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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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40Am 16. Jul. 1852 übernahmen die Gebrüder Karl und Marzell Müller die Mühle:Es Verkauft und übergibt der obgesagte Meister Marzell Kammenzind Weber andie Käufer Gebrüder Meister Carl Müller, Pfister/Müller u. Herr Seelenvogt MarzellMüller seine besitzende Mühle, Oeltrotte, Haus und Gärten samt dazu gehörigenWasserrecht, letzteres laut gesetzlicher Verordnung über die Wasserleitung aufdie Wasserwerke im Kirchendorf in Hier d. 27. April 1832. Für und um dieKaufsumme Gl. 4200.- oder Fr. 7384 Rp. 61Das Inventar zur Mühle und Öhle:4 Breithämmer, 2 Spitzeisen, 1 kleines Hebeeisen, 3 Siebe, 2Schraubenschlüssel, 1 Altes Halbviertel, 1 kleines Mühle Biel, 1 Eisen Klöpfel, 1Mühle Bürsten, 2 Stemmeisen, 1 Jscher, 1 Abrätscher, 1 Sparrsagen, 2 Büttel, 1Bleiwage, 1 Lederriemen, 1 Öhlpfanne, 1 Öhlkessi, 1 Öhlmvastr, 1 Eisenkelle, 1Eisen Schaufel, 1 Kerzenstock, 1 Leiter , und noch einige unbedeutende Sachen.Am 4. Mai 1854 reicht Nachbar Caspar Andreas Müller eine Beschwerde gegenseine neuen Nachbarn die Gebrüder Carl und Andreas Müller ein, weil ihm dieseden Wassertrog samt der Zuleitung zerstört und entfernt haben:Auf erhaltene Beschwerde des Caspar Andreas Müller auf der Tschalun, gegen dieGebrüder Carl und Marzell Müller, Müller; dass diese ihm, unterm 25. November1853 vorigen Jahres, den seit ca. 14 Jahren benutzte Wasserleitung in einen s. g.Wassertrog in der Nähe seines Wohnhauses, widerrechtlich und gewaltsamzerstört und weggeschafft haben.<strong>Die</strong> Behörde beschloss:die dem Caspar Andreas Müller zerstörte Rechtsamme wieder in ihrem vorigenStand zu bringen und solche, <strong>bis</strong> zum einem allfälligen gerichtlichen Entscheidfortbestehen zu lassen- und zwar unter Androhung der gesetzlichen Folgen, imFalle dessen NichtbeachtungAn der ordentlichen Gerichtssitzung vom 3. November 1854 wurde folgendesUrteil gefällt:1. Dass Caspar Andreas Müller gleich andere Gewerbstreibenden sich an derLandsgemeinde um den Erwerb des Wasserrechts zur Betreibung eines Gewebesbewarb aber unterm 1 ten Mai 1837 abgewiesen wurde.Das Begehren des Klägers sei unbegründet und demnach zu recht erkannt:<strong>Die</strong> Rechtsfrage des Klägers Caspar Andreas Müller sei negativ zu beantworten.Sei derselbe in die rechtlichen Kosten verfällt, daher er an die beklagte Partei dieSumme <strong>von</strong> Fr. 21.76 Rp. zu bezahlen habe.GebrüderNr. 530 Alois CamenzindNr. 571 Josef Maria CamenzindAm 12. Nov. 1855 gingen die Gebrüder Carl und Marzell Müller in Konkurs. NeueBesitzer wurden am 22. April 1857 Alois und Jos. Maria Camenzind. Josef MariaCamenzind war der Vater <strong>von</strong> Schriftsteller und Heimat Dichter Josef MariaCamenzind. Er wurde „Müli Mariä“ genannt.

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