßige Ausgabeauf der Haushaltstelle 1.7700.551000.0- FahrzeugunterhaltungBauhof, in Höhe von 9.835 EUR. Die Bereitstellung derMittel erfolgt aus überplanmäßigen Einnahmen der Haushaltstelle1.9000.010000.0 - Gemeindeanteile an der Einkommensteuer ingleicher Höhe.Abstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 15;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0Beschluss: 0326/31/2012Der <strong>Stadt</strong>rat berät und beschließt auf der Haushaltsstelle1.8810.50000.0-Unterhaltung kommunale Wohnungen eine überplanmäßigeAusgabe in Höhe von 17.000 EUR. Die Bereitstellungder Mittel erfolgt aus überplanmäßigen Einnahmen der Haushaltstelle1.9000.010000.0 - Gemeindeanteile an der Einkommensteuerin gleicher HöheAbstimmungsergebnis: Anwesend: 15; JA-Stimmen: 15;NEIN-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0

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