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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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58An der Sitzung vom 16. Herbstmonat 1831 teilte der Bezirksammann mit:dass ihm angezeigt worden sei, dass fremde Reisende, Militär undHandwerksleüten bei den hiesigen Tavernen keine Herberge gefunden, sondernsogar aus ihren Häusern gewiesen worden seien. Einige Tavernen hätten sich nurnoch als Schänkwirte betrachten und somit nur noch das Wirtshaus zur „Sonne“,(Beausejour) als Tavernen Wirtschaft bestehe. Der Bezirksammann bemerkt,dass dieses ungastlichen Betragens der Wirte nachteilige Folgen nach sich ziehenkönnte und beauftragt eine Commission, ernstlich ein Gutachten zu entwerfenund selbes dem Rate vorzulegen.Hr. Richter Jos. Mar. Camenzind Bierbrauer bemerkt an einer extra gehaltenenRatssitzung:Dass er keine Betten habe, und auch noch nie Fremde beherbergt habe.Im Jahre 1831 übernimmt und verpflichtet sich Josef Maria, den Unterhalt derWasserleitung welche durch Kennel auf die Mühle (Beck Edi) und durch Dünkel indie Bierbrauerei geleitet sind, zu übernehmen.Jos. Mar. Camenzind, Bierbrauer, bezahlte im Jahre 1832 Gl. 35.13.4.Getränkesteuer. <strong>Die</strong>s ist eine der höheren Abgaben und deutet auf einen gutenGeschäftsgang hin.Am 3. August 1836 stellten Herrn Richter Jos. Ma. Camenzind Brauer und CasparCamenzind <strong>von</strong> der Jlge, ein Gesuch an den Rat, dass die Strasse vom Thörlineben der Jlgen hinauf zur Metzg, auf Kosten der Gemeinde verbessert werde, zuwelchem sie auch das Ihrige beitragen wollen. Der Bezirksrat erteilte eineAbsage.Herr Fürsprech May, stellt im Auftrag des Herrn Schützenpräsidenten Richter Nr.389 Jos. M. Camenzind und den Herren Schützenbeamten, am 10. September1836 an den löbl. Bezirksrat das Begehren, es möchte ihnen die Bewilligung zueinem Freischiessen im Betrage <strong>von</strong> Fr. 650.- auf dem Schützenhaus an derkünftigen Sennenkilbi auf vier Tage abzuhalten bewilliget werden. <strong>Die</strong>semBegehren konnte der Rat nicht entsprechen, weil der Schiessplan nicht zurEinsicht vorgelegt wurde.Am 7 Oktober gleichen Jahres stellte Herr Schützenpräsident J. M. Camenzind,Bierbrauer, abermals das bittliche Begehren zur Abhaltung eines Freischiessensim Betrage <strong>von</strong> Fr. 650.- <strong>Die</strong>ses Schiessen sei bereits bei vielen Herren Schützenanempfohlen worden und sie kämen in übles Ansehen, wenn sie absagenmüssten. Der Rat erkennt, dass der Beschluss vom 10. September sollaufgehoben und aus dargetanen Gründen das Schiessen erlaubt sei. FürGebrauch des Schiessplatzes haben die Schützen dem Landsäckelmeister Fr. 6.-zu bezahlen; der Plan soll <strong>von</strong> sämtlichen Vorstandsmitgliedern unterschrieben

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