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Kartellrechtliche Risiken bei Unternehmenstransaktionen – 473 KB

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VI. ProzessualesKlagen vor staatlichen Gerichten• Möglichkeit des „Forum Shopping“ <strong>bei</strong> grenzüberschreitendenKartellen multinationaler UnternehmenKlagen vor Schiedsgerichten• Kartellstreitigkeiten sind grundsätzlich schiedsfähig, es seidenn, Aufgaben oder Entscheidungen sind ausdrücklich derEuropäischen Kommission oder nationalen Kartellbehördenzugewiesen• Art. 101 AEUV und die zwingenden Normen des GWBgehören zu dem <strong>bei</strong> der Anerkennung und Vollstreckungeines Schiedsspruchs zu beachtenden ordre public• <strong>bei</strong> Anzeichen für einen Kartellverstoß hat ein Schiedsgerichtdeutsches und europäisches Kartellrecht von Amts wegen zubeachten, ansonsten ist der Schiedsspruch ggfs. aufhebbar10

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