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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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57Es mag Hr. Pfrundvogt, oder der Besitzer dieses Grund u. Bodens sowohl alsandere, das zum Kochen Waschen, u. Tränken benötigte Wasser laut Instrumentvom 18 ten October 1671 durch die obbenannte Spiene hinaus lassen zu demGebrauch einer Bierbrauery, oder eines andern Gewärbs aber, kann Hr.Pfrundvogt, oder der Besitzer dieses Grund und Bodens alle Tage oder innert vieru. zwanzig Stunden eine beliebige viertel Stunde durch obbemeldete Spine dasWasser nehmen, u. selbes gebrauchen zu was er will; nach Ablauf besagterviertel Stunde, so wie nach genommenem Wasser zum Kochen, Waschen undTränken, soll die Spine jedesmal wider vermacht, und geschlossen werden; Fallsaber diese Spine aussert besagter Viertelstunde geöffnet befunden wurde, somag selbe der Mühli u. Sagen Besitzer zumachen.<strong>Die</strong> vorbemeldete Spiene soll an dieser Stelle unveränderlich bleiben, keineandern an einem andern Ort, weder in noch aussert dem Gebäu angebracht,weder Löcher noch Lücken in die Kennel gemacht; noch Wasser aus den Kennelngenommen werden.Auch soll Hr. Pfrundvogt; oder der Besitzer des Grund u. Bodens der Platz wo dieSpiene sich befindet zu keinen Zeiten verbauen oder einmachen lassen, sondernoffen behalten; damit Mühle u. Säge Besitzer diese jederzeit besichtigen u.beobachten könnenWas aber an Sonn u. gebotenen Feyrtägen anbetrifft, nämlich an solchen Tagen,wo der Müller aus besonderen Umständen nicht zu mahlen genötiget ist; so wiean jenen Tagen, wo ihre Werke sonnst still stehen so steht dem Hr. Pfrundvogtoder Besitzer dieses Grund u. Bodens frey, solches zu benutzen, u. zugebrauchen.<strong>Die</strong>ser Vermittlungs-Vertrag ist nach genugsamer Erdauerung u. Prüfung <strong>von</strong>beyden Teilen anerkännt, in zwey gleichlautende Instrument abgefasst, u. nachgeschähener Ausfertigung, jedem Theile eines zu handen gestellt werden.Am 1. Mai 1830 richtet Brauerei Besitzer Richter und Pfrundvogt Josef MariaCamenzind wiederum eine Bitte an den Bezirksrat, dass ihm bewilliget werdenmöchte, das er das Wasser zu seiner Bierbrauerei, das er jetzt <strong>von</strong> einer Spienenehmen müsse, weiter oben auf der Tschalun, in ein Dünkel (hohlerBaumstamm) aufgefasst und zur Biebrauery geleiten werden könne. Dadurchwürde solches reinlicher und bequemlicher ins „Kessi“ geleitet. Er wolle dieEinrichtung so machen, dass das überflüssige Wasser, welches er nicht brauche,wieder in die Mühli-Kennel fliessen werde, wodurch er niemanden schädige.<strong>Die</strong> Witwe, Landamännin Baggenstos und Carl Aloys Nigg, Säger machtenwiederum gegen das geplante neue Wassergeleit Einspräche. Der Bezirksratbeschloss, dass dieser Gegenstand durch eine Kommission eine gütlicheVermittlung erreicht werden könnte.Bierbrauer Josef Maria Camenzind führte neben der Brauerei auch eineWirtschaft. Im Jahre 1831 hat er folgende Getränke ausgeschenkt: Branntwein12 Maas, Bier 1247 Maas, Most 1118. 1 Maas = 1,069 Liter.

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