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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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76Kirchendorfbach auf die Triebwerke, statt mit Kenneln, Dünkel in den Bodenverlegt werden sollten. Marzell Baggenstos Pfister (Bäcker), Besitzer der Mühleam Tanzplatz und der Sägerei-Besitzer am See weigerten sich dazu. DerBezirksrat war lt. bestehender Wasserverordnung vom Jahre 1832 nichtermächtigt sie dazu zu verpflichten. <strong>Die</strong> Commission wünschte und ersuchte sie,dass sie sich dem Entwurfe anschliessen würden, damit dieses Unternehmen lautPlan ausgeführt werden könne.Am 10. November 1852 bemerkte der Bezirkssäkelmeister dass in SachenWassergeleit auf die Tanzplatzmühle und Sagenwerk seit dem 6. Oktober keineweitern Schritte mehr unternommen wurden. Der Grund sei, weil der Winternahe sei und Marzell Baggenstos, Pfister vorhabe, seine Mühle zu verändern undzu verbessern.Am 13. Nov. 1853 kauften Bäckermeister Marzell Baggenstos und Carl Zürcherdas nebenstehende Schmittenhaus um Fr. 3516.48. und begehrten das Haus undden Schweinestall <strong>bis</strong> auf die Mauern abzutragen. Zudem versprach Hr. CarlZürcher dem Verkäufer Marzell Baggenstos beim Bau der bevorstehenden Mühleals Taglöhner Verdienst zu geben und nach Leistung seiner Arbeit der Lohn zuentrichten.Nr. 84 Marzell Baggenstos kaufte am 17. März 1853 <strong>von</strong> Caspar Andreas Rigertca. 34 Quadratklafter Land für Fr. 800.-VII. dem Verkäufer ist ferner gestattet, auf seinem Eigentum an einem ihmbeliebigen Platz, jedoch nahe am Wassergeleit ein Wassertrog anzubringen. DerKäufer verpflichtet, in seinem Wassergeleit einen Dünkel anzubringen, und dasWasser säuberlicher Weise und genugsam in den Trog zu leiten und es allezeit zuerhalten Der Verkäufer hat das Recht das Wasser welches aus dem Dünkel fließt,zu seinem Hausbrauch nemlich Kochen, Wäschen und Tränken zu benützen,während der Zeit so dasselbe nicht benutzt wird, soll der Dünkel <strong>von</strong> dembenutzenden geschlossen werden. Auch hat der Käufer den Ablauf des Wassersaus dem Trog nach seinem belieben über sein Eigentum entweder in sein Kettoder Leerlauf zu besorgen.VIII. Mit diesem ist die Wassergerechtigkeit lt. Wasservertrag 18 ten Weinmonat1671 für das noch bleibende Eigentum des Verkäufers und zwar nur für diesesEigentum aufgehoben, und das Wasserrecht haftet dann auf dem laut dieserVerschreibung verkauften Stück Land, welches vom Käufer auch dem Besitzerder Sagen am See laut genanntem Vertrag zu gestatten, und auch hie<strong>von</strong> dieAnzeig zu machen ist, was er den als mit einverstanden auch zu unterzeichnenhat.<strong>Gersau</strong> den 18. März 1853Am 7. Sept. 1853 hatte der Bezirksrat beschlossen, dass der vor der Mühle desMarzell Baggenstos Pfister (Bäcker), <strong>von</strong> ihm weggeschaffte Trog, der vomMühlebach-Wasser gespiesen wurde, wieder mit einem etwas kleineren zuersetzt. Damit begann eine leidige Geschichte die mit einigen gerichtlichenProzessen, über Jahre dauerte.

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