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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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61ordentlichem Ratstag solche zu erfüllen im Stande, so mag er sich zu dem Tit.Hochgeachteten Hr. Landammann verfügen, welchem die Vollmacht gegeben, inder Zwischenzeit die Niederlassung zu erteilen.Hr. Bezirkssäckelmeister bringt an der Sitzung vom 10. Nov. 1841 vor, dass dieUmgeldschuld <strong>von</strong> Richter Jos. Mar. Camenzind, Metzger im Betrag <strong>von</strong> Gl. 32durch die Proviantschätzer nicht erlangt werden konnte, zwar besitzt die Ehefraudesselben eine Armbrust im Wert 20.- Franken, welche sie an die Schuldabtretten möchte, wenn ihr der Überrest nachgelassen werde; ward Erkennt:Dass dem Herr Bezirkssäckelmeister überlassen sei, auf seine Rechnung dasselbeanzunehmen, doch solle der testierende Betrag auf Rechnung stehen bleiben.Am 5. Januar 1842 wurde dem, Meister Meinrad Näf <strong>von</strong> Straubenzell BezirkGossau Kant. St. Gallen nach Belesung der eingelegten Zeugnisse erkennt:Es sei dem Meister Meinrad Näf, <strong>von</strong> Beruf ein Metzger, sowie seiner Familie, aufWohlverhalten des h. Kantonsrates, <strong>bis</strong> zur festgesetzten Zeit den 31. Dez. 1846,die Niederlassung in unserem Bezirk gegen Entrichtung eines Jahresgeldes <strong>von</strong>16.- Schweizerfranken in die Bezirkskasse bewilliget.Den Kindern des Richter Joseph Ma. Camenzind Metzger, wohnhaft in derGemeinde Ingenbohl, <strong>von</strong> welchen sich aber einige in hier wohnhaft befinden, istfür Besorgung ihrer Häuser und Gärten in hier, welche an Mstr. Metzger Näf undHr. Richter Balz Camenzind verlehnt sind, Marzell Camenzind Tischmacher alsVogt bestellt worden.Anton Müller Sohn, klagte am 1. März 1843, dass er am Montag den 27. Februarabends im Hause des Metzger Näf, als er dort Most getrunken und mit dem Näfdie Abrechnung vornehmen wollte, <strong>von</strong> dem mehrere Streiche mit den Fäustenerhalten habe, das er den Metzghund gegen ihn aufgehetzt habe, so dass er 2Mal vom gedachtem Hund an einem Arm und bei der Achsel ergriffen wordensei, und noch mehr, als er sich aus der Wirtsstube entfernte der Hund nochmalsaufgehetzt, so dass er <strong>von</strong> demselben <strong>bis</strong> über die Stiege durch das Haus hinabverfolgt wurde.Es wurde beschlossen, dass Meister Meinrad Näf auf künftigen ordentlichenBezirksratstag sich vor die Schranken, über obige Klage zur Verantwortungberufen werde.Urteil vom 5. April 1842:Da Meister Meinrad Näf die gegen ihn erhobene Klage nicht eingesteht, und <strong>von</strong>Anton Müller kein Beweis geleistet werden konnte, wurde der beklagte MeisterMeinrad Näf einstweilen als unstrafbar entlassen.Am 8. November 1843 erfolgte vom Polizeiamt eine Anzeige, dass an derSennenkilbi Kaspar Camenzind, welchem der Besuch aller Wirts- undSchenkhäusern untersagt war, das Wirtshaus zur „Bierbraui“ besuchte. <strong>Die</strong>

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