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Gersauer Dorfgeschichten von Einst bis Jetzt Die ... - Gersau 2014

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1<strong><strong>Gersau</strong>er</strong> <strong>Dorfgeschichten</strong><strong>von</strong><strong>Einst</strong> <strong>bis</strong> <strong>Jetzt</strong>Marzell Camenzind<strong>Die</strong> Wassermühlen


3Inhaltsverzeichnis:1. Einleitung2. Vom Egimühleli zur Seidenfabrik.3. Von der Bleichemühle zur mittleren Seidenfabrik4. Von der Lohmehlstampf zur mechanischen Werkstatt5. Von der Mühle auf der Tschalun zur Teigwarenfabrik6. <strong>Die</strong> untere Tschalunschmiede7. Von der Schreinere auf der Tschalun zurTeigwarenfabrik8. <strong>Die</strong> Bierbraui9. <strong>Die</strong> Nagelschmiede am Tanzplatz10. <strong>Die</strong> Mühle auf dem Tanzplatz11. <strong>Die</strong> Bachstattmühle12. Von der Säge auf der Bachstatt zur Seefabrik


4Einleitung:Bevor die Elektrizität in unserem Dorfe Einzug hielt war die Wasserkraft dieeinzige Energie die unsere Vorfahren nutzen konnten. <strong>Die</strong>se zu gebrauchen,wussten sie schon zu frühesten Zeiten. Schon am 27. Febr. 1623 ist aus einemGerichtsurteil ersichtlich, dass das Wasser <strong>von</strong> den Bächen hat gebraucht werdendürfe, wenn den übrigen Landleuten keinen Schaden entstehe.Unser steiles Gelände hat sich dazu besonders gut geeignet. Doch, direkt an denbeiden Bächen konnten keine Gewerbeanlagen gebaut werden. Wir wissen, dassunsere Bäche bei Schneeschmelze und Gewitter innert kurzer Zeit Hochwasserbringen kann und alles zerstören würde.Deshalb hat man an beiden Bächen das Wasser oberhalb des Dorfes vom Bach ineinem sog. Wasserkasten aufgefasst und <strong>von</strong> da, in einem steinernen oderhölzernen Kanal, das Dorf hinunter geleitet. Von diesem Kanal aus ist das Wasserdann auf offenen Holzkenneln oder ausgehölten Mehlbaumstämmen auf dieWasserräder der verschiedenen Gewerbe geleitet worden. Vom Wasserrad aus istdann die Kraft mittels Transmission-Riemen direkt auf die Maschinen übertragenworden.Beim vorderen Dorfbach ist das Wasser zu hinterste im Eggi, bei einem sog.„Gurgelistein“ gefasst worden. <strong>Die</strong>ser dürfte bei der Bachverbauung im Jahre1927 beseitigt worden sein. Von da an ist der Kanal über die Bläui, Tschalungass,Tanzplatz, Burädorf und bei der Seefabrik in den See geleitet worden. <strong>Die</strong>serKanal wurde Mühlebächlein oder auch Sagenbächlein genannt und hatte im Jahre1828 die beachtliche Breite <strong>von</strong> ca. 2.40 m.Beim hinteren Dorfbach wurde das Wasser bei der Mühlehostet und beimBuchhölzli genommen. Von der Mühlehostet führte es zur heutigen SägereiThaddey.An diesen beiden Wassergeleiten sind Im Jahre 1831 mindestens 12 Gewerbe mitWasserräder, denen man früher „Gewirbe“ gesagt hat, angeschlossen gewesen.Da die Gewerbe am hintere Dorfbach, besonders bei Trockenheit, unterWassermangel litten, und weil dieser bedeutend weniger Wasser führte als derVordere, ist ca. im Jahre 1650 ein Wassergraben quer über das Stockli,Rotenacher in den Ausserdorfbach erstellt worden. <strong>Die</strong>ser Kanal hat über Jahrezu unzähligen Prozessen geführt zwischen den Gewerblern vom Vorderen- undAusserdorf, weil es öfters vorkam, das die eine Seite gar kein Wasser hatte undihre Betriebe still stehen mussten. Bei einem <strong>von</strong> den vielen Prozessen ist imJahre 1679 <strong>von</strong> der Obrigkeit folgendes beschlossen worden:Herr Anton Nigg und Mstr. Melchior Kohross beklagen den Mstr. Thomas Niggwegen des Wassers im Eggi bei dem Gurgelistein, welches durch die Stockli undden Rothenacher fliesst: Urteil: <strong>Die</strong> im vordern Dorfe sollen das Wasser 4 Tageund die im untern Dorfe 3 Tage in der Woche. Was aber die Güter und Häuseranbetrifft, soll man ihnen das Wasser lassen. Denen im untern Dorf gehört dasWasser am <strong>Die</strong>nstag, Donnerstag und Samstag. <strong>Die</strong> Benutzung soll am AbendBetglocken anfangen und aufhören.


5Alle Wasserwerkbesitzer besassen <strong>von</strong> der Behörde eine sog. Rechtssame oderWassergerechtigkeit. Nur sie durften diese Wasserkraft benutzen, waren aberauch für den Unterhalt verpflichtet. Für jegliche Veränderung war die hochweiseObrigkeit zuständig. <strong>Die</strong> Errichtung eines neuen Wasserwerkes wurde je nachGutachten und Befinden der Obrigkeit, der Landsgemeinde überwiesen.Vom „Eggimühleli“ zur SeidenfabrikNr. 113 Leutnant Joh. Anton KammenzindAn der Herbstgemeinde vom 11. Nov. 1718 bekam der Landammann AntonCamenzind <strong>von</strong> den Landleuten, hinter dem Rotenacher ein Stück Land zumGeschenk. Im Jahr 1719 baute er darauf eine Mühle.Am 24. Juli 1739 fand eine grosse Überschwemmung statt bei der auch dieEggimühle im Mitleidenschaft gezogen wurde. Im Protokoll ist darüber zu lesen:Der Bach hatte gar kein Bett mehr. Alles war mit Steinen und Geschiebe ebenausgefüllt <strong>bis</strong> an die Eggi-Mühle neben dem Gurgelistein. Allmählich bildete sichder Runsen wieder, aber die Güter blieben verwüstet.


6Nr. 71 Leutnant Joseph Ignatz NiggIm Jahre 1781 wurde eine neue Mühle gebaut:Dazu haben unsere gnädigen Herren und Oberen dem Herr Lieutenant JosephIgnatzi Nigg 10 Stöck Holz zu Erbauung der Eggen Mülly auf der Rothen Eggenerteilt.Das neue Wasserrad hatte eine Radgrösse <strong>von</strong> 10 Fuss, das sind 3 Meter undfasste 3 Liter Wasserquantum per Sekunde.Im Jahre 1829 war kein Käufer mehr für das Mühleli zu finden und das Gebäudeging seinem Verfall entgegen.<strong>Die</strong> Seidenfabrik im EggiAm 12. Dez 1824 stellten die Gebrüder Camenzind und Cie. ein Gesuch an dieGemeinde um ein Stück Land samt Wasserrecht auf dem Eggi käuflich zuübernehmen um darauf ein Fabrikgebäu aufzuführen. Doch dieses Bauvorhabenwurde nicht ausgeführt.Am 11. Okt 1845 stellten die Gebrd. Camenzind ein zweites Gesuch um im Eggieine Fabrik zu erstellen.An der ausserordentlichen Corporationsgemeinde am Sonntag den 12. Oktober1845 wurde beschlossen:1. Es sei für Herstellung oder Errichtung eines Fabrikgebäudes den HerrenPetenten, das unbedingte Wasserrecht über die Allmeind mit dem Vorbehalt allenLandleuten und den schon bestehenden Wasserwerkbesitzern, welche dasWasser auch aus dem Kirchendorfbach beziehen, unbeschadet erteilt, und demlöbl. Genossenrat die Vollmacht gegeben mit den Gärtenbesitzern der hinternBläui, durch welche das Wasser wieder in den Bach abgeführt werden muss,betreff dem allfälligen Zinsnachlass oder Entschädigung sich abfinden oder zuverständigen.2. Sei das benötigte Holz <strong>von</strong> wenigstens 300 Stöck Tannbäume in der Länge <strong>von</strong>45 Schuhen um den billigen Preis <strong>von</strong> 3 <strong>bis</strong> 8 Franken per jeden Stock aushiesigen Allmeindwäldern mit Ausnahme der Waldung äussert der Frutfluh,solche auszuzeichnen zu lassen bewilligt und erteilt, dem löbl. Genossenrat mitZuzug der 3 Bannwalter ist die Befugnis erteilt, das besagte Quantum Holzauszuzeichnen und der Preis nach der Gattung des Holzes und auchBerücksichtigung der Lage nach obigem Anschlage zu bestimmen.3. Sei das begehrte Allmeindland, wie dasselbe besteht, vom HerrCorporatiomssäckelmeister Marzell Camenzind abgemessen, und mit hölzernenZeichen abgesteckt werden, ins Quadrat gemessen circa 100 Klafter den HerrenPetenten als ihr wahres Eigentum frei und unentgeltlich überlassen undabgetreten.4. Unternimmt die löbl. Genossen-Allmeindverwaltung <strong>von</strong> der oberen Dorfbrückes. g. Buchenbrücke an über die Allmeind durch die untere und obere Bläue hinauf<strong>bis</strong> zum Fabrikgebäude auf ihre Kösten die Herstellung eines 7 Schuh breiten


7(2.10m.) fahrbaren Weges, und Schlagung einer Brücke, ob dem Brunnstubliüber den Bach und Unterhalt derselben.Am andern Tag erteilte die Gemeinde die Zustimmung und mit dem Bau wurdesofort begonnen. Das „Eggimühleli“ musste diesem Bau weichen. Das Holz hiefürwurde <strong>von</strong> der Corporations-Verwaltung auf der Ochsenalp zugeteilt.Ende 1846 war das erste Gebäude erstellt und 1847 wurde unter der tüchtigenLeitung des Werkmeisters Peter Rigert die Produktion aufgenommen. PeterRigert hatte <strong>von</strong> seiner Jugendzeit an in Fabriken gearbeitet. In Glarus hat er dasMühlemacher-Handwerk erlernt, dann in München sich in Mathematik und imZeichnen ausgebildet, und dann endlich in seinem Fachstudium <strong>bis</strong> nach EnglandFabriken besucht und in allerlei Stellungen darin gearbeitet. Direktor Peter Rigerterwies sich als tüchtiger Mann. Er hielt auf strenge Zucht und Ordnung, Fleissund Tätigkeit bei der Arbeit, und ging selber mit gutem Beispiel voran. Es gelangihm eine Zahl junger Burschen heranzuziehen und zu tüchtigen Arbeiternheranzubilden, <strong>von</strong> denen jeder später seinem Posten gewachsen war. Trotzseiner strenge achteten und schätzten ihn alle Arbeiter. Noch Jahre lang nachseinem Tode hörte man seufzen:“ Hätten wir den Peter wieder; es ging andersals jetzt.“ Ungeachtet der Schwierigkeiten und Hindernisse, die ihm vom Bureauaus in den Weg gelegt wurden, hob er doch die Fabrik auf die Höhe der Zeit undkonnte die Konkurrenz mit jeder andern wohl aushalten.Um die vielen Maschinen in betrieb zu setzten reichte die Wasserkraft derehemaligen Mühle nicht mehr aus. Am 8. Jan. 1847 wurde mit dem hinter StockliBesitzer folgender Vertrag abgeschlossen:Balz Camenzind räumt den zwei Handelshäuser das Recht ein auf dem hinternStockli einen zweiten Wasserkasten anzulegen, die Wasserleitung <strong>von</strong> demselbenauf beliebige Weise durch sein Land fortzuführen. Dagegen verpflichten sichobige Handelshäuser dem Verkäufer 250 Schweizerfranken an bar zu entrichten.Zudem wurde dem Stocklibauer die „Hausgülle“ zugesichert und versprochen,seiner Familie soviel möglich mit Arbeit zu berücksichtigen.Jos Mar. Camenzind <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong>, geboren am 23. Oktober 1809, war ein Sohn<strong>von</strong> Landammann Andreas Camenzind bei der Kirche. Er wurde am 20. Sept.1835 zum Pfarrhelfer <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> gewählt. Bereits am 4. Nov. 1836 resignierte erangeblich aus Gesundheitsrücksichten. In Wahrheit aber wohl eher, weil ihm dieanstrengende Arbeit nicht behagte. Von nun beschäftigte er sich mit Musik,Drechslerei und Uhrmacherei. Er übte die Drechslerei zuerst in der Seidenfäule,dann im Schmittengebäude bei der oberen Fabrik aus, wo ihm für seinenDrehstuhl ein eigenes Triebwerk eingerichtet wurde.Am 9. Jan. 1850 wurde ein neuer Vertrag ausgehandelt. <strong>Die</strong> Herren Camenzindbezahlten dem Stockli Besitzer Fr. 1000.- und stellen folgende Bedingungen.1. <strong>Die</strong> Kinder des Balz Camenzind können in der Seidenspinnerei arbeiten undverdienen wöchentlich 12 gute Batzen


82. Dass den Herren Gebrüdern Camenzind und Cie. ihre besitzenden undgekauften Wasserrechte vom 15. Nov. 1845 und vom 8. Jan. 1847 ohneVorbehalt und ohne Einrede für alle Zukunft bestens gewahrt bleiben sollen.3. Im Falle, das der jeweilige Besitzer dieses Heimwesens, dasselbe verkaufensollte, so soll der Besitzer dieses Heimwesens es zuerst den Herren GebrüdernCamenzind und Comp. anzeigen und solle ihnen das erste Kaufrecht geben.Am 27. März 1850 musste der Bezirksrat <strong>Gersau</strong> dem Departement desGewerbewesens, Kt. Schwyz drei Fragen über die Behandlung der Kinder, in derSeidenfabrik im Eggi, beantworten:Auf Ihre mit Schreiben vom 16. dies an uns zur Beantwortung gestellten dreiFragen; haben wir die Ehre Ihnen folgende Mitteilung zu machen.1. In hiesiger Fabrik wird zur Winterszeit 11 und zur Sommerzeit 12 Stundengearbeitet, oder <strong>von</strong> Morgen 6 Uhr <strong>bis</strong> Abends 7 Uhr im Winter, und <strong>von</strong> Morgen5 Uhr <strong>bis</strong> abends 7 Uhr im Sommer, mit 2 Stunden Ruhe zur Zwischenzeit. Eswerden jedoch keine Kinder aufgenommen, ausser sie weisen einen Schein vordes Herr Präsidenten des löbl. Schulrats, dass sie aus der Altagsschule entlassenwurden.2. Strafen am Lohn finden nur statt wenn nämlich durch Sorglosigkeit odermutwillig an der Arbeit oder am Fabrique Werkzeug etwas verderbt wird.Klägerische Strafen werden nie angewandt. Überhaupt werden die Kinder nur mitfür ihre Kräfte passenden Arbeiten beschäftigt, und nicht streng gehalten.3. Über üble Behandlung derselben wurde wenigstens <strong>bis</strong> dahin nichts lautbar.Am 16 Oktober 1850kaufen die HerrenGebrüder Camenzindvom Rottenaicher einStück Land. DaraufwurdedasDirektorenhausgebaut.<strong>Die</strong> Herren GebrüderCamenzind und Comp.beschäftigten im Jahre1851 in ihrermechanischenSpinnerei im Eggi auchhintere Bläui genannt, 150 Personen. Da<strong>von</strong> 100 Personen dem weiblichen und50 Personen dem männlichen Geschlecht angehörten. Kinder unter 12 Jahrenwurden keine mehr angestellt. Der Lohn ist für 12 Stunden Arbeitszeit 3 <strong>bis</strong> 18Bazen alte Währung.Durch die Vergrößerung der Fabrik reichte diese Wasserkraft nicht mehr aus.Mann war auf der Suche nach neuen Möglichkeiten und entschloss sich zusätzlicheine Verlängerung der Leitung vom „Teufenbach“ über das Eigen vom Brand, und


9Stockli herzustellen. Dazu brauchten sie das Durchleitungsrecht <strong>von</strong> MarzellCamenzind Brand.Es verkauft und übergibt Marzell Cammenzind am 5. Juli 1852 den HerrenGebrüder Cammenzind u. Kompanie auf seinem Heimwesen Brand durch und aufbesagtem Eigentum aus dem Tiefenbach ob dem obern Stockli gelegen, einWasserleitung mit Dücheln oder Kennlen in den Boden und über solchen zu legenoder herzustellen, wie sie es für ihren Nutzen und Bequemlichkeit amzweckmäßigsten finden, für immerhin das unbedingte Wasserrecht, nämlich dieLeitung frei und ungehindert nach belieben durch das Land oder Eigentum Brandanzubringen, und in Zukunft wenn es nötig, das Wasser zu leiten und dieerforderlichen Reparaturen am besagten Wassergeleit vornehmen zu können.<strong>Die</strong> Käufer Herren Gebrüder Camenzind u. Companie verpflichten sich demVerkäufer Marzell Camenzind für obbemeldetes unbedingte Recht Fr. 50.- barGeld zu bezahlen, welches ihm gegenwärtig mit Ausfertigung dieserVerschreibung ausbezahlt wurde.Am 23. Sept 1859 stellte die Genossame fest, dass die Herren Camenzind undCie. auf der Allmend zwischen dem Brand und Katzenschwanz ohne Bewilligungder Genossenverwaltung und Genossengemeinde einen Weiher (WasserBehälter) erstellten. Am 24. Sept 1859 verlangten sie die sofortige <strong>Einst</strong>ellung<strong>bis</strong> und solange sie <strong>von</strong> der Genossengemeinde das Recht hinzu erlangt haben.Am 16. Mai 1860 wurde ein <strong>von</strong> den Gebrüdern Kammenzind verfasster Vertragpunkto Benutzung des <strong>von</strong> angelegte Weiher <strong>von</strong> der Genossengemeindegenehmigt.Auf Neujahr 1860 verkauften die beiden Brüder, Landammann Jos. MarKammenzind, der völlig erblindete, und Kirchenvogt Nr. 476 AndreasKammenzind, dem das gleiche Schicksal drohte, ihre Geschäftsanteile an ihrenSchwager Marzell Müller auf der Tschalun. <strong>Die</strong>sem genügte es nicht, Anteilhaberam Handel zu sein. Da er auf dem Bureau nicht zu gebrauchen war, so wollte erDirektor werden. Alle Mittel wurden nun aufgeboten, um den Peter Rigert zuentfernen. Es gelang. Er kündete seine Stelle, starb aber an einerLeberkrankheit, die er sich durch Zorn, Verdruss und Herzenleid zugezogenhatte am 5. Jun. 1860. Mit ihm stiegen das Glück und der Segen der Fabrik insGrab.Am 17. Dez. 1860 wurde <strong>von</strong> der inzwischen gebauten mittleren Fabrik eineGasröhrenleitung in die Eggifabrik erstellt. Dadurch konnten die Fabriksälebeleuchtet werden.Am 26. Januar 1862 teilte der Schulrat mit, dass sie durch das Benehmen derFabrikdirektion viele Schwierigkeiten haben, indem sie 10, 11, und 12 jährigeKinder zu Fabrikarbeiten aufnehmen, die noch lange Schulpflichtig wären.Am 26. Januar 1862 beschloss der Schulrat, den Fabrikbesitzern anzuzeigen,dass sie keine Schulpflichtigen Kinder in Arbeit nehmen dürfen, bevor dieselbeneinen Erlaubnisschein des Präsidenten vorzeigen können.


10Am 17. Okt 1864 klagt der Präsident des Schulrates wieder, dass dieFabrikbesitzer neuerdings schulpflichtige Kinder zur Arbeit angenommen haben.Sie werden auf die bestehenden Gesetze, sowie auf die Schwierigkeitenaufmerksam gemacht, die sie der Schulbehörde durch ihre Handlungsweiseverursachen, und ersucht, die betreffenden Kinder am nächsten Zahltag aus derArbeit zu entlassen. <strong>Die</strong>se weisen alle Verantwortlichkeiten <strong>von</strong> sich ab undschieben sie auf die Eltern ab. Nun solle dem Erziehungsrate Anzeige gemachtwerden.Ungefähr vom Jahre 1870 an hatten die Wassergeleite ausgedient. An Stelle<strong>von</strong> Holz-Kenneln und Dücheln hielten Druckleitungen aus Eisenrohren Einzug.Noch heute sieht man auf dem Weg <strong>von</strong> der „Nielenbrücke“ zum Tiefenbach einStück solcher genieteten Rohrleitung. In der Fabrik wurden Dampfmaschineneingesetzt.Berner Handelsbank<strong>Die</strong> Zeiten wurden immer schlechter. Der deutsch-französische Kriegverunmöglichte einen guten Geschäftsgang. Im Monat März 1876 kamen diebeiden oberen Fabriken im Eggi und in der Bläui durch gerichtlichen Feilruf(Konkurs) für 577`792 Fr. und 16 Rp. in die Hände der Berner Handelsbank.Der Konkurs hat die Fabrikinhaber und ihre Familien hart getroffen, wurde ihnennach damaligem Recht doch die gesamte Habe weggenommen und das letzteBett versteigert. Nicht weniger aber hatte die Bevölkerung zu leiden, die <strong>von</strong>einem Tag auf den andern ihres Verdienstes beraubt wurden. Armut undVerzweiflung griff um sich. <strong>Die</strong> Bevölkerungszahl <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> schwand um 500Personen. Fünf Jahre standen nun alle Räder still. Erst im Dezember 1880 gelanges der Berner Handelsbank, die Fabriken samt Zubehör für 220`000 Fr. an JakobSallenbach-Keller in Rohrbas zu verkaufen. Aber bereits 1885 kam auch er insFalliment und die Gebäude samt Einrichtungen gingen wieder zurück an dieBerner Handelsbank, die es nun auf eigene Faust versuchte, Schappeseidengarneherzustellen. Allein, der Aufschwung wollte sich nicht einstellen, was die Bankbewog, zu ihrem Leisten zurückzukehren. Eine Industrie, die 160 Jahre langArbeit und Verdienst in die kleine Republik gebracht und ihr zu Wohlstandverholfen hat, drohte für immer zu verschwinden.Hermann CamenzindNr. 623 Caspar Josef CamenzindMan wollte die Fabrikgebäude bereits abbrechen und die Maschinen undEinrichtungen entblock nach New York verkaufen, <strong>bis</strong> zwei mutige Männer sichauf ihre eigene Stärke besannen und sich nach langen, zähen Verhandlungenentschlossen alle drei Fabriken <strong>von</strong> der Berner Handelsbank für 135.000.-Franken zu kaufen. Es waren die beiden Partner Hermann Camenzind und CasparJosef Camenzind (CJ) die zusammen seit 1887 die Florettspinnerei Altdorfbetrieben hatten. Am 5. Sept. 1892 wurde der Kaufvertrag mit der Berner


11Handelsbank unterzeichnet. Somit ging die Seidenindustrie nach 15 jährigerOdyssee wieder in einheimische Hände über.Ein Aufbauwerk sondergleichen begann. Gebäude wie Maschinen, seit Jahrennicht mehr unterhalten, hatten stark gelitten und mussten erneuert werden. DasGeld war knapp und die Kreditwürdigkeit gering. Grosse Hilfe leistete dabei dieGenossame <strong>Gersau</strong>, die für die Hälfte des Kaufpreises die Bürgschaft übernahm.Bereits am 3. Mai 1900 teilte der Hr. Genossen-Präsidenten mit, dass <strong>von</strong> derBank in Schwyz die ausdrückliche Erklärung eingelangt sei, dass die Genossame<strong>Gersau</strong> <strong>von</strong> der Garantie des Anleihens an die H. Camenzind u. Cie. <strong>von</strong> 135000.- Fr. des gänzlichen entlastet sei.An einem späten Abend im Dezember 1904 wurde die Feuerwehr alarmiert, da imDachboden der hintern Fabrik Feuer ausgebrochen war. Unter gefahrvoller undsehr anstrengender Arbeit konnte das Feuer nochrechtzeitig eigedämmt werden, so dass die unterStockwerke heil erhalten blieben.Im Jahre 1921 kauften sie aus einerKonkursmasse das alte Seidenhaus „Minerva“zurück und richteten dort im Parterre die Bürosdes Unternehmens ein.<strong>Die</strong> Seidenfabrik im Eggi brannte in der Nachtvom 7. auf den 8 August 1926 nieder. <strong>Die</strong>Brandursache wurde nie ermittelt.<strong>Die</strong> Feuerkommission gibt durch den PräsidentenKenntnis, dass der Grossbrand der hintern Fabrikder Firma Camenzind u. Co. Spinnerei am 7./8.Aug. 1926 gezeigt habe, dass die Ausrüstung derFeuerwehr ungenügend sei, namentlich fehle eine große mech. Schiebeleiter,Schlauchmaterial, Strahlröhren, Beleuchtungseinrichtungen etc. <strong>Die</strong> Besitzergroßer Gebäude hätten sich bereit erklärt an die Anschaffungskosten einergroßen Schiebeleiter die bei 20 Meter Höhe Fr. 1500.- koste, einen Beitrag zuleisten.


12Bildgalerie:<strong>Die</strong> ehemalige Wasserfassung für die Eggi-FabrikDas Gasgebäude bei der Eggi-Fabrik


13Der ehemalige Wassereinlauf ins GasgebäudeDas Gas-Gebäde


Eine alte Leitung zur Eggifabrik14


15Von der Bleiche-Mühle zur mittleren SeidenfabrikNr. 95 Johannes Kammenzind, KirchenvogtAm gleichen Tage, wie Leutnant Anton Kammenzind <strong>von</strong> der Eggimühle erschienauch der Kirchenvogt Johann Kammenzind vor der Herbstgemeinde und bewarbsich um einen Platz auf der Bleiche zur Erbauung einer Mühle:1718 November 11. Herr Kirchenvogt Johannes Kammenzind hat angehaltenumb ein Platz auf der Bleüwy eine Mülly zu bauwen, welches die Landleüt ihmbegünstiget, mit der Contition, dass er solle allen Landleüthen ohne Schadenbauwen, welches er selbsten versprochen hat. Der Platz aber ist Allmeind.Während der beruflichen, wie politischen Tätigkeit der beiden Mühlebesitzer vomEggi und der Bläui, herrschte vielfach Lebensmittelknappheit im Dorfe. Um dieBevölkerung vor der Unterdrückung und Übervorteilung der Müller und Bäcker zuschützen, wurde schon im Jahre 1728 der sog. Brotbrief eingeführt. Mit diesemwurde der Brot- und Mehlpreis festgesetzt. <strong>Die</strong>ser Brotbrief gefiel den Müllernund Bäckern nicht, weil der Preis für das Mahlen und Backen sehr knappbemessen wurde. Sie suchten sich damit zu helfen, dass sie dem Brot daserforderliche Gewicht nicht gaben, oder es zu teuer verkauften. Am 5. Mai 1737beschloss die Gemeinde: Wenn das Brot nicht laut Brotbrief verkauft werde, sosollen die Proviantschätzer es wegnehmen und den Armen austeilen. Doch dieBäcker hielten sich nicht daran und taten was sie wollten.Am 29. Januar 1737 machten die Profiantschätzer Kontrolle. Sie hatten Brot undMehl teurer verkaufte als im Brotbrief vorgeschrieben war. Landammann AntonKammenzind <strong>von</strong> der Eggi-Mühle wurde mit 2 Gulden 10 Schilling und BläuiMühlenbesitzer Säckelmeister Marzell Niederer mit 1 Gulden 5. Schilling gebüsst.Am 1. Febr. 1740 wurde Säckelmeister Marzell Niederer wieder um 2 Gulden 10Schilling und eine heilige Messe gebüsst.


16Es ist zu lesen: Dass ein solches Gebaren der angesehensten Männern dieWürde und das Ansehen der Obrigkeit schädigten und auf Zucht, Ordnungund Sittlichkeit des Volkes einen schädlichen Einfluss ausüben musste, istVerständlich.Nr. 161 Joh. Josef Alois Müller obere Zieglers, KantonsratIm Jahre 1790 kaufte Josef Alois Müller, Ziegler die Bläui-Mühle. Sein Wohnsitzmit Bäckereigeschäft war aber im Hause oberen Zieglers zu finden. (Drogerie)Am 1. Sept. 1830 kam ein Landsgemeindebeschluss zustande, dass alleWasserrechte und Gerechtigkeiten untersucht werden müssen, da es schoneinige Streitigkeiten deswegen gegeben habe. Am 11. März 1831 wurde diePublikation in der Pfarrkirche öffentlich gemacht die folgendermassen lautet:Alle diejenigen welche rechtmässige Ansprüche, Rechtsamen undWassergerechtigkeiten auf das Wasser, welches aus dem Bach auf dieWasserwerke im Kirchdorf geleitet wird, anmit aufgefordert, ihre hiefür inHanden habenden Schriften und Belege der Untersuchungs-Commihsion amnächsten künftigen Mittwochen als den 14 ten März Vormittags 9 Uhr aufunserem Rathaus einzugeben.Kant. Rath und Spitalvogt Josef Aloys Müller erklärt an der obgenannterEinladung:Das er als Besitzer der Mühle auf der Bläui, kein anderes schriftliches Instrumentin Händen habe als der Kaufbrief, laut welchem er die Mühle in gleichen Rechtenund Gerechtigkeiten zu Handen empfangen, wie selbe ehevor der Verkäuferbesessen habe. Dann werde sich auch dieses Wasserrecht auf einen älterenLandsgemeindebeschluss beziehen.Am 16. Juni 1837 fand eine grosse Bachüberschwemmung statt:Namentlich wurde das grosse Tobel des Baches im Kirchendorf mit Steinen undGeröll vom See <strong>bis</strong> an die Mühle auf der Bleiche so ausgefüllt, dass das Bachbettbereits höher war als das Umgelände.Jos. Alois Müller ober ZieglersNr. 203 Johann Wolfg. Leodegar Müller obere ZieglersNach dem Tode <strong>von</strong> Vater Joh. Josef Alois Müller übernahmen am 10. April 1840seine zwei Söhne, das Haus, (Obere Zieglers) und die Mühle (Bleiche Mühle):Über den vorgelegten Kaufbrief <strong>von</strong> den Gebrüdern Müller Pfister (Bäcker) alsKäufer, um das väterliche Haus, Holzhaus und Gärten, (Drogerie) wie auch dieMühle auf der untern Bläui für und um Gl. 4000 womit noch die Gerätschaftenzur Pfistery und Salzauswägen inbegriffen sind.Im Jahre 1852 kam es zur Teilung. Alois erhielt das Erdgeschoss mit derBackstube und den ersten Stock, vom Hause obern Zieglers (Drogerie) Johannden zweiten Stock, mit der Mühle in der Blaui.


17Bald nach der Übernahme, wurde Bruder Alois ausbezahlt und Johann Müllerwurde alleiniger Besitzer.Sein Sohn Johann Marzell Müller sollte das Geschäft übernehmen. <strong>Die</strong>ser aberwar ein „Luftibus“, machte Schulden, zog schon als 19 jähriger <strong>von</strong> Zuhause fortund bereiste die ganze Welt. Zuletzt war er verschollen.Firma Camenzind und CompanieJohann Müller verkaufte deshalb am 14. Mai 1853 die Mühle an die FirmaCamenzind u. Cie.:Es verkauft und übergibt Johann Müller den Herren Gebrüder Kammenzind undCompanie seine <strong>bis</strong> dato eigentümlich besitzende Mühle auf der untern Bläui, mitNutzen und Beschwerden und mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, als ihrnunmehriges rechtlich erworbenes Eigentum für und um die Kaufsumme <strong>von</strong> Gl.2300.-Am 16. Mai 1853 erschienen die Fabrikbesitzer <strong>von</strong> der oberen Bleuwe, (Eggi)vor der Corporationsgemeinde und begehrten in der Voraussicht, dass siewahrscheinlich in kurzer Zeit ihre Fabrik erweitern und daher ein neues Gebäudeausführen wollen:1. Das Recht und die Befugnis, auf einem ihnen am besten gelegenen Platz aufder Bleiche <strong>bis</strong> unten an die Stampf die bezüglichen Gebäude auszuführen2. <strong>Die</strong> erforderliche Gelegenheit zum Wasser und dessen Leitung <strong>von</strong> demkleinern Fabrikgebäude an <strong>bis</strong> an die Stampfe hinab ihnen unbedingt überlassenwerde für den Fall, dass die Mühle des Johann Müller und die Stampfe eingehenoder nicht benützt werden.3. Sie versprechen als Kaufpreis das Zwanzigfache des jetzigen Zinsertrages <strong>von</strong>den betreffenden Gärten bar zu entrichten, dass Wassergeleit <strong>bis</strong> zum Auslaufunten an ihrem Gebäude auf ihre Kosten zu erstellen und zu erhalten, so dassdie untern Wasserwerk-Besitzer <strong>von</strong> diesem Auslauf an übernehmen müssen.Nachträglich wurden <strong>von</strong> der Corporationsverwaltung noch über folgendeGegenstände verhandelt: <strong>Die</strong> Verlegung des Zeiger- und Schützenhauses, derUnterhalt der Strasse <strong>von</strong> der Buchenbrücke <strong>bis</strong> zur Fabrik und wegen Abtretungder Lehegärten mit den Besitzern.<strong>Die</strong> Gemeinde hatte 1833 das Schützenhaus auf der Bleiche auf ihre Kosten undauf ihrem Grunde und Boden erbaut. Damals war die Umgebung nochunbewohnt. Anders gestaltete sich die Sache, als die erste Fabrik im Eggi erstelltwurde. Wenn dieses Gebäude sich auch ausserhalb der Schussweite befand, sowar dies mit den Zugängen zu derselben nicht der Fall. <strong>Die</strong> Fabrik verursachteeinen steten Verkehr durch den Warentransportes und der Arbeiter. <strong>Die</strong>Schisstätte an der <strong>bis</strong>herigen Stelle war eine Gefahr für Menschenleben und einHemmnis für den Verkehr. Nun sollten gar die Gasanstalt und die untere Fabrik(Mitl. Fabrik) auf der Bleiche erstellt werden. <strong>Die</strong>s aber war unmöglich, wenn dieSchiesstätte nicht entfernt werde. Entweder musste das Bauen unterbleiben oder


18die Schiesstätte entfernt werden. <strong>Die</strong> Schützengesellschaft trat mit den Gebrd.Kammenzind in Unterhandlung und kaufte <strong>von</strong> denselben einen Platz fürErstellung eines neuen Schützenhauses und Scheibenstandes <strong>von</strong> 10 Scheiben inder Kirchenmatte um die Kaufsumme <strong>von</strong> Fr. 1200.- Zudem sicherten sie eineEntschädigung <strong>von</strong> Fr. 250.- zu, wenn das <strong>bis</strong>herige Schiesslokal für immerentfernt werde.Nachdem diesen Bedingungen entsprochen wurde, wurde am 19./23. Juni 1856folgender Kaufvertrag abgeschossen:Es verkaufen und übergeben die <strong>von</strong> der löbl. Genossen Allmeinds Verwaltungbeauftragten Mitglieder Herr Genossen Präsident Vinzenz Müller und HerrGenossenrat Joseph Müller, in folge Genossengemeindes Beschluss vom 16 tenMai 1853 und 17ten Mai 1855 erteilten Vollmacht; den obgesagten HerrenGebrüder Kammenzind und Companie zum Zwecke für Erweiterung ihresEtablihsement der Floretspinnerei; auf der untern Bläui, dasjenige Allmeindlandbestehend in den Lehegärten Nr. 20, 21, 22 und 24, Mühleplatz, Bachstattland sowie der Rein gegen den Strick, welches sie käuflich zu übernehmen undanzutreten, sich erklärt haben in Zihl, Haag und March wie solches heüteeingemarchet worden.Im Jahre 1856 erhielten die Gebrüder Camenzind <strong>von</strong> der Genossame das Rechtdas Wasser aus dem Bach neben der Oberen Fabrik in einem Wasserkennel demStrickwald entlang zum Unterstrick zu frühenEbenfalls vom Unterstrick-Besitzer erhielten sie zur gleichen Zeit das Recht aufihrem Eigen einen grossen Wasserkasten zu bauen.<strong>Die</strong> neue Fabrik wurde in den Jahren 1859 <strong>bis</strong> 1860 fertig erstellt. Zudem wurdeetwas oberhalb der Fabrik eine Gasereii errichte. Von dieser aus, wurde auch dieobere Fabrik durch unterirdische Gasrohrleitung angeschlossen. Dadurch konntendie Fabriksäle beleuchtet werden.Am 31. Dez. 1870 wurde vom Bezirksrat beschlossen vom Sammelkasten ob der„Stampfi“ <strong>bis</strong> an den See die Wasserleitung in den Boden zu verlegen mitAusnahme des jeweiligen Auflaufes auf das Wasserrad.<strong>Die</strong> beiden Obern Seidenfabriken beschäftigten <strong>von</strong> 1850 – 1875 durchschnittlich230 Personen. Ausserdem waren noch 1400– 1500 Personen mit Seidenkämmelnbeschäftigt. Der grösste Teil da<strong>von</strong> waren weiblichen Geschlechtes und darunterkaum ein Dritteil unter 16 Jahren. Der Lohn belief sich für das Pfund gekämmelteSeide auf 80 Rappen. Der niedrigste Lohn eines Arbeiters betrug ½ Franken, derhöchste 10 Franken. Unter den Arbeitern wurde eine Ersparniskasse eingeführt.<strong>Die</strong> Zahl der Spindeln in beiden Fabriken betrug 4116. <strong>Die</strong> Maschinen wurdendurch Wasserkraft getrieben und zwar durch zwei Turbinen, die eine mit 32, dieandere mit 17 Pferdekräften. <strong>Die</strong> gleiche Wasserkraft konnte für beide Fabrikenbenutzt werden. Zum Ausgleich der wenig stabilen und konstanten Wasserkraftwurden schon frühzeitig Dampfmaschinen angeschafft.


19Berner HandelsbankDurch lang andauernde Geschäftsstockung geriet die Firma Camenzind und Cie.im Monat März 1876 mit beiden Fabriken im Eggi und in der Bläui durchgerichtlichen Feilruf für Fr. 577 792.16 in die Hände der Berner Handelsbank. 5Jahre blieb nun die Fabrik geschlossen.Jakob Sallenbach-Keller <strong>von</strong> RohrbasAm 5. Jan. 1881 verkaufte die Berner Handelsbank die beiden Fabriken an HerrnJakob Sallenbach.Am 15. Mai 1881 stellte Hr. Sallenbach Fabrikbesitzer das Gesuch um Verlegungder Wasser- und Gasleitung <strong>von</strong> den Obern zur mittleren Fabrik.Es wurde beschlossen:1. Hat Hr. Petent auf das <strong>von</strong> Hrn. Gebrd. Camenzind u. Cie im Juni 1856erworbene Recht der Wasserleitung vom Bach neben der Werkstätte der oberenFabrik <strong>bis</strong> zum Eigen des Strickes der Brechen und dem Berg entlang geführte d.h. soweit das alte Geleit auf Grund und Boden der Genossame gestanden ist, zuverzichten.2. Der Verwaltung sei Vollmacht erteilt, im Falle, dass Hr. J. Sallenbach-Keller<strong>von</strong> der Fabrikbrücke die alte Wasserleitung <strong>von</strong> dort aus zu benutzen alszweckdienlicher finden würde und in Folge dessen die neue Leitung <strong>von</strong> besagterBrücke der Strasse entlang zur untern Fabrik leiten würde, dass ihm dieses Rechtkönnte gestattet werden.<strong>Die</strong> Floretspinnerei <strong>Gersau</strong> ersuchte am 25. Januar 1886 bei der Genossame<strong>Gersau</strong> um die Bewilligung für Errichtung einer Telefonleitung zwischen den 3Fabriken auf Genossenland die nötigen Stangen stellen zu dürfen. <strong>Die</strong>Genossenverwaltung bewilligte dieses Gesuch, auf unbestimmte Zeit u. in derWeise, dass auf Genossenland kein Servitut entstehen dürfe. Für durch dieseAnlage entstehenden Schaden ist Petent (Bittsteller) jederzeit verantwortlich u.hat auch über Stellung der betreffenden Stangen sich mit dem bevollmächtigtenVerwaltungsrat zu verständigen, sowie für extra Sitzung u. Gebühr 12.- Fr. zuentrichten.Firma Camenzind u. Cie.Herman CamenzindNr. 494 Kaspar KammenzindAm 5. Sept. 1892 kauften die beiden Partner Hermann Camenzind und Nr. 494Caspar Josef Camenzind, nach zähen Verhandlungen alle drei Fabriken für 13500 Franken. Somit kam die Seidenindustrie nach 15 jähriger Odyssee wieder ineinheimische Hände. Ein Aufbauwerk sondergleichen begann. Gebäude wieMaschinen, seit Jahren nicht mehr unterhalten mussten erneuert werden. DasGeld war knapp und die Kreditwürdigkeit gering. Grosse Hilfe leistete dabei die


20Genossame <strong>Gersau</strong>, die für die Hälfte des Kaufpreises die Bürgschaft übernahm.Bereits 1895 als erst 21 jähriger trat der älteste Sohn <strong>von</strong> Nr. 623 Caspar JosefCamenzind in das Unternehmen ein und hatte dort schon bald wichtige Aufgabenzu übernehmen.Schon 1898, nach nur sechsjähriger Aufbauarbeit, konnte der veralteteDampfmaschinenbetrieb eingestellt und durch elektrische Energie ersetztwerden. <strong>Die</strong> Eröffnung des Mädchenheimes im Jahre 1899 deutete darauf hin,dass es aufwärts ging und neue Arbeitskräfte benötigt wurden.Im Jahre 1898 erstellte die Firma ein neues eigenes Kraftwerk mit einerWasserfassung im „Tiefenbach“ und einer Druckleitung <strong>von</strong> der „Gillen“ <strong>bis</strong> zurmittleren Fabrik. Es wurde eine Hochdruck-Wasserturbine mit Generatorinstalliert, die <strong>bis</strong> in die 40er Jahre Drehstrom für die Maschinen lieferte. 1941entschied Walter Camenzind (+1964) den gestiegenen Energiebedarf mit einerneuen modernen Hochdruck-Peltonturbine <strong>von</strong> Beli (Luzern) und einemAsynchronometer <strong>von</strong> BBC (Zürich) zu decken. <strong>Die</strong>se Maschine liefertekostengünstigen Drehstrom. Insgesamt wird schon über 100 Jahre Wasser ausdem Bach für die saubere Energiegewinnung genutzt.Firma Camenzind & CoNr. 623 Josef Maria CamenzindAm 2. August 1914 wurde an der Ratssitzung über dieMaßnahmen in Bezug auf die vielen hier aufhaltendenAusländer (Italiener u. Polen), welche infolge der durch dieallgem. Europäische Kriegslage verursachtenArbeitseinstellung Brod- u. verdienstlos geworden sind. <strong>Die</strong>Herren Camenzind beantragen die Italiener zu bewegen,dass dieselben, infolge der Arbeitseinstellung freiwillig in die Heimatzurückzukehren. Zu diesem Zwecke benötigen sie jedoch Geld zur Auszahlungder Decompte und sei es fraglich ob sie dieses Geld noch <strong>von</strong> der Kantonalbankerhalten werden, wennnicht auch der Bezirksich bei derKantonalbank bemüht.Es wurde beschlossen:1. Nach dem Vorschlagder Fabrik sollen dieItaliener sofortausbezahlt werden.<strong>Die</strong>selben seien <strong>von</strong> derFabrikleitung auf diegegenwärtige Lageaufmerksam zumachen und ihnenanzuraten, nach Italien


21zurückzureisen, so lange dieselben noch Mittel besitzen.2. Alle gewaltsamen Maßregeln gegen dieselben sollen unterlassen werden undAusschreitungen jeder Art seien zu verhindern.3. Der italienisch sprechende Herr Anton Waad zur Roma (Dr. Völkle) wurdebeauftragt im Sinne obigen Beschlusses bei den Italienern aufklärend zu wirken.4. Hr. Ratsherr Anton Lagler wurde beauftragt, mit M. Kantonsrat Jos.Camenzind, Spinnerei, Montag Morgen persönlich nach der Kantonalbank Schwyzzu gehen und dieselbe im Namen des Bezirksrates zu ersuchen, der FirmaCamenzind u. Cie. das nötige Geld zur Auszahlung der Italiener zu geben.Auf Veranlassung der Firma Camenzind & Cie., Seidenspinnerei, wurde im April1915 eine Milchgenossenschaft gegründet. Da zu dieser Zeit Milchknappheitherrschte, unternahm sie diesen Schritt, um ihren Arbeitern die Möglichkeit zubieten, bei der Genossenschaft Milch zu kaufen. Bei jedem Zahltag erhielten dieFabrikarbeiter ihren Teil Milchmarken. Bei der Gründung gehörten derGenossenschaft 26 Bauern an. Präsident war Gottfried Ammann vom Bellevue.Später stiessen dann noch mehr Bauern zur Genossenschaft. Im Ganzen warenes um die 50 Heimwesen, die ihre Milch ablieferten. Der Erlös pro Liter betrugdamals 15 Rappen. Im Jahre 1921 übernahm Alois Camenzind, Molkerei dieGenossenschaft.Am 4. Sept. 1918 wurde <strong>von</strong> der Firma Camenzind Cie. eineNeuauffassungsanlage der Wasserkraft des Kirchendorfbaches projektiert. AbSeite der mit berechtigten Wasserbezüger sind in der gestellten Frist keineeigentl. Einsprachen erfolgt.Nr. 771 Josef Camenzind. J. Ratsherr amBachNr. 830 Werner Camenzind, TechnikerNach dem Tode ihres Vaters im Jahre1911 übernahmen die beiden Söhne Josefund Werner die Leitung der Firma. ImJahre 1921 kauften sie aus einerKonkursmasse das alte Seidenhaus „Minerva“ zurück und richteten dort imParterre die Büros des Unternehmens ein.<strong>Die</strong> vom Gemeindearbeitsamt eingewiesenen Formulare der Betriebsinhaber betr.Festsetzung der Pflichtsumme zur Bildung des Gemeindesolidaritätsfondes imSinne <strong>von</strong> Art. 16-23 des Bundesbeschlusses vom 29. Okt. 1919 zur Bekämpfungder Arbeitslosigkeit sah folgendermassen aus:Camenzind und Co. Spinnerei <strong>Gersau</strong> 28. Febr. 1923Ca. 360 Arbeiter à 4-5 Fr. Taglohn. Durchschnittl. Wochenlohn Fr. 8200.-Ca. 24 Angest. à Fr. 250-500 Monatslohn. Durchschs. Monatlohn Fr. 3800.-Total der einzuzahlenden Solidaritätsfondpflichtsumme Fr. 12000.-


221930, nach Jahren erfolgreichen Wirkens, zogen sich die beiden Brüder Josef undWerner Camenzind aus der Geschäftsleitung zurück und überliessen dasstattliche Unternehmen ihren Nachfolgern.Im Jahre 1935 verunglückte Werner Camenzind auf einer Bergtour im Jsental.Otto Camenzind, Neuheim 13. Febr. 1902 – 26. Okt. 1965Walter Camenzind, Bacheggli 20. Febr. 1905- 12. Juli 1971Adolf Camenzind gest. 1936Emil Camenzind gest. 13. Ja 1967Otto Camenzind Walter Camenzind Adolf Camenzind Emiel CamenzindFortan teilten sich die Söhne <strong>von</strong> Josef: Otto und Walter Camenzind, sowie dieSöhne <strong>von</strong> Werner: Adolf und Emil Camenzind in der Geschäftsführung. Im Jahre1936 im Alter <strong>von</strong> erst 26 Jahren ertrank Adolf in den Fluten desVierwaldstättersees. Unter der tatkräftigen Führung dieser dritten Generationüberstand die Firma auch die schwierigen Kriegsjahre. In den Nachkriegsjahrenstieg die Firma Camenzind & Co zu einem führenden SchappeseidenunternehmenEuropas mit weltweiten Beziehungen auf. Am 26. Oktober 1965 verschied nachlanger Krankheit im Alter <strong>von</strong> 63 Jahren Otto Camenzind, der kaufmännischeLeiter des Unternehmens und am 12. Juli 1971 starb unerwartet rasch WalterCamenzind, der letzte Vertreter der dritten Generation.Am 29. Okt <strong>bis</strong> Nov. 1923 wurde eine neue Arbeitszeiteinteilung eingeführtinfolge der Mission.Der Konsumverein wurde im Oktober 1928 <strong>von</strong> Arbeitern und angestellten derSeidenfabrik ins Leben gerufen. Seine offizielle Gründung erfolgte am 18. Oktober1929 unter dem Namen „Genossenschaft der Arbeiter und Angestellten der FirmaCamenzind u. Co, <strong>Gersau</strong>. Das bescheidene Unternehmen entwickelte sich trotzAnfangsschwierigkeiten sehr rasch und gut. Im ersten Geschäftsjahr erzieltediese Genossenschaft den Umsatz <strong>von</strong> ca. 40 000.- Fr. Anfänglich waren dieVerkaufsstellen in der alten Packerei der Seefabrik und in der Garage bei derSeefabrik.Im Jahre 1930 trat die Genossenschaft dem Verband SchweizerischeKonsumvereine in Basel bei. Ein Jahr später wurde das sog. „Walserler`s Hausangekauft. <strong>Die</strong>ses Haus wurde jedoch nie als Verkaufsgeschäft eingerichtet und


23im Jahre 1942 wiederum an Karl Camenzind, Elektriker, verkauft. Im Jahre 1937wurde das heutige Geschäftshaus sog. „Bachhaus“ gekauft und mit Kosten <strong>von</strong>Fr. 26 200.- umgebaut. In diesem neuen Geschäft entwickelte sich der Umsatzsehr erfreulich und <strong>bis</strong> zum Jahre 1962 konnte der Umsatz <strong>von</strong> 1929 mehr alsverzehnfacht werden. Im November 1962 wurde vorübergehend im Hotel Müllerein Verkaufsgeschäft eingerichtet und das Geschäftshaus am Bach vollständigabgerissen. Leider hat sich die Bauzeit durch den strengen Winter um mehr alsdrei Monate verzögert, so dass sich die Verwaltung gezwungen sah, dasVerkaufsgeschäft ein zweites mal vom Hotel Müller in die Kegelhalle zu verlegen.In der Seidenfabrik wurde vom 25. Mai 1930 an <strong>bis</strong> 30. Juni die wöchentlicheArbeitsdauer auf 52 Stunden verlängert.Im Jahre 1953 erfolgte eine Aufstockung des Fabrikgebäudes.Richard und Walter CamenzindTheodor BeelerAm 1. Jan. 1967 traten die beiden Söhne <strong>von</strong> Otto Camenzind Richard undWalter in die Firma ein. Schon am 13. Jan. 1967 galt es wieder Abschied zunehmen. Im Alter <strong>von</strong> erst 58 Jahren starb Emil Camenzind an den Folgen einesSchlaganfalles. Und es dauerte nicht lang, läuteten die Todesglocken erneut.Walter Camenzind, der letzte Vertreter der dritten Generation, starb unerwartetrasch am 12, Juli 1971. Mit seinem Eintritt in das Unternehmen am 1. Jan. 1973vervollständigte der Schwiegersohn <strong>von</strong> Walter Camenzind, Theodor Beeler, dasFührungsteam der vierten Generation


24Im Jahre 1969 gründete die Firma Camenzind einen Kinderhort der <strong>von</strong>italienischen Ordensschwestern geleitet wurde. Sie betreuten hauptsächlichKinder <strong>von</strong> italienischen Gastarbeitern. Ab und zu brachten auch einheimischeHausfrauen ihre Kinder in den Hort.Nachdem das Fabrikgebäude am See, die Seefabrik verkauft wurde, wurde 1996ein Neubau mit einem Hochregal-Lager realisiert, mit einem direkten Zugangunter der Strasse zum Fabrikgebäude.Im Jahre 2010, wurde die ganze Anlage mit Wasserfassung im Tiefenbach, neuerTruckleitung und Generator modernisiert, so dass 1/3 mehr Strom erzeugtwerden konnte.Das Wasserhüsli in der Gillen


25Turbinen-Auslauf in den Dorfbach<strong>Die</strong> mittlere Fabrik


26Das Abzugskamien auf dem Strick<strong>Die</strong> Wasserfassung im Tiefenbach


28Von der Lohmehlstampfe zur Mechanischen WerkstätteDer Name Lohmehlstampf ist in verkürzter Form, als „Stampfi“ <strong>bis</strong> heuteerhalten geblieben. <strong>Die</strong>se Wasserradangetriebene Anlage diente zurHerstellung <strong>von</strong> Lohe. Lohe ist ein aus Baumrinden hergestelltesGerbmittel, mit dem Leder gegerbt werden konnte. Dazu wurde vor allemRinde, <strong>von</strong> 12 <strong>bis</strong> 18 jährigen Eichenbäumen gewonnen. Sie wurdegetrocknet und dann unter dem Stampfhämmer der durch die Kraft desMühlrades in hohem Tempo Auf- und Abwärts bewegt wurde, zu feinemMehl gestampft.<strong>Die</strong> eigentliche Gerbung der Tierhäute erfolgte in einer Grube. Auf ihremBoden streute der Gerber zuerst eine Schicht Lohe, das „Lohbett“, undbreitete darauf eine Schicht gereinigter enthaarter Tierhäute aus. Darüberkamen abwechselnd neue Schichten <strong>von</strong> Lohe und Tierhäuten <strong>bis</strong> dieGrube gefüllt war. Auf die oberste Schicht legte der Gerber Bretter, die ermit schweren Steinen beschwerte. Zum Schluss „tränkte“ er die Grube ab,indem er Wasser zulaufen ließ. Nach zwei <strong>bis</strong> drei Monaten waren dieGerbstoffe völlig in die Häute eingedrungen und der Vorgang wurdesolange wiederholt, <strong>bis</strong> das fertige Leder „satt“ gegerbt war. Das mitEichenlohe gegerbte Leder hatte eine braun-rötliche Farbe, auf die dieBezeichnung „Rotgerber“ zurückgeht. Hier in <strong>Gersau</strong> haben wir noch eine„Wissgerbi“.gehabt. <strong>Die</strong>ser Name dürfte entstanden sein, weil dort mit„Weisstannenlohe „gegerbt worden ist.Gestampft wurden auch Tierknochen. <strong>Die</strong> Knochen wurden zuerst imWasser ausgekocht, gut getrocknet dann anschließend solangezerschlagen, <strong>bis</strong> nur noch ein körniges Knochenmehl übrig war. <strong>Die</strong>sesKnochenmehl diente den Bauern auf dem Feld als Dünger.


29Alle „Lohmehlstampf Besitzer“ waren laut den <strong><strong>Gersau</strong>er</strong> Stammbüchern<strong>von</strong> Beruf auch Gerber. Es ist also mit Sicherheit anzunehmen, dass sie,<strong>von</strong> der eigens produzierten Lohe, auch Leder gegerbt haben.Nr. 23 Anton NiedererJoh. Anton Niederer heiratete am 28. Nov. 1715 die Gerberstochter M. AnnaJthen <strong>von</strong> der Wyssgerbi. Er beteiligte sich sogleicht an dem Gerberei-Geschäft.Als aber sein Schwager Joh. Marzell Müller, Besitzer des Grosshuses in der Wehri(Gerbi-Haus) am 25. Aug. 1740 starb, kaufte er dieses Haus und verlegte dieGerberei dorthin, während er die obere Gerbe (Wyssgerbi) dem Joh. GeorgKammenzind überliess.Am 10. Jun. 1745 wurde er bestraft, weil er hinter dem Hause eine Grube alsEigentum eingezäunt hatte die er <strong>von</strong> der Obrigkeit leihweise erhalten hatte.Gebrüder Nr. 30 Ratsherr Felix Niederer, Gerwe und Nr. 37 Jos. MarzellLeonizi Niederer FarbhausFelix und Marzell Leonz Niederer erbte im Jahre 1761 <strong>von</strong> seinem Vater AntonNiederer das Grosshus (Gerbi im Ausserdorf) mit der Gerberei im Außerdorf.Schon zu Lebzeiten seines Vaters nahmen sich die Brüder, lebhaft am Geschäftan und führte auch einen Lederhandel, besonders im Entlebuch. Am 26. April1767 wurde ihnen erlaubt, unter dem Schützenhaus eine Lohmehlstampfe zubauen. Sie baute aber nicht, versperrte aber einem andern Bewerber den Platz,der an dieser Stelle auch ein Wasserwerk bauen wollte.Es ist an der Landsgemeinde dem Hr. Ratsherr Felix Niederer und seinem Bruder LeoniziNiederer Capellenvogt bewilligt worden: Dass sie <strong>von</strong> dem Schützenhaus aben an dieÖhltrotten, wo es sich am bestenschicken thut ein Stampf bauenmögen, doch sollen sie mit denNaglern und Öhlern und mitdenen wo Garten habenSatisfaktion machen, und denenNaglern und Öhlern zu demWasser der Vorzug lassen, auchden Landleüten ohne Schaden,wenn aber der Stampf wiederumhinweg kommen sollte, so istPlatz Allmeind wie zuvor.


30Felix Niederer wurde am 5. Mai 1737 an einem Viertelsbot zu einem ehrlichenund redlichen Gesellen aufgenommen und im Jahre 1744 zum Meister erkoren.Im Jahre 1752 wurde er als Ratsherr gewähltAuf den 14 Tag Andreas 1744 ist der Felix Niederer als ein Rotgerber <strong>von</strong> einemganzen ehrsamen Handwerker zu einem Herr Meister auf und angenommenworden.Marzell Leonizi Niederer:Auf den 17. Tag Jänner 1755 hat für hochweisen ehrens Meisterschaft derhochweise Marcell Leonizi Niederer Rot-Gerber für einen Meister auf undangenommen wordenNr. 39 Ratsherr Johann Georg Niederer Acherli und Nr. 40 Felix Niederer,Gerwe, dann Wehri.Nach dem Tode ihres Vaters übernahmen die Söhne Joh. Georg und FelixNiederer die Gerberei. <strong>Die</strong> Landsgemeinde schenkte ihnen im Jahre 1784 denPlatz hinter dem Gerbehaus.Im Jahre 1792 wurde den Gebrüdern Nieder Holz erteilt um eine Stampfe bauenzu können. Am 2. Juli 1793 wurden sie <strong>von</strong> der Obrigkeit zum zweiten mallgewarnt, dass ihnen der Bauplatz wieder weggenommen werde, wenn sie nichtsofort bauen wollen.Aus Erkanntnus unserer gnädigen Herren und Oberen! Ist dem Hr. Richter Jörgund Felix Niederer wegen Ausführung und er Bauung des Stampfes auf derAllmeind Verlängerung <strong>bis</strong> auf St. Gallen Tag er theilt worden, dannethin wansolches Geländ in ob gemeltem Termin nicht zu stande gebracht würde, sobehalten unsere gnädigen Herren ihnen vor, dass sie gemelten Blatz ihm Namender Herren Landleüten zur Handen nehmen wollen.An der Gemeindeversammlung vom 7. Sept. 1804 wurde beschlossen, dass einGeistlicher Organist für den Gehalt <strong>von</strong> Gulden 300 angestellt werden sollte.Damit die 300 Gl. nicht die Gemeinde belaste, wurde beschlossen diejenigenAllmeinstücke auf denen Häuser stehen zu verkaufen. Da<strong>von</strong> betroffen wurdeauch die StampfiEs sollen diejenigen Allmeindstücke, auf denen Häuser erbaut worden,aufgesucht und in ein Verzeichnis eingetragen werden. Am 25. April 1805 wurdedas Verzeichnis der zu verkaufenden Allmeindstücke vor die Landsgemeindegebracht. <strong>Die</strong>se wirft selbe der Obigkeit in die Hände, selbe so gut als möglich zuverkaufen.Nr. 54 Jos. Bernard Niederer Gerwe und Acherli


31Alleiniger Nachfolger der Lohmehlstampf und Gerbi wurde der Sohn,Bernhard Niederer, da <strong>von</strong> Felix Niederer alle drei männlichenNachkommen im Kindesalter starben.Um Wasserverlust zu vermeiden hatte Jos. Bernhard Niederer am 9. April 1832<strong>von</strong> der Behörde folgende Weisung erhalten:Der Besitzer der Lohmehlstampf auf der Bläui, erhalte die Wasserleitung <strong>von</strong>seinem Kett an, <strong>bis</strong> unter die Mühle auf der Bläui. Hier hat die Commission denWunsch ausgesprochen, dass wegen der Oekonomie des Wassers, der Grabenvom Stampf hinweg, <strong>bis</strong> zum Abstellkennel neben dem Schützenhauseingeschalet, und das Wasser nicht mehr durch das Grien hinab geleitet würdeBernhard Niederer wurde in den Jahren 1830 und 1838 in den Bezirksratgewählt. Er starb am 26. Juli 1842 im 42 Altersjahr als wohlhabender Mann.Nr. 61 Joh. Balz Niederer Gerwe und AecherliAm 20 März 1860 mussten alle Gerber dem Hohen Regierungsrat mitteilen wieviel Rinde sie gebraucht haben:Gerber Balthasar Niederer, Eichenrinde gebraucht: 25 Klafter, wo<strong>von</strong> er 22Klafter <strong>von</strong> umliegenden Ortschaften und 3 Klafter in hiesiger Gemeinde. FernersTannenrinde habe er gebraucht 70 Klafter wo<strong>von</strong> 10 Klafter hiesige.Balz Niederer war Menschenscheu und geistig beschränkt. Er war bekannt anseinem starren Festhalten am Alten und war zum Handeln unfähig. So geriet seinGeschäft ins Stocken. Auch mit seinem Vermögen ging es rückwärts. Soverkaufte er im Jahre 1868, nachdem diese über 5 Generationen stand hielt, dieverwahrloste Stampf. Als er 1878 starb, hinterließ er <strong>von</strong>seinem Erbgut sehr wenig, und die Gerberei im Ausserdorfwar zum Schatten herabgesunken.Mechanische Werkstätte, StampfiNr. 516 Melchior Kammenzind „Küfers“ EisenhandlungMelchior Camenzind riss im Jahre 1870 das alte Gebäudenieder und erstellte eine mechanische Werkstatt samteiner Wohnung.Verkäufer darf alles was nicht Noth u. Nagel ergreift wegnehmen, jedoch dasWasserrad u. der Wellbaum ist Eigentum des KäufersBei Bedeckung des Daches durch Ziegel ist Verkäufer berechtiget die Schindelnwegzunehmen u. zwar unentgeltlich.Im Jahre 1882 kaufte Gerichtspräsident Melchior Camenzind, unter seiner WerkstattLand <strong>von</strong> der Genossame, um seine Werkstatt zu vergrössern.


32Das Eidg. Bundesamt verlangte am 31. Jan. 1887 vom Bezirksamt <strong>Gersau</strong> eineBerichterstattung über die Mech. Werkstätte <strong>von</strong> Melchior Camenzind, damitdieser Betrieb event. unter das Eidg. Fabrikgesetz genommen werden könnte:In der mech. Werkstätte der Gebr. Czd. arbeiten gegenw. die beiden Brüder. IhrSohn und ein Holzarbeiter. Bei vermehrter Arbeit wird <strong>bis</strong>weilen ein Taglöhneroder Gehilfe beigezogen. <strong>Die</strong> in der Werkstätte befindl. Werke, als: 1 Drehbank /Hobelmaschine 1 Bandsäge und ein Schleifstein werden einzig mit Wasserkraftbetrieben. Da die Hr. Czd. ihre Arbeiten wie Brunnen und GasleitungenZiehpumpen, Gasometer und Reparaturen <strong>von</strong> Mühlen Obst und Weinpressenetc. in die fremde liefern und das Montieren selbst besorgen, so kommt es garoft vor, dass nur 1 <strong>bis</strong> 2 Arbeiter in ihrer Werkstätte arbeiten.Nr. 658 Gottlieb Camenzind Küfers, MechanikerNach dem Tode <strong>von</strong> Melchior Camenzind wurden zuerst seine vier noch lebendenKinder und der Schwiegersohn Jos. Camenzind Jten Gesamteigentümer. <strong>Die</strong>severkauften die Mechanische Werkstätte am 31. Dez. 1920 an ihren Bruder undMiterben Gottlieb Camenzind.Mein Großvater mütterlicher Seit`s (Lieni Küttel) war in der Werkstatt <strong>von</strong>Gottfried Camenzind als Schlossermeister tätig. Nach mündlicher Überlieferungmeiner Mutter, soll an einem kalten Wintermorgen das oberschächtige Wasserradeingefroren gewesen sein. Um das Wasserrad und die daran angeschlossenenMaschinen in Betrieb zu bringen, musste er dieses <strong>von</strong> der Eisschicht befreien.Dabei hat er sich eine Lungenentzündung zugezogen und ist im jungen Alter<strong>von</strong> erst 56 Jahren daran gestorben.Mein Jahrgänger Ferdi Baggenstos (Rüteli Ferdi) der dort die Mech. Lehreabsolvierte, erklärte, dass das ca. 4 m. große oberschächtige Wasserrad im Jahre1954 immer noch im Betrieb war und den großen Drehbank überTransmissionsriemen angetrieben hatte.Arnold Camenzind Sen.Arnold Camenzind Jun.<strong>Die</strong> Nachfolger, Arnold Camenzind Sen., zusammen mit seinem Sohn,entfernte das hölzerneWasserrad im Jahre 1958. <strong>Die</strong>swar das letzte aus demehemaligen Mühlebächleinangetriebene, allerdings inDruckrohren gespieseneWasserrad. Arnold CamenzindJun., Bezirksammann, wolltedieses eigentlich als


33Museumsstück erhalten lassen, doch war es schon in einem viel zuschlechten Zustand.Im Jahre 1960 übernahm Arnold Camenzind Jun. die MechanischeWerkstatt. Nach dessen plötzlichem Tode, wurde auch dieser Betrieb nachvier Generationen aufgelöst.Heute befindet sich an gleicher Stelle die Carrosserie-Werkstätte J. Kläger.


34<strong>Die</strong> obere Tschalun- oder BläuischmiedeLaut einem alten Kaufbrief besaß <strong>Gersau</strong> schon im Jahre 1660 eineNagelschmiede. Im Jahre 1753 waren es bereits deren sieben mit vielen Gesellendie in den rauchgeschwärzten Hütten ihr schweres Tagwerk vollbrachten. In denfolgenden Jahren entwickelte sich <strong>Gersau</strong> zu einer echten Hochburg derNagelschmiede, wo<strong>von</strong> viele Familien ihr Auskommen hatten. <strong>Die</strong> Nagelschmiedewaren im Gegensatz zu den Hammerschmieden nicht unbedingt an dieWasserkraft angewiesen. Sie konnten dieses lediglich für den Betrieb desledernen Blasbalges nutzen, mit dessen Luft die Kohle in der Esse zum glühengebracht wurde. Für diese Verrichtung brauchte es auch nicht ein speziell großesWasserrad. Es gab aber auch mehrere Nagelschmiede die nicht an dieWasserkraft angeschlossen waren, diese benutzten Hunde, die in einem großenLaufrad mit viel Ausdauer die Bewegungen des Rades auf den Blasbalgübertrugen. Sie wurden aber häufig ausgewechselt um sie nicht über gebühr zustrapazieren.In der Schmiede waren meist mehrere Schmiede, die der Kohlenersparniswegen, gemeinsam dieFeueresse benutzen. Auf dem„Nagelstock“, ein etwa 70 cmhoher und 40 cm starkerEichenstamm, steckte derAmbos, auf dem dieNagelherstellung erfolgte. Langerunde Eisenstäbe die <strong>von</strong> denHochöfen <strong>von</strong> Sargans bezogenwurden, waren dasAusgangsmaterial, aus dem dieNägel hergestellt wurden.Ständig wurden zwei Rundstäbeins Feuer gelegt. Während dereine glühte, wurde der anderezu einem Nagel geschmiedet.Mit einem flachen Nagelhammerklopfte man zunächst die Spitzezurecht, dann kam das glühendeEisen in das Nageleisen oder ineines der verschiedenen Löcher(Matrizen) im Amboss undschmiedete mit wenigenSchlägen den Nagelkopf aus.Hier in <strong>Gersau</strong> wurden vor allemSchuhnägel, in vielerlei Sortenhergestellt. Der Verkauf der Nägel<strong>Die</strong>se Schuhe wurden <strong>von</strong> meinem Vater (1895-1963) ca. imJahre 1920 für Alois Camenzind „ Gäterli Wisi“ <strong>von</strong> Handgefertigt. Er benutzte dazu noch handgeschmiedete Nägel. <strong>Die</strong>am Absatz befestigten „Greifeisen“ wurde bei MelchiorCamenzind in der „Stampfi“ hergestellt. <strong>Die</strong>se Schuhe wurdenvor allem im Winter, für den Holtztransprt. auf „Horenschlitten“, getragen.


35erfolgte meist durch den Nagelschmied selber oder dessen Angehörige. Mit demschweren Nagelsack auf dem Rücken marschierten sie weit ins St. Gallische und<strong>bis</strong> ins Tessin hinunter. So soll angeblich der Stararchidekt Alberto Camenzind,der die Landesausstellung in Lausanne entworfen hat, <strong>von</strong> einem Nagelschmied(Nr. 290 Joh. Marzell Camenzind 1739-1799 ?) abstammen, der durch einesolche Reise in Hospenthal, Kt. Uri hängen geblieben ist.Einige Schmiede stellten ihre benötigte Kohle selber her. Der Kohlplatz befandsich über 100 Jahre lang, ungefähr beim heutigen Sonnenplätzli. Mit den Jahrenhat sich die Nachbarschaft vergrößert und ebenfalls die der Schmiede. <strong>Die</strong>Anwohner führten Klage, dass ihre Häuser 7-8-mal, wochenlag, voll Rauch seiund auch erhebliche Feuersgefahr, besonders bei Föhnwind, bestehe. Am 8. Juni1829 wurde dann nach mehreren Für- und Gegenreden beschlossen: „ DasKohlbrennen auf diesem Platze sei künftig verboten“. Der Kohlplatz wurde dannaußerhalb des Dorfes, etwas unterhalb des heutigen Kinderstrandbades verlegt.Wann die erste Nagelschmiede auf der Bläui entstanden ist, kann nichtfestgestellt werden. Sicher hat sie aber schon, laut einem LandsgemeindeProtokoll, am 7. März 1730 bestanden. Daraus ist auch ersichtlich, dass sie etwashinter und unterhalb vom heutigen Rest. Schäfli, gestanden haben muss.Vermutlich stand aber schon früher eine dort, wurde aber bei derBachüberschwemmung im Jahre 1739 weggerissen, und erst im Jahre 1741wieder aufgebaut.Es ist den Naglern in der oberen Schmitten ein Platz unter der Schmitten unddem Weg, wo man über die Brücke kommt, zu einem Kohlhüttli erteilt worden.Nr. 118 Joh. Mathe Kammenzind, Gschwend, dann alte Metzg.Matthä Kammenzind vom Gschwend, erhielt am 7. Mai 1741 <strong>von</strong> der Gemeindedas Wasserrecht und den Platz für eine Nagelschmiede auf der oberen Tschalun.1741 May 7. Ist an der Landsgemeinde dem Johann Mathe Kammenzind ertheiltworden dass er möge auf der obern Tschalun ein Nagellschmitten bauwen unddas Wasser gniessen doch den andern ohne Schaden.Nr. 201 Bernhard Kammenzind, aus dem Gschwend, NaglerDer zweitjüngster Sohn <strong>von</strong> Matthä Kammenzind, Nr. 201 BernhardKammenzind, lernte Nagelschmied und konnte die Nagelschmiede <strong>von</strong> seinemVater übernehmenNr. 98 Weibel Josef KammenzindIm Jahre 1747 traten r Weibel Joseph Kammenzind ins Mietrecht ein. Unter ihmarbeiteten 5 Personen.Am 19. August 1805 ist vom Besitzer der oberen Nagelschmiede der Grund undBoden gekauft worden.


36Ist der Schmidten-Blatz, das Gärtli und ein Stück Land als Eigentum gekauftworden, und in diesem Kaufbrief die Wassergerechtigkeit Steg und Weg in ihrenvorigen Rechten ungehindert zu bleiben, vermeldet worden.Nr. 170 Anton, Müller Sternen Nordseite (Christesen)Mit dem Jahre 1830 fing das Geschäft an zu stocken. Anton Müller und seinSchwestersohn Melchior zogen 1832 nach Schattdorf, kehrten aber nach zweiJahren wieder heim und errichteten in des Büchelers Keller (Sternen) neben derKüche eine Schmiede die aber keinen Bestand hatte.Johann Marzell MüllerJohann Marzell Müller war der letzte Nagelschmied auf der Bläui. Nach dessenBerufsaufgabe dürfte diese Schmitte bald abgebrochen worden sein. Der neueBesitzer dieses Schmittenplatzes Genossensäckelmeister Alois Camenzind,verlangte bei der Verschreibung, im Jahre 1865, dass die Privat Benutzung desWassers bestehen bleibt:Eventuell eine Wasserbezugsstelle für eine allfällig entstehendes Haus auf demPlatz wo die Nagelschmitte auf der Bläui stand lt. Verschreibung <strong>von</strong> 1854 welcheStelle aber nach Zugabe des Hr. Genossensäckelmeister Alois Camenzind mitderjenigen beim oder zwischen dem Schäflihaus zu vereinigen ist.


37Von der Alte- und neue Mühle auf der Tschalun zurTeigwarenfabrikIn den Öltrotten wurde wie der Name sagt, Öl hergestellt. <strong>Die</strong> Ölfrüchte wurdenin einem ersten Arbeitsgang, vom Wasserrad angetriebenen Reibtisch zerquetschtund zerrieben. Anschliessend in einer Pfanne erwärmt. Der erwärmte Brei <strong>von</strong> 60<strong>bis</strong> 70 C. wurde in ein gut durchlässiges Tuch gepackt und wiederum mit derKraft des Wasserrades angetriebenen Rammbalken, das Öl ausgepresst. DerAbfall (Ölkuchen) wurde für die Tierfütterung verwendet, aus dem Nussmehlhingegen feiner Nusskuchen gebacken.Speiseöl wurde aus Baum- und Haselnüssen hergestellt. Leinöl aus Flachssamen.Aus Raps wurde der Brennstoff für die zu dieser Zeit viel gebrauchten Öllampenhergestellt. .Nr. 195 Meister Joh. Wolfgang Kammenzind „Alte Metzg“Am 7. Mai 1752 erlaubte die Landsgemeinde dem Wolfgang Kammenzind, „zuralten Metzg“, (Heute Frieden) auf der Tschalun, eine Öltrotte zu bauen. DerBoden blieb Allmeind.Ist an der gewöhnlichen Meyenlandsgemeinde dem Meister Joh. WolfgangKammenzind ein Stück Land auf der Tschalun erteilt worden, dass er einÖhltrotten bauen kann, mit der Contition den Landleüten ohne Schad.


38Am 10 Januar 1753 wurde ein Vertrag über die Wassergerechtigkeit zwischen derÖltrotte und den zwei unterhalb liegenden Nagelschmitten abgeschlossen:Zwischen Hr. Josef Marzell Niederer des Rates und Johann Wolfgang Kammenzindeinerseits, und den ehrenten Meistern in der obern Nagelschmitten anderseits,soll anjetzo die zwei Nagelschmitten jede ein Teil und die Öhltrotten ein TeilKösten zu allen Zeiten miteinander aushalten, das versteht sich in drei Teile unddas Wasser helfen zu leiten schuldig sein, es mögens die Nagelschmitten oder dieÖhltrotten bruchen und wenn ein Part nit wollte Hilfe leisten, so mögen dieandern Parten in ihre Kosten Wärchleüt nehmen.Ist aber auch zu wüssen, dass wenn Mangel an Wasser währe und die Öhltrottewohl Wasser bruchen, so sollen die Besitzer der Öhltrotten den Meistern in beidenSchmitten den Blasbalg lassen ziehen in ihren Kösten, also zwar das beideSchmitten zu dem Wasser den Vorzug haben.Nr. 106 Melchior Müller, „Gumelimelk“Nr. 37 Leoniti Niederer, KäpelersAm 21. Februar 1767 protestierten die Tschalun-Nagler, die ihre Schmitteunterhalb der Öle hatten, gegen die Öhler, Leoniti Niederer und Jean MelchiorMüller, weil ihnen Wasser aus der defekten Wasserleitung in die Schmittegeflossen sei, in Folge deren sie geschädigt worden seien.Allda in Willen das Wasser aus dem Öhler-Wassergeleit, <strong>von</strong> denen Meistern inder obern hintern zum Schaden in die Schmitten geloffen und zuvor der Luntsermahnt worden <strong>von</strong> dem Hr. Landweibel und das Wasser danach nit völligabgeschlagen, also sollen die Öhler den Schaden zu ersetzen schuldig sein.Nr. 287 Joh. Georg Kammenzind, Schors beim SchlössleAm 27. August 1782 wurde dem Nr. 287 Joh. Georg Kammenzind <strong>von</strong> derLandsgemeinde Holz erteilt, das er an die Trotte (= Öele) eine Mühle bauenkönne. Im Jahre 1786 wurde ihm bewilligt, mit der Mühle weiter auf die Allmeindhinaus zu bauen:Ist dem Jörg Kammenzind Pfister begünstiget worden, dass er sein Gebäud oderMülly erweitern und wiederum besser auf die Allmeind setzen möge, jedoch wenndies Gebäud sollte hinweg kommen, so ist solches wiederum Allmeind.Am 2. September 1816 wurde vor dem Rat mit dem Stockli Besitzer und Joh.Georg Kammenzind, über das entfernen eines Grenzsteines im Eggi verhandelt:Marzell Kammenzind im untern Stockli ist auf die Erklärung, das der Joh.Kammenzind Pfister (Bäcker) den Geissbergerstein in welchem die Marchgeschlagen war, ohne sein Wissen und Willen zu einem Mühliboden hinweggenommen habe, entlassen und hingegen den besagten Johann GeorgKammenzind zur Verantwortung zu rufen erkennt worden.


39Georg Kammenzind mit dem Übernahmen Schors betrieb seine Bäckerei beimSchlössle (heute Jlge) <strong>bis</strong> zum Jahre 1817 wo er mit seinem Sohne Joh. Georgnach Amsteg zog. <strong>Die</strong> Mühle und Öltrotte samt dem Wohngebäude trat er an denjüngeren (ledigen) Sohn Marzell Kammenzind, Weber ab.Lehenehmer Nr. 144 Leutnant Franz Xaver Nigg PfeiffenmachersCarl KnüselAm 30. Wintermonat 1826 haben der Herr Landvorsprech Xaver Nigg und CarlKnüsel die Mühle auf 6 Jahre in Pacht genommen. Am 19. Herbstmonat 1828verweigerte Xaver Nigg dem Carl Knüsel den freien, ungehinderten Zutritt zurMühle, weshalb sie am 17. Sept. 1828 vor hoch weise gekaufte siebenLandgerichte vorgeladen wurden. Es wurde zwischen Hr. Vorsprech Xaver Niggund Hr. Carl Knüsel ein besonderer Müli-Vertrag getroffen:Das Hr. Nigg die eine, dann Hr. Knüsel die andere Woche das Recht hat zuMahlen und zu Öhlen.Marzell Kammenzind, WeberIm Jahre 1829 musste Marzell Camenzind, Weber die Mühle wegen Zwistigkeitender Mieter wieder übernehmen.Nachbar Caspar Andreas Müller wollte gleich oberhalb der Mühli <strong>von</strong> derAllmeinde einen Hausplatz samt der Wassergerechtigkeit erwerben. Am 31. Mai1830 erhielt er <strong>von</strong> der Behörde einen negativen Bescheid. Trotzdem errichtete erim Jahre 1836 eine Waschhütte bei seinem Haus (Lädelii) auf der Allmeind, umdarin Kraushar (Seide?) zu waschen. Nachbar Marzell Kammenzind,Mühlebesitzer war damit nicht einverstanden und machte eine Anzeige an dieBehörde:Nach Umfrage war entschieden, dass Caspar Andreas Müller an die künftigeMayen Landsgemeinde gelangen möge, um da nach bestehenderWasserrechtsverordnung zu einem Gewerbe nachzusuchen. Unterdessen ist derbereits angebrachte Wassertrog zum Kraushaar waschen nicht zu gedulden, undHr. Landsäkelmstr. beauftragt zu sorgen, das <strong>von</strong> obigem Caspar And. Müllerdurch das Kraushaar waschen das Mühlewasser nicht mehr verunreiniget werde.Am 26. April 1837 versuchte es Casp. Andreas Müller zum zweiten Mal dieseWassergerechtigkeit zu erlangen. Jedoch die Landsgemeinde vom 1. Mai 1837entschied:Der auf dem Landsgemeinde Bogen Art. 13 vorkommende Antrag und Begehren<strong>von</strong> Caspar Andreas Müller war einfach dahin entschieden, dass es bey dem anno1832 errichteten Gesetze und Verordnungen über die Wasserrechte seyeverbleiben habe.Nr. 187 Carl Müller, Pfister/MüllerMarzell Andreas Müller (Kinderlos)


40Am 16. Jul. 1852 übernahmen die Gebrüder Karl und Marzell Müller die Mühle:Es Verkauft und übergibt der obgesagte Meister Marzell Kammenzind Weber andie Käufer Gebrüder Meister Carl Müller, Pfister/Müller u. Herr Seelenvogt MarzellMüller seine besitzende Mühle, Oeltrotte, Haus und Gärten samt dazu gehörigenWasserrecht, letzteres laut gesetzlicher Verordnung über die Wasserleitung aufdie Wasserwerke im Kirchendorf in Hier d. 27. April 1832. Für und um dieKaufsumme Gl. 4200.- oder Fr. 7384 Rp. 61Das Inventar zur Mühle und Öhle:4 Breithämmer, 2 Spitzeisen, 1 kleines Hebeeisen, 3 Siebe, 2Schraubenschlüssel, 1 Altes Halbviertel, 1 kleines Mühle Biel, 1 Eisen Klöpfel, 1Mühle Bürsten, 2 Stemmeisen, 1 Jscher, 1 Abrätscher, 1 Sparrsagen, 2 Büttel, 1Bleiwage, 1 Lederriemen, 1 Öhlpfanne, 1 Öhlkessi, 1 Öhlmvastr, 1 Eisenkelle, 1Eisen Schaufel, 1 Kerzenstock, 1 Leiter , und noch einige unbedeutende Sachen.Am 4. Mai 1854 reicht Nachbar Caspar Andreas Müller eine Beschwerde gegenseine neuen Nachbarn die Gebrüder Carl und Andreas Müller ein, weil ihm dieseden Wassertrog samt der Zuleitung zerstört und entfernt haben:Auf erhaltene Beschwerde des Caspar Andreas Müller auf der Tschalun, gegen dieGebrüder Carl und Marzell Müller, Müller; dass diese ihm, unterm 25. November1853 vorigen Jahres, den seit ca. 14 Jahren benutzte Wasserleitung in einen s. g.Wassertrog in der Nähe seines Wohnhauses, widerrechtlich und gewaltsamzerstört und weggeschafft haben.<strong>Die</strong> Behörde beschloss:die dem Caspar Andreas Müller zerstörte Rechtsamme wieder in ihrem vorigenStand zu bringen und solche, <strong>bis</strong> zum einem allfälligen gerichtlichen Entscheidfortbestehen zu lassen- und zwar unter Androhung der gesetzlichen Folgen, imFalle dessen NichtbeachtungAn der ordentlichen Gerichtssitzung vom 3. November 1854 wurde folgendesUrteil gefällt:1. Dass Caspar Andreas Müller gleich andere Gewerbstreibenden sich an derLandsgemeinde um den Erwerb des Wasserrechts zur Betreibung eines Gewebesbewarb aber unterm 1 ten Mai 1837 abgewiesen wurde.Das Begehren des Klägers sei unbegründet und demnach zu recht erkannt:<strong>Die</strong> Rechtsfrage des Klägers Caspar Andreas Müller sei negativ zu beantworten.Sei derselbe in die rechtlichen Kosten verfällt, daher er an die beklagte Partei dieSumme <strong>von</strong> Fr. 21.76 Rp. zu bezahlen habe.GebrüderNr. 530 Alois CamenzindNr. 571 Josef Maria CamenzindAm 12. Nov. 1855 gingen die Gebrüder Carl und Marzell Müller in Konkurs. NeueBesitzer wurden am 22. April 1857 Alois und Jos. Maria Camenzind. Josef MariaCamenzind war der Vater <strong>von</strong> Schriftsteller und Heimat Dichter Josef MariaCamenzind. Er wurde „Müli Mariä“ genannt.


41Im Jahre 1866 kaufte Josef Maria seinen Bruder Alois Camenzind, Bäcker aus.Im Sommer 1867 entfernte er die Mühle aus dem Hause und erstellte hinterseinem Hause, aufwärts, <strong>bis</strong> gegen das Gasthaus Schäfli, wo einst die alteNagelschmiede stand, ein neues grosse 3 Stock hohes gemauertes Mühle-Gebäude mit Wasserkett und mechanischem Mühlewerk. <strong>Die</strong>se Erstellung kostetedie Summe <strong>von</strong> Fr. 113 472. 94.Vom Jahre 1957 <strong>bis</strong> 1871 wurde sein Grundstück massiv vergrössert indem er inseiner Umgebung total 8 Grundstücke erwarb.Im Jahre 1870 wurde eine Dampfmaschine mit Kessel und WaschhauseingerichtetIm Jahre 1872 scheint Nr. 571 Jos. Maria Camenzind in finanzielleSchwierigkeiten gekommen zu sein. Es wurde <strong>von</strong> Kreispräsident CasparCamenzind ein Fallimentsgesuch gegen ihn eingereicht.Es sei unbeschadet den bürgerlichen Ehren und Rechten des Beklagten dasFalliment einzig über sämtliche Liegenschaften des Müllers Jos. Maria Camenzindin hier bewilliget und es habe demnach alle diejenigen welche an dieselbenlaufende Forderungen ansprechen, oder welche auf seine Liegenschaften als:Mühle, Wohnhaus und Gärten genannt Neumühle Nr. 351 im Oberdorf.Beschreibung der Liegenschaften, Neumühle Nr. 351 a. <strong>Die</strong> alte Mühle, wird als Wohnhaus u. Verkaufs Lokal benützt, mit einemkleinen Gärtli b. <strong>Die</strong> Neumühle 3. Stock hoch, gemauert, enthält 4 Stein u. Walzgänge,mechanische Beutlerei u. Butzwerke neben an eine Dampfmaschine mitKessel u. Waschhaus, Garten u. Umgelände c. Das Wasserrecht lt. Wasserbrief v. J. 1865 die Wasserkraft soll 4–10Pferdekraft betragen, die Leitung geschieht mittelst Eisenrohre durch denBoden d. Das s. g. Kohlhüttli, jetzt Rossstall steht auf der Allmeind, welchesLand 10 Q Klafter enthält. e. Ein Stück Allmeindland 40 Q Kfter ob der Neumühle. Flächen Inhalt.<strong>Die</strong> ganze Liegenschaft, ohne das zu kaufte Allmeindland misstca. 15000 QAm 23. Dez. 1876 verkauft und tretet sein älterer Bruder, Hr. alt BezirksammannCaspar Camenzind, die Liegenschaften als auch die Fahrhabe mit denjenigenRechten und Lasten wie laut Grundbuch Nr. 351 und lt. Falliment vom 21 August1872 wieder an seinen Bruder Josef Maria, ab. .Der Besitzer der Alten- und der Neumühle Herr Jos. Maria Camenzind u. derBesitzer der s. g. alten Lohmehlstampf, jetzt mechanische Werkstätte, HerrnGerichtspräsident Melchior Camenzind, haben sich für einen neuen Wasserkanal<strong>von</strong> der mechanischen Werkstätte abwärts zur Mühle sowie einen Weiher hinterdem Schäfli geeinigt:


421. Der Besitzer der mech. Werkstätte gibt dem Besitzer der Mühle das Rechteinen neuen Wasserkanal <strong>von</strong> 1 Meter Luftbreite über das Eigen des Erstern zuerstellen.2. Das Niveau der Überlaufswand des neu zu erstellenden Wassersammlers(Weiher) hinter dem Schäflihaus und ob dem Mühle Schweinestall muss 5Centimeter tiefer sein alsder Kettenboden bei derWerkstätte.3. <strong>Die</strong> Überlaufswand desWassersammlers musswenigstens 6 MeterLänge haben.<strong>Gersau</strong> den 15. Mai 1884Am 31. Dez 1887beschäftige Jos. MariaCamenzind in seinerMühle 4 Müller 1Fuhrmann 1 Schiffmannund ein Heizer. <strong>Die</strong>Mühle wurde inErmangelunggenügender Wasserkraftmeist gleichzeitig auchmitDampfkraftbetrieben.Mühlebesitzer Jos. Maria Camenzind, Kirchenvogt war auch der Erbauer derLourdkapelle. <strong>Die</strong>se wurde in den Jahren 1896 – 1898 erstellt. Sie wurde aufdem Platze der früheren Liegenschaften „alte Tschalunhaus“ und Kohlhüttligebaut. Am 30. Juni 1898 übergab Jos. Maria Camenzind diese Kapelle demHochw. Diözesan<strong>bis</strong>chof Joh. Fidelis Battaglia <strong>von</strong> Chur. <strong>Die</strong> neu erbaute Kapelleenthielt eine unterirdische Armenseelen Capelle und darüber eine LourdesKapelle. <strong>Die</strong> Einweihung durch den Hochw. Bischof <strong>von</strong> Chur fand am 13.Sept.1898 für die untere und am 14. Okt. für die obere Kapelle, statt. <strong>Die</strong>Glockenweihe hat Hochw. Hr. Ortspfarrer Joh. Tschümperlin den 23. April 1899vorgenommen. Seine erste Ehe mit Agatha war Kinderlos. Sie wurde nach ihremfrühen Tode in der Familiengruft dieser Kapelle beerdigt. Aus der zweiten Ehe mitLina Glutz entstanden 2 Kinder, unser <strong><strong>Gersau</strong>er</strong> Schriftsteller Josef MariaCamenzind, und Dorf- Elektriker Karl Camenzind, Reblaube.Josef Maria geriet wieder in Konkurs. Weil er sich vermutlich mit derLourdeskapelle, die über 100 000.- Franken gekostet haben soll, übernommenhatte.Am Montag den 7. Jan. 1907 nachmittags 2 Uhr fand auf dem Bureau desKonkursamtes <strong>Gersau</strong> die ersten Steigerung statt.


43<strong>Die</strong> Liegenschaft „Neumühle“ und Zubehör, enthaltend:1. Das Wohnhaus, nebst Garten südlich, letzterer zur Lourdes KapelleEinverleibt.2. Das Mühlegelände, nebst Garten und Allmeindland und einerMühleneinrichtung, Dampfkessel, Walzstühle, Putzstühle und Beulereien etc.3. Das Wasserrecht, lt. Wasserbrief <strong>von</strong> 1865, nebst neuerstellter Weiheranlage4. Das ehemalige Kohlhüttli, später Rosstall, d. h. Land worauf diese Gebäudestanden, jetzt zur Lourdeskapelle einverleibt.5. Der sog. Schmittengarten und Umgelände bei der Neumühle.6. <strong>Die</strong> neuerstellten Ross- und Schweinestallungen samt Waschhütte.Alles in einem Umfang in Oberdorf-<strong>Gersau</strong> gelegen Nr. 351 des Grundbuches undbestehend aus ehemaligen älteren Nr. 216, 217, 218, 215.<strong>Die</strong> Feuerkommission beschwert sich am 5. Okt. 1892 gegen J. M. Camenzind,Neumühle.Hr. J. M. Camenzind besass in der Bläui beim Bach einen eigenen Wasserkastender <strong>von</strong> Zeit zu Zeit gereinigt werden musste. <strong>Die</strong>se Reinigung fand gewöhnlichan Samstagen nachts 12 Uhr statt, wo das Wasser abgestellt d. h. in den Bachgeleitet wurde. <strong>Die</strong>se Ableitung dauerte meistens <strong>bis</strong> Sonntagnacht 12 Uhr. Indieser Zwischenzeit <strong>von</strong> 24 Stunden lief das Wasser nicht in die Kanäle desDorfes, sondern die Bachschale hinunter, so dass bei einem Feuerausbruch inden Dorfkanälen kein Wasser für Feuerlöschzwecke vorhanden war.Ferner hatte Hr. Camenzind zur Neumühle schon zweimal beim Föhnwind undkleinem Wasserstande während der Nachtzeit seinen Weiher beim Schäfli auf dieTurbine auslaufen lassen und wieder gefüllt. <strong>Die</strong> Zeit <strong>bis</strong> dieses Reservoir wiedergefüllt war, nahm 3 <strong>bis</strong> 4 Stunden in Anspruch, während welcher Zeit dieDorfkanäle gänzlich ohne Wasser waren, was ebenfalls schlimme Folgen beieinem Brandfalle haben würde.1. Herr J. M. Camenzind z. Neumühle wird angehalten seinen Wasserkasten inder Bläui nur bei Tag und in der Weise zu reinigen, dass sofort nach erfolgterReinigung das Wasser seinen Fortgang durch die Dorfkanäle nehmen kann.2. Während des Föhnwindes und hauptsächlich zur Nachtzeit hat das Wasserununterbrochen durch die Dorfkanäle abzufliessen und wird dem Hr. Camenzinddie Leerung und Füllung seines Weihers während dieser Zeit aufs strengsteuntersagt.Frau Emilia Franchi geb. BuongiornoNachdem die Kantonalbank Schwyz die Liegenschaft Neumühle mit Zubehör am25. Juli 1907 ersteigert hatte, verkaufte sie diese am 14. Februar 1908 an FrauEmilia Franchi <strong>von</strong> Centrenoli, Jtalia. <strong>Die</strong>se vermietete diese Lokalitäten am 21.Nov. 1911 an die Teigwaren AG:<strong>Die</strong> Titl. Kantonalbank Schwyz in Schwyz, vertreten mit Herr Bankdirektor F.Flueler in Schwyz verkauft hiermit und tretet der Frau Emilia Franchi geb.Buongiorno, Centrenoli, Jtalia vertreten durch Ehemann Luigi Franchi als dessenzukünftiges, alleiniges Eigentum ab: Ihre infolge Konkurssteigerung vom 25. Juli


441907 erworbene und seit dem besessene Liegenschaft Neumühle und Zubehör,wie diese Liegenschaft lt. Grundbuch Nr. 351 und Steigerungsakt in Lage,Grenzen, Rechten und Lasten besteht.Hiefür bezahlt Käufer der Verkäuferin als Kaufsumme Fr. 40 000.-Robert Alois Müller, TanzplatzMartin Josef MüllerAm 18. Oktober 1921 verkauft die Tochter Lena Henochio-Franchi dieLiegenschaften an Geschäftsführer Hr. Robert Müller für Fr. 53 000.-Am 27. Jan. 1923 tritt Robert Müller seinem Bruder Martin Müller die Hälfteseiner Liegenschaft ab.Am 25. März 1924 kam diese Liegenschaft in das Alleineigentum des MartinMüller Teigwarenfabrikant.Kantonsrat Josef Camenzind MinervaHerr Kantonsrat Josef Camenzind Minerva kauft am 15. Mai 1935 dieLiegenschaft Neumühle für Fr. 25 000.- In den folgenden Jahren wurden dieseLokalitäten als Seidenballen-Lager der Seidenfabrik benutzt. Einige Jahre konnteein Saal als turnlokal genutzt werden. Im Jahre 1955 wurden sämtliche Gebäudeabgerissen und der heutige Wohnblock „Neu-Mühle“ an der Bläuistrasse 4


45aufgestellt. Als Denkmal dieser vergangenen Zeit, ist vor dem Hauseingang derehemalige Mühlstein aufgestellt.


46<strong>Die</strong> NeumühleDer alte Mühlstein


47<strong>Die</strong> untere TschalunschmiedeNr. 42 Balz RigertNr. 85 Fridolin Müller, NaglerLeonard Caspar MüllerBalz Rigert und die Gebrüder Fridolin und Leonard Müller erhielten am 13. Okt.1739 <strong>von</strong> der Herbstgemeinde die Bewilligung auf der Tschalun eineNagelschmiede zu bauen weil ihre Schmiede auf der Bläui durch eineÜberschwemmung zerstört worden war. Sie erhielten das Recht sowie ebenfallsdas Wasserrecht dazu.<strong>Die</strong> Bewerber bauten nun ein drei teiliges Haus und erstellten im östlichen Teil imErdgeschoss die Nagelschmiede. Im Jahre 1750 brannte das ganze Haus samtder Schmiede <strong>bis</strong> auf den Grund nieder. Hausplatz und Garten waren wiederAllmend.Franz Karl RigertAm 16. Nov. 1754 erschien der jüngste Sohn des Balz Rigert, Franz Karl, vor derHerbstgemeinde und bat um die Erlaubnis, das Haus seines Vaters sel. wiederaufbauen zu dürfen. Er erhielt die Berechtigung. Beide Parteien machten sich ansWerk und stellten das Haus wieder her. Franz Karl Rigert bezog den östlichenTeil. Er starb am 1. Maj 1772.Nr. 62 Andreas RigertSohn Marzell RigertNun wurde das Haus an Andreas Rigert, Tschalun verkauft. <strong>Die</strong>ser starb 1786.Ihm folgte sein Sohn Marzell Rigert, Tschalun Nagler, welcher am 18. Mai 1803starb.Andreas Camenzind, WeibelisDurch Falliment kam das Haus an Andreas Kammenzind, Weibelis, welcher dieNagelschmiede im Erdgeschosse für sich behielt und den oberen Teil verkaufte.Im Jahre 1835 klagte Anton Rigert, Besitzer der Westseite des Tschalun-Hauses,wegen Wasserschaden durch sein Wasserwerk. Das kleine Wasserrad wurdeentfernt, der Graben ausgefüllt und die ganze Einrichtung auf die andere Seitedes Weges verlegtMit Andreas Camenzind war das Ende der Nagelschmiede gekommen:es so soll dann noch der Mühli und Öhltrott-Besitzer nicht befügt seyn dieÖffnung in seinem Kennel ganz zu vermachen, und das Wasser alldortenvollkommen abzuschneiden, sondern soll den Besitzern in dem Schmidtenhausauf der Tschalun, das nöthige Wasser zum Kochen Waschen und Tränken hinabfliessen lassen. Wenn auch späterhin die Schmidte in dem Tschalunhaus wieder


48in Aufmachen kommen und das Wassererwerk wieder eingerichtet werden wollteso sind die Besitzer des besagten Tschalunhaus und Gartens die Rechtsamme derWasserleitung zu geben schuldig, dass selbes höher durch die Luft auf dasNaglerrad gelleitet werden kann, wie vorher.Ende 1840 richtete Balz Rigert eine Seilerei ein. Er kam im Jahre 1881 inKonkurs und verkaufte das Tschalunhaus an Josef Maria Camenzind auf derMühle, der das Haus abriss und in den Jahre 1896-98 an dieser Stelle dieLourdeskapelle baute.


49Von der Tschalun-Säge zur Teigwarenfabrik.Das erste Wasserwerk auf diesem Grundstück entstand im Jahre 1828.(Tschalungasse 5, Beck Louis) Aber schon weit früher, im Jahre 1777, bestanddort ein Waschloch das vom Mühlebächlein gespiesen wurde. Zwischen denAnwohnern, ist wegen der Sorgfalt mit dem Feuer, ein Streit entstanden, der <strong>von</strong>den gnädigen Herren Oberen, geschlichtet werden musste.Aus Erkenntnis unsere gnädigen Herren und Oberen ist wegen dem Wösch-Lochauf der Tschalun nichts verordnet worden, sondern zu warthen erkennt, <strong>bis</strong>beyde Partheyen zugegen seyen. Dannethin sollen die allda wöschen, ermanetwerden, dass sie gut Obsicht wegen dem Feür haben.Am 22. März 1807 wurde das alte Obkirchenhaus das an der Stelle der heutigenPfarrkirche stand zur öffentlichen Steigerung ausgeschrieben um für die neueKirche Platz zu machen. Marzell Camenzind <strong>von</strong> der Huob ersteigerte es undversetzte Teile vom abgetragenen Haus auf die Tschalun. Im Jahre 1808 übergaber es noch ohne Dach an seinen Tochtermann Marzell Müller. Es bekam denNamen „Das Neüwe Haus auf der Tschalun“Nr. 199 Marzell Müller, Tschalun, Altarbauer, dann Fabrik Direktor,vulgo „Schreiner“An der Landsgemeinde vom 27 April 1828 ist dem Marzell Müller Tischmacher(Schreiner) die Bewilligung erteilt worden, auf dem westlichen Teil seines Hausesein unterschächtiges Wasserwerkes zu erstellen:Es solle dem Marzell Müller Dischmacher das unterschächtige Wasserwerk beyseinem Hause, auf sein anheischig machen, weder die untere Wasserwerke noch


50andern Landleüten dadurch zu schädigen; aufzurichten bewilliget und gestattetseyn, das Wasser aus dem Mühlibach dazu zu nehmen; falls er aber die unternWasserwerken andurch benachteiligen oder schädigen sollte; so solle er diesesWasserwerk sogleich, und auf seine Kösten hinweg thun.Gleich nach obiger Bewilligung legte Hr. Kantonsrat Klemens Müller im Namender Witwe und Erben des Hochgeachteten Hr. Landammann Baggenstos selig.<strong>von</strong> der Mühle am Tanzplatz (Bäckerei Edy Baggenstos). Protest ein. Siebefürchteten Nachteil und Schaden für ihr darunter liegende Tanzplatzmühle. Sieberufen sich auf ihre alten Rechtsamen und wünschten diesen Protest insProtokoll aufzunehmen. Nach langen Verhandlungen wurde aber dochbeschlossen, ihr Einverständnis dazu zu geben, mit der gleichen Bedingung wieder Rat, dass wenn eine Benachteiligung eintreten sollte, dieses Wasserwerk aufeigene Kosten abgebrochen werden muss.Am 13. Mai 1831 kaufte Marzell Müller ein Stück Allmeind Garten neben seinemHaus. In diesem Kaufbrief waren folgende Beschwerden enthalten:Der Käufer überreichet und verpflichtet sich die Beschwerden der Wasserleitungwelche durch Kennel auf die Mühle (Bäckerei E. Baggenstos) und durch Dünkel indie Bierbraueri auf diesem Stück Land sich befindet. In allen denen Rechten undGerechtigkeiten, die dieselben haben mögen zu geben und zu leisten, ohneNachteil der Gemeinde. Steg und Weg zum Wasser für die Landleüt zum Kochen,Waschen und Tränken auch die dorten eine Rechtsamme zu dem Waschlochhaben, oder solches aus der Nachbarschaft zu gebrauchen bedürfen, soll erungehindert gestatten, und gebrauchen lassen, wohlverstanden durch den TränkoderFussweg wo auf die Fidmen geht.Nr. 250 Kantonsrichter Marzell Müller Sohn, FabrikdirektorAm 9. April 1832 baute Schreiner Marzell Müller auf dem gekauften AllmeindGarten eine „Lädenhütte.“ (heute Denner Satellit Bachstr. 14)Am 30. November 1857 verkauft Vater Marzell Müller die vordere Hälfte Haus<strong>von</strong> seinem vier stöckigen Haus, Garten, Lädenhütte und offener Platz an seinenSohn, gleichen Namens Jos. Marzell Müller, für Gl. 1600 oder Fr. 2813.18. Derjüngere, ledige Sohn Josepf erhielt den oberen Hausteil. Marzell baute dann dieneben dem Hause stehende Lädenhütte, mit dem dazugekauften Land, in eineSägerei um. Es wurde ihm zu dieser Sage auch die halbe Wasserkraft bewilligt,das heißt, es durfte nicht beide Betriebe, die Schreinerei im Hause und dieSägerei gleichzeitig betrieben werden:Verkauft der Verkäufer dem Käufer ferner die Ladenhütte samt Platz <strong>bis</strong> an diegewölbte Werkstatt und noch <strong>von</strong> dortigem Land <strong>von</strong> genannter Hüttenmauergegen die hintere Hälfte Garten 10 Schuh hinaus zu messen so lang wie dieHütte ist, mit der Berechtigung, das Käufer auf diesem Land ein beliebiger Bauaufführen kann, für Gl. 500 oder Fr. 879.12 Ist hiermit dem Käufer, für die zuerrichtende Baute die Sage vorhandene halbe (und halbe Zeit zu gebrauchennicht Ganze) Wasserkraft mit halber Erhaltungspflicht zugesichert, auch ist erberechtigt das Geleit durch Kennel an der Waschhütte und gewölbten Werkstatt


51vorbei zu erstellen. <strong>Die</strong> Sagen und nicht bemeldete Teile der Hütte sindselbstverständlich <strong>bis</strong> auf weiteres Eigentum des Verkäufers.Vater und Sohn Müller übten einen ganz speziellen Schreinerberuf aus. Sie warenAltarbauer und Plastiker. Beide waren bedeutende Kunsthandwerker und bautendie Seitenaltäre unserer Kindlikapelle, und der Pfarrkirche Morschach, sowie dieeichenen Türen zur Sakristei und zu den Emporen unserer Pfarrkirche.Kaufverschreibung um das sog. Sagli, Holz und Waschhütte, mit Grund undBoden auf der Tschalun:Kund und zu wissen sei, dass zwischen den Erben des Marzell Müller sel.Schreiner in hier, als: Hr. Richter J. Marzell und Josef Müller Söhne des Obigen,und ihrem Schwager Alois Baggenstos vom Rotenschuo, Namens seiner dreiKinder auf Grundlage des Kaufbriefes vom 30. Nov. 1857 und nach Inhalt derErbstheilung vom 7. dies folgender Kauf und Markt geschlossen: Es verkauftJosef Müller und Alois Baggenstos ihrem Bruder und Schwager Hr. Richter J.Marzell Müller die im Kaufbrief vom 30. Nov. 1857 vom Erblasser Marzell Müllerals Eigen vorbehaltenen Grundstücke als: das sog. Sagli mit der halbenWassergerechtigkeit, die Holz und Waschhütte, beide mit Zugehör und Inventar,auch Grund und Boden ab Haus und Hütte, alles innert den Grenzen desbesagten Kaufs vom Jahre 1857Richter Marzell Müller kauft am 30. Oktober 1867 auf der Westseite seinerWerkstätte <strong>von</strong> der Genossame 30 Q Klafter Land für Fr. 300.-Bedingungen: a. Sollten Reparaturen an der Bachschale vorgenommen werdenmüssen, so ist Bezirk und Gemeinde resp. Beauftragten berechtiget zu jederZeit, ohne Entschädigung Material auf diesem Land abzulegen, soll aber nachVollendung der Arbeit so bald wieder abräumen und allfällige Beschädigungenverbessern lassen.b. Der sog. Fidmen Tränkweg ist mit vorgenannter Kaufsumme <strong>von</strong> Fr. 300.- anRichter Marzell Müller als Eigen nebst den 33 Q- Klaftern abgetreten, soll jedochvom Käufer 7 Fuss breit zu Jedermann Gebrauch offen belassen und gutunterhalten werden.Nr. 250 Konrad Müller, Sohn, Tschalun „Schreiners“ Schnitzler.Es scheint, dass nun innerhalb der Familie Probleme entstanden sind. Am 7. Juni1877 verkaufte Kantonsrichter Marzell Müller den Neubau (nachmaligeTeigwarenfabrik) an seinen Sohn Konrad, und am 9. Juni 1877 die restlicheLiegenschaft an seine Frau Klara. Ebenfalls hat er seinen Beruf aufgegeben undwurde Fabrikdirektor in der EggifabrikKaufvertrag um den Neubau des SchreinersHr. Kantonsrichter Marzell Müller verkauft andurch an seinen Sohn Konrad den s.g. Neubau nebst einigem Umgelände nach unten bezeichnetem Mass, und die zurehemaligen Säge gehörende Wasserrechtsame ab seiner Liegenschaft, ehemalsgenannt „ des Schreiners“ und tretet ihm diesen Teil der Liegenschaft als sein


52künftiges Eigentum ab, wie solcher <strong>bis</strong> anhin ist benutzt und besessen wordenund zwar unter Nachbezeichneten Angaben und Bestimmungen:1. Das Mass des Grund und Bodens des abgetretenen Neubaues ist auf der Ostund Westseite je 10 Meter, und auf der Nordseite 8,77 und Südseite je 8,68Meter. Außerhalb des Gebäudes wird soviel Grund und Boden dazu gegeben, alsdas Überdach reicht; ferner auf der Ostseite für Anbringung eines sog. Ketteseine Fläche <strong>von</strong> 4,5 in der Länge und 1,8 in der Breite Alles nach vorgewiesenemGrundriss2. Mit dem Neubau und Grund und Boden wird dem Käufer, wie bereits imEingang bemerkt, auch die Wasserrechtsame in Rechten und Lasten lt.Wasserbrief vom Jahre 1865 abgetreten sowie auch das Leitungsrecht mitSchaden Ersatz Leistung.Also geschehen <strong>Gersau</strong> 7. Juni 1877Da die Liegenschaften getrennt wurden, erhielt jeder Teil eine eigeneGrundbuchnummer. Des „Schreiners“ GB. Nr. 225 und der Neubau <strong>von</strong> KonradMüller GB. Nr. 224.Konrad errichtete nun auf seinem auf der Ostseite erworbenen Land, ein neuesWasserwerk, (Wasserrad) und baute das „Sagli“ zu einer Macaronifabrik um.Im Jahre 1883 entbrannte ein Streit zwischen dem oberhalb wohnendenMühlebesitzer Jos. Mar. Camenzind als Kläger, gegen Conrad Müller <strong>von</strong> derTeigwarenfabrik der <strong>bis</strong> vor das Kantonsgericht gezogen wurde. Der streitigePunkt war, dass Conrad Müller den neu erstellten Wasserkasten(Wassersammler) bei Liboris, zu hoch gebaut hatte und dadurch auf der oberhalbliegenden alten Mühle das Wasser beim Kettboden aufgestaut wurde. DasGerichtsurteil lautete:Das Rechtsbegehren des Klägers sei begründet hiermit zu recht erkennt:Es habe Hr. Konrad Müller als Besitzer der Teigwarenfabrik auf der Tschalun dieÜberlaufswand seines Wasserkastens nach dem Experten-Gutachten um 5 cm.unter das Niveau des Auslaufs des Kettbodens der alten Mühle herab zu setzenHabe er die erloffenen rechtlichen Kosten im Betrag <strong>von</strong> Fr. 99. 50 zu bezahlen,resp. an den Kläger zu vergüten.Kantonsrat M. Felchlin <strong>von</strong> SteinenKonrad Müller verkaufte das <strong>von</strong> der Sägerei zur Teigwarenfabrik umgebauteGebäude am 11. Aug. 1884 an seinen Schwiegervater Hr. Kantonsrath M.Felchlin <strong>von</strong> Steinen:Kund und zu wissen sei in Kraft dieser Verschreibung, dass Hr. Conrad Müllerdato in Luzern an seinen Schwiegervater Hr. Kantonsrath M. Felchlin <strong>von</strong> Steinenverkauft u. demselben <strong>von</strong> heute an als Eigentum abtretet: dem zu seinerTeigwarenfabrik umgebauten Neubau GB. Nr. 224 früher zu der Liegenschaftgenannt des Schreiner GB. Nr. 225 (Louis Nigg) gehörend, nebst dem im Jahre1883 dazugekauften Stücklein Land westlich <strong>von</strong> der Teigwarenfabrik, dem Bachentlang gelegen u. der zum ehemaligen Säge benutzte Wasserrechtsame, kurz


53wie diese Liegenschaft u. Rechtsam <strong>bis</strong> anhin ist benutzt worden unterfolgenden näheren Angaben u. Bedingungen.1. Mit dem Neubau oder Teigwarenfabrik erhält Käufer selbstverständlichauch die Wasserrechtsame in Rechten u. Lasten lt. Wasserbrief v. 1865,sowie auch das Recht zur Leitung des Wassers, jedoch immerhin mitSchadenersatzleistung bei Anlage u. Unterhalt derselben2. Zum Kaufe wird dem Käufer ferner überlassen, sämtliches Inventar zurTeigwarenfabrik lt. Inventar d. d. 15. August 1882 wie selbstverständlichdazu gehörige Maschinen.Kantonsrat Rudolf SchelibaumAm 10. Dezember 1884 verkauft Hr. Kantonsrat H. M. Felchlin seineMakaronenfabrik an Hr. Rudolf Schellibaum:Zwischen Hr. Kantonsrath H. M. Felchlin <strong>von</strong> Steinen als Verkäufer einerseits unddem Hr. Rudolf Schellenbaum, Makronenfabrikant in hier als Käufer anderseits istheute folgender Kaufvertrag geschlossen worden.Hr. Kantonsrat H. M. Felchlin verkauft andurch an Hr. Rudolf Schellibaum seineTeigwarenfabrik sammt den darin befindlichen mechanischen Werken undInventar lt. Verzeichnis vom 15. Aug 1882 stammt der dazugehörigenWasserkraft lt. Wasserbrief vom Jahre 1865 und Kantonsgerichturteil vom 17.Okt. 1884 und Rechtsamen auf der Tschalun und tretet ihm die Liegenschaft alssein künftiges Eigen ab, wie solches lt. Grundbuch Nr. 224 Zif. 1-5 in Lage undGrenzen Ziel und March und Rechten und Lasten besteht und <strong>bis</strong> anhin istbesessen und benützt worden, jedoch unter Verzichtleistung alle Regressrechteauf den heutigen Verkäufer.Am 10. März 1900 ging die Teigwarenfabrikannt Rudolf Schällibaum Konkurs. ImAmtsblatt war ausgeschrieben:Eine Teigwarenfabrik mit dazugehöriger Wasserrechtsame samt Wasserrad undTransmission im Dorf <strong>Gersau</strong> gelegen GB. Nr. 224 des Grundbuches. <strong>Die</strong>Steigerung findet nachmittags 1. Uhr im Rössli statt. <strong>Die</strong>Steigerungsbedingungen können vom 12. Juni an beim Konkursamt <strong>Gersau</strong>eingesehen werden.<strong>Gersau</strong> den 15. Mai 1900.Nr. 32 Franz Strebel-Nigg, Maler Gandli<strong>Die</strong> Liegenschaft ging an Hr. Franz Strebel-Nigg, <strong>Gersau</strong> als Eigentum über.Nr. 59 August Strebel-Müller, Schneider, Coiffeur, TannersNr. 61 Franz Anton StrebelAm 30. Jan 1901 kam die Teigwarenfabrik an seine zwei Söhne August undAnton Strebel ab.


54Herr Franz Strebel-Nigg in <strong>Gersau</strong> verkauft hiermit und tretet seinen beidenSöhnen Herrn August Strebel-Müller und Anton Strebel in <strong>Gersau</strong> derenzukünftiges alleiniges Eigentum ab: seine an der konkursamtlichen Steigerungam 23. Juli 1900 erworbene und seither vergrösserte Liegenschaft Neubau oderTeigwarenfabrik in <strong>Gersau</strong>, enthaltend eine Teigwarenfabrik, mit dazugehörenderWasserrechtsame lt. Wasserbrief v. Jahre 1865 und Trocken Lokal, sowie einerWohnung im II Stock und Dachstock, wie diese Liegenschaft lt. Grundbuch Nr.224 in Lage und Grenzen, Rechten und Lasten und <strong>bis</strong> anhin ist benutzt undbesessen worden für Fr. 23 200.-Bedingungen.Dem Käufer werden zur Liegenschaft in den Kauf gegeben sämtliche zurTeigwarenfabrik gehörende Maschinen als: zwei Teigpressen samt Modellen, eineWalze, eine Anrührmaschine ein elektrischer Motor mit Zubehör, das zurWasserrechtsame gehörende Wasserrad mit dem Transmissionen, einDampfkessel mit Dampfheizung, sämtliche Tröknungsgestelle mit dem Hustli.Der Liegenschaftsantritt erfolgt für die Käufer auf 1. Februar 1901Am 11. Sept. 1908 wurde über die Teigwarenfabrik eine betreibungsamtlicheSteigerung durchgeführt, an welcher sie wiederum für Fr. 18 155.47 an seinenSohn August Strebel-Müller überging.Auf verschiedene Eingaben wurde dem August Strebel Teigwarenfabrikant vom25. Nov. 1925 an <strong>bis</strong> Ende Mai 1927 vom Schweiz. Volkswirtschaftsdepartementeine wöchentliche Arbeitszeitdauer <strong>von</strong> 52 Stunden bewilliget.Am 7. Mai 1931 kauft August Strebel den im Jahre 1884 vom Müller, Jos. Mar.Camenzind („Müli Mariä“) erbauten Wasserweiher hinter dem Schäfli:Das Notariat <strong>Gersau</strong> macht Anzeige, dass Hr. Richter Aug. Strebel-MüllerTeigwarenfabrik <strong>Gersau</strong> mit Kaufvertrag vom 7. Mai 1931 denjenigen Teilder Liegenschaft Neumühle GB. Nr. 351 käuflich erworben habe, auf demsich der Wasserweiher befinde, für dieses Grundstück <strong>von</strong> 224 m2Flächeninhalt, sowie für die Abtretung des Wasserrechts der LiegenschaftNeumühle und die Francisturbine habe einen Gesammtpreis <strong>von</strong> Fr. 5000.-bezahlt.Walter Strebel-Camenzind, Sohn, TeigwarenfabrikantAm 24. August 1946 verkaufte Vater August Strebel die Liegenschaften Neubauoder Teigwarenfabrik GB. Nr. 224 und Wasserweiherliegenschaft ob derNeumühle GB. Nr. 436 an seinen Sohn, Hr. Walter Strebel – CamenzindTeigwarenfabrikant, beide Liegenschaften samt Zubehör um Fr. 50 079.-Andreas und Trudi Camenzind Michaletto


55<strong>Die</strong> Teigwarenfabrik wurde <strong>von</strong> Architekt Meinrad Camenzind zu einemWohnhaus umgebaut und an Andreas und Trudi Camenzind Michalettoweiterverkauft. <strong>Die</strong>se führten im Erdgeschoss ein Lebensmittelgeschäft.


56<strong>Die</strong> „Bierbraui“Laut einem Kaufbrief ist schon im Jahre 1671 an dieser Stelle eine Bierbrauereigestanden.Nr. 389 Josef Maria Camenzind, alte Metzg u. BierbrauereiMetzger Jos. Maria Kammenzind baute im Jahre 1829ein neues Doppelhaus. Dernördliche Teil GB. Nr. 229 wurde Bierbraui genannt. Der südliche Teil GB. Nr. 230Haus und Garten mit Waschhütte. Pfrundvogt Jos. Maria Camenzind war derVater vom Erbauer der Lourdes-Kapelle und Großvater vom Schriftsteller Jos.Maria Camenzind.Während diesem Neubau versetzte Jos. Maria die Wasserkennel eigenwillig, umzweckmässiger und mehr Wasser für die Bierbrauerei zu kommen. Da habenaber die unterhalb liegenden zwei Wasserwerkbesitzer, Marzell Baggenstos sel.Erben <strong>von</strong> der Mühle (heute Bäckerei Edy Baggenstos) und Pfrundvogt AloysNigg, Sägerei (heute Seefabrik) Einspruch erhoben, da sie ohnehin schon öftersunter Wassermangel zu leiden haben. Sie beriefen sich auf den Wasserbrief vomJahre 1671, wo die anliegenden Häuser ledig Wasser aus den Kenneln zumKochen Waschen u. Tränken aus einer Spiene berechtigt waren. Nach langenStreitereien und prozessieren, wurde am 19. November 1828 einVermittlungsvertrag abgeschlossen.Aus dem Vermittlungsvertrag vom 19. Nov. 1828:


57Es mag Hr. Pfrundvogt, oder der Besitzer dieses Grund u. Bodens sowohl alsandere, das zum Kochen Waschen, u. Tränken benötigte Wasser laut Instrumentvom 18 ten October 1671 durch die obbenannte Spiene hinaus lassen zu demGebrauch einer Bierbrauery, oder eines andern Gewärbs aber, kann Hr.Pfrundvogt, oder der Besitzer dieses Grund und Bodens alle Tage oder innert vieru. zwanzig Stunden eine beliebige viertel Stunde durch obbemeldete Spine dasWasser nehmen, u. selbes gebrauchen zu was er will; nach Ablauf besagterviertel Stunde, so wie nach genommenem Wasser zum Kochen, Waschen undTränken, soll die Spine jedesmal wider vermacht, und geschlossen werden; Fallsaber diese Spine aussert besagter Viertelstunde geöffnet befunden wurde, somag selbe der Mühli u. Sagen Besitzer zumachen.<strong>Die</strong> vorbemeldete Spiene soll an dieser Stelle unveränderlich bleiben, keineandern an einem andern Ort, weder in noch aussert dem Gebäu angebracht,weder Löcher noch Lücken in die Kennel gemacht; noch Wasser aus den Kennelngenommen werden.Auch soll Hr. Pfrundvogt; oder der Besitzer des Grund u. Bodens der Platz wo dieSpiene sich befindet zu keinen Zeiten verbauen oder einmachen lassen, sondernoffen behalten; damit Mühle u. Säge Besitzer diese jederzeit besichtigen u.beobachten könnenWas aber an Sonn u. gebotenen Feyrtägen anbetrifft, nämlich an solchen Tagen,wo der Müller aus besonderen Umständen nicht zu mahlen genötiget ist; so wiean jenen Tagen, wo ihre Werke sonnst still stehen so steht dem Hr. Pfrundvogtoder Besitzer dieses Grund u. Bodens frey, solches zu benutzen, u. zugebrauchen.<strong>Die</strong>ser Vermittlungs-Vertrag ist nach genugsamer Erdauerung u. Prüfung <strong>von</strong>beyden Teilen anerkännt, in zwey gleichlautende Instrument abgefasst, u. nachgeschähener Ausfertigung, jedem Theile eines zu handen gestellt werden.Am 1. Mai 1830 richtet Brauerei Besitzer Richter und Pfrundvogt Josef MariaCamenzind wiederum eine Bitte an den Bezirksrat, dass ihm bewilliget werdenmöchte, das er das Wasser zu seiner Bierbrauerei, das er jetzt <strong>von</strong> einer Spienenehmen müsse, weiter oben auf der Tschalun, in ein Dünkel (hohlerBaumstamm) aufgefasst und zur Biebrauery geleiten werden könne. Dadurchwürde solches reinlicher und bequemlicher ins „Kessi“ geleitet. Er wolle dieEinrichtung so machen, dass das überflüssige Wasser, welches er nicht brauche,wieder in die Mühli-Kennel fliessen werde, wodurch er niemanden schädige.<strong>Die</strong> Witwe, Landamännin Baggenstos und Carl Aloys Nigg, Säger machtenwiederum gegen das geplante neue Wassergeleit Einspräche. Der Bezirksratbeschloss, dass dieser Gegenstand durch eine Kommission eine gütlicheVermittlung erreicht werden könnte.Bierbrauer Josef Maria Camenzind führte neben der Brauerei auch eineWirtschaft. Im Jahre 1831 hat er folgende Getränke ausgeschenkt: Branntwein12 Maas, Bier 1247 Maas, Most 1118. 1 Maas = 1,069 Liter.


58An der Sitzung vom 16. Herbstmonat 1831 teilte der Bezirksammann mit:dass ihm angezeigt worden sei, dass fremde Reisende, Militär undHandwerksleüten bei den hiesigen Tavernen keine Herberge gefunden, sondernsogar aus ihren Häusern gewiesen worden seien. Einige Tavernen hätten sich nurnoch als Schänkwirte betrachten und somit nur noch das Wirtshaus zur „Sonne“,(Beausejour) als Tavernen Wirtschaft bestehe. Der Bezirksammann bemerkt,dass dieses ungastlichen Betragens der Wirte nachteilige Folgen nach sich ziehenkönnte und beauftragt eine Commission, ernstlich ein Gutachten zu entwerfenund selbes dem Rate vorzulegen.Hr. Richter Jos. Mar. Camenzind Bierbrauer bemerkt an einer extra gehaltenenRatssitzung:Dass er keine Betten habe, und auch noch nie Fremde beherbergt habe.Im Jahre 1831 übernimmt und verpflichtet sich Josef Maria, den Unterhalt derWasserleitung welche durch Kennel auf die Mühle (Beck Edi) und durch Dünkel indie Bierbrauerei geleitet sind, zu übernehmen.Jos. Mar. Camenzind, Bierbrauer, bezahlte im Jahre 1832 Gl. 35.13.4.Getränkesteuer. <strong>Die</strong>s ist eine der höheren Abgaben und deutet auf einen gutenGeschäftsgang hin.Am 3. August 1836 stellten Herrn Richter Jos. Ma. Camenzind Brauer und CasparCamenzind <strong>von</strong> der Jlge, ein Gesuch an den Rat, dass die Strasse vom Thörlineben der Jlgen hinauf zur Metzg, auf Kosten der Gemeinde verbessert werde, zuwelchem sie auch das Ihrige beitragen wollen. Der Bezirksrat erteilte eineAbsage.Herr Fürsprech May, stellt im Auftrag des Herrn Schützenpräsidenten Richter Nr.389 Jos. M. Camenzind und den Herren Schützenbeamten, am 10. September1836 an den löbl. Bezirksrat das Begehren, es möchte ihnen die Bewilligung zueinem Freischiessen im Betrage <strong>von</strong> Fr. 650.- auf dem Schützenhaus an derkünftigen Sennenkilbi auf vier Tage abzuhalten bewilliget werden. <strong>Die</strong>semBegehren konnte der Rat nicht entsprechen, weil der Schiessplan nicht zurEinsicht vorgelegt wurde.Am 7 Oktober gleichen Jahres stellte Herr Schützenpräsident J. M. Camenzind,Bierbrauer, abermals das bittliche Begehren zur Abhaltung eines Freischiessensim Betrage <strong>von</strong> Fr. 650.- <strong>Die</strong>ses Schiessen sei bereits bei vielen Herren Schützenanempfohlen worden und sie kämen in übles Ansehen, wenn sie absagenmüssten. Der Rat erkennt, dass der Beschluss vom 10. September sollaufgehoben und aus dargetanen Gründen das Schiessen erlaubt sei. FürGebrauch des Schiessplatzes haben die Schützen dem Landsäckelmeister Fr. 6.-zu bezahlen; der Plan soll <strong>von</strong> sämtlichen Vorstandsmitgliedern unterschrieben


59sein und im Falle, dass sie noch eine Scheibe anbringen lassen wollen, haben siesich mit dem Säckelmeister zu verständigen. Im Übrigen aber, wenn Anständesich ergeben, darf das gemeine Land keinen Anteil daran haben.<strong>Die</strong> Gasthofbesitzer <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> hatten ein Interesse daran <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> aus einenbequemen Weg über die Alp nach der Rigi-Scheidegg zu erstellen, um denFremdenzuzug zu fördern. Am 26. April 1837 erschienen vor dem Rat dieGebrüder Camenzind, 3 Kronen, Nr. 168 Balz Müller, Sonnenwirt und Richter Nr.389 Jos. Mar. Camenzind, Bierbrauer und verlangten eine Landsgemeinde. <strong>Die</strong>swurde ihnen bewilligt.Am 3. Mai 1837 verlangten Caspar Camenzind Jlgenwirt und Richter Jos. MariaCamenzind, Bierbrauer das der Martinimarkt der auf einen Samstag fallen würdeauf den Montag den 6. September vorverschoben werde. <strong>Die</strong>s wurde vom Rategenehmigt und am Kirchweih-Sonntag bekannt gemacht.Am 2. Januar 1838 wurde Herr Josef Maria Camenzind, Bierbrauer durch dieBachkommission angehalten, dass er das, durch öffnen eines „Tollgrabens“ umdas Brauerei Gebäude aufgehäufte Material, <strong>von</strong> Steinen und Grien zu entferne.<strong>Die</strong>ses angehäufte Material, verhindere und versperre einen geraden Lauf desWassers. Es werde befürchtet, dass bei einem nächsten heftigen Anschwellen desBaches wieder grosser Schaden entstehen könnte, wenn das Material nichtweggeräumt werde.An der Bezirksgemeinde vom 29. Juli 1838 wurde Nr. 389 Jos. Ma Kamenzind,Metzger in das Bezirksgericht gewählt.Herr Richter Jos. Ma. Camenzind Bierbrauer wurde bestimmt an denVolksversammlungen in Einsiedeln und Rothenthurm Berichte über eineneventuellen Angriff der „Horn und Klauen Partei“ auf unsern Bezirk einzuholen.Am 21. Juli 1838 wurde dem Rate, <strong>von</strong> Hr. Richter Jos. Mar. CamenzindBierbrauer, 272 gesammelte Unterschriften, vorgelegt. Er wünschte, dass aufjeden Landsmann 1.- Fr. Reiseentschädigung zukommen möchte, so dass auchärmere Landsleute die Möglichkeit haben die Kantonsgemeinde zu besuchen. Eswurde diesem Begehren entsprochen.Hr. Richter Jos. Ma. Camenzind Bierbrauers verarmte, so dass am 6. Mai 1840auf das Begehren der Ehefrau, Andreas Camenzind vom Rotenacher alsgesetzlicher Vogt gewählt wurdeAm 1. Juni 1840 verlangte der 1. Proviantschätzer Hr. Grossrat And. Rigert dieZahlung des Umgeldes laut Abrechnung vom 5. Mai, welches Richter Jos. Ma.Camenzind Bierbrauer schuldet. Sollte der Vogt der Ehefrau diese benannte


60Schuld nicht zahlen, soll der Schätzbatzen angewendet und das Recht desSchuldentriebgesetzes gebraucht werden.Am 5. August 1840 führte der Vogt, die gesetzliche Schätzung durch. <strong>Die</strong>Gerätschaften welche der Vogt glaubte zu entbehren, wurden so gut möglichverkauft zum Nutzen der Kreditoren, damit diese wenigsten bezahlt und dieübernommenen Verbindlichkeiten erfüllt werden können.Der Herr Bannwalter Andreas Camenzind vom Rotacher, als Vogt der Anna MarieMüller, Ehefrau des Richter Josef Maria Camenzind, Metzger, Eigentümerin,ersucht am 11. Wintermonat 1840, dass das alte Haus, die alte Metzg genannt,und der dazugehörige Garten versteigert werde. Nach dem Verkauf, soll dieBierbrauerei zu Wohnungen umgebaut werden. <strong>Die</strong>ses Anliegen wurde <strong>von</strong> derBehörde gutgeheissen.Hr. Bezirkssäckelmeister beschwert sich am 2. Dez. 1840, dass ihm <strong>von</strong> denHerren Proviantschätzern das schon bei der letzten Rechnungs-Ablegungeingerechnete Gertänks-Umgeld sehr sparsam eingehe und frägt an, ob nichtgegen Alois Nigg zum Schwert und Bierbrauer Joseph Mar. Camenzind zurEintreibung der Ohmeld -Schuld der Rechtsgang eingeschlagen werden solle. Eswurde beschlossen, dass die Herren Proviantschätzer obige zwei Debitoren allenernstes und fleissig zur Entrichtung der Schuld anhalten und nötigenfalls desSchuldentriebgesetzes sich bedienen sollen.Jos. Mar. Camenzind Metzger hatte sich für einen Heimatschein gemeldet. Derhochgeachtete Herr Landammann And. Camenzind verweigerte demselbeneinstweilen, weil auf diesem Mann sehr viele Schätzbatzen liegen. Vom Ratewurde beschlossen, dass gedachte Verweigerung gutgeheissen und demselbeneinstweilen kein Heimatschein in die Hand gegeben werde.Meinrad Näf v. StraubenzellAm 3. November 1841 stellte Marzell Müller als Vogt der Frau Ma. Müller, imNamen <strong>von</strong> Meinrad Näf <strong>von</strong> Straubenzell, verehelichten Standes, und <strong>von</strong> BerufMetzger, um eine Niederlassung, da dieser die „Bierbraui“ in Lehe nehmen will.Das Niederlassungsgesetz gegen nicht Kantonsbürger Art. 1. Erfordert:Dass der sich Niederlassende ausweise, das er ein Katholik sei. Da nebst demHeimatschein das erforderliche Zeugnis seines Leumundes nicht vorgewiesen,nicht bescheint, dass die vorgelegte Real-Caution sein wahres Eigentum unddasselbe annehmbar oder die bestimmte Summe wohl an Wert sei. Da derselbesich noch nicht erklärt, welchem Gewerbe oder Kunstfleis er auszuüben gedenkt.Erkennt:Es sei dem Meinrad Näf gegenwärtig <strong>bis</strong> und solange er die vorbezeichneteRequisiten erfüllt, die Niederlassung nicht bewilliget, falls derselbe vor künftigem


61ordentlichem Ratstag solche zu erfüllen im Stande, so mag er sich zu dem Tit.Hochgeachteten Hr. Landammann verfügen, welchem die Vollmacht gegeben, inder Zwischenzeit die Niederlassung zu erteilen.Hr. Bezirkssäckelmeister bringt an der Sitzung vom 10. Nov. 1841 vor, dass dieUmgeldschuld <strong>von</strong> Richter Jos. Mar. Camenzind, Metzger im Betrag <strong>von</strong> Gl. 32durch die Proviantschätzer nicht erlangt werden konnte, zwar besitzt die Ehefraudesselben eine Armbrust im Wert 20.- Franken, welche sie an die Schuldabtretten möchte, wenn ihr der Überrest nachgelassen werde; ward Erkennt:Dass dem Herr Bezirkssäckelmeister überlassen sei, auf seine Rechnung dasselbeanzunehmen, doch solle der testierende Betrag auf Rechnung stehen bleiben.Am 5. Januar 1842 wurde dem, Meister Meinrad Näf <strong>von</strong> Straubenzell BezirkGossau Kant. St. Gallen nach Belesung der eingelegten Zeugnisse erkennt:Es sei dem Meister Meinrad Näf, <strong>von</strong> Beruf ein Metzger, sowie seiner Familie, aufWohlverhalten des h. Kantonsrates, <strong>bis</strong> zur festgesetzten Zeit den 31. Dez. 1846,die Niederlassung in unserem Bezirk gegen Entrichtung eines Jahresgeldes <strong>von</strong>16.- Schweizerfranken in die Bezirkskasse bewilliget.Den Kindern des Richter Joseph Ma. Camenzind Metzger, wohnhaft in derGemeinde Ingenbohl, <strong>von</strong> welchen sich aber einige in hier wohnhaft befinden, istfür Besorgung ihrer Häuser und Gärten in hier, welche an Mstr. Metzger Näf undHr. Richter Balz Camenzind verlehnt sind, Marzell Camenzind Tischmacher alsVogt bestellt worden.Anton Müller Sohn, klagte am 1. März 1843, dass er am Montag den 27. Februarabends im Hause des Metzger Näf, als er dort Most getrunken und mit dem Näfdie Abrechnung vornehmen wollte, <strong>von</strong> dem mehrere Streiche mit den Fäustenerhalten habe, das er den Metzghund gegen ihn aufgehetzt habe, so dass er 2Mal vom gedachtem Hund an einem Arm und bei der Achsel ergriffen wordensei, und noch mehr, als er sich aus der Wirtsstube entfernte der Hund nochmalsaufgehetzt, so dass er <strong>von</strong> demselben <strong>bis</strong> über die Stiege durch das Haus hinabverfolgt wurde.Es wurde beschlossen, dass Meister Meinrad Näf auf künftigen ordentlichenBezirksratstag sich vor die Schranken, über obige Klage zur Verantwortungberufen werde.Urteil vom 5. April 1842:Da Meister Meinrad Näf die gegen ihn erhobene Klage nicht eingesteht, und <strong>von</strong>Anton Müller kein Beweis geleistet werden konnte, wurde der beklagte MeisterMeinrad Näf einstweilen als unstrafbar entlassen.Am 8. November 1843 erfolgte vom Polizeiamt eine Anzeige, dass an derSennenkilbi Kaspar Camenzind, welchem der Besuch aller Wirts- undSchenkhäusern untersagt war, das Wirtshaus zur „Bierbraui“ besuchte. <strong>Die</strong>


62Wirtsleute haben ihm trotz Verbot, „räuschigmachende“ Getränke verabreicht. Eswurde beschlossen, dass Kaspar Camenzind und der Wirt auf den künftigenRatstag zur Verantwortung zitiert werden.Landesfürsprech Marzell Müller teilte Namens dem Meister Marzell Camenzind,als Vogt <strong>von</strong> den Kindern des alt Richter Nr. 389 Joseph Ma. Camenzindwohnhaft in Ingenbohl mit, dass Metzger Näf den Lehevertrag v. 4. Febr. 1841,um das Haus und Gärten die Bierbrauerei genannt, aufgehoben habe unddasselbe den 11. Sept. 1843 zu verlassen gedenke. Er begehre Weisung, was ergegen das besagte Lehen an Metzger Näf, um Aufrechterhaltung desLehevertrages auszuüben oder vorzunehmen habe. Überdies wünsche er, dassihm zur Führung des Prozesses oder Leitung dieses Geschäftes ein Beistand zurSeite gegeben würde. Es wurde beschlossen:Dass Meister Marzell Camenzind, als Vogt, die Weisung habe, den Metzger Näfaufzufordern, dass er den <strong>von</strong> ihm unterzeichnete Lehevertrag v. 4. Okt. 1843um das Haus und Garten Bierbrauerei, geschlossen mit dem damaligen VogtAndreas Camenzind, <strong>bis</strong> zum Ablauf der festgesetzten Zeit, den 11. Oktober1845 aufrecht zu halten und denselben nicht zu entlassen; sollte er aber dieserAufforderung kein erwünschtes Gehör gegeben, so möge er den LehmannMetzger Näf vor den Friedensrichter zitieren lassen, oder aber wenn er diesGeschäft auf eine andere weise rechtlich zu betreiben für besser findet, so stehtes ihm frei, nach seinen Ansichten und klugem ermessen für die Vogtkinder zuhandeln.Dem Metzger Näf, wurde sowohl in der alten und der neu bezogenen Wohnung,das Wirtschaftsrecht <strong>von</strong> Seite der Behörde noch einmal zugestanden. /wo keinKläger ist auch kein Richter/ Demzufolge wird besagter Metzger Näf, weil lautNiederlassung-Besitz ein nicht kantonsangehöriger nur ein Gewerb betreibendarf, amtlich aufgefordert, sich <strong>bis</strong> am künftigen ordentlichen Bezirks-Ratstag imMonat Januar 1844, an welchem Tag er sogleich sich wegen einer Klage, die demlöbl. Polizei Amt bekannt, verantworten soll, erklären, welches Gewerbe er inunserem Bezirk betreiben will.Auf die <strong>von</strong> alt Richter Joseph Maria Camenzind Metzger gegenwärtig wohnhaftam Urmiberg in der löbl. Gemeinde Ingenbohl, wiederholt gemachtenVorstellung, dass er seine in hier besitzenden Liegenschaften Häuser u. Gärten,die Metzg und Bierbrauerei genannt, zu verzinsen ausserstande sei und dieselbenohne die Capital und Pfandbriefe Inhaber dadurch zu benachteiligen, weiterhin zubesitzen unmöglich im Falle sei.Hat der wohlw. Bezirksrat, da weder auf Kosten des ob benannten alt RichterJoseph Mar. Cammenzind, noch <strong>von</strong> einem der allfälligen Kreditoren, überbenanntes Unterpfand ein freiwilligen Geldruf, oder ein Falliment begehrt werdenwollte und um weitere Schaden und Nachteil sowohl für das hiesige Kirchen- und


63Spital-Gestift und Particularen welche auf oberwähnten Liegenschaftenunterpfändlich versichert sind zu verhüten. 6. März 1844Bekannt gemacht am Sonntag den 10. März 1844Nr. 389 Josef Maria Camenzind verarmte infolge der Bausucht. Falliment am 18.März 1844.Nr. 404 Josef Maria Kamenzind, Küfer, a. d. Brücke.Neuer Besitzer wurde am 18. März 1844 Jos. Maria Kammenzind, Küfer,Ausserurmi. <strong>Die</strong>ser starb aber bereits am 10. Okt. 1844Nr. 100 Peter Rigert, Bierbrauerei, MechanikerNr. 99 Marzell RigertNun kauften am 10. Okt. 1845 die Gebrüder Peter Rigert, Mechaniker, undMarzell Rigert die Liegenschaft und errichteten darin Wohnungen ein. Bei derTeilung erhielt Peter die nördliche und Marzell die südliche Hälfte.Am 7. März 1849 erstattet der Säckelmeister K. Alois Nigg Bericht. <strong>Die</strong> Schul-Commission findet es nicht passend, im Rathaus für die Schule ein geräumigesSchulzimmer herzustellen, und hält es für zweckmässiger, das die Schule ausdem Rathause entfernt und zu diesem Zwecke ein eigenes Gebäude erstellt, oderwie ihm anerboten worden, die Sust des Herrn Alois Küttel für 2500 Gl. oder dieBierbrauerei um 3900 Gl. anzukaufen.Peter Rigert starb am 5. Jun. 1860. <strong>Die</strong> Familie blieb im Besitze.Vertrag Sodbrunnen am Tanzplatz den 7. Februar 1867Hr. Bezirksammann Caspar Camenzind, als Vogt der Kinder des Johann Müllersel. Ziegler, erteilt mit Genehmigung der l. Vormundschaftsbehörde dem HerrnBaumeister Jos. Müller am Tanzplatz, Marzell Rigert Mechaniker zur Bierbrauerei,Hr. Melchior Camenzind Richter und Dominik Betschard bei der Brücke, für sichu. ihre Rechtsnachfolger, die Berechtigung, auf dem Eigen der Erstern KinderMüller des Zieglers am Tanzplatz Nr. 285/286 des Grundbuches, (HeuteDrogerie) den vom benannten Herren auf ihre Kosten gegrabenen Sodbrunnen,der einen Flächenraum <strong>von</strong> 7 Fuss Breite u. 7` Länge (2. 10 m) nebst einem 1Fuss u. 5 Zoll breiten Auslauf enthält, stetsfort solchen zu benützen u. zuunterhalten u. zwar in der Weise, dass sie so lange dieser Brunnen existiert freiu. ungehindert hierüber als Eigentümer verfügen könnenFür diese erteilte Berechtigung haben die jeweiligen Besitzer des obern ZieglersNr. 285/286 das Recht, nach belieben unentgeltlich u. ohne Pflicht zur


64Unterhaltung des Sodbrunnens, jederzeit solange dieser Sodbrunnen besteht,Wasser hie<strong>von</strong> zu beziehen.Also geschehen u. unterzeichnet wie folgt<strong>Gersau</strong> den 7. Febr. 1867 ErledigtJakobea Küttel-Rigert, v. Nr. 99 BierbrauiNr. 131 Marzell Küttel-RigertAm 8. Juni 1874 verkauft Mechaniker Marzell Rigert an seine Tochter JakobeaRigert den südlichen Teil der „Bierbraui“ samt den zur Waschhütte gehörendenWaschgeschirr für Fr. 12 000.- Jakobea war mit Marzell Küttel, Schuster „z.Bierbraui“ verheiratet. Er wurde „Wiseler“ genannt. Nach einem Nekrolog dürfteMarzell Küttel der letzte Bierbrauer <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> gewesen sein.Am 27. Juli 1891 kaufte Schuster Nr. 131 Marzell Küttel <strong>von</strong> der TschuoplisQuellenwasserleitung für seinen Anteil „Bierbraui“ 2 Liter Wasser p. Minute für Fr.300.- Der Käufer hat sich ferner das Recht vorbehalten das gekaufte Quellwasserauch für seine Waschhütte benützen zu dürfen. Jedoch nur ausnahmsweise,wenn das gewöhnlich verwendete Kanalwasser zufolge Anschwellen desDorfbaches getrübt ist.Peter Rigert, Mühlebauer<strong>Die</strong> Kinder der Frau Jacobea Küttel zur Bierbrauerei als ,Alois, Anna Lena,Jakobea, Meinrad, Josefina, Peter, Marie u. Rosa Küttel sämtliche mit Vollmachtvertreten durch ihren Vater Hr. Marzell Küttel, Schuster verkaufen am 27. Jan.1902 an Hr. Peter Rigert Mühlebauer z. Z. in <strong>Gersau</strong>, ihre <strong>von</strong> der Mutter sel.gemeinsam ererbte Liegenschaft, der südliche Teil Haus u. Garten z. Bierbrauereilt. GB. Nr. 230 für Fr. 11 000.-Firma Camenzind u. Cie.Hr. Peter Rigert, Monteur z. Z. in Boissy, Frankreich, mit Vollmacht vertretendurch Hr. Ratsherr Vinzenz Müller Betr. Beamter verkauft am 11. Jan. 1912 derFirma Camenzind u. Comp. beide Anteile Bierbrauerei nebst Garten undUmgelände lt. GB. Nr. 229/230 bestehend aus Doppelhaus mit Waschhütte,Garten u. Umgelände für Fr. 18 000.-. an die Firma Camenzind und Cie.Seidenfabrik.


65Im Jahre 1995 wurde das Haus <strong>von</strong> einigen Geschäftsleuten aus <strong>Gersau</strong>aufgekauft, abgerissen und ein Wohnblock erstellt. Der Name „Bierbraui“ wurdeweiterhin übernommen.


67<strong>Die</strong> Nagelschmiede am Tanzplatz<strong>Die</strong> Tanzplatz-Nagelschmiede stand auf der westlichen Seite der Bäckerei EdyBaggenstos.Westlich durch den Wassergraben und die kleine Tantplatzmühle geschiedenstand die Nagelschmiede mit einem darüber erbautem Häuschen undUmgelände.<strong>Die</strong> Tanzplatzschmiede dürfte die älteste <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong> gewesen sein. DasEntstehungsjahr lässt sich nicht mit Bestimmtheit auszumachen. Sicher existiertesie schon im Jahre 1674. Das die Schmiede älter als die Tanzplatzmühle war, istdaraus ersichtlich, weil die Schmitte das Vorrecht zum Wasser hatte.Nr. 54 Mstr. Leonard Kammenzind Nagler, TanzplätzlersNoch im Jahre 1700 wurden die Kriminalverbrecher vom Rathause <strong>bis</strong> zurNagelschmiede auf den Tanzplatz geführt. Hier befand sich vor den Fenstern derNagelschmiede ein sehr primitiv ausgehauener Baumstamm, offiziell die obereBank genannt. Hier wurden die Verbrecher dem Volk zur Schau gestellt. Teilshier, teils auf dem Wege dorthin wurden die öffentlichen Auspeitschungenvorgenommen. <strong>Die</strong> Richtstätte soll sich alter Überlieferungen gemäss, an derStelle der jetzigen Drogerie (Dorfstr. 17) befunden haben. Auch der NameTanzplatz soll durch die Auspeitschungen entstanden sein. <strong>Die</strong> Sträflinge sollenvor Schmerz getanzt haben.Aus einem Gerichtsprotokoll vom 17. März 1674 ist zu entnehmen, dass MeisterLeonard Kammenzind und sein Bruder vom Landesfähnerich Marzell Kammenzindaufgefordert werden, dass sie ihnen nach der Bachüberschwemmung helfensollen, die Kennel laut Wasserbrief wieder in Ordnung zu stelle. <strong>Die</strong> Antwort desLandesfähnerich lautete:Der Bach habe auch ihnen grossen Schaden zugeführt<strong>Die</strong> Streitsache wurde dem Gericht übergeben. Das Urteil lautete:Der Landesfähnerich soll dem Meistr. Lienhard für alles auf St.Verenatag 4Gulden Bargeld geben. Dann soll alles Tod und abgethan sein.Am 17. Mai 1696 fand ein Prozess statt, weil die Wasserwerkbesitzer vomvorderen Dorfbach kein Wasser vom Egge über das Stockli in den hintern Bachfließen liessen. Dadurch standen die Wasserräder im Ausserdorf still. Aus diesenGerichtsakten ist ersichtlich, dass sich 5 Besitzer in der Tanzplatschmiede teilten:Kläger:Josef Nigg und Arnold Waad, als Besitzer der SagenFranz Kammenzind als Besitzer der Ribi und Lohmehlstampf, MühlehostetAls Beklagte sämtliche Meister der Tanzplatzschmiede:Weibel Marzell Rigert, Schmittenhus am TanzplatzFranz Küttel Schmittenhus am Tanzplatz


68Andreas Baggenstos SchafmattBalz Baggenstos, WeibelisFranz Kammenzind, GrosshusUrteil:Weil die im grossen Dorfe bei der Viele des Wassers (Überschwemmung) denSchaden haben müssen, so sollen sie den Nutzen auch haben und den Vorzugzum Wasser. Wann aber mehr als genug Wasser ist, so können es die im unternDorf (Ausserdorf) auch geniessen. Wenn sie aber Wasser nehmen und darausSchaden erfolgen möchte, so sollen sie schuldig sein, und den Schaden abtragen,wenn es kann erwiesen werden, dass sie solches getan oder Anleitung dazugaben.Nr. 31 Marzell Rigert, Schmiedhaus am Tanzplatz, LandweibelIm Jahre 1706 kaufte Weibel Marzell Rigert seine 4 Mitbesitzer für 70 Gulden ausund wurde Alleinbesitzer.Jtem auf heüt den 26 ten Hornung des 1706 Jahrs ist ein auf Recht und redlichenMerkt beschechen entzwüschent den geehrten Meistern als Herr LandweibelMarzell Rigert Schmittenhaus am Tanzplatz Weibel als Küfer an einen anderseithsMeister Franzist Küttel und Meister Anderes Baggenstos, Meister AndereasKammenzind, Meister Hans Balz Baggenstos, Meister Johannes AnthoniKammenzind alle Nagelschmied so gäben die M. dem Herr Landhweibell dasSchmithen Haus zuo kaufen mit sambt Ballen Schindlen Holz und was in demHaus und zu dem Haus gehört das soll Herr Landweibell in Dach und Gemach erhalten zu allenzeiten. Es sey dan Sach das das Haus durch Für oder Wassermöchte zu Grund und zu Stükeren ver derbt werden möchte, darum, versprichtHerr Lanthweibell 70 Gl. Schulden oder der drith Deill weniger das bar Gälldsolches zu bezahlen in 4 Jahren da man zält 1710 doch mag er es Lanthweibellunder der Zeit gäben mit sambt Zins wan er will und geth der Jahr Zins an ietzzukünftigen St. Andresen Tag und sollen die Schmiten Stöck alle ledig und Losstehen. Was aber die vier Stockungen mit sambt dem Kamin antrifft sollen dieMeister mit einander erhalten, und wann das Haus schon solthe durch Unfall verstörth werden so hat doch ein iethweder allein oder 2. 3. oder alle Macht undGewalt zu bauwen und Recht zu Wasser und Schmiten wie vor altem her. – ImÜbrigen hat es Herr Landweibell kauft mit sambt aller Gerechtigkeit wie sey esgehabt.Wann aber nach zur Störung der Schmiten keiner mer bauwen wolt so gehört derunder Blaz zu dem Haus wo Lanthweibell kauft.Geschrieben <strong>von</strong> mir Bernhart MayNr. 26 Franz Küttel, Schmittenhus am Tanzplatz, NaglerIm Jahre 1710 verkaufte Weibel Marzell Rigert seine Tanzplatzschmiede anseinen ehemaligen Mitbesitzer Franz Küttel. Bei diesem Kauf wurde das Eigentumneu eingemarkt.


69Es folget, was für Eigenthum Franz Küttel bei seinem Hause, die Nagelschmiedeauf dem Tanzplatz genannt, besitze. Erstlich <strong>von</strong> dem untersten Marchstein hinabgegen den Bach 8 Klafter(16,80m) und <strong>von</strong> dem obersten Marchstein geht dieMarch auch 8 Klafter gegen den Bach. Ferners <strong>von</strong> der obern Hausecke gegenden Bach 6½ Klafter, (13,65m) Ferners <strong>von</strong> der obern Hausecke auf derDorfseite obsich gegen den Bach 11 Klafter (23,10m)Es ist zu wissen, dass der unterste Marchstein vom Bach zerstört worden undanstatt des Marchsteines hat man das Maass genommen <strong>von</strong> dem Nussbaum zuunterst <strong>von</strong> dem Stamm gegen den Bach 5 Ellen. (0,42 m) <strong>Die</strong>s ist Allmeind.Hernach sind ausserhalb 8 Klafter (16,80m) Eigen. <strong>Die</strong>se Marchung habenvorgenommen Landammann Balz Kammenzind und Sekelmeister Joh. GeorgKammenzind Jahr 1711Nr. 244 Anton Kammenzind, SchmittenhusIm Jahre 1767 war Antony Kammenzind Besitzer der Tanzplatzschmiede. Erkaufte rund um sein Haus Land für 30 Gulden und 2 Mass Wein. Bei diesem Kaufdingte er noch folgendes Recht ein:Jtem ist zu wüssen; dass der Antoni als Käufer, ihme Verkäufer nicht mehrGewalt gibt mit dem Wasser zu leithen, als was er das Recht hat zu geben, dasist das die Nagelschmitten und die Mülli das Vorrecht hat, wans sey brauchen,das er ihnnen nicht nemmen oder zum Schaden verleithen solle. Weitersverspricht Verkeüfer – dem Keüfer das Landt quit ledig und los an die Hand zugeben, damit niemand nichts daruf zu vordern hat.Bey diesem Kauf ware der Zeiger Meister Bernhard Rigert, und ich endtsUnterschreiberSig. Andreas Cammenzind Landsekelmstr.Geben den 15 ten Augstuw 1767Am 26. April 1784 ist den Naglern am Tanzplatz ein Platz für ein Kohlhüttli erteiltworden:Ist denen Naglern auf dem Tanzplatz ein Stücklein Land under des AntonyKammenzind Haus zu einem Kohl Hüttli erteilt worden, jedoch nicht mehr als wasdas Hüttli insich haltend! und sollte <strong>von</strong> Hr. Seckel Mstr. auf gezeichnet werden.Nr. 63 Marzell Baggenstos, RosenwirtMarzell Baggenstos riss im Jahre 1830 das alte Haus nieder und erstellte einenNeubau. Er errichtete darin die Wirtschaft zum Brüggli. Der Name „Brüggli“dürfte entstanden sein, weil hier ein „Brüggli“ über das Sagenbächli geführthatte. Für die „Naglerei“ dürfte somit das Ende gekommen sein.Schuhmacher Marzell Baggenstos hate unerlaubter weise Wasser aus den Kennelder Mühlibesitzer genommen, weshalb dieser Klage einreichte:Hr. Landammann Marzell Baggenstos seelg. Erben, so Besitzer der Mühli auf demRathausplatz eröfnet, dass der Marzell Baggenstos Schuhmacher auf dem


70Schmitten Haus vor einiger Zeit Löcher in ihre Mühli-Kennel gebohrt, u. ausselben Wasser in seine Kuchi geleitet habe, welches sie ihnen nie erlaubt; u. allsogezwungen worden, Ihme gerichtlich zu zitieren..Durch die Abgeordneten Herren Richter sind die beyden streitenden Partheyenals Hr. Landammann Baggenstos seelg. Erben einerseits; u. Mstr. MarzellBaggenstos Schuhmacher anderseits in ihren heütigen Streit vereiniget, u. habendenselben auf folgende Weis gütlich ausgemitteltMstr. Marzell Baggenstos Schuhmacher steht <strong>von</strong> der Ansprache ab, in des Hr.Landammann Baggenstos seelg. Mühli-Kenneln Löcher zu bohren, u. durchsolche sein benötigtes Wasser zu nehmen. Dagegen überlassen die Erben des Hr.Landammann Baggenstos dem Marzell Baggenstos Schuhmacher <strong>von</strong> demWasser für sie in Bedürfniss zu nehmen, wo ers am füglichsten haben kann;ihnen selbes irgendwo anzuweisen.<strong>Die</strong> gütliche Vermittlung bleibt in seiner Kraft, solange <strong>bis</strong> die nächsteLandsgemeinde über die Wasserrechte abgesprochen hat, wo alsdann der Mstr.Marzell Baggenstos Schuhmacher wider in die gleiche Rechten steht, wie einanderer Landmann<strong>Gersau</strong> den 17. December 1830Im Jahre 1832 stellte Schuhmacher Marzell Baggenstos ein Gesuch an dieBehörde um Wasser aus den Kenneln für seinen Hausgebrauch nehmen zudürfen:Mstr. Marzell Baggenstos Schuhmacher und Besitzer des Schmidthauses amDanzplatz behalten sich vor, lt. Artikels, zunächst vom thüren Nagel zum Wasserund für sein Hausgebrauch nehmen zu können, und da er es oben aus denKennlen nicht anderst als mit einer Leitern, und oft gar nicht bekommen könnte,so werde ihm gestattet seyn, aus den Kennlen das benöthigte Wasser hineinleiten zu dürfen.Am 4. April 1832 beschloss die Behörde:Würde in Hinsicht der Ausmittlung wo der Marzell Baggenstos auf demSchmittenhaus am Danzblaz am unschädlichsten für sein Hausgebrauch Wassernehmen könne, am füglichsten erachtet, das im Namen des Lands und zumBehufs der Feürlöschanstalt bey der Mühli ob dem Brüggli, oder zu nächst unterdem Schmidten Haus einen Wassertrog angeschafft, und durch einen Kennel vomAbfahl des Mühliwassers, darin geleitet und so eingerichtet werde, das dasWasser aus dem Trog wieder in das Wassergeleit abfliesstNr. 84 Marzell Baggenstos, Pfister, Rathausplatz, OstseiteIm Jahre 1852 wollten Bäckermeister Marzell Baggenstos und Carl Zürcher ihreTanzplatzmühle umbauen und vergrössern. Deshalb kauften sie am 13. Nov.1853 das nebenstehende Schmittenhaus um Fr. 3516.48. und begehrten dasHaus und den Schweinestall <strong>bis</strong> auf die Mauern abzutragen. Zudem versprach Hr.Carl Zürcher dem Verkäufer Marzell Baggenstos beim Bau der bevorstehenden


71Mühle als Taglöhner Verdienst zu geben und nach Leistung seiner Arbeit der Lohnzu entrichten.Am 29. August 1855 war die neue mechanische Mühle samt Wohnhaus vollendet.


72<strong>Die</strong> Mühle am TanzplatzNr. 18 Johann Nigg, Bachstatt, Säckelmeister, Ziegler und MüllerAus einem Wasserrechtsvertrag vom Jahre 1831 ist folgendes zu entnehmen <strong>Die</strong>Mühle auf dem Tanzplatz, ist eine der ältesten Wasserwerke im Kirchendorf. IhreEntstehung ist aber nicht bekannt. Das Wasserrecht zu derselben beruht aufeinem Vertrag vom Jahre 1671. Mühlebesitzer Johannes Nigg bewilligte auchseinem Nachbarn Hans Kammenzind eine Wasserleitung in seine Küche leiten zudürfen.Kund und zu wissen seye es hiermit dieser Geschrift eines fründlichen Vertragsenzwischend dem frommen ehrenhaften wys und bescheidenen benantlichenMeister Johannes Nigg und Meister Johannes Kammenzind wägen der Wasserleiteaus dem Dorfbach durch des obgenannten Meister Hans Kammenzind Hofstadtzuo des auch obgenannten Meister Hans Niggen Müli auf dem Tanzblatz besterseiner Kommlichkeit und Glägenheit nach laut eines zuo vor ergangenenKaufbriefs, und soll diese Wasserleite durch guotte Känel und in Gebührgeschehen. Es mag auch der mehr genannte M. Hans Nigg als Besitzer solcherGwirben das Wasser fürbahs leiten zuo den Gewirb und Anderen bey


73oftgenannten M. Hans Niggen Haus an dem See und solches Nutzen undbrauchen nach seinen belieben, jedoch anderen Dorf und Landleütten ihren Rächtund Gerechtigkeiten ohne Schaden. Ja was antrifft Tränkenen, Wäschen, Kochenund was zuo täglichem Hausgebrauch ist, was aber mit nüwen Rederen oderdergleichen Gewirben behaltend wir unsere Recht vor es soll auch derfilgenandte Hans Nigg dem auch mehr genannten Hansen Kammenzind gebenvermög dieser Vertrags so fiel als 22 Gl. 20 S nach Landrecht – und wahrenhiebey und mit die Ehrenweisen fromben fürsichtigen und weysen Herrenbenantlichen Herr Kirchenvogt Felix Schöchli Herr Hans Marti Baggenstos HerrLandwbl. Balthasar Kammenzind und ich underschribner und ist dis beschehenden 18 Tag Weymonat des 1671 JahresEs ist auch zwüse das der genante M. Hans Kammenzind auch angedinget das ermöge ein Dünckel in die genante Känel setzen und dar durch in sein Haus oderKuchi leiten zuo seinem notwendigen Hausgebrauch welches ihm der obgenannteM. Hans Nigg verwilliget hat. Doch soll der Dünkel ein Spinen haben damit dasWasser nit allezeit lauf sonder allein wann es <strong>von</strong>nöten ist.Nr. 180 Andreas Kammenzind Obkirchen, dann Aegidi Müllers Hostet,Landschreiber.Vermutlich hatte Johann Nigg, damals das Wasser noch etwas oberhalb derMühle beim heutigen „Fidmenbrüggli“ aus dem Dorfbach gefasst. Der spätereBesitzer. Landschreiber Andreas Kammenzind fasste dann das Wasser aus denKenneln die vom Eggi durch die Bläui und befindlichen Lehegärten führte, wieaus untenstehendem Landsgemeindebeschluss vom 9. Mai 1745 ersichtlich ist:Dem Herr Landschreiber Andreas Kammenzind ist an der Landsgemeint erteiltworden, dass er das Wasser möge durch die Allmeindt Gerthen aben leiten, dochmit der Contition, dass er denselbigen so die Gerthen ihrer den Schaden solleersetzen die 10 Jahr lang was er inen möchte zu füögen.Nr. 82 Joseph Caspar Nigg, SchreinersAm 30. April 1763 verkaufte Landschreiber Andreas Kammenzind „die Mülly obdem Tanzplatz“ an Joseph Caspar Nigg.Gibt schon ob gedachter Hr. Landschreiber dem schon gemeldeten Joseph CasparNigg die Müll ob dem Danz platz zu kaufen mit aller Gerechtigkeit, mit Nutzenund Beschwerden wie er solche gekauft und besessen hatte.Unter gleichem Datum wurde er <strong>von</strong> der Obrigkeit angewiesen, dass er das„Brüglein“ unter dem Kette erhalten u. reparieren soll:Soll der Joseph Caspar das Brüggli unterr dem Kette erhalten und machen, dassman Leibs und Guths sicher ist zu fahren und zu gehen.Nr. 64 Johann Georg Küttel, Schlössle, dann <strong><strong>Gersau</strong>er</strong> Hof.Joseph Caspar Nigg verkaufte die Tanzplatzmühle an Landammann Johann GeorgKüttel:


74Joh. Georg Küttel war Landammann 1782– 1786, 1788 – 1790 u. 1792 – 1794)12. Jan. 1754 - 14. Sept. 1796Nr. 68 Sebastian Küttel, Rothenschuo, dann KroneAm 17. Juli 1791 verkauft Herr Richter und alt Landessäckelmeister JohannGeorg Küttel an Kronenwirt Sebastian Küttel. <strong>Die</strong> Krone war damals noch dieheutige „Wehri“Es gibt Herr Richter und alt Landtsekelmeister Johann Georg Küttel dem HerrCronenwirth Sebastian Küttel, die Mülly ob dem Dantzblatz genannt: alles in ZielHaag und March mit Nutzen und Beschwerden, auch in aller Gerechtigkeit, wie ersolche <strong>bis</strong> dato besässen hat. usw.Nr. 51 Marzell Baggenstos, Rathausplatz, Ostseite, LandammannEhefrau M. Anna Baggenstos-Etter v. Menzingen mit ihren KindernNach Kronenwirt Sebastian Küttel übernahm Herr Landammann MarzellBaggenstos die Mühle. <strong>Die</strong>ser verstarb am 12. März 1825. Eigentümerin wurdedie Witwe, geborene M. Anna Etter v. Menzingen mit ihren Kindern. Am 27. Mai1828 gelangte, der gleich oberhalb der Tanzplatzmühle wohnende, MeisterMarzell Müller, Tischmacher (Heute Denner) an die Behörde, mit der Bitte, dassihm bei seinem Hause auf der Tschalun ein unterschächtiges Wasserwerkbewilliget werden möchte. <strong>Die</strong> Witwe und Erben des Hr. Landammann MarzellBaggenstos sel. legten dagegen Protest ein. Sie befürchteten durch diese neueErrichtung, Schaden und Nachteile für ihr Wasserwerk und beruhten sich auf diealten Rechtsamen und Schriften. Doch die Behörde bewilligte dem Marzell Müllerdas Wasserwerk, wenn er die untern Wasserwerke noch andere Landlüttedadurch schädige. Falls er aber die untern Wasserwerke dadurch benachteiligeoder schädige sollte, so solle er dieses sogleich auf seine Kosten hinweg tun.Am 5. Aug. 1828 suchte Wittfrau M. Anna Baggenstos-Etter wieder Schutz vordem Gericht. Pfrundvogt Jos. Maria Camenzind (Grossvater v. Schriftsteller JosefMaria Camenzind) <strong>von</strong> der alten Metzg u. Bierbrauei war im Begriff ein Gebäudezu bauen. Dadurch wurden eigenmächtig die Kennel versetzt, wodurch der offeneund frei Zugang zu denselben gehindert und verengt wurde.Erst am 19. Oktober 1828 ist über diese Angelegenheit eine Einigungzustande gekommen:<strong>Die</strong>ser Vermittlungs-Vertrag ist nach genugsamer Erdauerung u. Prüfung<strong>von</strong> beyden Theilen anerkännt, in zwey gleichlautende Jnstrumentabgefasst, u. nach geschähener Ausfertigung, jedem Theil eines zuHanden gestellt werden.Der Bierbrauibesitzer Richter und alt Pfrundvogt Jos. Maria Camenzind stellte am1. Mai 1830 folgende Bitte an die Behörde: Dass ihm bewilligt werde, das Wasserzu seiner Bierbrauery durch eine Spiene zu nehmen um solches reinlicher insKessi zu leiten. Er möchte weiter oben in der Tschalun das Wasser in einemDünkel auffassen und zur Bierbraui hinableiten, wo er dann die Einrichtung so


75machen möchte, dass das überflüssige Wasser wieder in die Mülikennel fliesst,wodurch niemand geschädigt würde.<strong>Die</strong> Witwe, Frau Landamännin Baggenstos und Carl Alois Nigg Sagenbesitzer (beider heutigen Seefabrik) haben Einsprache erhoben. Sie wünschten kein neuesWassergeleit aus den Kenneln und verwiesen auf ihre Wassergerichtigkeit. DerBezirksrat bestimmte eine Commission die diesen Gegenstand untersuchte undhoffte auf eine gütliche Vermittlung.Nr. 84 Marzell Baggenstos, Sohn, Rathausplatz, Ostseite.Inzwischen hatte der Sohn <strong>von</strong> Landammann Jos. Marzell Baggenstos selig.Marzell Baggenstos Pfister (Bäcker) die Mühle in Pacht übernommen.Am 9. April 1832 beschloss der Bezirk auf dem Tanzplatz bey der Mühle einenWassertrog anzuschaffen, damit Marzell Baggenstos, Schuhmacher sowie auchdie Feuerwehr Wasser da<strong>von</strong> entnehmen können. Das Schmittenhaus stand aufder Westseite der Tanzplatzmühle:Von wo der Marzell Baggenstos Schuhmacher auf dem Schmittenhaus amDanzblatz am unschädlichsten für seinen Hausgebrauch Wasser nehmen könne,am füglichsten erachtet, das im Namen des Landes und zum Behufs derFeürlöschanstalt bey der Mühli ob dem Brüggli, oder zunächst unter demSchmidten-Haus einen Wassertrog angeschafft und durch einen Kennel vomAbfahl des Mühlewassers, darin geleitet und so eingerichtet werde, dass dasWasser aus dem Trog wieder in das Wassergeleit abfliesst.Nebst der Mühle am Tanzplatz besass Müller und Bäckermeister MarzellBaggenstos auch das „Hauses am Rathausplatz“ (Rathauseggä). Darin befandsich seine Bäckerei und ein Lebensmittelladen. Auf dem Tanzplatz befand sichlediglich die Mühle.Der Herr Bezirksseckelmeister wurde am 7. November 1849 beauftragt demMühlebesitzer welche das Wassergeleit am sog. Mühle- und Sagenbächli zuunterhalten hatte folgende Mitteilung zu machen:Wegen der Tiefe des dortigen Graben sowohl bei Tag für Kinder, als bei Nachtzeitfür erwachsene Personen, <strong>von</strong> nicht kleiner sondern grosser Gefahr sei. Sie seienpflichtig, dass sie für die öffentliche Sicherheit zu handhaben, gehalten seiensollen, neben benanntem Bächli ein fester Haag mit Lehnen auf ihre Kostenherzustellen.Am 23. Juli 1851 übernimmt Marzell Baggenstos <strong>von</strong> ihren drei Geschwisternsämtliche Liegenschaften für Fr. 2000.-Im Jahre 1851 wurde Marzell Baggenstos der Vormundschafts- Behördeunterstellt.Am 6. Okt 1852 wünschten die vom Bezirksrat gewähltenKommissionsmitglieder, das dass neu zu erstellende Wasser-Geleit aus dem


76Kirchendorfbach auf die Triebwerke, statt mit Kenneln, Dünkel in den Bodenverlegt werden sollten. Marzell Baggenstos Pfister (Bäcker), Besitzer der Mühleam Tanzplatz und der Sägerei-Besitzer am See weigerten sich dazu. DerBezirksrat war lt. bestehender Wasserverordnung vom Jahre 1832 nichtermächtigt sie dazu zu verpflichten. <strong>Die</strong> Commission wünschte und ersuchte sie,dass sie sich dem Entwurfe anschliessen würden, damit dieses Unternehmen lautPlan ausgeführt werden könne.Am 10. November 1852 bemerkte der Bezirkssäkelmeister dass in SachenWassergeleit auf die Tanzplatzmühle und Sagenwerk seit dem 6. Oktober keineweitern Schritte mehr unternommen wurden. Der Grund sei, weil der Winternahe sei und Marzell Baggenstos, Pfister vorhabe, seine Mühle zu verändern undzu verbessern.Am 13. Nov. 1853 kauften Bäckermeister Marzell Baggenstos und Carl Zürcherdas nebenstehende Schmittenhaus um Fr. 3516.48. und begehrten das Haus undden Schweinestall <strong>bis</strong> auf die Mauern abzutragen. Zudem versprach Hr. CarlZürcher dem Verkäufer Marzell Baggenstos beim Bau der bevorstehenden Mühleals Taglöhner Verdienst zu geben und nach Leistung seiner Arbeit der Lohn zuentrichten.Nr. 84 Marzell Baggenstos kaufte am 17. März 1853 <strong>von</strong> Caspar Andreas Rigertca. 34 Quadratklafter Land für Fr. 800.-VII. dem Verkäufer ist ferner gestattet, auf seinem Eigentum an einem ihmbeliebigen Platz, jedoch nahe am Wassergeleit ein Wassertrog anzubringen. DerKäufer verpflichtet, in seinem Wassergeleit einen Dünkel anzubringen, und dasWasser säuberlicher Weise und genugsam in den Trog zu leiten und es allezeit zuerhalten Der Verkäufer hat das Recht das Wasser welches aus dem Dünkel fließt,zu seinem Hausbrauch nemlich Kochen, Wäschen und Tränken zu benützen,während der Zeit so dasselbe nicht benutzt wird, soll der Dünkel <strong>von</strong> dembenutzenden geschlossen werden. Auch hat der Käufer den Ablauf des Wassersaus dem Trog nach seinem belieben über sein Eigentum entweder in sein Kettoder Leerlauf zu besorgen.VIII. Mit diesem ist die Wassergerechtigkeit lt. Wasservertrag 18 ten Weinmonat1671 für das noch bleibende Eigentum des Verkäufers und zwar nur für diesesEigentum aufgehoben, und das Wasserrecht haftet dann auf dem laut dieserVerschreibung verkauften Stück Land, welches vom Käufer auch dem Besitzerder Sagen am See laut genanntem Vertrag zu gestatten, und auch hie<strong>von</strong> dieAnzeig zu machen ist, was er den als mit einverstanden auch zu unterzeichnenhat.<strong>Gersau</strong> den 18. März 1853Am 7. Sept. 1853 hatte der Bezirksrat beschlossen, dass der vor der Mühle desMarzell Baggenstos Pfister (Bäcker), <strong>von</strong> ihm weggeschaffte Trog, der vomMühlebach-Wasser gespiesen wurde, wieder mit einem etwas kleineren zuersetzt. Damit begann eine leidige Geschichte die mit einigen gerichtlichenProzessen, über Jahre dauerte.


77Am 5. Oktober 1853 legte Marzell Baggenstos Protest gegen die Behörde ein, daser nicht geneigt sei, das Wasser der Feuerwehr und den Bürgern am Tanzplatzzur Verfügung zu stellen.Erst am 2. Jan. 1856 erklärte sich Marzell Baggenstos mit einem Vertrageinverstanden wenn genügend Wasser vorhanden sei.Gebrüder Zürcher: Martin, Carl, Marzell, Catharina und DorotheaIm Jahre 1857 wurden die Gebrüder Zürcher Lehebesitzer auf derTanzplatzmühle. <strong>Die</strong>se wünschten das bestehende Turbinen Werk hinweg zu tunund auf Rechnung des Vogt Klienten Marzell Baggenstos ein neues Wasserwerkerstellten zu dürfen, was wenigstens Fr. 4000.- kosten würde. Ohne dieseEinwilligung würden sie den Lehevertrag aufheben.In Betreff Veränderung des Wassertriebwerk Wasserrad bevor dasselbehergestellt werde, mit Sachkundigen Männern sich berathen und untersuchenlassen, ob diese baute ohne Schaden und Nachteil mähmlich nützlich hergestelltwerden könn. Und sollte dies erwähnte Bauunternehmen auch wirklich vorteilhaftherausstellen so soll der Vogt zum Interesse des Bevogteten best möglichsorgen, nemlich die Gebrüder Zürcher, Pfister anhalten dass auch sie verpflichtetu. verbindlich gemacht werden der Lehevertrag vor Ablauf des festgesetztenTermin, nicht aufkünden zu können.Am 20. April 1858 verkauft der Vormund Marzell Camenzind im Namen desBesitzers Marzell Baggenstos, seine neu erbaute Mühle, Wasserleitung undGarten hinter der Bierbrauerei, samt Inventar an die fünf Geschwister Zürcher.Kund und zu wissen sey hiermit in Kraft dieser Kaufverschreibung, dass zwischenHerrn Kantonsgericht Substit. Marzell Camenzind als Vormund des MeistersMarzell Baggenstos Pfister mit Einverständnis des bemeldeten Vögtlings Bürgerhiesiger Bezirkes <strong>Gersau</strong> als Verkäufer einerseits und den Geschwister Martin,Carl, Marzell, Catharina und Dorothea Zürcher, gebürtig <strong>von</strong> Menzingen KantonZug und wohnhaft in <strong>Gersau</strong> als Käufer anderseits; folgende aufrechte undunwiderrufliche Verkauf und Kauf, unter Genehmigungs- Vorbehalt hiesiger l.Vormundschafts- Behörde abgeschlossen worden sind als:A. Es verkauft und übergibt der obgemeldete Marzell Baggenstos, den fünfobgenannten Käufern Martin, Carl, Marzell, Catharina und Dorothea Zürcher,seine bei dem Tanzplatz befindliche neüerbaute Mühle, samt dazugehörigenWasserleitung, dazugehörigen Eigen und Garten hinter der der Bierbraueigelegen, der letztere, nach Inhalt des Kaufbriefes v. 1. September 1854 welchesalles dieses in einem Umfang liegt. Ferners das sämtliche laut Verzeichnis vom 8.August 1851 vorfindliche Mühle Inventar nebst etwas Holz <strong>von</strong> der alten Mühle,für und um die Kaufsumme wie solche nach geführter Rechnung der HerrenGebrüder Zürcher für die Baukosten um diese Mühle samt Wasserleitung zustehen kommt nemlich für Fr. 31 694,38Es verkauft und übergibt Marzell Baggenstos, Pfister laut Kaufbrief vom 13 Juny1851 bei dem Rathausplatz befindliche Wohnhaus samt dazugehörigen Gärtlizugleich auch derjenige Garten welcher laut Kaufbrief vom 27. Sept. 1851 vom


78Herr Alois Abegg Kürschner gekauft hat, für und um die Kaufsumme Gl. 3600oder Fr. 6329,66 mit Nutzen und Beschwerden in allen Rechten undGerechtigkeiten, alles dies in einem UmfangDem Verkäufer Marzell Baggenstos ist für sich und die seinigen, solang er lebtdas Hausrecht unentgeltlich zugesichert, er kann nemlich wie <strong>bis</strong> dahin die vierim 3. Stockwerk befindlichen Zimmer und die Hälfte <strong>von</strong> der offenen Tille welcheoben unter dem Hausdach sich befindet und die oben im Hause auf der Seitegegen Ost befindlichen 2 Gestellen oder Gänterli, wie auch der Garten welchen erlaut Lehevertrag dat. 24. July 1851 <strong>bis</strong> dato benutzt. Der Verkäufer MarzellBaggenstos ist nicht pflichtig an die Reparaturen welche am Haus vorgenommenwerden, ein Beitrag zu leisten; wenn er aber in seinem zu benutzenden AnteilHaus Verbesserungen oder Reparaturen vornehmen lässt so hat er die Kösten zuentrichten.Vorstehende Kaufverschreibung auf Antrag des l. Weisenamtes ist den 26. März1858 ratifiziert wordenProtokolliert den 20. April 1858Karl Zürcher-Nigg, Mühle auf dem TanzplatzAm 16. Juli 1859 verkaufen die Geschwister Zürcher ihr gemeinsam besessenesEigentum an ihren Bruder Carl ZürcherZu wissen sey in Kraft dieser Verschreibung, dass zu Ends gesetztem Datumzwischen den sechs Geschwistern Zürcher, als Martin, Carl, Marzell, Catharina,Dorothea und Anna Maria, heimatberechtigt <strong>von</strong> Menzingen und wohnhaft in<strong>Gersau</strong> unter sich folgende Kaufverträge um die <strong>von</strong> ihrem Onkel MarzellBaggenstos unterm 15. März resp. 20. Mai 1858 erworbenen und seithergemeinschaftlich besessenen Realitäten als „Mühle“, Haus und Heimwesen dieHalten abgeschlossen wurdenI. Um die Mühle<strong>Die</strong> beiden Brüder Martin und Marzell und die drei Schwestern überlassen undverkaufen an den Bruder Carl die Mühle und halbe Häuschen das Loch genanntauf dem Tanzplatz. <strong>Die</strong>ser mit der Wasserleitung und Gerechtigkeiten dazu, sowie das dazu gehörige Land und Gärten auch das Jnventarien, wie sie solcheslaut obbezeichnetem Kaufvertrag vom 15. März – 20. – Mai 1858 erworben und<strong>bis</strong>hin besessenen und benutzet haben, für und um die Summe Fr. 24 000.-welche vom Käufer folgenderweise bezahlt und verzinset werden soll.II Um das Haus<strong>Die</strong> beiden Brüder Carl und Marzell und die drei Schwestern Catharina, Dorotheaund Anna Maria verkaufen und übergeben Bruder Martin das Haus auf demRathausplatz (Rathausegge)Am 12. Febr. 1864 verunglückte in der Tanzplatzmühle der Müllerknecht ReinhartLaubacher.Andreas Küttel <strong>von</strong> Arth


79Am 25. Mai 1864 verkauft Carl Zürcher seine Mühle an Andreas Küttel gebürtig<strong>von</strong> Arth.Zu dieser Liegenschaft wird vom Käufer an den Käufer gegeben und sollen in dieunten enthaltene Kaufsumme inbegriffen sein, sämtliches neues und altesvorfindliche Mühle und Bäckerei Inventar, über welches innert kurzer Zeitzwischen beiden Kontrahenten ein vollständiges Verzeichnis aufgenommenwerden soll, ferner drei neue ob der Mühle und einer neben derselben befindlicheMühlstein, sämtliches auf dem Unterpfand liegende Bauholz und Läden, einenvierräderigen Wagen, und einen Schlitten sowie alles beim Antritt des Käufersdem Verkäufer restliche Brennholz, für welch letzteres der Käufer dem VerkäuferFr. 25.- retour zu bezahlen hat, sofern der Käufer dieses restliche Brennholz undStauden annimmt.Als Kaufsumme für obige Liegenschaft samt bemeldetem Zubehör und Ferneresist auf Fr. 50 000.- festgesetzt.Als fernere Bedingungen sind gegenseitig angenommen worden:Soll das ganze Mühlegebäude samt Mühleinventar vom Käufer stetsfort in einersoliden Feuerassekuranz versichert gehalten werden.Hat der Käufer die seiner Zeit vom Verkäufer eingegangene Verpflichtung an dieTelegrafen-Gründungsgesellschaft in hier zu übernehmen, d. h. auf zehn Jahrejährlich Fr. 5.- zu leisten.Sämtliche vorfindliche Vorfenster sollen vom Verkäufer an den Käufer zum Hausübergeben werden. Desgleichen übernimmt und bezahlt der Käufer die bestelltenVorfenster zur Mühli lt. Akkord des Verkäufers mit Siegrist Franz Nigg undMarzell Müller.Den 21. Mai 1870 nachmittags 4 Uhr sind vor dem Vermittler erschienen Hr.Ratsherr And. Küttel, Besitzer d. Tanzplatzmühle als Kläger gegen Hr. And.Camenzind Metzger v. hier als Beklagter über die Rechtsfrage:Ist der Beklagte nicht gerichtlich zu verpflichten, das auf seinem unter derklägerischen Mühe gelegenen Garten errichtete Gebäude <strong>bis</strong> auf die Höhe einesalten Klafters abzutragen, wobei die seit dem Jahre 1827 im beklagtischenGarten vorgenommenen Erhöhungen des Terrains bei Berechnung der Höheeines alten Klafters, in welcher Beklagter das benannte Gebäude zu errichtenberechtigt ist in Abrechnung fallen müssen – unter Kostenfolge !Beklagter gibt die Rechtsfrage zu und hat nach § 131 d. C. P. V. die Kosten mitFr. 2.15 dem Kläger zu vergüten.Bernhard RengliAm 21. Sept. 1874 verkaufen die Erben <strong>von</strong> Hr. Ratsherr Andreas Küttel dieTanzplatzmühle an Herrn Müller, Bernhard Renggli.Liegenschaft:Eine Mühle nach neuer Konstruktion mit Wohnhaus, Wasserrecht und Leitungsamt Garten resp. Bachstattland, alles die Tanzplatzmühle genannt.Rechte und Lasten:Wasserrechtsam lt. Wasserbrief vom Mai 1868


80Rechtsame für die Seefabrik vom See zur Legung einer Rohrleitung durch dasEigen zur Mühle und Recht zur Nachgrabung derselben gegen Entrichtung <strong>von</strong> Fr.1000.- lt. einem spez. Vertrag <strong>von</strong> 1868Kaufsumme:Hierum ist Kauf und Markt ergangen für und um Fr. 50 000.-Familie Zürcher-NiggAm 2. Oktober 1880 wurde der Feilruf über die Tanzplatzmühle ausgerufen.Interessenten waren die ehemaligen Besitzer Familie Küttel und Familie Zürcher-Nigg. <strong>Die</strong> Liegenschaft wurde der Familie Zürcher zugesprochen.Liegenschaftsbestand:Eine Mühle mit Wohnhaus, Garten und Umgelände, ferner einDampfmaschinengebäude und Rosstall nebst Wasserrechte. Alles im Dorf <strong>Gersau</strong>,genannt die Tanzplatz Mühle den 30. Okt. 1867 sind 1040 Q fuss Allmeind Landhinzu gekauft worden.Damals wurden die Bäcker ca. 4-mal pro Jahr über die Qualität und desGewichtes des Brotes überprüft. Hier das Resultat einer solchen „Brodschau“.An der am heutigen Tage vorgenommene Brodschau, wurde bei allen Bäckern u,Brodverkäufern gutgebackenes Brod vorgefunden mit Ausnahme <strong>von</strong> WitweZürcher-Nigg bei der Mühle,welche wir allen Ernstesermahnten künftig besseresund gut gebackenes Brod zubacken und zu verkaufen.<strong>Gersau</strong> den 4. Febr. 1881Meinrad Baggenstos-Müller, BäckermeisterAm 1. Sept. 1905 übernimmtBäckermeister MeinradBaggenstos die Tanzplatmühle <strong>von</strong> Ratsherrn Josef Camenzind-Müller.Herr Ratsherr Jos. Camenzind, Müller in <strong>Gersau</strong> verkauft hiermit und tretet demHerr Meinrad Baggenstos Bäcker am Tanzplatz <strong>Gersau</strong> als dessen zukünftigesalleiniges Eigentum ab: <strong>Die</strong> Liegenschaft Tanzplatzmühle, mit derdazugehörenden Wasserrechtsame lt. Wasserbrief, nebst dem bestehendenDampfmaschinengebäude, Hüttli, Rosstall und Garten neben der Brauerei, unddem zur Liegenschaft gehörenden Umgelände, wie diese Liegenschaft in Zubehörlt. Grundbuch Nr. 237 in Lage Grenzen, Rechten und Lasten besteht und <strong>bis</strong>anhin benutzt und besessen worden.Kaufsumme. Hiefür bezahlt Käufer dem Verkäufer als Kaufsumme Fr. 30 000.- zuentrichten und zu bezahlen durch Uebernahme, Verzinsung und Bezahlung derauf dieser Liegenschaft haftenden in verzinslichen Capitalien im gleichen Betrag<strong>von</strong> Fr. 30 000.- lt. Grundbuch und Inhalt der TitelBedingungen


81Der hinterste Capitaltitel <strong>von</strong> Fr. 6000.- des Hr. Franz Müller, Schlosser, geht anden Käufer Meinrad Baggenstos über, welches dem Hr. Franz Müller ein Obligo<strong>von</strong> Fr. 6000.- errichten lässt und den Capitaltitel als Faustpfand hinterlegt. Andieser Obligo hat Käufer beim Kaufabschluss oder Antritt eine Barzahlung <strong>von</strong> Fr.800.- zu leisten und verpflichtet sich Käufer dieses Obligo gänzlich abzuzahlenund inzwischen mit 4% zu verzinsen. <strong>Die</strong> Leistungen jährlichen Reparaturen wirddem Käufer nach Möglichkeit überbunden. Bei Verkauf der Liegenschaft infremde Hände oder bei Teilung oder Vernachlässigung der Liegenschaft ist diesesObligo stets kündbar mit drei Monaten Frist <strong>bis</strong> zur Bezahlung.b. Der Liegenschaft Antritt erfolgt für Käufer am 1. Oktober 1905, der laufende1905 er Capitalzins bezahlt Verkäufer auf 30. Nov. 1905c. <strong>Die</strong> vorhandene Mühlen Einrichtung und sämtliches dazu gehörendes Jnventarund Mobiliar verbleibt dem Käufer. Bis diese Einrichtung verkauft ist wird demVerkäufer die Berechtigung erteilt selbes im Gebäude zu belassen und zwar <strong>bis</strong>spätestens Neujahr 1906.d. Der bestehende Mietvertrag geht mit Rechten Pflichten an Käufer über undzwar vom 1. Oktober 1905 an.E Käufer und Verkäufer anerkennen den Hr. Landschreiber Jos. M. Camenzind,Schwager des Verkäufers als funktionierender Notar, umso mehr da auch dessenStellvertreter im Ausstand sich befindet.Also vereinbart, gegenseitig anerkannt, richtig befunden und hierunterzeichnet<strong>Gersau</strong> den 13. Sept. 1905Jos. Camenzind/ Meinrad Baggenstos/Josm. Camenzind NotarAm 18. Juni 1915 wurde eine Klage an die Seite <strong>von</strong> Bäckermeister MeinradBaggenstos eingereicht:Auf eingegangene Klage, dass die Bezirksstrasse, infolge unrichtiger oderdefekter Anlage des Wassergeleites bei der Tanzplatzmühle geschädigt wurdeund gefährdet sei, wird der unterhaltspflichtige Meinrad Baggenstos zum letztenMale aufgefordert, das Wassergeleit fachmännisch richtig innert Monatsfristherzustellen, ansonsten die Arbeit auf seine Kosten und Gefahr vom Bezirkeausgeführt wird.Am 22. Juni 1923 wurde die Wasserkraft auf der Tanzplatzmühle nicht mehrbenötigt. Deshalb verzichtete Meinrad Baggenstos, auf sein Wasserrecht undübertrug dieses auf die Eigentümer der Seefabrik. Damit wurden die Eigentümerder Seefabrik auch Inhaber für die Gefällsstrecke Fidmen-Tränkweg (heuteDenner) <strong>bis</strong> zum See. <strong>Die</strong> Unterhaltspflicht über die ganze Strecke wurdevollinhaltlich des Wasserbriefes vom Jahre 1865 übernommen.<strong>Die</strong> Veränderung der Wasserleitungsanlage erfolgte in der Weise, dass dasWasserwerk in der Tanzplatzmühle ausgeschaltet und das Wasser in derbestehenden Leitung direkt durch das Eigen der Tanzplatzmühle weitergelführtwurde. Eine Neuanlage oder Verlegung fand nicht statt.


8211. <strong>Die</strong> Bachstatt-MühleNr. 18 Johann Nigg, Bachstatt, Säckelmeister, Ziegler und Müller.<strong>Die</strong> Gegend zwischen dem Tanzplatz und der Seefabrik, heute „Burädorf,genannthiess früher Bachstatt. <strong>Die</strong> Mühle befand sich hinter dem jetzigen „Seblis-Hauses“. <strong>Die</strong>se besass der Säckelmeister Johann Nigg. Er kaufte am 18. Okt.1671 <strong>von</strong> Johann Leonard Kammenzind das Recht, das Wasser zur seiner Mühlezu leiten. Das Wasser wurde hinter dem Hause „Bierbraui“ aus dem damalshochliegenden Bachrunsen abgeleitet und lief gemütlich über den Boden hin, <strong>bis</strong>es zu unterst durch den Kennel auf das Mühlerädchen gehoben wurde.Nr. 36 Sebastian Nigg, Gruoben, dann hinter der Kirche, LandammannNach dem Hinschied <strong>von</strong> Säckelmeister Johann Nigg kaufte der LandesfähnerichSebastian Nigg die Mühle. Doch der Standort war vor dem Bach nicht sicher undvermutlich war auch das Mühlwerk nicht mehr in bestem Zustande. Deshalbstellte der Landesfähnerich am 11. Nov. 1718 an der Landsgemeinde das Gesuchsein „gelaufetes Gewirb“ (Mühle) etwas unterhalb auf die Allmeind versetzen zudürfen. Es wurde ihm entsprochen, aber er führte den Plan nicht ausNr. 117 Andreas Kammenzind, Breitloh, WachtmeisterDer Landesfähnerich Sebastian Nigg verkauft seine Mühle im Jahre 1735 anAndreas Kammenzind aus dem Ruchenberg. Auch diesem wurde am 5. Mai 1737der Platz unter seiner Mühle erteilt, dass er ein „gelaufenes Gewirb“ bauen möge.<strong>Die</strong>smal galt es Ernst. Andreas baute dort, aber keine Mühle mehr sondern eineSägerei.


83Der Mühlstein ist heute noch vorhanden und neben dem Hause des Hr. BetschartChristian Burädorfweg 5 ausgestellt.


8412. Von der Säge auf der Bachstatt zur SeefabrikNr. 117 Andreas Kammenzind, Breitloh, WachtmeisterWachtmeister Andreas Camenzind erhielt <strong>von</strong> der Obrigkeit im Jahre 1738 dieBewilligung, eine Säge auf der Bachstatt zubauen.„Ist dem Meister Andreas Camenzind der Blatz under seiner Mühli auch ertheiltworden, dass er möge ein gelaufentes Geschirr bauwen, doch mit der Contitionallen Landleüthen ohne Schad.Bereits im Jahre 1741 fehlte es ihm oft an Wasser. <strong>Die</strong> Ursache diesesÜbelstandes war, weil der Eggi-Mühle Besitzer das Wasser an stelle in denvorderen Bachrunsen in den Stockligraben zu Gunsten der AuserdorfWasserwerkbesitzer leiten liess. Andreas griff zur Selbsthilfe und hob demLandammann die Kännel aus. <strong>Die</strong>ser verklagte ihn deshalb am 26. Jun. 1741.Andreas wurde zum Schadenersatz verurteilt. Er erhob Gegenklage gegen denLandammann. Wieder folgte Prozess an Prozess.Im Jahre 1771 wollte Andreas Camenzind seine Sägerei vergrössern. Er gerietwegen Herbeischaffung des zum Bau nötigen Geldes in einen Prozess. DerNeubau unterblieb und Andreas geriet ins Falliment. (Konkurs)Hr. Wachtmeister Andreas Kammenzind hatte versprochen er wolle die Köstenwegen Auferbauung der Wasser Sagen auf der Bachstatt aushalten, also solle esbey demselbigen verbleiben und solle der Hr. Vorsprech Nigg umb solche Köstenzu befriedigen schuldig sein.


85Nr. 73 Franz Xaver NiggNun kaufte Orgelmacher Jos. Kaspar Rigert die baufällige Säge, verkaufte sieaber nach 2 Jahren wieder an Franz Xaver Nigg. <strong>Die</strong>ser baute 1775 ein neuesHaus mit Säge.Josef Karl Alois Nigg v. Nr. 124Am 27. März 1832 behandelte die Wasser-Commission die Rechtsamen undAnsprüche <strong>von</strong> denjenigen Landleuten, welche Wasser zu ihrem Hausgebrauch,Tränken, Kochen und Waschen, aus dem Mühlebächlein nehmen durften. Eswurde festgestellt, dass Jos Karl Alois Nigg ihnen das benötigte Wasser, nichtverweigern darf und wurde angehalten:1.Dass der Nachbarschaft bey der Sagen durch Weg zunächst auf die Allmeindunter der Sagen über den Sagensteg zum Bach, um sie dorten Wasser nehmenzu lassen, auch der vorgesagte Weg immer offen zu halten.2. <strong>Die</strong> Spien oder das Spienenloch in seinem Kennel ob des Schreiner JostMüllers Haus immerfort zu gestatten, aus derselben Wasser nehmen zu lassen,ohne Einsprache laut früherer Uebung und Recht.3. Ist der Sagenbesitzer ferners Schuldig bey des Rosa Waaden Haus ausdortigen Kenneln das nötige Wasser zum Kochen Waschen und Tränken nehmenzu lassen nach älteren fortbestandenen Übung.Am 4. April 1832 wurde <strong>von</strong> der Kommission über den Zustand der Wasserkennelbeurteilt:1. Das die Wasserkennel schadhaft und verlöchert, folglich auch Verlust amWasser haben2. Der Besitzer der Sagen am See muss das Wassergeleit <strong>von</strong> der Sagen, <strong>bis</strong> zuder Rosa Waaden unterm Hausegg erhalten.Nr. 470 Caspar Alois KammenzindCaspar Alois Camenzind tritt wegen Streitigkeiten mit seinem Bruder im Jahre1859 <strong>von</strong> der Firma Camenzind & Co aus, und liess sich ausbezahlen. Er kaufte<strong>von</strong> Alois Nigg den Sägereibetrieb, liess diesen abbrechen und errichtete imAlleingang die Fabrik am See:Es verkauft und übergibt Hr. Bezirkssäckelmeister Carl Alois Nigg, Sager dem Hr.Caspar Alois Camenzind, sein als wahres Eigentum besitzende Liegenschaft dieSäge bei dem See im Kirchdorf zu <strong>Gersau</strong>, bestehend in einem mit Ziegelrostgebautes Wohnhaus, Sagengebäude, Waschhütte und Garten nebst dabeibefindlichen Eigen, alles in einem Umfange liegend.Mit Nutzen und Beschwerden in allen Rechten und Gerechtigkeiten wie esVerkäufer <strong>bis</strong> hin besessen und benutzt hat für und um die Kaufsumme Fr. 15800.-<strong>Gersau</strong> den 7. August 1860


86Caspar Alois Camenzind war wegen seines gehässigen Charakters, Regiersucht,Rechthaberei und wegen seines stolzen, aufbrausenden Wesens, aber grossenMangels an Geschäftstüchtigkeit nirgends beliebt.Am 5. Aug 1860 erteilt die Genossame dem Caspar Alois Camenzind dieBefugnis, eine Fabrik <strong>von</strong> ca. 80 – 85 Fuss Länge und 40 – 45 Fuss Breite zuerstellen. Trotz Warnung <strong>von</strong> verschiedener Seite versuchte er sein Seidenglückim Alleingang und errichtete 1861 die Fabrik am See. Der Erbauer der Seefabrikwar Baumeister Alois Müller.Am 4. Sept 1861 reichte Nachbar Alois Müller Schreiner Klage ein, weil Hr.Statthalter Alois Camenzind durch Veränderung der Wasserleitung auf seine neueFabrik wegen Schlagung <strong>von</strong> Pfählen, den 2 Schuh breite Weg hinter seinemEigentum und zwischen dem alten Sagenbächligeleit, zerstört und unbrauchbargemacht habe. Das Urteil lautete:1. Es sei dem benannten Hr. alt Statthalter C. Alois Camenzind untersagt, auf denobbemeldeten Weg <strong>von</strong> 2 Schuh, Pfähle zu schlagen, oder in deren Nähe,wodurch fraglicher Weg gestört oder wohl gar unbrauchbar gemacht werdenkönnte, und zwar <strong>bis</strong> und solange, er sich über den rechtlichen Besitz gehörigauszuweisen habe.2. <strong>Die</strong> Übertretung hat eine Busse <strong>von</strong> Fr. 75.- zur Folge.Am 11. Nov. 1864 war die Bachschale am vorderen Dorfbach <strong>bis</strong> über die Fidmenhinauf fertig erstellt worden. Da erschien Herr Alois Camenzind vor derGenossengemeinde und ersuchte um einen Wassereinlauf aus der Bachschaleoberhalb der „Bierbraui“ für das Triebwerk bei seiner Neuerstellten Seefabrikerstellen zu dürfen. Er bemerkte, dass er die Kosten dieses Einlaufes übernehme,die Anlegung und Ausführung hingegen die Bachcommission. Unter demunschuldigen Ausdruck „Einlauf“ war die Erstellung eines Schleusenwerkes in derBachschale, der Durchbruch der neuen Schalenwand und die Anlegung einesKanals durch Allmend und Privateigentum verstanden. Das Anerbieten „<strong>Die</strong>Ausführung der Bachcommission zu überlassen“ war daher mehr als naiv.Am 25. Sept. 1864 wurde an der Genossengemeinde ein gründlich neurenovierter Wasserbrief mit deutlicher Mehrheit angenommen. Ebenfalls, wurdebeschlossen, kein Wasserflusskanal zu Gunsten des Kaspar Alois Camenzind zugestattet. Grund: Weil der mit viel Aufopferung und grossem Kostenaufwanderarbeiteten Bachschale sehr bedenklich und keineswegs sichere Garantie füreine Nichtgefährdung gewesen wäre. Hingegen wurde beschlossen die alteWasserleitung <strong>bis</strong> zur Seefabrik neu zu renoviert. Man hoffte, dass dadurch dieangestrebte Funktionstüchtigkeit der untern Triebwerke, besonders aber derSeefabrik, wieder hergestellt werden könne.Nach Vollendung dieser Arbeiten wurde der masslose Wasserverlust beseitigt.<strong>Die</strong> Betriebsstörungen in den untern Werken hörten auf. Auch dieÜberschwemmungen der Strassen, Gärten, Erdgeschossen in den Häusern derWasserleitung entlang wurden behoben. Trockenheit und Sauberkeit traten andie Stelle der früheren Wasserlachen.


87Am 21. Juli 1867 erfolgte bereits der Feilruf (Konkurs) über Hr. alt StatthalterAlois Camenzind. Das Eigentum ging an die schweizerischen Kreditanstalt inZürich über. Liegenschaftsbestand:Ein grosses Fabrikgebäude mit Floretspinnerei und Vorwerk mit DampfmaschinenGebäude, Wasserkett und Leitung und einem Wohnhaus, alles in einem Umfangbeim Bach am See in <strong>Gersau</strong> gelegen.Magdalena Kamer liess sich im Jahre 1870 <strong>von</strong> Kaspar Alois Camenzind scheiden.Nach Unstimmigkeiten mit der Behörde trat Kaspar Alois Camenzind aus dem<strong><strong>Gersau</strong>er</strong>- Bürgerrecht aus und wurde Bürger der Stadt Luzern. Er wurde Priesteram 29. Juni 1892 in Luzern, und feierte Primiz in <strong>Gersau</strong> am 17. Juli 1892.Wurde dann Vikar in Horw und Udligenswil, und Caplan in Weggis. Dann war erviele Jahre in Deutschland und zuletzt <strong>von</strong> 1920 – 1926 Kapelan in Schruns. Erstarb am 20. Sept. 1926 in Schruns<strong>Die</strong> schweizerische Kreditanstalt liess die Fabrik unter der Firma„Floretseidenspinnerei <strong>Gersau</strong>“ durch Hr. Direktor Hans Vögelin <strong>von</strong> Zürich <strong>bis</strong> 14.Sept. 1872 betreiben.Gebrüder Camenzind und Cie.Im Jahre 1872 kam die Seefabrik durch Kauf für Fr. 210`000.- an die Gebrd.Camenzind u. Cie. welche sie mit beiden obern Fabriken <strong>bis</strong> Ende 1875fortbetrieben.Am 1. Aug. 1873 sammelte sich gegen den Abend Gewitterwolken über denStock und die Scheidegg, und um 6 Uhr entlud sich in dieser Richtung einfurchtbarer Regen und Hagel. Schon vor 7 Uhr stürzten die beiden Dorfbächemit donnerähnlichem Getöse pfeilschnell die Schalen hinunter, und zwar ganzvoll. Sie brachten Baumstämme, Brückenbalken, Wurzelstöcke, Geröll, Steineund Felsblöcke in solcher Masse und mit solcher Wucht, dass der Boden unterden Füssen zitterte. Sowie ein grosser Felsbrocken zum Haus des Richter KarlRigert hinab kam, wo eben das Gefälle der Bachschale zu gering wird, vermochtedas Wasser denselben nicht mehr fortzuschaffen. Hintendrein kam eine MengeBaumstämme, die im Eggi weggeschwemmt worden waren. Im Augenblick warallda die Bachschale hoch überfüllt. Im Nu drängte sich das Wasser teils östlichgegen die Fabrik und westlich gegen das Haus des Karl Rigert und der Bachstattzu. (Villa-Flora)In der Fabrik war alles in voller Tätigkeit. <strong>Die</strong> Arbeiter standen an ihrenMaschinen. <strong>Die</strong> Fenster auf der Westseite waren mit Läden geschlossen. Vor deminneren Getöse hörten sie das äussere bloss. Da fuhr auf einmal ein Baumstammdurch Laden und Fenster herein und ihm nach ein Wasserstrom mit Schutt undGeröll. <strong>Die</strong> Arbeiter stoben erschreckt und totenblass auseinander. <strong>Die</strong> Räume imErdgeschoss waren mit Wasser und Schlamm hoch angefüllt, ebenso dasGebäude für die Dampfmaschinen. <strong>Die</strong> vorhandene Seide war verdorben und die


88Maschinen beschädigt. <strong>Die</strong> Arbeiter in den oberen Sälen verliessen auf Leitern dasGebäude.<strong>Die</strong> Herren Gebrd. Camenzind u. Cie. gaben am 2. Nov. 1873 an derGenossengemeinde schriftlich Kenntnis, dass sie durch die Katastrophe vom1./2. Aug. d. J. genötigt seien zum Schutze ihrer Gebäude auf der hintern Bläui150 Klafter Bachwehri mit Kosten <strong>von</strong> Fr. 8000.- zu verbauen.Ferner verlangten sie, dass sie zwei vorspringende Ecken gegenüber dieser zuerstellenden Wehri, auf der östl. Seite, wegsprengen zu dürfen.Nach einiger Diskussion wurde beschlossen:Dass die Erstellung dieser Wehri, zum Schutze der Gebäude, eine absoluteNotwendigkeit sei.Mit Erbauung der Fabriken nahm die Zahl der Niedergelassenen und Aufenthalterstet zu. Am höchsten stieg sie <strong>von</strong> 1867 <strong>bis</strong> 1873. Es war dies jene Zeit, inwelcher sowohl die Hrn. Geb. Camenzind u. Cie. Ihre beiden obern Fabriken, alsauch H. Direktor H. Vögeli Namens der schweiz. Kreditanstalt in Zürich dieSeefabrik in vollem Gange betreiben liessen und überdies mehrere grössere undkleinere Bauten ausgeführt wurden.Kantonalbank SchwyzDurch lang andauernde Geschäftsstockung geriet die Firma Gebrd. Camenzind u.Cie. am 20. Febr. 1878. ins Falliment, und die beiden obern Fabriken mit Haus,Sust und Seidenfäule kamen durch gerichtlichen Feilruf in die Hände der BernerHandelsbank und zwar für die Summe <strong>von</strong> Fr. 577,792.16, und die Seefabrik fielder Bank in Schwyz zu für Fr. 193,500.- zu. <strong>Die</strong>se letztere kam aber unterm 20.Febr. 1878 wieder in Feilruf und fiel dann durch Zuständerschaft ebenfalls derBerner-Handelsbank zu, um die Summe <strong>von</strong> Fr. 128,532.95Als Folge dieser Fabrikstillegung trat eine bedeutende Abwanderung ein. In denJahren 1876 <strong>bis</strong> 1880 stellte die Bezirks-Kanzlei <strong>Gersau</strong> 199 Heimatscheine ausIn den Jahren 1880 <strong>bis</strong> 1883 wanderten 90 Personen, hiesige Bürger undBürgerinnen nach Amerika aus. Durch Genossengemeinde-Beschluss vom 22.August 1880 wurde den Auswandern nach Amerika eine Bar-Unterstützungzugesichert, die <strong>bis</strong> Mai 1881 die Summe <strong>von</strong> Fr. 8555.- erreichte, im Mai1881aber wieder aufgehoben wurde. Gleichwohl wanderten aber <strong>bis</strong> 1883 nochviele Personen, ja ganze Familien nach Amerika aus.<strong>Die</strong> Volkszählung <strong>von</strong> 1870 ergab eine Bevölkerung <strong>von</strong> 2274 Seelen<strong>Die</strong>jenige <strong>von</strong> 1880 ergab eine Bevölkerung <strong>von</strong> 1773 SeelenAlso eine Verminderung <strong>von</strong>501 SeelenJakob Sallenbach-Keller in RorbasSämtliche drei Seidenfabriken blieben nun über fünf Jahre ohne Betrieb. Erstunterm 27. Dez. 1880 gelang es der Berner-Handelsbank, dieselbe mit Zubehör,inbegriffen das obere Stockli, um die Summe <strong>von</strong> Fr. 220,000.- an Hr. JakobSallenbach-Keller in Rorbas, gebürtig <strong>von</strong> Uster, Kt. Zürich, zu verkaufen.


89Alle drei Fabriken wurden mit Wasserkraft betrieben, waren aber für die Fälleeines geringen Wasserstandes, mit den erforderlichen Dampfmaschinenversehen.Am 24. Okt 1883 arbeiteten in der Fabrik ca. 90 Personen. <strong>Die</strong>se bezogen jährl.an Lohn Fr. 40 000.- Dazu Lohn für Garnputzer Fr. 5000.-Am 6. Apr. 1884 wurde geklagt, dass in der Seefabrik seit einiger Zeit über diegesetzliche Zeit <strong>von</strong> 11 Stunden gearbeitet werde. Ausserdem sei Nachtarbeit <strong>bis</strong>9 Uhr abends eingeführt worden. <strong>Die</strong>s wurde weder vom Rat noch vomRegierungsrat bewilligt.Fabrikordnung:a. Für Nichteinhaltung der Fabrikordnung sind entsprechende Bussen bestimmt,die hinwieder zur Unterstützung verunglückter Arbeiter verwendet werden.b. <strong>Die</strong> Auszahlung des Arbeitslohnes geschieht alle 4 Wochen.c. <strong>Die</strong> Kündigungsfrist für die Arbeiter ist 14 Tg vor dem Austritt.d. <strong>Die</strong> Arbeiter werden gegen die Hälfte Vergütung gegen Unglücksfälleversicherte. Mit Ausnahme v. Bussen u. für selbstverschuldete Beschädigungen sind keineLohnabzüge gestattet.Am 12. Juni 1892 kamen die drei grossen Fabriken zur Vergantung. Der Stillstandder Fabriken war ein grosser Schlag für die ganze Gemeinde, für den Bauer wiefür den Professionalsten und Krämer.Wollen wie aber das bessere hoffen und denken, die Zeit werde nahe sein, dassdie Fabriken wieder an betriebsfähige Hände übergehen.Firma Camenzind u. Cie.Hermann CamenzindNr. 494 Kaspar Josef KamenzindAm 5. Sept. 1892 kauften die beiden Partner Hermann Camenzind und CasparJosef Camenzind nach zähen Verhandlungen alle drei Fabriken für Fr. 135 000.-Fr. Somit kam die Seidenindustrie nach 15 jährigem Stockung wieder ineinheimische Hände. Ein Aufbauwerk sondergleichen begann. Grosse Hilfe leistetedabei die Genossame, die für die Hälfte des Kaufpreises die Bürgschaftübernahmen.Am 2. Nov. 1904 legte der Bezirksarzt Dr. Erni Beschwerde gegen die FirmaCamenzind Comp., Floretspinnerei Klage ein. Der Grund war, die Verbreitungeines penetranten Gestankes durch die Faulung <strong>von</strong> Seidenwaren in der Seefabrikwelche die Nachbarschaft arg belästigte und nach Urteil des Arztesgesundheitsschädigend wirkt.<strong>Die</strong> Firma Camenzind besitzt bei der Seefabrik eine Seidenwäscherei aus welcher<strong>von</strong> Zeit zu Zeit das rötlich gefärbte und mit Seifenschaum vermischteAblaufwasser durch das offene Bächlein dem nahen See zugeführt wurde.


90Inzwischen hat die Firma das offene Bächlein mittelst geschlossener Kanalleitungeingedeckt und durch eine grosse Eisenröhre die Abfuhr 3 m. unter denWasserspiegelgeleitet.Der Bezirksrat beschloss, es sei diese Kanalisation als genüglich anzuerkennen,dagegen den Sanitätsbehörden das Recht zu wahren, die Firma Camenzindgemäss Antrag des Bezirksarztes zur Erstellung einer Cizterne anzuhalten, soferndie erstellte Kanalisation nicht genug Abhilfe schafft.<strong>Die</strong> Firma Camenzind und Cie. Spinnerei <strong>Gersau</strong> teilt mit das ihr vom eidg.Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung für Industrie und Gewerbe, am 10 Mai1922 eine wöchentliche Arbeitsdauer <strong>von</strong> 52 Stunden für die Zeit <strong>bis</strong> Ende August1922 bewilligt wurde und weist daher die gesetzl. vorgeschriebenenStundenpläne in 3. Exemplaren ein.Im Jahre 1923 verzichtete Meinrad Baggenstos, Tanzplatzmühle auf seinWasserrecht und übertrug dieses auf die Eigentümer der Seefabrik die einBestandteil der Liegenschaft „Drei Fabriken“ war. Damit wurden die Eigentümerder Seefabrik Wasserrechtsinhaber für die Gefällsstrecke Fidmen-Tränkweg(heute Denner) <strong>bis</strong> zum See. <strong>Die</strong> Unterhaltspflicht über die ganze Strecke wurdevollinhaltlich des Wasserbriefes <strong>von</strong> 1865 übernommen.<strong>Die</strong> Veränderung der Wasserleitungsanlage erfolgte in der Weise, dass dasWasserwerk in der Tanzplatzmühle ausgeschaltet und das Wasser in derbestehenden Leitung dickt durch das Eigen der Tanzplatzmühle weitergelführtwurde. Eine Neuanlage oder Verlegung fand nicht statt.Im Juni 1935, Mitternacht, konnte durch rasches und tatkräftiges Eingreifen derFeuerwehr ein Brand im Magazin der Seefabrik vermieden werden. Als Geschenkfür geleistete Hilfe überbrachte der Besitzer, Walter Camenzind 200.- Fr. in denMotorspritzen-Fonds.Otto Camenzind, NeuheimWalter Camenzind, BacheggliAdolf CamenzindEmil CamenzindFortan teilten sich die Söhne <strong>von</strong> Josef, Otto und Walter Camenzind, sowie dieSöhne <strong>von</strong> Werner, Adolf und Emil Camenzind in der Geschäftsführung. Im Jahre1936 im Alter <strong>von</strong> erst 26 Jahren ertrank Adolf in den Fluten desVierwaldstättersees. Unter der tatkräftigen Führung dieser dritten Generationüberstand die Firma auch die schwierigen Kriegsjahre. In den Nachkriegsjahrenstieg die Firma Camenzind & Co zu einem führenden SchappeseidenunternehmenEuropas mit weltweiten Beziehungen auf. Am 26. Oktober 1965 verschied nachlanger Krankheit im Alter <strong>von</strong> 63 Jahren Otto Camenzind, der kaufmännischeLeiter des Unternehmens und am 12. Juli 1971 starb unerwartet rasch WalterCamenzind, der letzte Vertreter der dritten Generation.


91Im Jahre 1974 ging die Maskenfabrik Müller, <strong>von</strong> Speicher im Kanton Appenzell,in den Besitz der Schappespinnerei Camenzind und Co. über. Sie erhielt in derSeefabrik ihre Produktionsräume.Im Jahre 1982 konnte der Luzerner Thomas Steiger-Zwyssig, der kurz zuvorschon in der Maskenfabrik tätig war, und sich damals als begeisterter Fasnächtlersein Hobby zum Beruf gemacht hatte, das Unternehmen zusammen mit seinerFrau übernehmen. Im Jahre 1988 dislozierten sie nach Steinen.Darauf diente die Seefabrik nur noch als Lagerhaus.Im Jahre 1996 wurde die Seefabrik an den damaligen Schwertwirt Franz Dörigverkauft.


92<strong>Die</strong> MühlehostetHinter dem Mühlehostet Hause stand schon 1623 eine kleine Mühle.Nr. 43 Johann Melchior Kammenzind vorder Ried, MühlehostetNr. 48 Joh. Georg KammenzindAm 4. Mai 1669 besassen die Gebrüder Melchior und Joh. Georg Kammenzind dieLiegenschaft Mühlehostet. Sie kauften die in der Nähe befindlicheLohmehlstampfe samt dem Wasserrecht <strong>von</strong> den Landleuten als Eigentum um 20Gulden. Joh. Melchior wurde Alleinbesitzer und besass sie im Jahre 1697 noch.Joh. Georg starb zwischen 1700 und 1710 im WallNr. 98 Bartholomä Franz Kammenzind, WallisJohann MelchiorEs erbte Bartholomä Franz Kammenzind die dortigen Loomehstampfe und Ribi,Melchior Kammenzind dagegen das Haus und Mühle. <strong>Die</strong> Mühle muss sich inüblem Zustande befunden haben. Johann Melchior zog ins Wallis.Am 17. Mai 1696 war Franz Karl Kammenzind als Besitzer der Ribi undLohmehlstampf in der Mühlehostet in einen Prozess verwickelt. Er hatunerlaubterweise Wasser vom vorderen Dorfbach durch den Stockligraben in den


93hintern Dorfbach leiten lassen, so dass die Gewebe am vorderen Dorfbach unterWassermangel litten.Urteil:1. Weil die im grossen Dorfe bei der Viele des Wassers (Bachüberschwemmung)den Schaden haben müssen, so sollen sie den Nutzen auch haben und denVorzug zum Wasser.- Wann aber mehr als genug Wasser ist, so können es dieim untern Dorfe (Ausserdorf) auch geniessen. Wenn sie aber Wasser nehmenund daraus Schaden erfolgen möchte, so sollen sie schuldig sein, denSchaden abzutragen, wenn es kann erwiesen werden, dass sie solches getanoder Anleitung dazu gegeben.2. Weil denen im grossen Dorfe das Wasser zuerkannt worden, so soll die Parteiim untern Dorf die Kosten erlegen.3. Dem Fürsprech und dem Beistand wie auch dem Anton Küttel sollen sie jedem20 Schilling, den Uebrigen aber 15. Schilling geben.Nr. 113 Leutnat Anton Kammenzind, Mühle-Hostet 1724 LandammannNachfolger der Mühlehostet wurde Sekelmeister Johann Anton Kammenzind.<strong>Die</strong>ser riss im Jahre 1717 die Mühle ab. Er erhielt an der Herbstgemeinde vom11. Nov. 1718 hinter dem Rottenaicher einen Platz zum Geschenk und baute dortum 1719 eine Mühle. Er starb 1751.Nr. 196 Fidel Kammenzind, Mühlehostet unterer ForstNun kaufte Fidel Kammenzind die Liegenschaft. Er baute vermutlich wieder eineneue Mühle. Er starb am 25. Nov. 1780. Seine Söhne waren nach Altdorfgezogen.Im Jahre 1769 war schon der Frühling kalt und nass. <strong>Die</strong> Äcker konnten fastnicht bestellt werden. Was gesät oder angepflanzt wurde, verfaulte zum größtenTeil. <strong>Gersau</strong> litt unter der Verheerung, durch das Wasser. Am 27. Mai trat deräussere Dorfbach über die Ufer und floss bei der Schmiede, bei der Färberei undbei der Säge herab. Von der Säge <strong>bis</strong> an die Mühlehostet überdeckte er dasGelände mit Schutt. So war dann wirklicher Mangel an Lebensmittel eingetretenja es entstand eine eigentliche Hungersnot. In dieser Not zeigte sich dieRegierung <strong>von</strong> Luzern besonders wohlwollend gegen <strong>Gersau</strong> Trotz eigenemgrossem Mangel war der Ankauf <strong>von</strong> vier Mütt Kernen (Korn) pro Woche möglich.Ja sie sandeten gar noch beträchtliche Geldunterstützung für dieWassergeschädigten. <strong>Die</strong> Obrigkeit verfügte am 28. Oktober 1770 dass die vierMütt sollen gemahlen und nach Verhältnissen auf die Haushaltungen verteilt undnach dem Brotbrief ausgegeben werden. Zum Mahlen wurde Fidel Kammenzindbeauftragt, jedoch muss er <strong>bis</strong> auf weitere Abänderung das Mehl auf demRathause ausgeben.


94Am 17. November 1771 wurde das Mahlen und Verbacken des Landweizenswieder dem Fidel Kammenzind übertragen. Er musste Kaution leisten und durftefür den Sack für Vermahlen, Backen und Ausverkauf sechs Batzen fordern. Umdiese Bedingung hatte sich auch alt Säckelmeister Jos. Ignatz Nigg anerboten.Das nachbarliche Wohlwollen Luzerns in dieser harten, bedrängnissvollen Zeitwurde in <strong>Gersau</strong> mit dankbarem Herzen anerkannt. Namentlich war dies der Fallbei Fürsprech Fidel Kamenzind, Müller im Ausserdorf. Sein Beruf als Fürsprech,seine Beteiligung an den meisten Rechtshändeln dieser Zeit, sowie sein Gewerbeals Müller und Pfister (Bäcker) brachten ihn sowohl in <strong>Gersau</strong> als in derNachbarschaft mit vielen Leuten in Berührung.Am 1./2. Aug 1873 trat beim Ausserdorfbach das Wasser bei der Wissgerbi undMühlehostet aus dem Bachbett, und stürzte gegen das Armenhaus und dieSagenhostetr. <strong>Die</strong> Mühlehostet war ganz verheert, des Waaden Matte teils <strong>von</strong>Gräben durchfurcht, teils mit Geschiebe belegt, ebenso die Sagenhostet, woüberdies die Seemauer einstürzte. Mit Ausnahme des Altweg und des Gandli wardas ganze Ausserdorf verheert <strong>bis</strong> in die Wehri.Fidel Camenzind scheint dem Trunke verfallen gewesen zu sein wie man ausuntenstehendem Gerichtsprotokoll ersieht:Aus Erkanntnius unserer gnädigen Herren und Oberen solle sich am 26. Mai 1774verantworten, Fidel Cammenzind, weil er sich öfters räuschig angethrunkeneinmal also das er Steg und Weg nit brauchen könne und in das Mülli-Ketthinunder gefallen, darin angetroffen worden. Kett = WasserradNr. 294 Johann Melchior Kammenzind Mühlehostet<strong>Die</strong> Söhne <strong>von</strong> Fidel Kammenzind waren nach Altdorf gezogen. So kam dieLiegenschaft an den Tochtermann Melchior Kammenzind. <strong>Die</strong>ser starb um 1791.<strong>Die</strong> Witwe blieb Besitzerin <strong>bis</strong> 1798.Nr. 41. Johann Niederer, Kleinhaus und MühleIm Jahre 1798 ging die Liegenschaft an Johann Niederer über.Nr. 153 Josef Kaspar Müller, MühlehostetJohann Niederer verkaufte sie 1804 an Nr. 153 Kaspar Müller aus dem Rengg.Am 25. April 1805 kaufte Kaspar Müller ein Stück Land ob seiner MühleKaspar Andreas Müller <strong>von</strong> Nr. 179 TschalunAm 9. März 1815 trat Kaspar Müller seine Liegenschaft an seinen ledigenBruderssohn Kaspar Andreas Müller ab.


95Franziska PünterFürsprech Marzell KammenzindIm Jahre 1859 ging die Liegenschaft an die Magd <strong>von</strong> Kaspar Müller, FranziskaPünter und Fürsprech Marzell Kammenzind. Da ein Prozess drohte so stellteMarzell Kammenzind seinen Anteil an der Mühlehostet den Erben zurück.Nr. 479 Josef Kammenzind, MühlehostetFranziska Pünter verkaufte im Jahre 1860 ihren Anteil an Joseph Kammenzind,welcher die Liegenschaft 1882 noch besass.Im Jahre 1869 wollte man am hinteren Dorfbach mit der Einschalung vom Altweg<strong>bis</strong> zum Rütlenegg weiterfahren. Da gab es bei der Ausführung der ArbeitenSchwierigkeiten mit dem Besitzer der Mühlehostet Josef Camenzind, sodass dieseArbeiten eine bedeutende Verzögerung erlitten.Der alte Kirch- und Fahrweg durch die Liegenschaft Mühlehostet und Wissgerbi imStücki wird im Jahre 1898 infolge Erstellung des 2 Meter breiten Strässchens derdortigen Bachschale entlang abgerufenHr. Meinrad Baggenstos, Mühlehostet, Hirschen Meinrad genannt.Der spätere Besitzer Meinrad Baggenstos wurde Hirschen Meinrad genannt. Weilsein Vater früher das Gasthaus Hirschen besass. Später wurde das GasthausHirschen zum Hotel „Des Alpes“ um genannt.


96<strong>Die</strong> Innere AusserdorfsägeDort wo heute die Sägerei Thaddey steht, standen in früheren Zeiten zweiWasserwerke, eine Mühle und eine Säge. Nach einem Dokument vom Jahre 1693sind diese zwei Wasserwerke unter einem Dach vereint gewesen, aber jedes miteinem eigenen Wasserrad. Ob beide gleichzeitig oder mit Umleitung derWasserkennel in betrieb gesetzt wurden, ist nicht ausfindig zu machen. <strong>Die</strong>Mühle ist im Jahre 1803 eingegangen, während die Sägerei, mit einem kurzenUnterbruch <strong>bis</strong> heute überlebt hat. Beide Besitzer wurden über Jahre inWasserrechtsprozesse verwickelt.Nr. 4 Andreas Waad, Erbauer der Mühle und Sagen im ÄusserdorfNach dem Stammbuch der Waad war der am 28. Jan. 1631 geborene JohannWaad der Erbauer dieser beiden Wasserwerke, Mühle und Sagen im Ausserdorf.


97Nr. 10 Anton Nigg EbnetAm 2. Juni 1679 erscheint Nr. 10 Anton Nigg als Besitzer der Säge. Er war in denJahren 1648 – 1660 Landschreiber <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong>. Er wurde in vieleWasserrechtsprozesse verwickelt.Seit alters her, bestand ein Wassergraben vom vorderen Dorfbach in denHintern. Er führte <strong>von</strong> einem sogenannten „Gurgelistein“ im Eggi über dasStockli, Rotenacher in den Ausserdorfbach. Wenn man heute das Gelände ansiehtscheint dies kaum möglich zu sein. Es ist zu vermuten, dass sich das Geländedurch die zahlreichen Überschwemmungen verändert haben könnte. Der Grundder Erbauung des Wassergrabens war sicher, um mehr Wasser in denAusserdorfbach zu bekommen da dieser bedeutend weniger Wasser führte.Dadurch wurden ihre Werke wirkungsvoller und konnten länger in Betriebgehalten werden. Dass ein solcher Kanal überhaupt gebaut werden konnte, zeugt<strong>von</strong> einer ehemaligen Vormachtstellung der Betriebe im Ausserdorf. Weil aberdadurch fast immer eine Seite unter Wassermangel litt, führte dies über Jahre zuStreitigkeiten.Am 12. Jun. 1679 standen nun Nr. 10 Anton Nigg <strong>von</strong> der Säge und MelchiorKolross <strong>von</strong> der nebenan stehenden Mühle mit Meister Thomas Nigg, Besitzer derGruobenmühle (Seegarten) im Prozess wegen Benützung des Wassers welchesvom Eggi bei dem „Gurgelistein“, durch die Stockli und den Rotenacher läuft. DasUrteil lautete: „<strong>Die</strong> im vorderen Dorfe sollen das Wasser vier Tage in der Woche habenund die im unteren Dorf drei Tage. Was aber die Güter und Häuseranbetrifft, soll man ihnen das nötige Wasser lassen. Denen im untern Dorfgehört das Wasser am <strong>Die</strong>nstag, Donnerstag und Sonntag. <strong>Die</strong> Benützungsoll am Abend Betglocken anfangen und aufhören.Am 5. März 1696 fand ein weiterer Prozess wegen der gleichen Ursache statt: Prozess wegen des Wassers, welches bei dem Gurgelistein durch denGraben in das untere Dorf geleitet wird:Herr Landammann Anton Nigg und Mithafte im untern Dorf (Ausserdorf)beklagen die Nagler in der untern Schmitten und Mithafte(Tanzplatzschmiede) Urteil:1. Es hat Urteil und Recht erkennt, dass das Urteil <strong>von</strong> dem damaligenLandschreiber soll auf die Bahn gebracht werden, welches dahin lautet,dass dem Raussen (Bachbeet) nach erkannt ist.2. Weil man der Kundschaft nicht glauben will und das begehrte Urteilnicht herausgeben worden ist, so hat Urteil und Recht erkennt:Wenn die im untern Dorf mit unparteiischer Kundschaft oder mitglaubwürdigen Siegeln und Brief können beweisen, dass das Wasser <strong>von</strong>den gemeinen Landleuten in den untern Dorfbach zu leiten erkennt wordensei, so haben die im untern Dorf den Handel bezogen. Sonst aber wirderkennt, das Wasser sei dem rechten Raussen nach zu leiten und diesenhier aufgelegten Schriften sei kein genügsamer Glaube beizumessen.


98Nr. 10 Arnold Waad Schmiedgasse, Säge im AusserdorfNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.10 1670 Sept.27.1670 Sept.25.Joh. Arnold Waadv. Nr. 4A. Maria Rigert v.Nr. 16.1694 Febr. 15.Schmiedgasse Säge imAussersdorf17031701 Mai24.Jos. AntonNun wurden die die Söhne vom Erbauer Nr. 4 Andreas Waad Besitzer. Nr. 10Arnold Waad wurde Besitzer <strong>von</strong> der Säge und Nr. 7 Joh. Peter <strong>von</strong> der Mühle.Nr. 35 Joseph NiggNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.35 1681 Jun.30.Josef Nigg v. Nr.13.M. Regula Meier??1707 Aug. M. Elisabeth16.1709 Jan.15.M. KatharinaJos. AntonMarzellJoh. BalzNr. 10 Arnold Waad erwarb die Sägerei <strong>von</strong> Nr. 10 Anton Nigg. Zugleich wurdeNr. 35 Joseph Nigg Mitbesitzer. Nach dem frühen Tode des Arnold Waad im Jahre1703 ging die Säge ganz an Nr. 35 Joseph Nigg über.Prozess wegen des Wassers, welches die im untern Dorf dem Rothenacher undStockli-Graben zu nehmen pflegen. 1696 den 17. Mai Es erscheinen als Kläger:1. Joseph Nigg und Arnold Waad als Besitzer der Sagen.2. Franz Karl Kammenzind, als Besitzer der Ribi und Lohmehlstampf(Mühlehostet)Als Beklagte erscheinen:1. Mstr. Anton Küttel, Besitzer des Rotenacher2. Sämtliche Meister in der untern Nagelschmiede als:Weibel Marzell Rigert, Schmittenhaus am Tanzplatz,Andreas Baggenstos, Kleinbergli Schafmatt Glasers,Franz Küttel Schmittenhus am Tanzplatz, Nagler,Balz Baggenstos Weibelis,Franz Kammenzind.Urteil:1 Weil die im grossen Dorfe bei der Viele des Wassers den Schaden habenmüssen, so sollen sie den Nutzen auch haben und den Vorzug zum


99Wasser. Wann aber mehr als genug Wasser ist, so können es die imuntern Dorf auch geniessen. Wenn sie aber Wasser nehmen und darausSchaden erfolgen möchte, so sollen sie schuldig sein, den Schadenabzutragen, wenn es kann erwiesen werden, dass sie solches getan oderAnleitung dazu gegeben.2. Weil denen im grossen Dorfe das Wasser zuerkannt worden, so soll diePartei im untern Dorf die Kosten erlegen.3. Dem Fürsprech und dem Beistand wie auch dem Anton Küttel sollen siejedem 20 Schilling, den Übrigen aber 15 Schilling geben.Gerichts-Sitzung 1707 den 7 MärzSchadenersatzGerichtsmann Peter Waad und Mithafter Joseph Nigg beklagen die Naglerin der untern Schmiede, nämlich Landweibel Marzell Rigert und Mithafte.Sie übergeben die Streitsache den gnädigen Herren zu gütlichem Spruch.<strong>Die</strong>ser lautet: Joh. Peter soll den Naglern wegen Entzug des Wassers fürdie Kosten und Arbeitsversämnisse 6 Gulden 20 Schillinge geben.Am 5. Mai 1715 hat eine ehrende Landsgemeinde beschlossen: Den Gewärbslüten im untern Dorf (Ausserdorf) vergünstiget, dass wenn inWasser <strong>von</strong> Nöten sein, so möchten sie solches aus dem grossen Bach inandern Bach leiten, mit der Condition, dass durch ihr Wasser nehmen imDorf niemand kein Mangel des Wassers leiden sollNr. 51 Jos. Anton NiggNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.51 1713 Jos. Anton Nigg v.1757Jul. 4.1714Nov. 3.Nr.. 35M. DorotheaKammenzind v.Nr. 1071737 Mai 12.1740 Jos. KasparM. Dorothea Kammenzind 1810Mai 17.1742Febr.12.1744März 8.1745Apr. 30.1746Jun. 23.1749März 22.1751Nov. 9.Oberried VerschollJoh. Jost Nr. 81 1811März 24.Kaspar LeonardJoh. Anton Nr. 83 1791Apr. 15.Joh. Joseph Nr. 84 1806Nov. 10.M. MagdalenaM. Magdalena Rosa


100Nr. 60 Marzell Nigg, Ausserdorf DrehersNr Geb. Name Ehepartner/Woh Gest..nort/Beruf60 1711 Sept.25.1719Febr. 24.Joh. Marzell Nigg v. Nr.34/35M. KatharinaBaggenstos v. Nr. 14AusserdorfDrehers1771Nov. 14.1780Nov. 16.1737 Mai 12.1738 Sept.11.Joh. Georg Nr. 77 Drehers 1803 Apr.22.1740 Dec. A. M. Felicitas7.1743 Mai25.Jos. Marzell Nr. 87 Drehers 1772 Jan.29.1746 Dec.15.Joh. JakobNr. 89 WandhusKronen1817 Jul.6.1750 Apr.14.M. Katharina Barbara 1753 Jul.1.1752 Jan.24.M. Dorothea 1756 Dec.8.1754 Jan.4.A. Viktoria Marzell CZ. Nr. 269u. Dominik1812 März16.Ammann Nr. 14.1757 Mai 1. Joh. Anton Ne. 108 Bühl 1814 Jul.14.1760 Nov.6.Jos. Alois1761 Jan.9.1762 Apr. Alois Andreas Marzell 17632.1764 Aug.3.Sept. 20.M. Theresia 1764 Oct.22.Nach dem Tode <strong>von</strong> Vater Nr. 35 Joseph Nigg erbten seine Söhne Nr. 51 AntonNigg und Nr. 60 Marzell Nigg die Säge.Nr. 213 Melchior Kammenzind KirchenvogtNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.213 1730Dez.23.1724Febr. 4.MelchiorKammenzind v.Nr. 106A, Maria Küttel v.Nr. 47Schlössle, dannRathausplatzStotzig Urmi, Farbhaus1776März 2.1764Apr.15.1754Sept.28.1757Jul. 30.1751 Febr. 8.Joh. Kaspar Nr. 276 Grosslandammann 1776März 2.A. KatharinaBarbaraJoh. Georg Küttel Nr. 64 u. X.Nigg Nr. 731831Apr. 17.


1011760Jun. 23.1762Sept.21.Joh.. Marzell 1760Sept.22.Joh. Anton 1762Oct. 25.In zweiter EhemitA. M. DominikaAbyberg1768 Febr. 14.KinderlosKirchenvogt Melchior Kammenzind erwarb die Liegenschaft und war am 8. Febr.1766 noch Besitzer, verkaufte aber dieselbe bald darauf. Nr. 213 Joh. MelchiorKammenzind war in den Jahre 1770-1772 Säckelmeister <strong>von</strong> <strong>Gersau</strong>.Nr. 87 Joh. Marzell Nigg Drehers SagerNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.87 1743Mai 25.Joh. Marzell Niggv. Nr. 60Drehers. SagerFarbhaus, 2.0 Felix1772Jan. 29.1745Jan.17.M. AnnaKammenzind v.Nr. 1521769 Apr. 10.niederer Nr. 401770 M. Anna 1773Febr. 4.1771Mai 11.Oct. 7.Joh. Sebastian 1773Oct. 14.Nr. 77 Joh. Georg Nigg, Drehers, GandliNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.77 1738Sept.11.1736Febr.12.Joh. Georg Nigg v.Nr. 60M. BarbaraKammenzind v. Nr.1721761 Jan. 25.Drehers <strong>bis</strong> 1775, dannGandliUrmi1803Apr. 22.1770Sept.25.1761Okt.29.1763März21.1764Jun. 3.M. Barbara Kaspar Müller Nr. 126SchöchlihausM. Katharina Rosa Marzell Kammenzind Nr. 321Sagen1833Jun. 20.1824Jan. 8.M. Katharina 1775Jan. 14.


1021765Sept. 5.1768März 3.1769Juli 11.1744Juli 21.1774Sept. 3.1775Oct. 8.1777März19.1778Jun. 29.1783Sept. 9.Marzell Alois 1776Jan. 6.Joh. Martin 1769Sept.25.A. M. Josepha 1770Febr. 8.In zweiter Ehe mitM. Anna Weissgere 1801Kammenzind v. Nr.Nov.15818.1774 Sept. 3.Joh. Josef Georg 1775Jan. 14.M. Magdalena 1776Oct. 3.Joh. Marzell Starb ledig 1794Aug. 4.Peter M. Anton 1779Mai 27M. A. Josepha Ludwig Waldis v. VitznauNach kurzem Besitz <strong>von</strong> Kirchenvogt Nr. 213 Melchior Kammenzind übernahmenNr.87 Joh. Marzell und Nr. 77 Joh. Joseph (Georg) Nigg die Sägerei.Nr. 77 Johann Georg Nigg war auch Eigentümer der nebenan Liegenden Mühle.Im Jahre 1769 war schon der Frühling kalt und nass. <strong>Die</strong> Äcker konnten fastnicht bestellt werden. Was gesät oder angepflanzt wurde, verfaulte zum grösstenTeil. <strong>Gersau</strong> litt einmal mehr unter der Verheerung durch das Wasser. Am 27.Mai trat der äussere Dorfbach über die Ufer und floss bei der Schmiede, bei derFärberei und bei der Säge herab. Von der Säge <strong>bis</strong> an die Mühlehostetüberdeckte er das Gelände mit Schutt.Nr. 16 Marzell Waad, StudNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.16 1741Jul. 1.1753Nov. 6.Marzell Waad v. Nr.13Anna MariaKammenzind v. Nr.158StudWeissgerwe1807Jun.24.1816Dec.1775März20.1777März21.1774 Jan. 17.25.Joh. Jos. Georg 1777Apr. 18.M. Katharina 1777Dez.13.


1031778Nov.17.1781Mai 1.1783Jan. 23.1785Mai 31.1787Jul. 11.1792Apr.12.Johann Nr. 20. Stud 1855Dez.17.A. M. Flora Starb ledig 1817Febr.12.Anton alois 1784Jan. 7.A. Maria 1787März 1.A. Barbara 1792Jul. 13.Joh. Daniel 1792Set. 5.Es scheint dass sich die beiden Vettern nicht gut vertragen haben, denn sieveräusserten die Säge im Jahre 1776 an Nr. 16 Marzell WaadNr. 73 Franz Xaver Nigg Grosshus, dann ObkirchenNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.73 1725Oct. 24.1753Dec. 10.1755Sept. 8.1758Apr. 4.1760Sept. 10.1763 Mai31.1766Sept. 17.1770Jun. 14.Franz Xaver NiggNr. 46M. ElisabethaUlrich v.Küssnacht1749 Nov. 27.Grosshus, dann Obkirchen 1797Jul. 30.1788Nov. 2.M. Barbara 1753Dec. 26.M. Elisabetha Neps Franz Anton Vogel Nr. 1.Jos. Karl Nr. 105 Sigrist 1836Jan. 30.Jos. Franz Alois Nr. 124 Sager 1830Aug. 18.Joh. Justus Xaver Sex. Kath. Barb Kzd Nr. 213 1801LandschreiberMärz 9.A. MariaM. A. Jos.Emerenzia1773 Jul. 2.Ein Jahr später im Jahre 1777 verkaufte Nr. 16 Marzell Waad die Säge anMusterschreiber Nr. 73 Franz Xaver Nigg.Am 26 te Februar 1783 fand ein Gericht statt, zwischen Hr. Vorsprech AndreasKammenzind im Namen des Herr Nr. 73 Mstr. Schrb. Xavery Niggen undContraparth Herr Kirchen Vogt Balthasar Joseph Baggenstos als Vogt des MarzellNiggen. Hat Urteil und Recht erkennt auf ihr beiderseits Proponieren:


104Wenn Herr Mustern Schrb. Xavery Nigg kann zeigen und probieren lautunsere Rechten, das die vorgehenden Sagen das Recht gehabt das Wasserzum sagen durch das Eigen zu leiten; so solle er den Handel bezogenhaben, wo nit so solle er abstehen, und den Marzell Nigg bey Ruhe lassen.26 te Februar 1783 SagenZwischen Herr Vorsprech Andreas Kammenzind im Namen des Muster Nr. 73Schrb. Xaveri Niggen und Contrapart. Herr alt Schützen Fähndrich Franz Müllerund Herr Kirchen Vogt Balthasar Joseph Baggenstos als Vogt des Marzell Niggenhat Urteil und recht erkennt auf ihr Proponieren. Weil seinem Sohn Aloysi Nigg, so die Sagen regiert und auf solcherarbeitet, angezeigt worden, dass er Wasser ableithe. Es laufen ihnenwegen dem Eis in die Keller, dannethin zum Schaden, und solches nitableithen wolle. Also auch erst darüber hin Franz und Marzell Nigg ihmeein Känel verhauwen also solle Herr Muster Schreiber den Schaden an sichselbst haben und den Schützenfähnerich und sein Schwager deswegen beyRuhe lassen1783 den 18 und 23 ten Brach MonatZwischen Herr Vorsprech Andreas Kammenzind im Namen des Herr Nr. 73 Schrb.Xaveri Niggen und Contraparth Herr Kirchenvogt Bathasar Joseph Baggenstos alsVogt des Marzell Niggen hat Urteil und Recht erkennt auf ihr beiderseitsProponieren Das Herr Muster Schrb. Xaveri Nigg bey der Gerechtigkeit des ältern Briefssolle, oder Marzell Nigg könne Zeigen und Probiern laut unserem rechten,dass in zwischen Zeit <strong>von</strong> dem Andreas Kammenzind diese Gerechtigkeitseye aufgegeben worden so solle es bey selben verbleiben.Nr. 77 Joh. Georg Nigg Drehers, GandliAm 24 März 1788 war Nr. 77 Joh. Georg Nigg wieder Besitzer der Säge underhielt Holz für die Reparatur seiner beiden Gebäude, der Mühle und Säge. Joh.Georg starb im Jahre 180377 Johann Georg Nigg musste im Jahre 1790 sein Wasser-Recht gegen denRotacher-Besitzer Nr. 66 Silvan Küttel verteidigen:Am 16. April 1790 ist wegen der Sagen auf der Äussern ein gekauftesGericht gehalten worden, zwischen Herr Vorspräch Frantzist Müller imNamen des Silvan Küttel und Contraparth Herr Vorsprech JohannesNiederer im Namen de Hans Jörg Nigg (Ausserdorf-Sagen) hat Urteil undRecht erkennt auf ihr beider seits propinierenWeil laut vor gewiesenen Kaufbriefen die zwey Laufenden Geschirr als dieSagen und Mülly schon 1693 seind errichtet und gebräucht worden, also inAnsehung mehreren anerkennten Gründen, solle er Hans Jörg Nigg wieseine Vorfahren so Wohl des Wassers wegen als auch in allen übrigenTeilen bey der nämlichen Besitzung und Rechten verbleiben, dannethinsolle er Silfan Küttel ab stehen, und dem Hans Jörg Nigg bey ruhen lassen!


105Wissen Herr Vor Spräch Johannes Niderer im Namen des Mstr. JohannGeörg Niggen und Contraparth Herr Vorsprech Franzist Müller im Namendes Silvan Küttel hatt Urteil und recht er Kennt auf ihr beider seitspropinierenDas an Silfan Küttel die vor mahlen recht mässigen Kösten, als der gegenihm Hans Jörg Nigg und er liegende Theil ausrichten und bezahlen solle.Am 25. April 1790 Ist wegen dem streitigen Wasser bey der aussernSagen keine weitern Ausführung gemacht, sondern solle bey der deswegen ergangenen Urtheil verbleiben.Nr. 321 Marzell Kammenzind, Ribi u. SagenNr.321Geb. Name Ehepartner/Wohnort/BerufJoh. MarzellKammenzind v. Nr. 234M. Kath. Rosa Nigg v.Nr. 2771792 Oct. 1.1765Febr. 22.1763März 21.1793 Dez.13.1795 Dez.14.1797 Dec.20.1799 Mai9.1801 Juni10.1802Sept. 15.1804 Jul.4.1808 März7.Gest.Ribi u. Sagen 1817Dec. 10.1824Jan. 8.A. M. Rosa 1806 Jan.11.A. Maria 1797 nov.15.Jos. Kaspar Alois Nr. 445 Kohlhusli 1864 Mai12.M. Anna B. Regi Anton Nigg Nr. 126 1861ChristesenFebr. 8.Joh. Josef Georg Ketteler 1858 März11.A. Maria Starb ledig 1817 Jul.2.Joh. Balz1805 März15.Katharina Rosa1824 Jul.2.Nun übernahm der Tochtermann Nr. 321 Marzell Kammenzind <strong>von</strong> der Fidmendie Sägerei <strong>von</strong> Joh. Nr. 77 Georg Nigg. <strong>Die</strong>ser entfernte das zerfalleneMühlegebäude und baute im Jahre 1805 an dessen Stelle das erste Haus. Ervollendete es aber nicht, liess Haus und Sagengebäude Dach und Fach zerfallenund geriet im Jahre 1810 ins Falliment. (Konkurs)


106Falliments-Protokoll 1810 Febr. 25.Fallimentsprotokoll des Marzell Camenzind Besitzer der useren Sagen betreffend.Laut einem Ratsschluss geschah der Ruf ab sämtlichen Kreditoren den 25. Febr.1810 auf Zeit 14 Tagen Ihre Ansprache-Titel gehörig einzulegen, demzufolgenachstehende Capitalien eingegeben worden sind. Verzeichnis der sämtlichenCapitalien auf dem Haus Sagen, Mühli u. Hofstatt im Unterdorf, welche <strong>von</strong> anno1708 <strong>bis</strong> 1716 in zwey Teile geteilt war.1. Auf des Joseph Niggen Haus Sagen und Mülli etc.2. Auf des Peter Waaden Anteil Haus, Sagen u. MülliMartin Kammenzind, Seiler, Altweg v. Nr. 279Nr.Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf1779 Mai Jos. Martin Kammenzind5v. Nr. 279Oberurmi Nr. 263A. M. Kammenzind, SagenGest.1818 Jun. 2.Nun ersteigerte Martin Kammenzind, Seiler Altweg, die Liegenschaft. Er setztedas Haus in einen wohn baren Zustand, schaffte hingegen das Sagengebäudesamt Wassergeleit völlig hinweg und übte seinen Beruf als Seiler aus.Nr. 394 Anton Kammenzind SeilerNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.394 1788Jul. 221783März4.Joh. AntonKammenzind v. Nr.279M. FloraKammenzind v. Nr.2631813 Sept. 20.Mittl. Altweg, dann SagenOber Urmi, Witwe d.Marzell Müller Nr. 121Rütlen1834Febr.7.1817Apr.17.1783Okt.16.1819Set.25.1821Apr.27.1823Apr. 6.1826Jul. 2.KinderlosIn zweiter Ehe mitA. M. Rosa Vikt.Baggenstos1818 Okt. 26.Ausser Urmi 1832Jul. 31.Felix 1819Sept.28.Jos. Alois 1821Sept.16.Joh. Melchior 1823Apr. 15.Magdal.. Rosa Martin Kammenzind Nr. 506 1855Fluoegg (Genossenpräsidenten Jun. 23.u, Bezirksammann)


107Sein Bruder Nr. 394 Anton, ebenfalls Seiler, übernahm Haus und Hostet, gerietaber im Jahre 1829 in Gefahr, das Wasserrecht zu verlieren, indem KasparAndreas Müller, Brüggen, Jos. Maria Kammenzind Städi, und Sebastian Rigert,Schiffmacher, sich um dasselbe bewarben und willens waren, hinter dem Gandlieine neue Säge zu erstellen. Es gelang dem Nr. 394 Anton Kammenzind, durcheinen neuen Vertrag mit der Gemeinde sein Wasserrecht zu retten. Er baute dieSäge wieder neu auf. Für den Wasserbezug wurde ihm der Ausserdorfbach unddie Stelle hinter der Mühlehostet angewiesen. Ueber das bittliche Begehren 29. Apr. 1827 im Namen dem SchiffmacherAndreas Cammenzind u. Sebastian Rigert, vereinigt mit Jos. Mar. C. Z.Gigersmüller um die Rechtsamme das Wasser im Außerdorfbach in Kenneloder grosse Dünkel bey der Wissgerbi auffassen, u. über das Eigentumhinab zu leiten, war nach fernern angehörter Bewerbungen u. Ansprüche<strong>von</strong> Seite dem Besitzer der ehemaligen Sagen u. Mühli, erkennt! Derwohlw. Bez. Rath solle über diese Wasserrechtsamme ein Untersuchveranstalten, u. die Sach auf Kosten derjenigen die sich darum beworben,genau prüfen lassen, und darüber an der nächstfolgenden PfingstgemeindeBericht erstatten, an welcher dann das fernere verfügt werden kann.Gesuch vom Nr. 394 Anton Kammenzind, Seiler, um Kennel vom HinterenDorfbach in die Sägerei zu leiten: Auf das bittliche Begehren des Hr. Vorsprech Mai im Namen des Mstr.Anton Camenzind, Seiler, dass ihm bewilliget werden möchte, ein Stückweit ob des Waaden Eigentum aussert der Wehri im Bach, Kenneleinzulegen, darin das Bachwasser aufzunehmen und auf seine neu zuerrichtendes Sagenwerk hinab zuleiten ist nach Ablesung seineneingelegten Schriften erkennt worden, dass ein Untersuch undAugenschein darüber gemacht, und dann wiederum Bericht darauferstattet werden solle hinzu sind erwählt worden: Hr. Ratsherr AntonRigert, Hr. Land Säckelmeister Anton Camenzind mit dem LandschreiberRigert.Genehmigung des Gesuches um Kennel vom hinteren Bach in die Säge des Nr.394 Anton Kammenzind zu legen. Der <strong>von</strong> den Abgeordneten Hr. Ratsherr Rigert und Land S. MstrCamenzind erstellte Bericht betreff der Auffassung und Hinableitung desWassers zur Sagen im Ausserdorf, ist laut den schriftlich abgefasstenBedingnissen richtig befunden und hier nichts weiters Beizutragen nötigerachtet worden, als dass diese Bedingnisse und Bewilligung der nächstenLandsgemeinde zur Ratifikation vorgelegt werden soll.Der Landsgemeindebeschluss vom 26 April 1829 lautete: Das Recht das Wasser neben der alten Mühle zusammen zu fassen und inKenneln am Bachport und durch Seb. Waad Hostet Gb. Nr. 89 zu seinerSäge zu leiten, jedoch den Landleuten unschädlich. Auch dürfen Leute undVieh ohne Hindernis Wasser nehmen, wo Weg und Steg dazu gestattet undgegeben werden müssen.Laut Kaufbrief vom 16. Mai 1831 erhielt Nr. 394 Anton Kammenzind, Seiler <strong>von</strong>der Sagenhostet das Recht zu einem Weg in gerader Richtung <strong>von</strong> der Sägegegen dem neuen Gandlihaus und zwar so breit, um mit einer Burde füglich hinund her gegen den Bach zu gehen.


108Nr. 179 Kaspar Andreas Müller v, Nr. 125 Kasparresi TschalunNach dem Tode <strong>von</strong> Anton Kammenzind, Seiler am 7. Febr. 1834 wurde die Sägevorerst an N. 179 Kaspar Andreas Müller Brüggen verpachtet.Nr.428 Martin Kammenzind Ober-Biregg, SagenNr.428Geb. Name Ehepartner/Wohnort/BerufGest.1795Jos. Martin Ober biregg, Sagen, 1862Jan. 24. Kammenzind Nr. 249 dann FluohMärz 6.1798A. Katharina B. Acher1842 Oct.Aug. 22. Baggenstos Nr. 437.1826 Aug. 14.1829 Oct. M. A. Katharina 1831 März26.1832Febr. 2.1833 Mai3.1834 Oct.2.1836 Dec.18.1836 Dec.18.1838März 27.1840 Jun.14.1821Oct. 20.1845 Mai10.1849März 9.A. M. Elisabetha Jos. Arnold imWeidengrund Nr. 15MilchwirthJos. Karl Anton Nr. 550 Schneider 1881n. AmericaJos. Alois26.1884 Jan.5.1836 Oct.9.Jos. Martin1836Dec.18.A. M. Franziska 1839 März25.Martin Xaver1838 März27.Anna Maria Elis. Starb ledig 1861 Jun.30.In zweiter Ehe mitM. Anna Kammenzind1862 Dez.Nr. 38026.1843 Febr. 27Jos. Kaspar AloisJos. MarzellWandhaus Neps. 2.Jos. BlättlerHergiswyl 1863 Jun.15.Nr. 620 Schuster1845 Dec.27.Am 24 Nov. 1834 kaufte Martin Kammenzind vom Ober-Biregg die Säge.Am 11. März 1835 erfolgte eine Anzeige an Nr. 428 Martin Kammenzind, weilihm Holz vom Westwind in die Wehri getrieben wurde, und dadurch die Schiffenicht mehr anlanden konnten.Über die Anzeige, dass in der Schifflände im Usserdorf Hölzer liegen, undvom Westwind ausgeschlagen wurden worden, dass die Schuffe nicht


109landen, und bei einem Wind Gefahr erfolgen könnte, ist erkennt: Dass dieSaghölzer hinweg getanund für eine Schiffe derPlatz zum landen geöffnetwerden sollte. Darüberhinsoll der Martin Camenzindals Besitzer der Sägeermahnt werden, dass erdas Holz besser versorgenund vor Schaden so gutmöglich sicherstelle.An der Ratssitzung vom 1. März1837 wurde dem Nr. 428 MartinKammenzind mitgeteilt, dass erschlechte Wasserkennel zu seinerSäge besitze und diese inOrdnung bringen soll. Auf die erhaltene Anzeige,das die Sagen-Kännel der äussern Sagen welche Marti Kammenzind vomBiregg besitz, über die Landstrasse sehr Schlecht in Ordnung stehen unddas Wasser auf den Kirchweg rünne, dieser Gegenstand zu besorgen wirdebenfalls dem Hr. Landseckelmeister zu besorgen überlassenAm 31 Jan. 1839 erfolgte wiederum eine Anzeige an Nr. 428 Marin Kammenzinddass er schlechte Kennel besitze und diese in guten Zustand setzen solle. Es soll dem Marti Kammenzind auf der Ausserdorf-Sagen durch Hr.Landweibel angezeigt werde, dass er die Eiszapfen welche <strong>von</strong> seinemWassergeleit auf die Strasse hinunter fallen könnten, ungesäumtweggeschaffen damit niemand beschädiget werde, und er sobald gelindeWitterung es erlaubt, den Wasserkenneln der sich über die Landstrasseerstreckt, in Wasserfestem Zustand herstelle.Im Jahre 1846 geriet Nr. 428 Marin Kammenzind vom ober Biregg in Konkurs: Es wird hiermit bekannt gemacht, dass all diejenigen welche an MartinCamenzind, Sager, Besitzer des Haus Garten Hostet und Sagen imAusserdorf in Hier zu fordern oder ihm zu thun schuldig sind aufgefordertin Zeit 3 Wochen, ihre Ansprache, samt Gült, Handschriften, Zins undPfandbriefe, so auf obbemeldetes Unterpfand Satzhabend, die ersten beiVerlust, der Ansprache die letzteren hingegen bey angemessener Strafeihr sollen, der unterzeichneten Kanzlei einzugeben. Wobei fernersangezeigt wird, dass sämtliche Kreditoren des genannten Nr. 428 MartinKammenzind am 9. künftigen Monat März Vormittags 9 Uhr auf hiesigemRathausebei der verordneten Rechnungs Kommission erscheinen und allda desweitern Erklärung beiwohnen sollen.Von der 1. Falliments-Commission ist diejenigen welche Baar GeldForderungen an Debitor Nr. 428 Martin Cammenzind laut obiger Anzeigezu reclamieren, angefragt worden, ob sie mit ihrer Ansprache dasUnterpfand antreten wollen, worauf die Anwesenden und Namen derAbwesenden vom Landschreiber die Erklärung erfolgte, sie wollen dasUnterpfand nicht antreten so erging die Anfrage auf den Hintersten KapitalAusserdorf im Jahre 1870


110Inhaber Hr. Spitalvogt Nr. 182 Joseph Müller, welcher sich erklärt mitseiner Handschrift <strong>von</strong> Gl. 300 stellt vor Gl. 3700 das Unterpfandanzutreten welches ihm in Ziel und March mit Nutzen und Beschwerden inallen Rechten und Gerechtigkeiten samt dem den laut Nota bestehendenFallimentskosten Gl. 19. S. 10 A. 3 zu Handen gestellt werden.<strong>Gersau</strong> den 7. Hornung 1846Aufrechnung des Martin Camenzind vom Birchegg Besitzer der aussernDorf-Sage und HostetNr. 182 Josef Müller, SagenNr.182Geb. Name Ehepartner/Wohnort/BerufJoseph Müller v. SagenNr. 122 Neuhaus SchatzvogtsMar. Anna Müllerv. Nr. 1361824 Jan. 26.1792Juni 20.1789 Juli25.1795 Mai8.1831 Jan.13.1832 Aug.19.1834Febr. 8.1835 Apr.2.II. Ehe mitRosa Baggenstosv. Nr. 431830 Apr. 19.Acher Witwe d. Jos. KzdNr. 408 v. BüölGest.1875Nov. 1.1826März 2.1857Apr. 20.Mar. Anna Rosa Konstant Odermatt Stans 1861 Nov.12.Joh. Josef Martin Nr. 262 Ratsherr dux. Th.Kzd. SpenglersJosepha Katharina 1834Febr. 8.Josepha Katharina Neps 1865 Emil Linggi v. 1875 Nov.Schwyz24.Nr. 182 Josef Müller, Ziegler vom Forst kaufte die Säge lt.Famllimentsverhandlung am 9. März 1846 samt Haus und Hostet und baute imJahre 1856 das Haus neu auf.Sein Recht bestand, laut Vorkommnis vom 2. 1811 und Landsgemeindebeschlussvom 26. April 1829 das Wasser neben der alten Mühle zusammen zu fassen undin Kenneln am Bachport und durch Seb. Wadd Hostet Nr. 89 zu seiner Säge zuleiten, jedoch den Landleuten unschädlich. Auch dürfen Leute und Vieh ohneHindernis Wasser nehmen, wo Weg und Steg dazu gestattet und gegebenwerden muss.Es scheint, dass ein Weiher in Planung gewesen ist. Gegen diesen wehrte sichJosef Müller vehement und protestier gegen jede Veränderung und beruft sichauf seine <strong>von</strong> alters her für seine Sagen am See, erworbenen Rechte. Der Unterzeichnete legt gestützt auf ihre Altersher für die Sage am See imAusserdorf verbriefte Wasserrecht durch ein Russen aus dem vorderenDorfbach hinab u. hindurch den Stocken u. Rothenacher also gestützt aufbeste und unzweifelhaft zwar an vielen Stellen der Land und Urteil Bücherverschriebenen Rechte deren Besitzer Nachweis für den Notfall uns für allefälige gerichtliche Entscheidungen vorbehalten bleiben soll. Gägen


111Anlegung eines Wiers u. überhaupt gegen jeden früher ursprünglicheWasserrechte schwälende oder hämmende Veränderung hiermitkategorisch Verwahrung einDen 24. May 1858Am 19. Jan. 1859 trat Nr. 182 Josef Müller, Sager mit Hr. Richter AndreasCamenzind vom Rotenacher vor das Vermittleramt und wünscht wieder die alteBerechtigung, das Wasser vom vorderen Dorfbach in den hintern Dorfbach zuleiten. Den 19. Jan. 1850 nachmittags 12 Uhr sind vor unterzeichnetemVermittleramt <strong>Gersau</strong> erschienen Hr. Josef Müller, Sager, Ausserdorf alsKläger und Hr. Richter Andreas Camenzind, Rotenacher als Beklagter, allegeb. und wohnhaft in <strong>Gersau</strong> in der Rechtsfrage:Ist der Kläger nicht berechtigt das Wasser des vorderen Dorfbaches durchden Rotenacher in der Richtung des früher bestandenen Wassergrabens inden hintern Dorfbach zu leiten. Unter kostenfolgeWurde nicht vermittelt, dieser ans Bezirksgericht <strong>Gersau</strong> gewiesenNr. 262 Josef Müller Sager Ausserdorf, RatsherrNr. Geb. Name Ehepartner/Wohnort/Beruf Gest.262 1832Aug.Joseph Müller v.Nr. 182Sager Ausserdorf, RatsherrVlg. Schöpfers1913Aug. 3.19.1849Febr.25.TheresiaKammenzind v.Nr. 4921879 Febr. 10.1880 Sophie KlaraNov. 6.1881Dez. 12.Johann J. Georg 1882Jan. 29.1882 Anna Theresia 1882Oct. 13.1884Juni 17.Oct. 22.Josef Arnold 1952März17.Vater Nr. 182 Josef Müller verkaufte dieLiegenschaft am 11. April 1865 an seinen Sohn Nr.262 Joseph Müller für Fr. 12 000.- Vater Josef Müller verkauft an seinen SohnJoseph Müller behufs Gründung einesselbständigen Geschäftes seinerLiegenschaft „Sagenhostet“ im Ausserdorf,bestehend in einem Baumgarten od. Hostetmit einem Neuerbauten Wohnhaus, Garten,Sagenmühle u. der dazu gehörigenWasserrechtsame angrenzend:


112a. nördlich an die Gemeindestrasse u. mittelst derselben an das obere Gandliu. an Gebrd. Waaden Hostet.b. Östlich an Heinerich Waad sel. Eigenc. Südlich an den Seed. An die beiden Gandli u. eigen zur ehemaligen Ziegelhütte und es übergibtder Verkäufer dem Käufer obige Liegenschaft mit allem vorfindlichen Holz,Läden, Latten und Sageninventar wie es <strong>bis</strong> anhin in Ziel, Haag undMarchen, in Nutzen und Beschwerden, Pflichten und Rechten benutzt undbesessen hat für und um die Fr. 12 000.- etc. ……2 .Mit diesem Kaufe verpflichtet sich Käufer und Verkäufer gegenseitig zufolgenden Bedingungen:a. Vater Josef Müller hat an Sohn Josef zum Zwecke der Reparatur an derSäge und für Ankauf <strong>von</strong> Saghölzern etc. als Muttergut Fr. 2000.- bar zuentrichten oder sofern der Sohn diese Summe nicht od. nur teilweise nötighat resp. nicht beziehen sollte, so soll der Vater ihm diese Summe mit 5%jährl. verzinsen: der erste Zins verfällt, den 30. Nov. 1866b. Der Verkäufer behält sich als Behausung lebenslänglich vor diegegenwärtig <strong>von</strong> ihm bewohnten Zimmer des untern Stockes und die zweiobern gegen die Strasse und Dorf gelegenen Zimmer, einen Keller, Abtritt,ein Stücklein Garten und überhaupt die zur genannten Behausungerforderlichen Rechte und zwar mit der Berechtigung seine TochterKatharina und Familie darin aufnehmen zu dürfen, hat aber an den Käuferod. Eigentümer hiefür jährlich zu vergüten Fr. 200.- erst fällig mit dem 1Juni 1866c. Es anerbietet Vater Jos. Müller seinem Sohne, soviel und so lange esseine Kräfte erlauben, ihm auf der Säge, besonders im Behinderungsfalleund Abwesenheit, auszuhelfen und sein Geschäft zu besorgen; desgleichen anerbietet sich der Sohn gegenüber seinem Vater, ihn um billigeEntschädigung in Kost zu nehmen und verspricht, sich alle Mühle zugeben, dem lb. Vater seine alten Tage zu erheitern ihn liebevoll zubehandeln und dienstfertig entgegen zu kommen, ferners ihm das nötigeHolz für die Küche und Ofen aus der Säge zu besorgend. Käufer Jos. Müller, anerbietet sich gegenüber seiner SchwesterKatharina, derselben auch noch nach dem Tode ihres l. Vaters, sofern esdie Umstände der Schwester mit sich bringen und sie es verlangt,entweder allein oder mit der Familie billige, anständige Behausung inseinem Hause zu gestatten.c. vide unten Nachtrag //3. Vorstehender Kauf und Verpflichtungs Vertrag nach Vor- und Ablesengegenseitig als rechtsgültig unterzeichnet worden wie folgt:<strong>Gersau</strong> den 26. Mai 1865// Sollte d. Käufer durch das Wasserrecht lt. Kaufv. 4. Mai 1669 u. lt.Gerichtsurteil v. 5. März u. 17. Mai 1696, vom 4. Juni 1705 u.


113Gerichtsurteil 28. Augst. 1713 u. 16. Apr.. 1790 bedeutender Nutzen zuTeil werden, so hat dieser d. Verkäufer mit einer verhältnismässigenEntschädigung entgegen zu kommen. Sollte aber d. Verkäufer vorher mitTod abgehen, so müsste genannte Entschädigung v. Käufer an desVerkäufers Tochtermänner Odermatt u. Linggi verabreicht werden. Würdees aber der Fall, dass einem solchen Nutzen u. Recht vor gerichtl.Schranken Geltung verschafft werden müsste, so soll dies nicht v. Käuferallein, sondern auch v. Verkäufer od. nach dem Tode desselben v. seinenTochtermännern geschehen, dass also d. Prozesskosten <strong>von</strong> beidenKontrahenten gleichmässig getragen werden müssten.Der Kauf nimmt mit dem 1, Juni 1865 seinen Anfang.Hrn. Genossenrat Alois Kammenzind gibt am 30. Dez. 1865 der VerwaltungKenntnis, das Nr. 262 Jos. Müller, Besitzer der Säge im Ausserdorf durch dasÜberlaufen seines Wasserkastens beim äusseren Dorfbach den anstossendenBesitzern Schaden und Nachteil zufüge, und dass überdies der fragliche Kastenohne nachgesuchte Bewilligung bei der Erstellung des neuen Wassergeleites,derselbe an einen willkürlichen auf der Allmeind befindlichen Stelle versetzt unddadurch den Anstössern der Gebrauch des Wassers fast unmöglich mache. Eswurde in dieser Angelegenheit beschlossen: eine Kommission festzusetzen,welche mit dem Eigentümer des genannten Wasserkasten möglichst aufgütlichem Wege zu unterhandeln; worüber sie an der nächsten Sitzung Berichtabstatten sollen. <strong>Die</strong>se Kommission wird mit den Herren Genossenräten Jos.Müller und Alois Kammenzind bestellt.Nr. 262 Josef Müller Sohn, Besitzer der Ausserdorfsäge klagt gegen die Besitzervom Rämsy, Tannen, Tannenboden, Lücken, Blatten, hint u. vord. Ried, Breitloh,auss. Rütlen, und Schwanden, welche das Bachwasser verleiten wollten.Sind Beklagte nicht gerichtlich zu verpflichten, das sog. RämsitobelBachwasser soweit dasselbe nicht für die Liegenschaften der Beklagtenbenutzt wird, in <strong>bis</strong>heriger Weise in den äussern Dorfbach in <strong>Gersau</strong>abfliessen zu lassen unter Kostenfolge:Gebrüder Josef und Anton Küttel Besitzer des Heimwesens Rämsi undTannen erklären zu Protokoll wie folgt:Sie (Jos. u. Anton Küttel in angeführter Eigenschaft) wünschen undverlangen kein Bachwasser zu verleiten, sondern lassen selbes, allenRechten unbeschadet fliessen wie es <strong>bis</strong>her stets geflossen ist.Gelaufene Kosten 7.90 Ct. Nach § 131 C. P. O durch die Beklagten resp.Entsagenden nach Verhältnis zu tragen.<strong>Gersau</strong> den 18 März 1872Ausserordentliche Gerichtssitzung v. 13. Juli 1868


114Nr 262 Josef Maria Müller, Säger KlägerGebrüder Marzell, Kaspar u. Jakob Camenzind Besitzer der Weissgerbi u.Kalbermattli Beklagte.Über folgende Rechtsfrage: Ist nicht gerichtlich zu erkennen es seien die Beklagten in angegebenerEigenschaft nicht berechtiget Wasser aus dem hintern Dorfbachwegzuleiten u. es haben daher dieselben die im Bach angebrachtenVorrichtungen, durch welche Wasser aus derselben auf die HeimwesenWeissgerbi u. Kalbermattli entzogen wird, zu entfernen, eventuell ist nichtgerichtlich zu erkennen, es seie die Beklagten nur berechtiget, sovielWasser aus dem Bach wegzuleiten als sie zur Viehtränke im HeimwesenWeissgerbi notwendig haben unter Kostenfolge ?Urtheil1. Das laut der vom Kläger eingelegten Urkunden v. J. 1824 der Rechtsvorfahrdes heutigen Klägers <strong>von</strong> der Landsgemeinde das Recht erworben hat, dasWasser im äusseren Dorfbach unbeschadet den LandrechtlichenBestimmungen u. bessern Rechten der Landleute, zum Betrieb seinesSagenwerkes aufzufassen.2. Dass die Gemeinde resp. Bezirk u. Genossengemeinde <strong>Gersau</strong> schon mehr als100 Jahre die Wasserpolizei in beiden Dorfbächen ausübt u. <strong>bis</strong> anhinunbestritten alle die Wasserkonzessionen erteilt, welche gegenwärtig zu rechtbestehen.3. Dass die <strong>von</strong> Josef Müller Vater des heutigen Klägers lt. Zeugenaussagebewilligte Wasserbezug nur einen Privat Charakter hat, welcher Bezug <strong>von</strong>Wasser gegenüber der <strong>von</strong> der Gemeinde dem Obigen erteilten WasserKonzession keinen Eintrag thun kann, da derselbe <strong>von</strong> der Gemeinde nichtbewilligt resp. sanktioniert ist.4. Dass die Beklagtschaft lt. hies. Landrechten u. zufolge der vom Klägereingelegten Urkunde wohl berechtiget ist, für Leut und Vieh zu seinemGebrauche im Bach Wasser zu beziehen, wo Steg und Weg dazu gegebensind, derselbe aber keineswegs wegleiten darf, wodurch unterhalb befindlicheWasserrechtsbesitzer beeinträchtiget wurden.Gefunden:Es sei die Rechtsfrage des Klägers begründet u. die Beklagtschaft mit ihrerGegenrechtsfrage abzuweisen,und hierfür zu recht erkennt,Es habe die Beklagtschaft die rechtlich erloffenen Kosten im Betrage v. Fr.68.13 dem Kläger zu vergüten.<strong>Die</strong> Beklagten AppellierenDer GerichtspräsidentAd InterimAlois Camenzind


115Rigerts SagiF. I. <strong>Die</strong> ständige Veränderung des Ortsbildes ist ein Zeichen der Zeit. Ihr istauch die äussere Säge „Sagärigerts Sagi“ zum Opfer gefallen. Ein kurzer Nachrufauf diese, sei 1974 bestehende Säge, scheint gegeben. Ursprünglich stand untenam Delta des ausserdorfbaches eie handwekliche Zimmerei, in der ein Küttel mitBreitbeil und Handhobel, Balken in bauwürdige Form brachte. SchlossermeisterCarl Rigert-Züger, der Urgrossvater des jüngsten Besitzers, befasste sich mitdem Gedanken, in oder neben der besrehenden Zimmerei, eine mechanischeDrehbank und ein Schleifstein enzurichten. Der weitgereiste Mann, den die alten<strong><strong>Gersau</strong>er</strong> als wackeren Neunziger übrigens noch kannten, hatte an der ParieserWeltausstellung eine Francisturbine gesehen und wollte just über eine solche dieWasserkraft des äusseren dorfbaches ausnutzen. Er wurde mit dem zimmermanneinig, baute den sog. Rotacherweiher (in dem später Pater Jodokus Rigert grosseForellen heranzof) und richtete die erste Drukturbine am fusse der Unter Rütlenein. <strong>Die</strong> Kraft wurde mit Drahtseil-Transmission in Zmmerei undSchlosserwerkstatt am See übertragen. Urgrossvater Rigert wurde schliesslichAlleinbesitzer der Werkstätte, die vor ungefähr hundert jahren eine moderneSägerei wurde. Das Sägewerk das einmal abbrannte, wurde später vomlegendären „Sagärigert“ Vater Carl Rigert-Camenzind, schliesslich <strong>von</strong> dessenSöhnen Carl und Julius Rigert, dann <strong>von</strong> Carl Rigert Lagler und zuletzt <strong>von</strong> CarlRigert Jun weitergeführt. In erinnuerung sind die seinerzeit mächtigen Holzfösse,die im Zeitlupentempo jeweils <strong>von</strong> unten, oben oder <strong>von</strong> jenseits des sees, in dieSäge befördert wurden. Als der See noch seine Geheimnisse und seine grossenFischzüge hatte, wimmelte es zwischen den Flössen am ausserdorfbach <strong>von</strong>Fischen. Es wimmelte sommersüber auch <strong>von</strong> buben und Mädchen, die strenggetrennt badeten und hier schwimmen lehrnten.<strong>Die</strong> Erinnerung mit derdamaligen Zeit verbindet auch das rhytmische Schwingen, Stampfen und zischendes Sägewerks mit dem lauten Rufen der Jugend.Im Jahre 1874 kaufte Hr. alt Ratsherr Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der Allmeinde<strong>Gersau</strong> ein Stück Land und baute ein grosses, zwei Stock hohes Sagengebäude.Mit Ihm fingen zahlreiche Prozesse wegen der Wasserrechte, gegen Nr. 262 J.Müller innere Säge an:Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der äuss. Säge erwarb am 9. Sept. 1878 zwei StückLand <strong>von</strong> der Genossame, worauf der Wasserkasten <strong>von</strong> Nr. 262 Jos. Müller <strong>von</strong>der inneren Säge stand. Er glaubte nun, dadurch seinem Konkurrenten eineReparatur an seinem Wassersammler verbieten zu können. Am 18. Mai 1881reichte nun alt Ratsherr Nr. 121 Jos. Mar. Küttel <strong>von</strong> der äuss. Säge eineBeschwerde gegen Hr. alt Armenpfleger Nr. 262 J. Müller Besitzer der innerenSäge ein:Dass H. alt Armenpfl. Nr. 262 Jos. Müller Besitzer der innern Säge in Hierauf (Beschwerdesteller) unterm Sept. 1878 v. d. Genoss. <strong>Gersau</strong> gekaufteStück Land den dortigen Wassersammler abbrechen, in der wahrsch.


116Absicht denselben entweder zu reparieren od. neu herzustellen, wozu erkein Recht habe.In Betracht:Dass lt. vorgelegtem Kaufs-Entw. um 2 Stk. Allm. Land d. d. 9. Sept. 1878hervor geht, dass die l. Genoss. <strong>Gersau</strong> dem Hrn. J. M. Küttel wirkl. d.Land, worauf d. bemeld. Wassersammler sich befindet, als Eigentumabgetreten hate.Dass beim Abtreten dieses Landes zu Gunsten des Hrn. Müller dasWasserrecht vorbehalten ist, und zwar in der Meinung, wenn solchesursprgl. Erworben worden u. wie die hiefür bestimmten gültigen Urkundenlauten.Dass der <strong>bis</strong> anhin bestandene Wassersammler v. d. Genossame immerals rechtswidrig bestritten worden sei.Verfügt andurchEs habe Hr. alt Armenpfleger J. Müller die dort angefangene Arbeit,insofern sie eine Reparatur oder Neuerstellung des dortigenWassersammlers beabsichtigen <strong>bis</strong> zur gütlichen oder rechtl. Entscheidunghierüber einzustellen.<strong>Die</strong> Missachtung dieses Amtsbefehls hat eine Busse 4-5 Fr. z. FolgeMitteilung an beide Parteien.<strong>Gersau</strong> den 18. Mai 1881Bez. Amt.Am 20. Juli 1881 stütze das Bezirksammannamt <strong>Gersau</strong> das gestellte Begehrendes Nr. 262 Jos. Müller Besitzer der inneren Säge im Ausserdorf Auf gestelltes Begehren des Hr. alt Armenpfleger Jos. Müller Besitzer derinneren Säge im Ausserdorf in Hier und gestützt auf einen RekursEntscheid des H. Reg. Rat Schwyz d. d. 22. Juni und 7. Juli 1881 wodurchdie Verfügung des Bez. Ammannamtes <strong>Gersau</strong> v. 18. Mai abhin gegenobbenannten Herrn J. Müller auf <strong>Einst</strong>ellung seiner beabsichtigtenReparatur an seinem Wassersammler auf dem Grund und Boden des Hrn.alt Rath. J. Mar. Küttel beim Ausserdorf in hier in dem Sinne aufgehobenworden ist.Dass dem Hrn. Jos. Müller das Recht auf Benutzung des Wasserssammlersin dort, <strong>bis</strong> zu einem Civilrechtlichen Entscheid hierüber, in <strong>bis</strong>herigerWeise, Maß und Ausdehnung zustehe und derselbe in soweit in seinemRechte zu schützen sei.Verfügt andurch1. Es habe H. alt Rath. J. Mar. Küttel, <strong>bis</strong> zur gütl. od. rechtlichenEntscheidung hierüber den H. alt Armenpfleger Jos. Müller seinenzerfallenen Wassersammler b. äußern Dorfbach in demjenigen Maßu. Umfang, wie derselbe seit 1865 benützt worden ist, reparierenresp. wiederherstellen zu lassen und zwar ohne irgendwelcheStörung2. Auf die Missachtung dieser amtl. Verfügung wird eine Busse <strong>von</strong> Fr.20. —angesetzt.3. Mitteilung an beide Parteien


117AusserordentlicheBesammlung des Bezirksgerichtes <strong>Gersau</strong>v. 19. Sept. 1881 nachmittagsKläger: Hr. alt Armenpfleger Josef Müller Besitzer der Inneren Säge in <strong>Gersau</strong>Beklagter: Hr. alt Ratsherr Jos. Mar. Küttel, Besitzer eines Stück Landes bei derBachschale im Ausserdorf in HierÜber die Rechtsfrage:Ist der Beklagte in angegebener Eigenschaft nicht gerichtlich zu verpflichten dieüber sein genanntes Stück Land führende Wasserleitung des Klägers in ihremgegenwärtigen Bestande u. Umfang jetzt und für alle Zukunft zu dulden u. demKläger ebenfalls in angegebener Eigenschaft auch die zu genannterWasserleitung notwendigen u. <strong>bis</strong>her benützten Fusswege über sein Stück Landzuzugestehen – unter Kostenfolge ?Gekürzt------------Zeuge Marzell Camenzind im AltwegIhr werdet 58 Jahre alt sein?Wird v. Bekl. Zugegeben.1. <strong>Die</strong> Säge des beklagten Küttel wird vor etwa fünf Jahren gebaut worden sein,diese wird die Säge des Klägers Müller stets die äussere od. Ausserdorf Sägegeheissen haben?Wird v. Bekl. Zugegeben2. Ihr werdet stets in der Nähe derselben gewohnt haben?Wird ebenfalls zugegeben3. Das Land des Beklagten Küttel, welches früher der Genossame gehörte u. aufdem der Wassersammler des Joh. Müller sich befindet, wird früher Bach u.Bachrand gewesen sein u. wird dasselbe erst vor etwa 15 od. 16 Jahren inseiner jetzigen Gestalt erstellt worden sein, als der Bach korrektioniertwurde?Wird vom Zeigen bestätiget4. Fast zu gleicher Zeit wird Jos. Müller seine Wasserleitung so repariert haben,wie sie gegenwärtig ist?Wird bestätiget5. Ihr werdet wissen, dass Jos. Müller stets zu u. <strong>von</strong> dieser Wasserleitung u.diesen Wassersammler über das Stücklein Land des Küttels gegangen ist. ?Wird v. Zeugen bestätiget.6. Dass die alte Wasserleitung, welche bestanden hat, bevor die Bachschalegebaut wurde, einen viel grösseren Raum einnahm als die jetzige ?Zeuge deponiert: Ich dürfte nicht sagen, dass die alte Wasserleitung einengrösseren Raum hatte, als jetzige.Erläuterungs Ansinnen: Er werde sich doch erinnern, dass die alte Leite, weilsie auf Stüden ruhte, der Breite nach mehr Raum einnahm?


118Antwort: <strong>Die</strong> Stüde nahmen schon mehr Raum ein, aber die Kennel warengleich breit, wie jetzt.Gegen Ansinnen vom Beklagten: Sie werden bezeugen müssen:1. Dass vor der Bachkorrektion das Allmeind Land des Küttels, wogegenwärtig der Wasserkasten sich befindet, schon Land war, jedoch nichtso schönes, wie gegenwärtig?Antw. Jch kann mich erinnern, dass d. Allmeindland des Hr. Küttel vor derBachkorrektion nicht so schönes Land war, wie jetzt.2. Darf der Zeuge eidlich bezeugen, dass auf dem Küttels Allmeind Land aufStüden Kennel waren? und wenn Ja wie breit od. mögen die hölzernenKennel gewesen sein 1. 2. od. 3 Fuss breit oder nur in gewöhnl. Breite,wie solche Kennel sonst sind?Antw. Es waren Stüde unterhalb u. oberhalb des Landes v. H. Küttel, überbesagtes Land waren keine Stüde, man ging an zwei Orten über die Kennelhinweg.Der letzte frage Satz betrf. Kennelbreite fällt dahin.Erläuterungs Ansinnen v. KlägerWie sah denn das küttelsche Plätzlein Land vor Errichtung der Bachschaleaus?Antw. Es waren da Stauden, Gestrüpp u. SteineZeuge Sebastian Waad.1. Dass der Kläger vor ca. 16 Jahren den langen Wasserkasten im Grundstückdes Beklagten auf dem sich die Augenscheins Commission u. die gegenw.Litiganten befunden haben, errichtet haben?Antwort: Ja ich kann aber nicht genau angeben, in welchem Jahr er denselbenerrichten liess, ungefähr vor ca. 16 Jahren2. Das vorher an der gleichen Stelle eine Wasserleitung mit gewöhnlichenKenneln bestanden habe?Antwort: Ja es waren vorher gewöhnliche Kennel u. zwar zuerst <strong>von</strong> gehöltenTannen <strong>bis</strong> an mein Eigentum.3. Dass es oben am Wasserkasten noch sichtbare Kennelstücke, ein Teil derfrüheren durchgehenden Kennel Leitung sei?Antw. Ja.Gegen Ansinnen1. Ihr werdet zugeben müssen, dass auch früher schon ein Wasserkastenangebracht war?Antw. Nein. In erster Zeit war da kein Wasserkasten2. Ihr werdet zugeben müssen, dass vor Errichtung der Bachschale einWasserkasten da war u. zwar lange Zeit vorher?Antw. Der grosse Wasserkasten stund schon vor ca. 13 – 14 Jahren, derkleinere war einige Jahre vorher schon dort.


119Kläger verlangt die Beeidigung dieses Zeugen.UrteilIn Erwägung1. Laut vorwürfiger Rechtsfrage des Klägers hat derselbe auf u. über dasehevorige Allmeind Land bei d. Bachschale im Ausserdorf in Hier jetzt seit1878 Eigentum des Beklagten, eine Wasserleitung u. prätendiert, dieselbe füralle künftige Zeit in ihrem gegenwärtigen Bestand u. Umfang mit den dazuerforderlichen Wegen fortzuerhalten2. Zufolge Bericht der gerichtlichen Augenscheindkommission <strong>von</strong> heute bestehtdiese Wasserleitung auf dem Grundstück des Beklagten gegenwärtig ausfolgenden Theilen, Mass u. Umfang:a. Aus einer Auffassung des Wassers in dortiger Bachschale u. Zuleitungdesselben mittelst einfachen hölzernen Kenneln <strong>von</strong> 23 cm. Breite u 19 cmTiefeb. Aus einem kleinen Wasserkasten v. 1,77 Meter Länge, 1 Meter breite u.0,75 Meter Tiefe mit einer Vorrichtung zu einem Leerlauf gegen den Bach.c. Aus einem grösseren kanalförmigen Wassersammler <strong>von</strong> 13,95 MeterLänge, welcher oben 0,70 u. unten 0,80 breit u. <strong>bis</strong> auf den mit Kiesbedeckten Boden od. Grund 0,70 m tief ist.d. Aus diesem Letztern geht die Wasserleitung mittelst Eisenrohren mit einerLuftweite v. 20 cm. Durchmesser unter dem Boden über Seb. WaadenEigen auf die Säge des Klägers ?e. Neben dem Einlauf des Wassers in den kleinen Kasten befindet sich nochein Stück <strong>von</strong> einem älteren Kennel v. 21 cm. breite u. tief. Oben u. Untender Leitung auf des beklagten Stück Landes führen zwei Wege querdarüber auf die Grundstücke der Anstösser3. Im Rechtsbegehren des Beklagten v. 31. Juli 1881 gibt derselbe dem Klägerdie Wasserrechtsame über gekauftes Allmeind Land, wie solche des KlägersVorgänger unterm 26. April 1829 <strong>von</strong> der Landsgemeinde erworben, zubestreitet dagegen lt. heutiger Gegenreichtsfrage die Anlage derWasserleitung in ihrem gegenwärtigen Bestand u. Umfang jedoch unterBelassung der hinzu erforderlichen Wege.4. <strong>Die</strong> Urkunde über die dem Meister Nr. 394 Anton Camenzind sel. alsRechtsvorfahren des heutigen Klägers <strong>von</strong> der Landsgemeinde <strong>Gersau</strong>unterm 26. April 1829 erteilte Wasserrechtssame für eine Säge enthältfolgende Bedingungen:a. Dass das Wasser im Bach mittelst einer Schwelle in gute Kennel aufgefasstu. ohne hölzerne Studlen u. steinernen Untersätzen dem Bachbord nachfortgeleitet, werdeb. Dass die Kennel über das Allmend Land in den Boden befestiget, Steg u.Weg darüber brauchbar angelegt u. das Wasser für Mensch u. Vieh ohneHindernis bezogen werden könne.5. <strong>Die</strong> fragliche Wasserleitung besteht nun dermalen nicht mehr in ihremursprünglichen Zustande u. Umfange, sondern wird anstatt, wie früher durcheinfache Kennel, nunmehr durch Kennel, Wasserkasten u. Wassersammlermit mehr Raum u. Ausdehnung über das beklagtische Grundstück geführt,was aus dem heutigen Augenscheinbericht u. der vom Kläger selbstproduzierten Akten hervorgeht.6. Nach den Angaben des Klägers in seiner Beschwerdeschrift an den H. Reg.Rath v. 23. Mai 1881 u. in Übereinstimmung mit den angehörten Zeugen


120besteht diese veränderte Wasserleitung grösstenteils seit der Bachkorrektionv. J. 1865 u. es ist diese veränderte Wasserleitung nach den Beschlüssen desVerwaltungsrates der Genossame niemals bewilligt u. anerkennt, sondernstetsfort bestritten u. lt. Beschluss des Genossenrates v. 17. August 1866 nurvorübergehend, d. h. <strong>bis</strong> auf Weiteres gegen eine Entschädigung gestattetworden !7. Kläger selbst ist im Stande weder durch Zeugen noch Urkunden u. mündlicheÜbereinkunft nachzuweisen, dass er für die seit 1865 veränderte Anlage u.Ausführung der Wasserleitung durch des Beklagten Grundstück dieerforderliche Konzession nachgesucht u. erworben habe.Gefunden:Das Rechtsbegehren des Klägers sei unbegründet, u. daher abzuweisenu. hiefür erkennt:Kläger habe die auf dem Grundstück des Beklagten befindliche Wasserleitung mitBerücksichtigung der gegenwärtigen Beschaffenheit, des Bachgrund u. Bodensnach den Vorschriften des Wasserbriefes vom 26. April 1829 eizurichten, unterBelassung der erforderlichen Wege.1. Habe Kläger die erloffenen rechtlichen Kosten v. frs. 69.20 zu tragen u. denBeklagten mit fs. 30.- zu entschädigen.<strong>Gersau</strong> den 24 September 1881Der Vize PräsidentM. J. CamenzindInzwischen hat Hr. Carl Rigert die Sägerei <strong>von</strong> Hr. Nr. 121 Josef Maria Küttelübernommen. Am 6. Febr. 1895 stellte Hr. Carl Rigert Sohn, ein Gesuch an denBezirksrat, in der Mühlehostet ein Turbinenhaus zu erstellen und einen Kennellängs dem Bachschalenrand entlang zu errichten. Er möchte dann das Wasser,unterhalb der Turbine, an der Stelle welche der Ratsherr Josef Müller lt. seinemWasserbrief als Auffassungspunkt hat, wieder in den Bach leiten.Hr. Ratshr. Jos. Müller z. Säge beruft sich auf seinen <strong>von</strong> der Gemeindeausgestellten Wasserbrief v. 24. März 1829 u. erklärt schon heute gegenalle diesem Wasserbrief zuwiderlaufenden Anträge u. Beschlüsse zumvoraus Protest.<strong>Die</strong>se Angelegenheit wurde zur nähern Untersuchung u. Berichterstattung an dieBaukommission gewiesen u. derselben die bezügl. Akten u. Pläne zur PrüfungüberlassenAm 4. April 1895 stellte Carl Rigert ein weiteres Gesuch, es möchte ihm dieBewilligung erteilt werden, das noch vorhandene Wassergefälle imAusserdorfbach zwischen seinem Turbinenhaus u. dem Wasserkasten desRatsherrn. Josef Müller zu Gunsten seines Sägewerkes zu benutzen, wogegen ersich verpflichtet am zu erstellenden Turbinenhause einen Hydranten zur öffentl.Benutzung bei Feuersgefahr zu errichten.


121Gesuchsteller erörtert dieses Gesuch in einem motivierten Beschlussantrag andie Gemeinde mit dem Wunsche, es möchte dieser Antrag im Drucke derBezirksrechnung auf seine Kosten beigelegt werden.Nachdem nun über das gleiche Wassergefälle zwei Kaufsofferten vorlagenbeschliesst der Bezirksrat, beide Gesuche der Kirchgemeinde zu unterbreiten u.deren Beschlussfassung abzuwarten.Dem Gesuch des Carl Rigert auf Drucklegung seines Antrages mit derBezirksrechnung wird entsprochen, jedoch hat derselbe die Mehrkosten selbst zuTragen.Am 16. Mai 1895 hat Carl Rigert Sohn die Konzession für Ausnutzung desWassergefälles erhalten und stellte die Baupläne zur Erstellung der Wasseranlagesamt Turbinenhaus dem Bezirksrat zur Genehmigung vor.<strong>Die</strong> Baukommission hat diesen Plan an Ort u. Stelle geprüft u. findet denselbennach einigen vorgenommenen Abänderungen richtig. <strong>Die</strong>se Abänderung hat CarlRigert auf dem Plan noch anzubringen resp. denselben neu zu erstellen u. dannder lt. Gemeindebeschluss öffentlich aufzulegen.Der Bezirksrat beschliesst Es sei vorliegender Plan nach Antrag derBaukommission u. des Gesuchstellers zu genehmigenBezirksgericht <strong>Gersau</strong>Verhandlungs-Protokpllv. 21. Febr. 1896Kläger: Herr Carl Rigert Sohn Besitzer der s. g. äusseren SägeBeklagter: Josef Müller Ratsherr Besitzer der inneren SägeIn der Rechtsfrage:Ist nicht Beklagter pflichtig zu zugestehen im genannter Eigenschaft gemässPlan, wie ihn der l. Bezirksrath <strong>Gersau</strong> den 19. Mai 1895 festgestellt hat, dasRecht besitze, zur Verlängerung seiner bestehenden Turbinen Wasserleitung <strong>bis</strong>oberhalb des s. g. Tränkweges in der Mühlehostet u. zur Benützung desdazwischen liegende Gefälles unter Kostenfolge ?In Erwägung:Der Kläger Carl Rigert ist als Eigentümer der Liegenschaft Stücki Besitzer einesoberhalb der beklagtischen Wasserleitung u. Wassersammlers liegendenTurbienenhauses, <strong>von</strong> welchem eine Drahtseilleitung auf seine Säge am Seeführt.Zur Vermehrung seiner Wasserkraft u. zur Erleichterung des Sägebetriebesbeabsichtigte Carl Rigert sein <strong>bis</strong>heriges Turbinenhaus hinunter <strong>bis</strong> an denTränkweg in der Mühlehostet zu verlegen d. h. <strong>bis</strong> ca. 5 m oberhalb desBeklagtischen Wassersammlers. Demzufolge musste Rigert seine <strong>bis</strong> zum


122jetzigen Turbinenhause angelegte Röhrenwasserleitung <strong>bis</strong> hieher zu verlängernu. wollte dazu gleich das dazwischen liegende Gefäll benutzenMit Schlussname v. 19. Mai 1895 entsprach die Kirchgemeinde <strong>Gersau</strong> diesemGesuch des Hrn. Carl Rigert u. erteilte dem Gesuchsteller mittelst motiviertemBeschlusse die Conzession zur Ausnützung des Wassergefälles imAusserdorfbache <strong>von</strong> seinem jetzigen Turbinenhaus <strong>bis</strong> zum Tränkweg in derMühlehostet beziehungsweise zu dem dort zu erstellenden neuen Turbinenhause,unter der Bedingung, dass der Conzessionär das in seiner Leitung aufgefassteWasser dem unterhalb befindlichen Wasserwerk des heutigen Beklagten, ohneBeeinträchtigung des Letzteren zustehenden Gefälls ungekürzt abgeben müsse.<strong>Die</strong>sem Beschlusse der Kirchgemeinde stimmte die l. Genossengemeinde <strong>Gersau</strong>als Mittbeteiligter bei u. hat der Bezirksrat <strong>Gersau</strong> unterm 19. Mai 1895 den <strong>von</strong>Rigert eingewiesenen Bauplan mit Anbringung der nötigen Erläuterungengenehmiget.1. Da der heutige Beklagte als Besitzer einer Wasserrechtsame v. 1829 zuseiner Säge gegen beide Gemeindebeschlüsse Verwahrung einlegte u. sich inseinen Rechten verletzt glaubte, forderte ihn Kläger mittelstProvokationsbegehren auf, seine allfälligen Rechte gerichtlich geltend zumachen. Auf Rekurs des Hr. Müller gegen dieses Provokationsbegehren resp.gegen den zustimmenden Entscheid des hiesigen Gerichtspräsidenten hob dieh. Justitskommission denselben auf u. wurde Hr. Rigert deshalb veranlasstgegen Hr. Müller selbst als Kläger aufzutreten.2. Kläger weißt sich beim heutigen Augenschein u. bei der Hauptverhandlung alsInhaber des im Jahre 1895 <strong>von</strong> beiden Gemeinden erhaltene Konzession zurBenutzung des Wassergefälls <strong>bis</strong> zum Mühlehostet Tränkweg aus und glaubt,dass die Wasserconzession des Beklagte <strong>von</strong> 1829, welche ohnehin vomBeklagten in Bezug auf Wasserauffassstelle u. Wasserkasten selbst willkürlichabgeändert worden sei, keine Rechtskraft mehr besitze, indem dieserWasserbrief lediglich die Art u. Weise der Wasserbenützung erläutere.Der Staat habe aber auch heute das Recht, solche Bestimmungen zu erlassenu. frühere abzuändern, weil bei derartigen Wasserwerken einzig das nutzbareGefälle massgebend sei. Dasselbe beginne für den Beklagten bei seinemWassersammler in der Mühlehostet u. sei deshalb die klägerische Anlagekeinen Eingriff in die Rechte des Beklagten. Auch das zürcherische Privatrechtgestatte lt. § 214 u. 215 eine Einschränkung älterer Wasserrechte zu Gunsten<strong>von</strong> neuern, wenn die Beschränkung, wie in diesem Falle eine mehrheblichesei u. empfehle den Gerichten solche Streitigkeiten nach Grundsätzen derBilligkeit zu entscheiden.3. Beklagte hält an seinem Gegenrechtsbegehren fest u. teil dem Kläger nur dasRecht zugestehen, seine neue Turbinen Anlage ob derWasserauffassungsstelle des Beklagten anzubringen. Derselbe stützt sich aufeine Wasserrechts Urkunde vom Jahre 1829, welche heute noch bezüglichAuffassungsart u. Stelle des Wassers in voller Rechtskraft sei u. welchesRecht der heutige Beklagte u. seine Vorfahren schon über 60 Jahreunbestritten ausgeübt hätten. <strong>Die</strong> Verlegung der AuffassungsstelleBachaufwärts sei in folge Tieferlegung des Bachlaufs durch Bachschalenbauerfolgt, ohne dass die hiefür kompetenten Behörden Einsprache erhobenhätten. Ebenso sei die Vergrösserung des Wassersammlers <strong>von</strong> denRechtsvorfahren des Klägers stets geduldet worden. An Hand des heutigen


123Augenscheines sei es leicht zu beweisen, dass das zu erstellendeTurbinenhaus ca. 30 m. unterhalb der müllerschen Auffassungsstelle desWassers zu stehen komme. Das Wasser würde somit in Röhren bei dieseAuffassungsstelle vorbei geführt u. somit das müllersche Recht um dieseLänge überbauen u. Beklagter aus seinem wohlerworbenen Rechte verdrängt.<strong>Die</strong>ses bedeute aber entgegen dem klaren Wortlaute seines Wasserbriefeseine Rechtsverletzung. Zu diesem Eingriff in wohlerworbenen, alte Rechtehabe Kläger keine Berechtigung nachweisen können u. auch der Staat besitzekein Recht mehr, was er einmal weggeben, wieder abzuändern4. Das Bezirksgericht hat in diesem Streitfalle vorerst die Aufgabe, zuuntersuchen, ob durch die neue Wasserwerkanlage des Klägers dieRechtsame des Beklagten verletzt werden. Ausschlaggebend ist hier der s. g.Wasserbrief v. 1829, der noch als soweit in Rechtskraft zu betrachten ist, alser nicht durch übereinstimmende beidseitige Zugaben, Abänderungenerfahren hat. Solche Abänderungen sind die Anlage eines Wassersammlers ander Mühlehostet u. die Verlegung der Wasserleitung in den Boden vomWassersammler <strong>bis</strong> zur Säge.<strong>Die</strong>se Wasserrechts Urkunde <strong>von</strong> der hiefür kompetenten Landsgemeinde<strong>Gersau</strong> im April 1829 ausgestellt, bestimmt klar u. deutlich, wo dasmüllersche Wasserrecht seinen Anfang nimmt. Der bezügliche Artikel 2 lautet:<strong>Die</strong> Stelle, wo er (Beklagter) das Wasser aufzunehmen gedenkt, befindet sichäussert der dritten March in der Mühlehostet, nach ca. 6 Klafter gerade darobim Bach unten, dort mag er das Wasser mit einer kleinen Schwelle an dasUfer zusammen leiten, in guten Kenneln auffassen u. so nahe als möglich andiesem Bachport hin abnehmen u. niemals keine Stuetlen <strong>von</strong> Holz, nochUntersätze <strong>von</strong> Stein, worauf die Kenneln ruhen müssen, in das Bachbett oderRunsen stellen oder aufbauen mögen.<strong>Die</strong>se Wasserauffassung mittels Schwelle im Bach existiert <strong>bis</strong> auf denheutigen Tag u. ist Beklagter u. seine Vorfahren diesbezüglich nie angegriffenworden. <strong>Die</strong> Versetzung der Schwelle um 25` Bachaufwärts wurde lt.beklagtischer Angabe erforderlich durch Tieferlegung des Bachbettes, istseither d. h. über 25 Jahre immer geduldet worden u. auch nicht Gegenstandder heutigen Streitfrage.5. Durch Erklärung der Rechtsgültigkeit des Wasserbriefes v. 1829 ist BeklagterJos. Müller nachgewiesenermassen im wirklichen u. redlichen Besitze eines<strong>von</strong> den kompetenten Behörden ausgestellten Wassergerechtigkeit, mitdeutlicher u. klarer Angabe wie u. an welcher Stelle diese Gerechtigkeit ihrenAnfang nimmt.<strong>Die</strong>se Erklärte Wassergerechtigkeit wird nun durch die klägerischeWasserwerkanlage verändert u. gänzlich anders gestaltet. Durch dieklägerische Anlage würde das Wasser, welches sonst durch den Bach auf dieAuffassungsstelle des Beklagten fliesst, in Röhren bei dieser Auffassungsstellegeführt, auf die ca. 30 m unterhalb befindliche Turbine u. erst dann in denmüllerischen Wassersammler geleitet. Obwohl nun auch das Gericht findet,das das beklagtische Wasserrecht durch die projektierte Art u. Weise derWasserzuleitung nicht verschlimmert, sondern eher verbessert würde, mussanderseits dennoch daran festgestellt werden, dass Niemand gezwungenwerden kann, ein Recht aufzugeben, in dessen rechtliche u. redlichen Besitzeer sich befindet u. zwar auch dann nicht, wenn durch Aufgabe eines solchenRechtes noch gewinnen würde.


124Eine Aufgabe <strong>von</strong> Rechten wie vorliegendes kann nur mit Zustimmung desjeweiligen Inhabers auf gütlichem Wege erfolgen.Gefunden:Das klägerische Rechtbegehren ist abzuweisenu. zu Recht erkennt:1. Beklagter ist nicht Pflichtig das vom Kläger in seiner Rechtsfragegeforderte Recht demselben zuzugestehen soweit, als er in seinemGegenrechtsbegehren selbst zugibt.2. Kläger hat die erloffenen Gerichts u. Augenscheinkosten im Betrage <strong>von</strong>Fr. 77.90 zu bezahlen<strong>Die</strong> ausserrechtlichen Kosten hat jede Partei selbst zu tragen.Namens des Bezirksgerichtes <strong>Gersau</strong>Der PräsidentDer GerichtsschreiberHerr Carl Rigert stellt am 1. April 1896 an den Bezirksrat das Gesuch siemöchten als Aufsichtsbehörde den Wasserbau des Hr. Jos. Müller kontrollierenund anhalten. Er habe die Wasserauffassungsstelle wieder dorthin zu verlegenwohin sie lt. Wasserbrief vom Jahre 1829 gehöre. Gegenwärtig fasse Hr. Müllerdas Wasser ca. 23. m. oberhalb dieser Stelle auf.Nachdem diese Angelegenheit <strong>bis</strong> vor das Kantonsgericht getragen wurde, zogHr. Carl Rigert Sohn seine Beschwerde betr. unrichtiger Wasserauffassung am 3.Juni 1896 zurück.Am 2. Sept. 1896 teilt die Baukommission mit, dass auf die Ausschreibung betr.einer erneuten Konzession fünf Personen Eingabe gemacht haben.1. Hr. alt Bez. Ammann Marz. Camenzind, bezügl. Wasserleitungsrecht insein Gut, die Furren.2. Hr. alt Rath. Jos. Müller, mit der Forderung, dass dem Bach Wasser derfreie ungehinderte Lauf gelassen werde, wie vor Erstellung des Reservoirsim Rotenacher mit Berufung auf seinen Wasserbrief v. 18293. H. Alois Nigg Mühlehostet u. Philipp Camenzind Rütlen, gleiche Forderungwie oben, in Bezug auf ihr Tränkwegrecht.4. H. Vital Camenzind z. Stud, betrf. Wasserrecht im Bach (Tränkrecht)5. H. Alois Camenzind Stücki btrf. Anschluss Wasserleitung ins StückiObiges Begehren wurden dem Carl Rigert z. Vernehmlassung mitgeteilt. <strong>Die</strong>serprotestierte, gegen diese Eingaben, welche den Betrieb seiner Säge mit einerTurbine verhindern wollen, u. verlangt, dass ihm ein Konzessionsakt ausgestelltwerde in dem Sinne, dass er das Wassergefälle erhalte, wie er es seit 22 Jahrenbenutzt und besessen habe.


125Der Bezirksrat beschliesst mit Mehrheit, auf eine weitere Untersuchung dereingegebenen Privatrechte od. Ansprüche nicht mehr einzutreten, sondern demCarl Rigert den Conzessionsakt auszufertigen, mit der ausdrücklichenBestimmung, dass wirklich existierende Privatrechte gewahrt sein sollen, dassConzessionär allfällige Prozesse mit Dritten in Bezug auf die erteilte Conzessionselbst zu führen habe u. dass die Gemeinde <strong>Gersau</strong> bezüglich dieser Conzessionweder vom Conzessionär noch <strong>von</strong> Dritten mittelst Rückgriff je einmal belangtwerden kann. Ihm solle <strong>von</strong> Drittleuten der Gemeinde Prozesse erwachsen, istKonzessionär für alle Kosten u. Nachteile der Gemeinde haftbar.Concession Sägerei Carl Rigert 18. Sept. 1896ConcessionIn Anführung des Bezirksgemeindebeschlusses vom 17. Mai 1896, gemässwelchem dem Hr. Carl Rigert Jgr. Zur äusseren Säge <strong>Gersau</strong> für sein seit 22Jahren bestehende Wasserwerkanlage, mit Gefällslienie vom s. g. Buochhölzisteg<strong>bis</strong> zum jetzigen Turbienenhaus der Weissgerbi die staatliche Conzession erteiltund der Bezirksrat beauftragt wurde, einen bezüglichen Conzessionsakt definitivauszuarbeiten.Hat der Bezirksrat <strong>Gersau</strong>:Auf Bericht und Antrag seiner Strassen und Baucommission welche diebezüglichen Vorarbeiten mit dem Gesuchsteller bestellte, dem Herrn Carl RigertJgr. als Besitzer der s. g. äussern Säge Nr. 376 die Wasserrechts Conzession imAusserdorfbach <strong>Gersau</strong> mit folgenden Bestimmungen erteilt:1. Herr Carl Rigert Jgr. als Besitzer der äussern Säge Nr. 376 erhält für sich undseine Rechtsnachfolger die Berechtigung das Bachwasser des Ausserdorfbaches 9Klafter = 16,20 m unterhalb des s. g. Buochholzsteges in zweckentsprechenderweise aufzufassen, dasselbe in das Wasser Reservoire im Gute Rotacher und <strong>von</strong>da zum Turbinenhause im GuteWeisgerbi zu leiten, wo es wiederin das Bachbett fliesst.Dem Connzessionär wird mithindie Benützung des dazwischenliegenden Gefälls vomBuochhölzlisteg <strong>bis</strong> zum obigenTurbinenhaus gestattet und zwarso, wie es und seineRechtsvorfahren es seit 1874benützt und wie es dieabgeschlossenen Privatverträgemit den LiegenschaftsbesitzernSägere Rigert


126vom Buochhälzli-Rotacher-Stücki und Weissgerbi zu benützen gestatten.1. Es wird dem Konzessionär Carl Rigert <strong>von</strong> folgenden an der Bezirksgemeindevom 17. Mai 1896 abgegebenen Protokoll-Erklärung Kenntnis gegeben.a. Von Hr. alt Ratsherr Jos. Müller z. Säge.Josef Müller als Besitzer der inneren Säge gibt die Erklärung zu Protokoll, dass erfür sich in besorgter Eigenschaft alle Rechte seiner besitzenden Wasser-Conzession wahre und gegen die Genehmigung <strong>von</strong> Carl Rigert gegenwärtigerWasserwerk Anlage insoweit protestiere, als durch dieselbe die älteren Rechtelaut Wasserbrief <strong>von</strong> 1829 und Kantonsgerichts- Urteil vom 21. März 1896beeinträchtigt oder verkümmert werde.b. Von Philipp Camenzind und Alois Nigg<strong>Die</strong> Unterzeichneten, nämlich Philipp Camenzind, Besitzer der innern Rütlen undBuonacher und Alois Camenzind, Besitzer der Mühlehostet geben die Erklärungzu Protokoll, dass Wasser im Ausserdorfbach verwahren und gegen dieGenehmigung <strong>von</strong> der Wasserwerk Anlage des Carl Rigert insoweit protestieren,als dieselbe alle älteren Rechte lt. frühern Gemeindebeschlüssen beeinträchtigetoder verkümmert werden.2. Auf die in Betracht obiger Protokolle Erklärungen vom Bezirksrat resp. BauCommission erlassener Publikation zur Anmeldung <strong>von</strong> Rechtsamen, welcheauf diese Wasserrechts-Commission Bezug haben, sind behufs Vormerkungim Conzessionsakt folgende Eingaben eingereicht worden.a. Von Hr. alt Bezirksammann Marzell Camenzindb. Besitzer der Weissgerbi1. <strong>Die</strong> lt. Kauf v. 5. Okt. 1874 bestellte Rechtsame, laut welcher Carl Rigertjederzeit verpflichtet ist, aus seiner Wasserleitung eine Brunnenleitung <strong>von</strong> 2Maass Wasser per Minute in die Leitung der obern Fuhren abzutreten.2. Das Recht zum Wasserbezug aus dem Ausserdorfbach lt. Kantonsger. Urteil v.2. Sept. 1862c. Von Hr. alt Rath- Jos. Müller z. vordern Säge<strong>Die</strong> Forderung, dass dem Wasser des Ausserdorfbaches der freie undungehinderte Lauf gelassen werde, wie derselbe vor Erstellung und Benützungdes Sammlers im Rotenacher bestanden hat und zwar einerseits behufsAusübung des ungestörten Betriebes seines Wasserwerkes und anderseits behufsgehöriger Erfüllung der in Art. 3 seiner Wasser Conzession enthaltenenVerbindlichkeit btrfd. Wasserabgabe für Leute und Vieh, jederzeit und ohneHindernis, alles laut Wasserbrief v. 1829d. Von Alois Nigg Mühlehostet und Philipp Camenzind Rütlen<strong>Die</strong> gleiche Forderung wie alt Rath. Jos. Müller laut Landrecht und Wasserbrief v.1829 betfd. jederzeitigen und ungehindertem Wasserbezug für Leute und Viehaus dem Bach.e. Von Vital Camenzind, GlaserwaadenWahrung seines Wasserrechtes im Ausserdorfbach laut Wasserbrief v. 17. März1843


127f. Von Alois Camenzind, StückiDas Recht zur Anschlussleitung mit Hahnen an die Wasserleitung des Carl Rigertzu Gunsten der Liegenschaft Stücki, so lange das Wasser durch dieses Gutgeleitet wird.<strong>Die</strong>se Begehren sind dem Conzessionär zur Kenntniss gegeben worden und hatderselbe, ohne auf die Begehren speziell einzutreten, gegen solche Verlangen,welche eine Benützung des Gefälles mittelst Turbinen verunmöglichen,protestiert, jedoch die Verpflichtung übernommen, allfällig wirklich bestehendePrivatrechte auch in Zukunft zu respektieren.3. In betreff oben erwähnten Protokoll Erklärungen an Bezirksgemeinde undderen daraufhin erfolgten Eingaben <strong>von</strong> Rechtssamen wird dem Hrn. CarlRigert die Conzession nur in dem Sinne erteilt, dass durch diese wirklichexistierenden Rechtsamen Dritte respektiert und dieselben so anerkanntwerden, wie bezügliche zu Recht bestehende Verträge und Urkunden esverlangen.<strong>Die</strong> Bezirksgemeinde <strong>Gersau</strong> entschlägt sich daher ALLER UND JEDERProzesse, welche in Bezug auf diese Wasserrechts Conzession entstehenkönnte d. h. er hat der Conzessionär allfällige Prozesskosten,Entschädigungen etc. der Bezirksgemeinde zu vergüten und sie diesbezüglichin allen Punkten schadlos zu halten.<strong>Die</strong> Bezirksgemeinde <strong>Gersau</strong> kann vom Conzessionär in keiner Weise mittelstRückgriff belangt werden, sofern allfällige Prozesse betrf. dieser WasserrechtsConzession zu Ungunsten des Conzessionärs entschieden werden.Im Uebrigen wird dem Hr. Carl Rigert Jgr. <strong>Die</strong>se Wasserrechts Konzessionohne irgendwelche Conzessionsgebühr erteilt, dagegen hat derselbe dieerloffenen Kosten betrf. Vorarbeiten und Ausstellung des Conzessionsaktes zuvergüten.4. Mit Erteilung diese Conzession erhält die seit 1874 bestehendeWasserwekanlage des Hr. Carl Rigert lt. bestehenden Privatverträgennachträglich die staatliche Genehmigung.Also mit dem Conzessionär vereinbart, anerkennt und ausgefertigt<strong>Gersau</strong> ende August 1896Strassen u. Baukommission <strong>Gersau</strong>Der PräsidentSig. Jos. CamenzindAm 18 Sept. 1896 wurde der neu erstellte Conzessionsakt betrf. Wasserrecht desCarl Rigert allseits richtig befunden und endgültig genehmigt.


128Dem Hr. Nr. 262 Josef Müller wurde eine Vergrösserung des Wassersammlers andieser Stelle verunmöglicht, weil der Rechtsvorgänger des Beklagten s. Zt. Grundund Boden, auf dem sich der klägerische Wassersammler befindet, erwarb u.der heutige Beklagte beim Verkauf dieses Grund und Bodens an den Eigentümerder Mühlehostet, unterm 14. Juli 1898 eine Servitut errichten lies, das derjeweilige Eigentümer dieses Landstückes an den jeweiligen Besitzer der Innerenoder Vordern Säge Nr. 77, ohne Erlaubnis des Beklagten u. seinenRechtsnachfolgern in keiner Form ein Zugeständnis zur Veränderung oderVerbesserung des klägerischen Kraftbetriebes machen darf, so dass dieseWasserrechtsame bleiben soll, wie er (der Kläger bezw. sein Rechtsvorgänger)sie <strong>von</strong> der Landsgemeinde erworben u. wie sie vom früheren Besitzer deräußeren Säge ihm laut Kantonsgerichtlichem Vergleich zugestanden worden.Arnold MüllerFrau Sophie Thaddey-Müller und Anton Thaddey, Architekt.Kauf um die Liegenschaft Sagenhostet Nr. 77 des G. B.1. Hr. Alt Ratsherr Josef Müller z. Säge <strong>von</strong> und in <strong>Gersau</strong> verkauft hiermit undtretet seinen Kindern Hr. Arnold Müller <strong>von</strong> und in <strong>Gersau</strong> und Frau SophieThaddey-Müller <strong>von</strong> Massanti, Italien in <strong>Gersau</strong>, letztere vertreten mit ihremEhemann Hr. Anton Thaddey Architekt, als deren künftiges Eigentum ab: seine<strong>bis</strong> anhin besessene Liegenschaft „Sagenhostet“ Nr. 77 wie dieselbe in Lage undGrenzen, Rechten und Lasten besteht und <strong>bis</strong> anhin lt. Grundbuch ist benutztund besessen worden<strong>Die</strong>se Liegenschaft Sagenhostet soll in folgende 2 neue Liegenschaften geteiltwerden, nämlich:1, <strong>Die</strong> sog. vordere Liegenschaft, bestehend aus dem Wohnhaus ohne Mobiliar;Säge, Wasserrecht u. 1320 m2 Bodeninhalt, geht in das alleinige Eigentum desSohnes Arnold Müller über um die Kaufsumme <strong>von</strong> Fr. 15 500.- welche Summeder Käufer mit seinen künftigen väterlichen Erbe zu verrechnen und zu bezahlenhat.2. <strong>Die</strong> s. g. hintere Liegenschaft, bestehend aus dem s. g. Mattli, unter derStrasse u. dem s. g. Zopf ob der Strasse, <strong>von</strong> zusammen 661 m2 Bodeninhaltgeht in das alleinige Eigentum der Tochter Frauen Sophie Thaddey-Müller über,um die Kaufsumme <strong>von</strong> Fr. 500.- welche Summe die Käuferin mit ihremväterlichen Erbteil zu verrechnen und zu bezahlen hat. <strong>Die</strong>se Liegenschaft ist<strong>von</strong> der Liegenschaft Sagenhostet GB. Nr. 77 abzutrennen u. als neueLiegenschaft mit einer eigenen GB. Nr. in das Grundbuch mit folgenden Rechtenu. Lasten einzutragen.


129b. Das zu Gunsten der Liegenschaft Gb. Nr.77 errichtete Wegrecht über die LiegenschaftGandli u. Eiskeller gegen den Bark auf Gb.Nr. 76, soll nur mehr zu Gunsten der neuabgetrennten Liegenschaft bestehen.c. Der Eigentümer dieser Liegenschaft hatdas Recht, aus dem Sagenwassergeleit derLiegenschaft Gb. Nr. 77, das zu seinemHausgebrauch notwendige Wasserunentgeltlich zu beziehen u. die notwendigeAnschlussleitung zu erstellen u. zuunterhalten.d. Der Eigentümer der Liegenschaft GB. Nr.77 ist berechtigt <strong>bis</strong> hart auf dernordwestlichen Grenzlinie seinerLiegenschaft zum Zwecke der Vergrösserungder Säge nach Norden in einer Höhe <strong>von</strong> 3mvom Strassenniveau ausgerechnet zu bauen,hat aber ein ebenes Dach zu erstellen.<strong>Die</strong> Eigentümer beider Liegenschaften sindpflichtig, die projektierte u. vom Reg. Ratgenehmigte Seeauffüllungnach dem bestehendenPlane gemeinsam zuerstellen. SämtlicheErstellungskosten sind imVerhältnis des Bodens,welcher für jedeLiegenschaft durch dieAuffüllung gewonnen wird,<strong>von</strong> jedem Teile zu tragen.Überdies verpflichtet sichder Eigentümer dervorderen Liegenschaft Gb.Nr. 77 das nötig werdendePfahl u. Rostholzunentgeltlich zu liefern.Der Verkäufer und dessen Ehefrau haben im Wohnhaus auf der Sagenhostet Nr.77 das lebenslängliche, unentgeltliche Wohn- und HausrechtAlso gegenseitig vereinbart, richtig befunden und unter Anmeldung zum Eintragins Grundbuch gegenseitig unterzeichnet.<strong>Gersau</strong> den 30. Juli 1913Josef Müller, SägerIm Jahre 1920 wurde an der an Stelle des alten Wasserrades eineTrancisturbiene <strong>von</strong> 11 PS. Max Leistung (110 Sek. Liter) eingebaut. Zum Antriebseiner Maschine benötigte er eine Kraft <strong>von</strong> ca. 3 PS., wofür beim vorhandenenWasserdruck <strong>von</strong> 10 Meter Gefällshöhe eine Minimalwassermenge <strong>von</strong> ca. 30Seck Liter nötig ist.Arnold MüllerIm Alter <strong>von</strong> 68 Jahren verstarb im Krankenhaus Schwyz Hr. Arnold Müller, z.Säge, <strong>Gersau</strong>. Derselbe wurde in der sog. inneren Säge als Sohn des


130Sägereinhabers Nr. 262 Josef Müller und der Theresia geb. Camenzind aus demHause „alten Spenglers“ geboren, wo er mit seiner noch lebenden SchwesterFrau a. Ratsherr Sophie Thaddey-Müller glückliche Jugendjahre auf den schönenLiegenschaften am See verlebte, wohlbehütet und wohlerzogen <strong>von</strong> braven,rechtschaffenen und arbeitsamen Eltern. Trotzdem er seit jungen Jahrenschwerhörig und etwas schwächlicher Konstitution war, arbeitete er sich doch gutin das väterliche Sägereigeschäft ein, das er nach dem Tode seines Vatersmehrere Jahre weiterführte, <strong>bis</strong> er es in folge vorgerückten Alters seinemSchwagerHr. AntonThaddey,Architekt,<strong>Gersau</strong>übergab.Nachherwidmeteer sicheineZeitlangdemHolzhandel undführte einAutotransportgeschäft. Erwar einstetsfrohgelaunter undgerngesehener Gesellschafter. In origineller Art und Weise betrachtete er dieVorgänge des öffentlichen Lebens, war sehr belesen, machte gerne einen Jassund hin und wieder eine Reise in die und weitere Welt, um sich weiterzubilden.Dabei hielt er treu und fest zur konservativen Fahne. Gegenüber seinerMitmenschen war er hilfreich und bot gerne seine dienste an, wo es etwas zuhelfen oder jemandem beizustehen gab. Ein grosser Leichenzug gab ihm dieletzte Ehre und zeigte, dass der Verstorbene bei seinen Mitbürgern stetswohlgelitten und geachtet war. Er ruhe in Frieden des Herrn. Seiner Schwesterund deren Familienangehörigen, welche stets treu um ihn besorgt waren,sprechen wir unser Beileid aus.Gebrüder Dominik, Anton und Othmar ThaddeyVerkauf der Liegenschaft Sagenhostet GB. Nr. 77 am 26. Febr. 1946 an dieGebrüder Dominik Thaddey-Nigg, Anton und Othmar Thaddey Söhne desVerkäufers um Fr. 33 832.35. Im Kaufpreis inbegriffen Maschinen,Betriebseinrichtungen, Werkzeuge auf der Liegenschaft betriebenen Sägerei

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