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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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104Wenn Herr Mustern Schrb. Xavery Nigg kann zeigen und probieren lautunsere Rechten, das die vorgehenden Sagen das Recht gehabt das Wasserzum sagen durch das Eigen zu leiten; so solle er den Handel bezogenhaben, wo nit so solle er abstehen, und den Marzell Nigg bey Ruhe lassen.26 te Februar 1783 SagenZwischen Herr Vorsprech Andreas Kammenzind im Namen des Muster Nr. 73Schrb. Xaveri Niggen und Contrapart. Herr alt Schützen Fähndrich Franz Müllerund Herr Kirchen Vogt Balthasar Joseph Baggenstos als Vogt des Marzell Niggenhat Urteil und recht erkennt auf ihr Proponieren. Weil seinem Sohn Aloysi Nigg, so die Sagen regiert und auf solcherarbeitet, angezeigt worden, dass er Wasser ableithe. Es laufen ihnenwegen dem Eis in die Keller, dannethin zum Schaden, und solches nitableithen wolle. Also auch erst darüber hin Franz und Marzell Nigg ihmeein Känel verhauwen also solle Herr Muster Schreiber den Schaden an sichselbst haben und den Schützenfähnerich und sein Schwager deswegen beyRuhe lassen1783 den 18 und 23 ten Brach MonatZwischen Herr Vorsprech Andreas Kammenzind im Namen des Herr Nr. 73 Schrb.Xaveri Niggen und Contraparth Herr Kirchenvogt Bathasar Joseph Baggenstos alsVogt des Marzell Niggen hat Urteil und Recht erkennt auf ihr beiderseitsProponieren Das Herr Muster Schrb. Xaveri Nigg bey der Gerechtigkeit des ältern Briefssolle, oder Marzell Nigg könne Zeigen und Probiern laut unserem rechten,dass in zwischen Zeit <strong>von</strong> dem Andreas Kammenzind diese Gerechtigkeitseye aufgegeben worden so solle es bey selben verbleiben.Nr. 77 Joh. Georg Nigg Drehers, GandliAm 24 März 1788 war Nr. 77 Joh. Georg Nigg wieder Besitzer der Säge underhielt Holz für die Reparatur seiner beiden Gebäude, der Mühle und Säge. Joh.Georg starb im Jahre 180377 Johann Georg Nigg musste im Jahre 1790 sein Wasser-Recht gegen denRotacher-Besitzer Nr. 66 Silvan Küttel verteidigen:Am 16. April 1790 ist wegen der Sagen auf der Äussern ein gekauftesGericht gehalten worden, zwischen Herr Vorspräch Frantzist Müller imNamen des Silvan Küttel und Contraparth Herr Vorsprech JohannesNiederer im Namen de Hans Jörg Nigg (Ausserdorf-Sagen) hat Urteil undRecht erkennt auf ihr beider seits propinierenWeil laut vor gewiesenen Kaufbriefen die zwey Laufenden Geschirr als dieSagen und Mülly schon 1693 seind errichtet und gebräucht worden, also inAnsehung mehreren anerkennten Gründen, solle er Hans Jörg Nigg wieseine Vorfahren so Wohl des Wassers wegen als auch in allen übrigenTeilen bey der nämlichen Besitzung und Rechten verbleiben, dannethinsolle er Silfan Küttel ab stehen, und dem Hans Jörg Nigg bey ruhen lassen!

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