13.07.2015 Aufrufe

Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

112a. nördlich an die Gemeindestrasse u. mittelst derselben an das obere Gandliu. an Gebrd. Waaden Hostet.b. Östlich an Heinerich Waad sel. Eigenc. Südlich an den Seed. An die beiden Gandli u. eigen zur ehemaligen Ziegelhütte und es übergibtder Verkäufer dem Käufer obige Liegenschaft mit allem vorfindlichen Holz,Läden, Latten und Sageninventar wie es <strong>bis</strong> anhin in Ziel, Haag undMarchen, in Nutzen und Beschwerden, Pflichten und Rechten benutzt undbesessen hat für und um die Fr. 12 000.- etc. ……2 .Mit diesem Kaufe verpflichtet sich Käufer und Verkäufer gegenseitig zufolgenden Bedingungen:a. Vater Josef Müller hat an Sohn Josef zum Zwecke der Reparatur an derSäge und für Ankauf <strong>von</strong> Saghölzern etc. als Muttergut Fr. 2000.- bar zuentrichten oder sofern der Sohn diese Summe nicht od. nur teilweise nötighat resp. nicht beziehen sollte, so soll der Vater ihm diese Summe mit 5%jährl. verzinsen: der erste Zins verfällt, den 30. Nov. 1866b. Der Verkäufer behält sich als Behausung lebenslänglich vor diegegenwärtig <strong>von</strong> ihm bewohnten Zimmer des untern Stockes und die zweiobern gegen die Strasse und Dorf gelegenen Zimmer, einen Keller, Abtritt,ein Stücklein Garten und überhaupt die zur genannten Behausungerforderlichen Rechte und zwar mit der Berechtigung seine TochterKatharina und Familie darin aufnehmen zu dürfen, hat aber an den Käuferod. Eigentümer hiefür jährlich zu vergüten Fr. 200.- erst fällig mit dem 1Juni 1866c. Es anerbietet Vater Jos. Müller seinem Sohne, soviel und so lange esseine Kräfte erlauben, ihm auf der Säge, besonders im Behinderungsfalleund Abwesenheit, auszuhelfen und sein Geschäft zu besorgen; desgleichen anerbietet sich der Sohn gegenüber seinem Vater, ihn um billigeEntschädigung in Kost zu nehmen und verspricht, sich alle Mühle zugeben, dem lb. Vater seine alten Tage zu erheitern ihn liebevoll zubehandeln und dienstfertig entgegen zu kommen, ferners ihm das nötigeHolz für die Küche und Ofen aus der Säge zu besorgend. Käufer Jos. Müller, anerbietet sich gegenüber seiner SchwesterKatharina, derselben auch noch nach dem Tode ihres l. Vaters, sofern esdie Umstände der Schwester mit sich bringen und sie es verlangt,entweder allein oder mit der Familie billige, anständige Behausung inseinem Hause zu gestatten.c. vide unten Nachtrag //3. Vorstehender Kauf und Verpflichtungs Vertrag nach Vor- und Ablesengegenseitig als rechtsgültig unterzeichnet worden wie folgt:<strong>Gersau</strong> den 26. Mai 1865// Sollte d. Käufer durch das Wasserrecht lt. Kaufv. 4. Mai 1669 u. lt.Gerichtsurteil v. 5. März u. 17. Mai 1696, vom 4. Juni 1705 u.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!