114Nr 262 Josef Maria Müller, Säger KlägerGebrüder Marzell, Kaspar u. Jakob Camenzind Besitzer der Weissgerbi u.Kalbermattli Beklagte.Über folgende Rechtsfrage: Ist nicht gerichtlich zu erkennen es seien die Beklagten in angegebenerEigenschaft nicht berechtiget Wasser aus dem hintern Dorfbachwegzuleiten u. es haben daher dieselben die im Bach angebrachtenVorrichtungen, durch welche Wasser aus derselben auf die HeimwesenWeissgerbi u. Kalbermattli entzogen wird, zu entfernen, eventuell ist nichtgerichtlich zu erkennen, es seie die Beklagten nur berechtiget, sovielWasser aus dem Bach wegzuleiten als sie zur Viehtränke im HeimwesenWeissgerbi notwendig haben unter Kostenfolge ?Urtheil1. Das laut der vom Kläger eingelegten Urkunden v. J. 1824 der Rechtsvorfahrdes heutigen Klägers <strong>von</strong> der Landsgemeinde das Recht erworben hat, dasWasser im äusseren Dorfbach unbeschadet den LandrechtlichenBestimmungen u. bessern Rechten der Landleute, zum Betrieb seinesSagenwerkes aufzufassen.2. Dass die Gemeinde resp. Bezirk u. Genossengemeinde <strong>Gersau</strong> schon mehr als100 Jahre die Wasserpolizei in beiden Dorfbächen ausübt u. <strong>bis</strong> anhinunbestritten alle die Wasserkonzessionen erteilt, welche gegenwärtig zu rechtbestehen.3. Dass die <strong>von</strong> Josef Müller Vater des heutigen Klägers lt. Zeugenaussagebewilligte Wasserbezug nur einen Privat Charakter hat, welcher Bezug <strong>von</strong>Wasser gegenüber der <strong>von</strong> der Gemeinde dem Obigen erteilten WasserKonzession keinen Eintrag thun kann, da derselbe <strong>von</strong> der Gemeinde nichtbewilligt resp. sanktioniert ist.4. Dass die Beklagtschaft lt. hies. Landrechten u. zufolge der vom Klägereingelegten Urkunde wohl berechtiget ist, für Leut und Vieh zu seinemGebrauche im Bach Wasser zu beziehen, wo Steg und Weg dazu gegebensind, derselbe aber keineswegs wegleiten darf, wodurch unterhalb befindlicheWasserrechtsbesitzer beeinträchtiget wurden.Gefunden:Es sei die Rechtsfrage des Klägers begründet u. die Beklagtschaft mit ihrerGegenrechtsfrage abzuweisen,und hierfür zu recht erkennt,Es habe die Beklagtschaft die rechtlich erloffenen Kosten im Betrage v. Fr.68.13 dem Kläger zu vergüten.<strong>Die</strong> Beklagten AppellierenDer GerichtspräsidentAd InterimAlois Camenzind
115Rigerts SagiF. I. <strong>Die</strong> ständige Veränderung des Ortsbildes ist ein Zeichen der Zeit. Ihr istauch die äussere Säge „Sagärigerts Sagi“ zum Opfer gefallen. Ein kurzer Nachrufauf diese, sei 1974 bestehende Säge, scheint gegeben. Ursprünglich stand untenam Delta des ausserdorfbaches eie handwekliche Zimmerei, in der ein Küttel mitBreitbeil und Handhobel, Balken in bauwürdige Form brachte. SchlossermeisterCarl Rigert-Züger, der Urgrossvater des jüngsten Besitzers, befasste sich mitdem Gedanken, in oder neben der besrehenden Zimmerei, eine mechanischeDrehbank und ein Schleifstein enzurichten. Der weitgereiste Mann, den die alten<strong><strong>Gersau</strong>er</strong> als wackeren Neunziger übrigens noch kannten, hatte an der ParieserWeltausstellung eine Francisturbine gesehen und wollte just über eine solche dieWasserkraft des äusseren dorfbaches ausnutzen. Er wurde mit dem zimmermanneinig, baute den sog. Rotacherweiher (in dem später Pater Jodokus Rigert grosseForellen heranzof) und richtete die erste Drukturbine am fusse der Unter Rütlenein. <strong>Die</strong> Kraft wurde mit Drahtseil-Transmission in Zmmerei undSchlosserwerkstatt am See übertragen. Urgrossvater Rigert wurde schliesslichAlleinbesitzer der Werkstätte, die vor ungefähr hundert jahren eine moderneSägerei wurde. Das Sägewerk das einmal abbrannte, wurde später vomlegendären „Sagärigert“ Vater Carl Rigert-Camenzind, schliesslich <strong>von</strong> dessenSöhnen Carl und Julius Rigert, dann <strong>von</strong> Carl Rigert Lagler und zuletzt <strong>von</strong> CarlRigert Jun weitergeführt. In erinnuerung sind die seinerzeit mächtigen Holzfösse,die im Zeitlupentempo jeweils <strong>von</strong> unten, oben oder <strong>von</strong> jenseits des sees, in dieSäge befördert wurden. Als der See noch seine Geheimnisse und seine grossenFischzüge hatte, wimmelte es zwischen den Flössen am ausserdorfbach <strong>von</strong>Fischen. Es wimmelte sommersüber auch <strong>von</strong> buben und Mädchen, die strenggetrennt badeten und hier schwimmen lehrnten.<strong>Die</strong> Erinnerung mit derdamaligen Zeit verbindet auch das rhytmische Schwingen, Stampfen und zischendes Sägewerks mit dem lauten Rufen der Jugend.Im Jahre 1874 kaufte Hr. alt Ratsherr Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der Allmeinde<strong>Gersau</strong> ein Stück Land und baute ein grosses, zwei Stock hohes Sagengebäude.Mit Ihm fingen zahlreiche Prozesse wegen der Wasserrechte, gegen Nr. 262 J.Müller innere Säge an:Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der äuss. Säge erwarb am 9. Sept. 1878 zwei StückLand <strong>von</strong> der Genossame, worauf der Wasserkasten <strong>von</strong> Nr. 262 Jos. Müller <strong>von</strong>der inneren Säge stand. Er glaubte nun, dadurch seinem Konkurrenten eineReparatur an seinem Wassersammler verbieten zu können. Am 18. Mai 1881reichte nun alt Ratsherr Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der äuss. Säge eineBeschwerde gegen Hr. alt Armenpfleger Nr. 262 J. Müller Besitzer der innerenSäge ein:Dass H. alt Armenpfl. Nr. 262 Jos. Müller Besitzer der innern Säge in Hierauf (Beschwerdesteller) unterm Sept. 1878 v. d. Genoss. <strong>Gersau</strong> gekaufteStück Land den dortigen Wassersammler abbrechen, in der wahrsch.