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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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119Kläger verlangt die Beeidigung dieses Zeugen.UrteilIn Erwägung1. Laut vorwürfiger Rechtsfrage des Klägers hat derselbe auf u. über dasehevorige Allmeind Land bei d. Bachschale im Ausserdorf in Hier jetzt seit1878 Eigentum des Beklagten, eine Wasserleitung u. prätendiert, dieselbe füralle künftige Zeit in ihrem gegenwärtigen Bestand u. Umfang mit den dazuerforderlichen Wegen fortzuerhalten2. Zufolge Bericht der gerichtlichen Augenscheindkommission <strong>von</strong> heute bestehtdiese Wasserleitung auf dem Grundstück des Beklagten gegenwärtig ausfolgenden Theilen, Mass u. Umfang:a. Aus einer Auffassung des Wassers in dortiger Bachschale u. Zuleitungdesselben mittelst einfachen hölzernen Kenneln <strong>von</strong> 23 cm. Breite u 19 cmTiefeb. Aus einem kleinen Wasserkasten v. 1,77 Meter Länge, 1 Meter breite u.0,75 Meter Tiefe mit einer Vorrichtung zu einem Leerlauf gegen den Bach.c. Aus einem grösseren kanalförmigen Wassersammler <strong>von</strong> 13,95 MeterLänge, welcher oben 0,70 u. unten 0,80 breit u. <strong>bis</strong> auf den mit Kiesbedeckten Boden od. Grund 0,70 m tief ist.d. Aus diesem Letztern geht die Wasserleitung mittelst Eisenrohren mit einerLuftweite v. 20 cm. Durchmesser unter dem Boden über Seb. WaadenEigen auf die Säge des Klägers ?e. Neben dem Einlauf des Wassers in den kleinen Kasten befindet sich nochein Stück <strong>von</strong> einem älteren Kennel v. 21 cm. breite u. tief. Oben u. Untender Leitung auf des beklagten Stück Landes führen zwei Wege querdarüber auf die Grundstücke der Anstösser3. Im Rechtsbegehren des Beklagten v. 31. Juli 1881 gibt derselbe dem Klägerdie Wasserrechtsame über gekauftes Allmeind Land, wie solche des KlägersVorgänger unterm 26. April 1829 <strong>von</strong> der Landsgemeinde erworben, zubestreitet dagegen lt. heutiger Gegenreichtsfrage die Anlage derWasserleitung in ihrem gegenwärtigen Bestand u. Umfang jedoch unterBelassung der hinzu erforderlichen Wege.4. <strong>Die</strong> Urkunde über die dem Meister Nr. 394 Anton Camenzind sel. alsRechtsvorfahren des heutigen Klägers <strong>von</strong> der Landsgemeinde <strong>Gersau</strong>unterm 26. April 1829 erteilte Wasserrechtssame für eine Säge enthältfolgende Bedingungen:a. Dass das Wasser im Bach mittelst einer Schwelle in gute Kennel aufgefasstu. ohne hölzerne Studlen u. steinernen Untersätzen dem Bachbord nachfortgeleitet, werdeb. Dass die Kennel über das Allmend Land in den Boden befestiget, Steg u.Weg darüber brauchbar angelegt u. das Wasser für Mensch u. Vieh ohneHindernis bezogen werden könne.5. <strong>Die</strong> fragliche Wasserleitung besteht nun dermalen nicht mehr in ihremursprünglichen Zustande u. Umfange, sondern wird anstatt, wie früher durcheinfache Kennel, nunmehr durch Kennel, Wasserkasten u. Wassersammlermit mehr Raum u. Ausdehnung über das beklagtische Grundstück geführt,was aus dem heutigen Augenscheinbericht u. der vom Kläger selbstproduzierten Akten hervorgeht.6. Nach den Angaben des Klägers in seiner Beschwerdeschrift an den H. Reg.Rath v. 23. Mai 1881 u. in Übereinstimmung mit den angehörten Zeugen

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