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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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120besteht diese veränderte Wasserleitung grösstenteils seit der Bachkorrektionv. J. 1865 u. es ist diese veränderte Wasserleitung nach den Beschlüssen desVerwaltungsrates der Genossame niemals bewilligt u. anerkennt, sondernstetsfort bestritten u. lt. Beschluss des Genossenrates v. 17. August 1866 nurvorübergehend, d. h. <strong>bis</strong> auf Weiteres gegen eine Entschädigung gestattetworden !7. Kläger selbst ist im Stande weder durch Zeugen noch Urkunden u. mündlicheÜbereinkunft nachzuweisen, dass er für die seit 1865 veränderte Anlage u.Ausführung der Wasserleitung durch des Beklagten Grundstück dieerforderliche Konzession nachgesucht u. erworben habe.Gefunden:Das Rechtsbegehren des Klägers sei unbegründet, u. daher abzuweisenu. hiefür erkennt:Kläger habe die auf dem Grundstück des Beklagten befindliche Wasserleitung mitBerücksichtigung der gegenwärtigen Beschaffenheit, des Bachgrund u. Bodensnach den Vorschriften des Wasserbriefes vom 26. April 1829 eizurichten, unterBelassung der erforderlichen Wege.1. Habe Kläger die erloffenen rechtlichen Kosten v. frs. 69.20 zu tragen u. denBeklagten mit fs. 30.- zu entschädigen.<strong>Gersau</strong> den 24 September 1881Der Vize PräsidentM. J. CamenzindInzwischen hat Hr. Carl Rigert die Sägerei <strong>von</strong> Hr. Nr. 121 Josef Maria Küttelübernommen. Am 6. Febr. 1895 stellte Hr. Carl Rigert Sohn, ein Gesuch an denBezirksrat, in der Mühlehostet ein Turbinenhaus zu erstellen und einen Kennellängs dem Bachschalenrand entlang zu errichten. Er möchte dann das Wasser,unterhalb der Turbine, an der Stelle welche der Ratsherr Josef Müller lt. seinemWasserbrief als Auffassungspunkt hat, wieder in den Bach leiten.Hr. Ratshr. Jos. Müller z. Säge beruft sich auf seinen <strong>von</strong> der Gemeindeausgestellten Wasserbrief v. 24. März 1829 u. erklärt schon heute gegenalle diesem Wasserbrief zuwiderlaufenden Anträge u. Beschlüsse zumvoraus Protest.<strong>Die</strong>se Angelegenheit wurde zur nähern Untersuchung u. Berichterstattung an dieBaukommission gewiesen u. derselben die bezügl. Akten u. Pläne zur PrüfungüberlassenAm 4. April 1895 stellte Carl Rigert ein weiteres Gesuch, es möchte ihm dieBewilligung erteilt werden, das noch vorhandene Wassergefälle imAusserdorfbach zwischen seinem Turbinenhaus u. dem Wasserkasten desRatsherrn. Josef Müller zu Gunsten seines Sägewerkes zu benutzen, wogegen ersich verpflichtet am zu erstellenden Turbinenhause einen Hydranten zur öffentl.Benutzung bei Feuersgefahr zu errichten.

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