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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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51vorbei zu erstellen. <strong>Die</strong> Sagen und nicht bemeldete Teile der Hütte sindselbstverständlich <strong>bis</strong> auf weiteres Eigentum des Verkäufers.Vater und Sohn Müller übten einen ganz speziellen Schreinerberuf aus. Sie warenAltarbauer und Plastiker. Beide waren bedeutende Kunsthandwerker und bautendie Seitenaltäre unserer Kindlikapelle, und der Pfarrkirche Morschach, sowie dieeichenen Türen zur Sakristei und zu den Emporen unserer Pfarrkirche.Kaufverschreibung um das sog. Sagli, Holz und Waschhütte, mit Grund undBoden auf der Tschalun:Kund und zu wissen sei, dass zwischen den Erben des Marzell Müller sel.Schreiner in hier, als: Hr. Richter J. Marzell und Josef Müller Söhne des Obigen,und ihrem Schwager Alois Baggenstos vom Rotenschuo, Namens seiner dreiKinder auf Grundlage des Kaufbriefes vom 30. Nov. 1857 und nach Inhalt derErbstheilung vom 7. dies folgender Kauf und Markt geschlossen: Es verkauftJosef Müller und Alois Baggenstos ihrem Bruder und Schwager Hr. Richter J.Marzell Müller die im Kaufbrief vom 30. Nov. 1857 vom Erblasser Marzell Müllerals Eigen vorbehaltenen Grundstücke als: das sog. Sagli mit der halbenWassergerechtigkeit, die Holz und Waschhütte, beide mit Zugehör und Inventar,auch Grund und Boden ab Haus und Hütte, alles innert den Grenzen desbesagten Kaufs vom Jahre 1857Richter Marzell Müller kauft am 30. Oktober 1867 auf der Westseite seinerWerkstätte <strong>von</strong> der Genossame 30 Q Klafter Land für Fr. 300.-Bedingungen: a. Sollten Reparaturen an der Bachschale vorgenommen werdenmüssen, so ist Bezirk und Gemeinde resp. Beauftragten berechtiget zu jederZeit, ohne Entschädigung Material auf diesem Land abzulegen, soll aber nachVollendung der Arbeit so bald wieder abräumen und allfällige Beschädigungenverbessern lassen.b. Der sog. Fidmen Tränkweg ist mit vorgenannter Kaufsumme <strong>von</strong> Fr. 300.- anRichter Marzell Müller als Eigen nebst den 33 Q- Klaftern abgetreten, soll jedochvom Käufer 7 Fuss breit zu Jedermann Gebrauch offen belassen und gutunterhalten werden.Nr. 250 Konrad Müller, Sohn, Tschalun „Schreiners“ Schnitzler.Es scheint, dass nun innerhalb der Familie Probleme entstanden sind. Am 7. Juni1877 verkaufte Kantonsrichter Marzell Müller den Neubau (nachmaligeTeigwarenfabrik) an seinen Sohn Konrad, und am 9. Juni 1877 die restlicheLiegenschaft an seine Frau Klara. Ebenfalls hat er seinen Beruf aufgegeben undwurde Fabrikdirektor in der EggifabrikKaufvertrag um den Neubau des SchreinersHr. Kantonsrichter Marzell Müller verkauft andurch an seinen Sohn Konrad den s.g. Neubau nebst einigem Umgelände nach unten bezeichnetem Mass, und die zurehemaligen Säge gehörende Wasserrechtsame ab seiner Liegenschaft, ehemalsgenannt „ des Schreiners“ und tretet ihm diesen Teil der Liegenschaft als sein

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