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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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81Der hinterste Capitaltitel <strong>von</strong> Fr. 6000.- des Hr. Franz Müller, Schlosser, geht anden Käufer Meinrad Baggenstos über, welches dem Hr. Franz Müller ein Obligo<strong>von</strong> Fr. 6000.- errichten lässt und den Capitaltitel als Faustpfand hinterlegt. Andieser Obligo hat Käufer beim Kaufabschluss oder Antritt eine Barzahlung <strong>von</strong> Fr.800.- zu leisten und verpflichtet sich Käufer dieses Obligo gänzlich abzuzahlenund inzwischen mit 4% zu verzinsen. <strong>Die</strong> Leistungen jährlichen Reparaturen wirddem Käufer nach Möglichkeit überbunden. Bei Verkauf der Liegenschaft infremde Hände oder bei Teilung oder Vernachlässigung der Liegenschaft ist diesesObligo stets kündbar mit drei Monaten Frist <strong>bis</strong> zur Bezahlung.b. Der Liegenschaft Antritt erfolgt für Käufer am 1. Oktober 1905, der laufende1905 er Capitalzins bezahlt Verkäufer auf 30. Nov. 1905c. <strong>Die</strong> vorhandene Mühlen Einrichtung und sämtliches dazu gehörendes Jnventarund Mobiliar verbleibt dem Käufer. Bis diese Einrichtung verkauft ist wird demVerkäufer die Berechtigung erteilt selbes im Gebäude zu belassen und zwar <strong>bis</strong>spätestens Neujahr 1906.d. Der bestehende Mietvertrag geht mit Rechten Pflichten an Käufer über undzwar vom 1. Oktober 1905 an.E Käufer und Verkäufer anerkennen den Hr. Landschreiber Jos. M. Camenzind,Schwager des Verkäufers als funktionierender Notar, umso mehr da auch dessenStellvertreter im Ausstand sich befindet.Also vereinbart, gegenseitig anerkannt, richtig befunden und hierunterzeichnet<strong>Gersau</strong> den 13. Sept. 1905Jos. Camenzind/ Meinrad Baggenstos/Josm. Camenzind NotarAm 18. Juni 1915 wurde eine Klage an die Seite <strong>von</strong> Bäckermeister MeinradBaggenstos eingereicht:Auf eingegangene Klage, dass die Bezirksstrasse, infolge unrichtiger oderdefekter Anlage des Wassergeleites bei der Tanzplatzmühle geschädigt wurdeund gefährdet sei, wird der unterhaltspflichtige Meinrad Baggenstos zum letztenMale aufgefordert, das Wassergeleit fachmännisch richtig innert Monatsfristherzustellen, ansonsten die Arbeit auf seine Kosten und Gefahr vom Bezirkeausgeführt wird.Am 22. Juni 1923 wurde die Wasserkraft auf der Tanzplatzmühle nicht mehrbenötigt. Deshalb verzichtete Meinrad Baggenstos, auf sein Wasserrecht undübertrug dieses auf die Eigentümer der Seefabrik. Damit wurden die Eigentümerder Seefabrik auch Inhaber für die Gefällsstrecke Fidmen-Tränkweg (heuteDenner) <strong>bis</strong> zum See. <strong>Die</strong> Unterhaltspflicht über die ganze Strecke wurdevollinhaltlich des Wasserbriefes vom Jahre 1865 übernommen.<strong>Die</strong> Veränderung der Wasserleitungsanlage erfolgte in der Weise, dass dasWasserwerk in der Tanzplatzmühle ausgeschaltet und das Wasser in derbestehenden Leitung direkt durch das Eigen der Tanzplatzmühle weitergelführtwurde. Eine Neuanlage oder Verlegung fand nicht statt.

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