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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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124Eine Aufgabe <strong>von</strong> Rechten wie vorliegendes kann nur mit Zustimmung desjeweiligen Inhabers auf gütlichem Wege erfolgen.Gefunden:Das klägerische Rechtbegehren ist abzuweisenu. zu Recht erkennt:1. Beklagter ist nicht Pflichtig das vom Kläger in seiner Rechtsfragegeforderte Recht demselben zuzugestehen soweit, als er in seinemGegenrechtsbegehren selbst zugibt.2. Kläger hat die erloffenen Gerichts u. Augenscheinkosten im Betrage <strong>von</strong>Fr. 77.90 zu bezahlen<strong>Die</strong> ausserrechtlichen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen.Namens des Bezirksgerichtes <strong>Gersau</strong>Der PräsidentDer GerichtsschreiberHerr Carl Rigert stellt am 1. April 1896 an den Bezirksrat das Gesuch siemöchten als Aufsichtsbehörde den Wasserbau des Hr. Jos. Müller kontrollierenund anhalten. Er habe die Wasserauffassungsstelle wieder dorthin zu verlegenwohin sie lt. Wasserbrief vom Jahre 1829 gehöre. Gegenwärtig fasse Hr. Müllerdas Wasser ca. 23. m. oberhalb dieser Stelle auf.Nachdem diese Angelegenheit <strong>bis</strong> vor das Kantonsgericht getragen wurde, zogHr. Carl Rigert Sohn seine Beschwerde betr. unrichtiger Wasserauffassung am 3.Juni 1896 zurück.Am 2. Sept. 1896 teilt die Baukommission mit, dass auf die Ausschreibung betr.einer erneuten Konzession fünf Personen Eingabe gemacht haben.1. Hr. alt Bez. Ammann Marz. Camenzind, bezügl. Wasserleitungsrecht insein Gut, die Furren.2. Hr. alt Rath. Jos. Müller, mit der Forderung, dass dem Bach Wasser derfreie ungehinderte Lauf gelassen werde, wie vor Erstellung des Reservoirsim Rotenacher mit Berufung auf seinen Wasserbrief v. 18293. H. Alois Nigg Mühlehostet u. Philipp Camenzind Rütlen, gleiche Forderungwie oben, in Bezug auf ihr Tränkwegrecht.4. H. Vital Camenzind z. Stud, betrf. Wasserrecht im Bach (Tränkrecht)5. H. Alois Camenzind Stücki btrf. Anschluss Wasserleitung ins StückiObiges Begehren wurden dem Carl Rigert z. Vernehmlassung mitgeteilt. <strong>Die</strong>serprotestierte, gegen diese Eingaben, welche den Betrieb seiner Säge mit einerTurbine verhindern wollen, u. verlangt, dass ihm ein Konzessionsakt ausgestelltwerde in dem Sinne, dass er das Wassergefälle erhalte, wie er es seit 22 Jahrenbenutzt und besessen habe.

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