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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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125Der Bezirksrat beschliesst mit Mehrheit, auf eine weitere Untersuchung dereingegebenen Privatrechte od. Ansprüche nicht mehr einzutreten, sondern demCarl Rigert den Conzessionsakt auszufertigen, mit der ausdrücklichenBestimmung, dass wirklich existierende Privatrechte gewahrt sein sollen, dassConzessionär allfällige Prozesse mit Dritten in Bezug auf die erteilte Conzessionselbst zu führen habe u. dass die Gemeinde <strong>Gersau</strong> bezüglich dieser Conzessionweder vom Conzessionär noch <strong>von</strong> Dritten mittelst Rückgriff je einmal belangtwerden kann. Ihm solle <strong>von</strong> Drittleuten der Gemeinde Prozesse erwachsen, istKonzessionär für alle Kosten u. Nachteile der Gemeinde haftbar.Concession Sägerei Carl Rigert 18. Sept. 1896ConcessionIn Anführung des Bezirksgemeindebeschlusses vom 17. Mai 1896, gemässwelchem dem Hr. Carl Rigert Jgr. Zur äusseren Säge <strong>Gersau</strong> für sein seit 22Jahren bestehende Wasserwerkanlage, mit Gefällslienie vom s. g. Buochhölzisteg<strong>bis</strong> zum jetzigen Turbienenhaus der Weissgerbi die staatliche Conzession erteiltund der Bezirksrat beauftragt wurde, einen bezüglichen Conzessionsakt definitivauszuarbeiten.Hat der Bezirksrat <strong>Gersau</strong>:Auf Bericht und Antrag seiner Strassen und Baucommission welche diebezüglichen Vorarbeiten mit dem Gesuchsteller bestellte, dem Herrn Carl RigertJgr. als Besitzer der s. g. äussern Säge Nr. 376 die Wasserrechts Conzession imAusserdorfbach <strong>Gersau</strong> mit folgenden Bestimmungen erteilt:1. Herr Carl Rigert Jgr. als Besitzer der äussern Säge Nr. 376 erhält für sich undseine Rechtsnachfolger die Berechtigung das Bachwasser des Ausserdorfbaches 9Klafter = 16,20 m unterhalb des s. g. Buochholzsteges in zweckentsprechenderweise aufzufassen, dasselbe in das Wasser Reservoire im Gute Rotacher und <strong>von</strong>da zum Turbinenhause im GuteWeisgerbi zu leiten, wo es wiederin das Bachbett fliesst.Dem Connzessionär wird mithindie Benützung des dazwischenliegenden Gefälls vomBuochhölzlisteg <strong>bis</strong> zum obigenTurbinenhaus gestattet und zwarso, wie es und seineRechtsvorfahren es seit 1874benützt und wie es dieabgeschlossenen Privatverträgemit den LiegenschaftsbesitzernSägere Rigert

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