106Falliments-Protokoll 1810 Febr. 25.Fallimentsprotokoll des Marzell Camenzind Besitzer der useren Sagen betreffend.Laut einem Ratsschluss geschah der Ruf ab sämtlichen Kreditoren den 25. Febr.1810 auf Zeit 14 Tagen Ihre Ansprache-Titel gehörig einzulegen, demzufolgenachstehende Capitalien eingegeben worden sind. Verzeichnis der sämtlichenCapitalien auf dem Haus Sagen, Mühli u. Hofstatt im Unterdorf, welche <strong>von</strong> anno1708 <strong>bis</strong> 1716 in zwey Teile geteilt war.1. Auf des Joseph Niggen Haus Sagen und Mülli etc.2. Auf des Peter Waaden Anteil Haus, Sagen u. MülliMartin Kammenzind, Seiler, Altweg v. Nr. 279Nr.Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf1779 Mai Jos. Martin Kammenzind5v. Nr. 279Oberurmi Nr. 263A. M. Kammenzind, SagenGest.1818 Jun. 2.Nun ersteigerte Martin Kammenzind, Seiler Altweg, die Liegenschaft. Er setztedas Haus in einen wohn baren Zustand, schaffte hingegen das Sagengebäudesamt Wassergeleit völlig hinweg und übte seinen Beruf als Seiler aus.Nr. 394 Anton Kammenzind SeilerNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.394 1788Jul. 221783März4.Joh. AntonKammenzind v. Nr.279M. FloraKammenzind v. Nr.2631813 Sept. 20.Mittl. Altweg, dann SagenOber Urmi, Witwe d.Marzell Müller Nr. 121Rütlen1834Febr.7.1817Apr.17.1783Okt.16.1819Set.25.1821Apr.27.1823Apr. 6.1826Jul. 2.KinderlosIn zweiter Ehe mitA. M. Rosa Vikt.Baggenstos1818 Okt. 26.Ausser Urmi 1832Jul. 31.Felix 1819Sept.28.Jos. Alois 1821Sept.16.Joh. Melchior 1823Apr. 15.Magdal.. Rosa Martin Kammenzind Nr. 506 1855Fluoegg (Genossenpräsidenten Jun. 23.u, Bezirksammann)
107Sein Bruder Nr. 394 Anton, ebenfalls Seiler, übernahm Haus und Hostet, gerietaber im Jahre 1829 in Gefahr, das Wasserrecht zu verlieren, indem KasparAndreas Müller, Brüggen, Jos. Maria Kammenzind Städi, und Sebastian Rigert,Schiffmacher, sich um dasselbe bewarben und willens waren, hinter dem Gandlieine neue Säge zu erstellen. Es gelang dem Nr. 394 Anton Kammenzind, durcheinen neuen Vertrag mit der Gemeinde sein Wasserrecht zu retten. Er baute dieSäge wieder neu auf. Für den Wasserbezug wurde ihm der Ausserdorfbach unddie Stelle hinter der Mühlehostet angewiesen. Ueber das bittliche Begehren 29. Apr. 1827 im Namen dem SchiffmacherAndreas Cammenzind u. Sebastian Rigert, vereinigt mit Jos. Mar. C. Z.Gigersmüller um die Rechtsamme das Wasser im Außerdorfbach in Kenneloder grosse Dünkel bey der Wissgerbi auffassen, u. über das Eigentumhinab zu leiten, war nach fernern angehörter Bewerbungen u. Ansprüche<strong>von</strong> Seite dem Besitzer der ehemaligen Sagen u. Mühli, erkennt! Derwohlw. Bez. Rath solle über diese Wasserrechtsamme ein Untersuchveranstalten, u. die Sach auf Kosten derjenigen die sich darum beworben,genau prüfen lassen, und darüber an der nächstfolgenden PfingstgemeindeBericht erstatten, an welcher dann das fernere verfügt werden kann.Gesuch vom Nr. 394 Anton Kammenzind, Seiler, um Kennel vom HinterenDorfbach in die Sägerei zu leiten: Auf das bittliche Begehren des Hr. Vorsprech Mai im Namen des Mstr.Anton Camenzind, Seiler, dass ihm bewilliget werden möchte, ein Stückweit ob des Waaden Eigentum aussert der Wehri im Bach, Kenneleinzulegen, darin das Bachwasser aufzunehmen und auf seine neu zuerrichtendes Sagenwerk hinab zuleiten ist nach Ablesung seineneingelegten Schriften erkennt worden, dass ein Untersuch undAugenschein darüber gemacht, und dann wiederum Bericht darauferstattet werden solle hinzu sind erwählt worden: Hr. Ratsherr AntonRigert, Hr. Land Säckelmeister Anton Camenzind mit dem LandschreiberRigert.Genehmigung des Gesuches um Kennel vom hinteren Bach in die Säge des Nr.394 Anton Kammenzind zu legen. Der <strong>von</strong> den Abgeordneten Hr. Ratsherr Rigert und Land S. MstrCamenzind erstellte Bericht betreff der Auffassung und Hinableitung desWassers zur Sagen im Ausserdorf, ist laut den schriftlich abgefasstenBedingnissen richtig befunden und hier nichts weiters Beizutragen nötigerachtet worden, als dass diese Bedingnisse und Bewilligung der nächstenLandsgemeinde zur Ratifikation vorgelegt werden soll.Der Landsgemeindebeschluss vom 26 April 1829 lautete: Das Recht das Wasser neben der alten Mühle zusammen zu fassen und inKenneln am Bachport und durch Seb. Waad Hostet Gb. Nr. 89 zu seinerSäge zu leiten, jedoch den Landleuten unschädlich. Auch dürfen Leute undVieh ohne Hindernis Wasser nehmen, wo Weg und Steg dazu gestattet undgegeben werden müssen.Laut Kaufbrief vom 16. Mai 1831 erhielt Nr. 394 Anton Kammenzind, Seiler <strong>von</strong>der Sagenhostet das Recht zu einem Weg in gerader Richtung <strong>von</strong> der Sägegegen dem neuen Gandlihaus und zwar so breit, um mit einer Burde füglich hinund her gegen den Bach zu gehen.