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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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50andern Landleüten dadurch zu schädigen; aufzurichten bewilliget und gestattetseyn, das Wasser aus dem Mühlibach dazu zu nehmen; falls er aber die unternWasserwerken andurch benachteiligen oder schädigen sollte; so solle er diesesWasserwerk sogleich, und auf seine Kösten hinweg thun.Gleich nach obiger Bewilligung legte Hr. Kantonsrat Klemens Müller im Namender Witwe und Erben des Hochgeachteten Hr. Landammann Baggenstos selig.<strong>von</strong> der Mühle am Tanzplatz (Bäckerei Edy Baggenstos). Protest ein. Siebefürchteten Nachteil und Schaden für ihr darunter liegende Tanzplatzmühle. Sieberufen sich auf ihre alten Rechtsamen und wünschten diesen Protest insProtokoll aufzunehmen. Nach langen Verhandlungen wurde aber dochbeschlossen, ihr Einverständnis dazu zu geben, mit der gleichen Bedingung wieder Rat, dass wenn eine Benachteiligung eintreten sollte, dieses Wasserwerk aufeigene Kosten abgebrochen werden muss.Am 13. Mai 1831 kaufte Marzell Müller ein Stück Allmeind Garten neben seinemHaus. In diesem Kaufbrief waren folgende Beschwerden enthalten:Der Käufer überreichet und verpflichtet sich die Beschwerden der Wasserleitungwelche durch Kennel auf die Mühle (Bäckerei E. Baggenstos) und durch Dünkel indie Bierbraueri auf diesem Stück Land sich befindet. In allen denen Rechten undGerechtigkeiten, die dieselben haben mögen zu geben und zu leisten, ohneNachteil der Gemeinde. Steg und Weg zum Wasser für die Landleüt zum Kochen,Waschen und Tränken auch die dorten eine Rechtsamme zu dem Waschlochhaben, oder solches aus der Nachbarschaft zu gebrauchen bedürfen, soll erungehindert gestatten, und gebrauchen lassen, wohlverstanden durch den TränkoderFussweg wo auf die Fidmen geht.Nr. 250 Kantonsrichter Marzell Müller Sohn, FabrikdirektorAm 9. April 1832 baute Schreiner Marzell Müller auf dem gekauften AllmeindGarten eine „Lädenhütte.“ (heute Denner Satellit Bachstr. 14)Am 30. November 1857 verkauft Vater Marzell Müller die vordere Hälfte Haus<strong>von</strong> seinem vier stöckigen Haus, Garten, Lädenhütte und offener Platz an seinenSohn, gleichen Namens Jos. Marzell Müller, für Gl. 1600 oder Fr. 2813.18. Derjüngere, ledige Sohn Josepf erhielt den oberen Hausteil. Marzell baute dann dieneben dem Hause stehende Lädenhütte, mit dem dazugekauften Land, in eineSägerei um. Es wurde ihm zu dieser Sage auch die halbe Wasserkraft bewilligt,das heißt, es durfte nicht beide Betriebe, die Schreinerei im Hause und dieSägerei gleichzeitig betrieben werden:Verkauft der Verkäufer dem Käufer ferner die Ladenhütte samt Platz <strong>bis</strong> an diegewölbte Werkstatt und noch <strong>von</strong> dortigem Land <strong>von</strong> genannter Hüttenmauergegen die hintere Hälfte Garten 10 Schuh hinaus zu messen so lang wie dieHütte ist, mit der Berechtigung, das Käufer auf diesem Land ein beliebiger Bauaufführen kann, für Gl. 500 oder Fr. 879.12 Ist hiermit dem Käufer, für die zuerrichtende Baute die Sage vorhandene halbe (und halbe Zeit zu gebrauchennicht Ganze) Wasserkraft mit halber Erhaltungspflicht zugesichert, auch ist erberechtigt das Geleit durch Kennel an der Waschhütte und gewölbten Werkstatt

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