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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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63Spital-Gestift und Particularen welche auf oberwähnten Liegenschaftenunterpfändlich versichert sind zu verhüten. 6. März 1844Bekannt gemacht am Sonntag den 10. März 1844Nr. 389 Josef Maria Camenzind verarmte infolge der Bausucht. Falliment am 18.März 1844.Nr. 404 Josef Maria Kamenzind, Küfer, a. d. Brücke.Neuer Besitzer wurde am 18. März 1844 Jos. Maria Kammenzind, Küfer,Ausserurmi. <strong>Die</strong>ser starb aber bereits am 10. Okt. 1844Nr. 100 Peter Rigert, Bierbrauerei, MechanikerNr. 99 Marzell RigertNun kauften am 10. Okt. 1845 die Gebrüder Peter Rigert, Mechaniker, undMarzell Rigert die Liegenschaft und errichteten darin Wohnungen ein. Bei derTeilung erhielt Peter die nördliche und Marzell die südliche Hälfte.Am 7. März 1849 erstattet der Säckelmeister K. Alois Nigg Bericht. <strong>Die</strong> Schul-Commission findet es nicht passend, im Rathaus für die Schule ein geräumigesSchulzimmer herzustellen, und hält es für zweckmässiger, das die Schule ausdem Rathause entfernt und zu diesem Zwecke ein eigenes Gebäude erstellt, oderwie ihm anerboten worden, die Sust des Herrn Alois Küttel für 2500 Gl. oder dieBierbrauerei um 3900 Gl. anzukaufen.Peter Rigert starb am 5. Jun. 1860. <strong>Die</strong> Familie blieb im Besitze.Vertrag Sodbrunnen am Tanzplatz den 7. Februar 1867Hr. Bezirksammann Caspar Camenzind, als Vogt der Kinder des Johann Müllersel. Ziegler, erteilt mit Genehmigung der l. Vormundschaftsbehörde dem HerrnBaumeister Jos. Müller am Tanzplatz, Marzell Rigert Mechaniker zur Bierbrauerei,Hr. Melchior Camenzind Richter und Dominik Betschard bei der Brücke, für sichu. ihre Rechtsnachfolger, die Berechtigung, auf dem Eigen der Erstern KinderMüller des Zieglers am Tanzplatz Nr. 285/286 des Grundbuches, (HeuteDrogerie) den vom benannten Herren auf ihre Kosten gegrabenen Sodbrunnen,der einen Flächenraum <strong>von</strong> 7 Fuss Breite u. 7` Länge (2. 10 m) nebst einem 1Fuss u. 5 Zoll breiten Auslauf enthält, stetsfort solchen zu benützen u. zuunterhalten u. zwar in der Weise, dass sie so lange dieser Brunnen existiert freiu. ungehindert hierüber als Eigentümer verfügen könnenFür diese erteilte Berechtigung haben die jeweiligen Besitzer des obern ZieglersNr. 285/286 das Recht, nach belieben unentgeltlich u. ohne Pflicht zur

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