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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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121Gesuchsteller erörtert dieses Gesuch in einem motivierten Beschlussantrag andie Gemeinde mit dem Wunsche, es möchte dieser Antrag im Drucke derBezirksrechnung auf seine Kosten beigelegt werden.Nachdem nun über das gleiche Wassergefälle zwei Kaufsofferten vorlagenbeschliesst der Bezirksrat, beide Gesuche der Kirchgemeinde zu unterbreiten u.deren Beschlussfassung abzuwarten.Dem Gesuch des Carl Rigert auf Drucklegung seines Antrages mit derBezirksrechnung wird entsprochen, jedoch hat derselbe die Mehrkosten selbst zuTragen.Am 16. Mai 1895 hat Carl Rigert Sohn die Konzession für Ausnutzung desWassergefälles erhalten und stellte die Baupläne zur Erstellung der Wasseranlagesamt Turbinenhaus dem Bezirksrat zur Genehmigung vor.<strong>Die</strong> Baukommission hat diesen Plan an Ort u. Stelle geprüft u. findet denselbennach einigen vorgenommenen Abänderungen richtig. <strong>Die</strong>se Abänderung hat CarlRigert auf dem Plan noch anzubringen resp. denselben neu zu erstellen u. dannder lt. Gemeindebeschluss öffentlich aufzulegen.Der Bezirksrat beschliesst Es sei vorliegender Plan nach Antrag derBaukommission u. des Gesuchstellers zu genehmigenBezirksgericht <strong>Gersau</strong>Verhandlungs-Protokpllv. 21. Febr. 1896Kläger: Herr Carl Rigert Sohn Besitzer der s. g. äusseren SägeBeklagter: Josef Müller Ratsherr Besitzer der inneren SägeIn der Rechtsfrage:Ist nicht Beklagter pflichtig zu zugestehen im genannter Eigenschaft gemässPlan, wie ihn der l. Bezirksrath <strong>Gersau</strong> den 19. Mai 1895 festgestellt hat, dasRecht besitze, zur Verlängerung seiner bestehenden Turbinen Wasserleitung <strong>bis</strong>oberhalb des s. g. Tränkweges in der Mühlehostet u. zur Benützung desdazwischen liegende Gefälles unter Kostenfolge ?In Erwägung:Der Kläger Carl Rigert ist als Eigentümer der Liegenschaft Stücki Besitzer einesoberhalb der beklagtischen Wasserleitung u. Wassersammlers liegendenTurbienenhauses, <strong>von</strong> welchem eine Drahtseilleitung auf seine Säge am Seeführt.Zur Vermehrung seiner Wasserkraft u. zur Erleichterung des Sägebetriebesbeabsichtigte Carl Rigert sein <strong>bis</strong>heriges Turbinenhaus hinunter <strong>bis</strong> an denTränkweg in der Mühlehostet zu verlegen d. h. <strong>bis</strong> ca. 5 m oberhalb desBeklagtischen Wassersammlers. Demzufolge musste Rigert seine <strong>bis</strong> zum

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