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Zur Begrüßung - Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ...

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1INHALTSVERZEICHNISZUR BEGRÜßUNG .................................................................................................................................... 3I LEITSÄTZE ...................................................................................................................................... 4II ORGANISATION UND INFORMATION ................................................................................... 5II. 1 ORGANISATION AM SEMINAR............................................................................................................ 5Sekretariat, Anschlagtafeln, Bibliothek, Kopierer, <strong>Seminar</strong>leitung, Versorgungsplan,Anfahrt zum <strong>Seminar</strong>, Informationsweitergabe, Ihr Postfach, Ordner im Referendarzimmer,Fächer der Ausbilder, Mitteilungen <strong>für</strong> das Sekretariat, Schulferien, VeranstaltungsendeII. 2 BESOLDUNG UND VERSORGUNG ..................................................................................................... 10Landesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV), Beihilfe, Krankenversicherung,Nebentätigkeiten, Reisekosten, Mutterschaftsurlaub, Elternzeit, Dienstunfall,Vermögenswirksame Leistungen, Änderung der persönlichen VerhältnisseIII DER START AM SEMINAR ........................................................................................................ 14Der erste Tag, Vorkurs, Unterlagen <strong>für</strong> die Anmeldung im <strong>Seminar</strong>, Abgabetermin <strong>für</strong> die Unterlagenam <strong>Seminar</strong>, Lohnsteuerkarte, Dienststelle / Vorgesetzter, Tutor am <strong>Seminar</strong>, <strong>Seminar</strong>ausweis,Beauftragte <strong>für</strong> Chancengleichheit, Psychologische Beratung, KrankheitIV DER START AN DER SCHULE .................................................................................................. 16V AUSBILDUNG AN DER SCHULE .............................................................................................. 16V.1 MENTOR .......................................................................................................................................... 16V.2 AUSBILDUNG UND LEHRAUFTRÄGE IM 1. AUSBILDUNGSABSCHNITT ............................................ 17Hospitation, Häufige Fragen zu LehraufträgenV.3 AUSBILDUNG UND LEHRAUFTRÄGE IM 2. AUSBILDUNGSABSCHNITT ............................................ 20V.3.1 Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts .............................................................. 21V.3.2 Planung des befristet selbstständigen Unterrichts .......................................................................... 22V.3.3 Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts............................................................................ 23V.3.4 Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> Lehrproben ....................................... 23V.3.5 Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach ............................................................................... 25V.3.6 Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch oder Französisch) ........................... 26V.4 BERATUNGSBESUCHE DER AUSBILDER .......................................................................................... 26V.5 VERLÄNGERUNG 27VI AUSBILDUNG AM SEMINAR..................................................................................................... 28Tutor, Fachdidaktik, Pädagogik/Päd. Psychologie, Schulrecht,Weitere Veranstaltungen, Vorkurs, Kompaktphase I, Kompaktphase II, Exkursionen/Studienfahrten, Vorträge/Workshops, Feedback, AusbildungspersonalratVII DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG ............................................................................................... 32VII. 1 DIE SCHRIFTLICHE DOKUMENTATION (§ 19 APROGYMN) ............................................................ 32VII. 2 DIE PRÜFUNGSLEHRPROBEN .......................................................................................................... 34VII. 3 DIE MÜNDLICHEN PRÜFUNGEN / KOLLOQUIEN .............................................................................. 41VII. 3.1 Schulrecht ...................................................................................................................................... 41VII. 3.2 Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik .............................................................................. 41VII. 4 DIE SCHULBEURTEILUNG ............................................................................................................... 43VII. 5 DAS PRÜFUNGSERGEBNIS ............................................................................................................... 44VII. 6 VERFAHREN BEI NICHTBESTEHEN EINZELNER PRÜFUNGSTEILE .................................................... 45


2VIII EINSTELLUNG IN DEN SCHULDIENST ................................................................................. 47VIII. 1 SCHULDIENST DES LANDES ............................................................................................................ 47VIII. 2 SCHULDIENST ANDERER BUNDESLÄNDER ...................................................................................... 50VIII. 3 PRIVATSCHULEN ............................................................................................................................. 50VIII. 4 AUSLANDSSCHULEN ....................................................................................................................... 50VIII. 5 HILFEN FÜR DIE STELLENSUCHE ..................................................................................................... 51IX BERUFSEINHANGSPHASE ........................................................................................................ 52FAQ ................................................................................................................................................ 52ANHANG ................................................................................................................................................... 551 TERMINÜBERSICHT ................................................................................................................................... 552 WEGWEISER DURCH DIE SCHULE ............................................................................................................. 583 „TIPPS“ FÜR NEU-REFERENDARE ............................................................................................................. 594 GESICHTSPUNKTE FÜR DIE BETREUUNG VON REFERENDAREN UND REFERENDARINNENAN DER SCHULE .............................................................................................................................. 605 VORLAGE FÜR DIE GLIEDERUNG EINES UNTERRICHTSENTWURFS ........................................................... 626 HINWEISE ZUR GESTALTUNG DER „DOKUMENTATION EINER UNTERRICHTSEINHEIT“ ............................ 647 FÖRDERVEREIN DES STAATLICHEN SEMINARS TÜBINGEN ...................................................................... 658 ADRESSEN DER SEMINARLEHRKRÄFTE .................................................................................................... 66STICHWORTVERZEICHNIS ............................................................................................................................ 70ABKÜRZUNGENAPROGYMNGEWLBVLLPAPHVRPAUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYM-NASIEN (VOM 10. MÄRZ 2004)GEWERKSCHAFT ERZIEHUNG UND WISSENSCHAFTLANDESAMT FÜR BESOLDUNG UND VERSORGUNGLANDESLEHRERPRÜFUNGSAMT (ZUSTÄNDIG FÜR ALLE FRAGEN IM ZUSAMMEN-HANG MIT PRÜFUNGEN)PHILOLOGENVERBANDREGIERUNGSPRÄSIDIUM (ZUSTÄNDIG FÜR ALLE FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MITIHRER STELLE)VERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSERECHTS:PROF. LOTHAR BÖSINGTÜBINGEN, NOVEMBER 2013ALLE RECHTE VORBEHALTEN.


3ZUR BEGRÜßUNGLiebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,im Namen des Kollegiums <strong>und</strong> aller Mitarbeiterinnen heiße ich Sie sehr herzlich an unserem<strong>Seminar</strong> in Tübingen willkommen.Sie haben Ihr Erstes Staatsexamen <strong>für</strong> das Lehramt an Gymnasien abgelegt <strong>und</strong> wollen sich nunmit unserer Hilfe im Vorbereitungsdienst auf den Beruf des Lehrers/ der Lehrerin an einemGymnasium vorbereitenVieles ist <strong>für</strong> Sie neu, vielleicht sogar der Ort Tübingen selbst. Um diese Stadt kennenzulernen,ist der Weg über das „eigenverantwortliche entdeckende Lernen” zu empfehlen. Die Schönheitendieser Stadt werden sich Ihnen bald erschließen.Um Ihr <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> die Ihnen zugewiesene Ausbildungsschule kennenzulernen, ist ebenfallsEigeninitiative angesagt, jedoch soll Ihnen diese Handreichung Orientierungshilfe bieten <strong>und</strong> einguter Begleiter sein, damit Sie auch die mit Ihrer Ausbildung verb<strong>und</strong>enen notwendigen Regelungenerfahren <strong>und</strong> stets nachschlagen können.Diese Handreichung umfasst alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Ausbildung. Sie enthälteine Übersicht über den Ablauf des Vorbereitungsdienstes sowie Ausführungsbestimmungen derPrüfungsordnung.Ein Stichwortverzeichnis <strong>und</strong> eine kurzgefasste Terminübersicht am Ende der Broschüre sollenIhnen die Orientierung erleichtern.Sie finden auf der nächsten Seite die Leitsätze <strong>für</strong> unsere Arbeit, denen sich alle Ausbilder verpflichtetfühlen <strong>und</strong> an denen Sie uns messen sollen. Wir messen Sie am Ende Ihrer Ausbildungu.a. an den von allen <strong>Seminar</strong>en <strong>und</strong> an der Ausbildung beteiligten Institutionen herausgegebenen„Hinweise <strong>für</strong> die Unterrichtspraxis“, die Ihnen in den Fachsitzungen erläutert werden. DerLeiter der Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes unterstützt diese Hinweise <strong>und</strong> stellt sieden Prüfungsvorsitzenden zur Verfügung. Damit wird <strong>für</strong> alle Beteiligten, auch <strong>für</strong> die Schulen<strong>und</strong> Referendare, die nötige Transparenz geschaffen.Allen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen, die mit kritischem Blick dazu beigetragen haben, dass dieseInformationen in der vorliegenden Form ein möglichst hilfreiches Kompendium geworden sind,danke ich. Diese Broschüre wird permanent fortgeschrieben. Für Anregungen <strong>und</strong> Kritik sind wirdankbar. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie im Internet auf unserer Homepage:http://www.semgym.uni-tuebingen.de.Wir alle am <strong>Seminar</strong> stehen Ihnen <strong>für</strong> Ihre Fragen zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, beiUnklarheiten nachzufragen.Wir wünschen Ihnen einen guten Start!Prof. Lothar Bösing- <strong>Seminar</strong>leiter -


4I LEITSÄTZELeitsätze <strong>für</strong> die Arbeit am <strong>Seminar</strong> TübingenWir, die Ausbilder des <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>s <strong>für</strong> <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> (Gymnasien) Tübingen,fühlen uns folgenden Gr<strong>und</strong>sätzen verpflichtet:Kohärenz des AusbildungsgangsDie Ausbilder der Fachdidaktik <strong>und</strong> der Pädagogik/Pädagogischen Psychologie stimmen sichuntereinander ab.Sie kooperieren in geeigneter Weise fächerübergreifend.Ausbildungsziele <strong>und</strong> -inhalte sind mit den Ausbildungsgymnasien abgestimmt.Die Tutoren des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> die Mentoren der Ausbildungsgymnasien arbeiten bei der Betreuungvon Referendarinnen <strong>und</strong> Referendaren eng zusammen.Darüber hinaus wird auf allen Ebenen der fachliche Austausch gesucht, u.a. bei gemeinsamenBesprechungen von Unterricht mit den einführenden Lehrkräften, bei derMentorenfortbildung, den "Tübinger Tagen der <strong>Lehrerbildung</strong>", durch Mitgestaltung PädagogischerTage <strong>und</strong> durch Beiträge von Ausbildungslehrkräften in Fachsitzungen.Partnerschaftliches, erwachsenengerechtes ArbeitenAusbildungsziele, -inhalte <strong>und</strong> Kriterien der Beurteilung werden offen gelegt <strong>und</strong> verlässlicheingehalten.Im Rahmen dieser Vorgaben werden Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit in den Fachsitzungenabgestimmt.Die Beratung geht von individuellen Stärken der Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare aus. Siefördert die Entwicklung zu einer authentischen Lehrerpersönlichkeit <strong>und</strong> berücksichtigt eigene,methodisch-didaktisch schlüssige Schwerpunktsetzungen. Dabei wird der individuelleEntwicklungsfortschritt beobachtet <strong>und</strong> unterstützt.Die kollegiale Zusammenarbeit der Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare wird durch geeigneteFormen gefördert.Die Feedback-Kultur in den Fachsitzungen wird kontinuierlich gepflegt.Zukunftsorientierte QualitätsentwicklungDie Ausbilder zeigen <strong>und</strong> fordern Offenheit gegenüber sich verändernden Herausforderungenin Gesellschaft <strong>und</strong> Schule.Als Mitarbeiter eines didaktischen Zentrums übernehmen die Ausbilder des <strong>Seminar</strong>s Aufgabenu.a. in den Bereichen der Schulentwicklung, der Bildungsplanarbeit, der Fortbildung <strong>und</strong>der fachdidaktischen Lehre an der Universität.Die Qualität der Ausbildung insgesamt wird anhand transparenter Kriterien evaluiert.Diese Leitsätze wurden auf der Gr<strong>und</strong>lage der Fassung von 2002 überarbeitet <strong>und</strong> in der <strong>Seminar</strong>konferenzam 18. Januar 2008 erneut einstimmig verabschiedet.


5II ORGANISATION UND INFORMATIONII.1 Organisation <strong>und</strong> Information am <strong>Seminar</strong>SekretariatIn den ersten Tagen wird auf Sie viel Neues <strong>und</strong> Ungewohntes zukommen,Dinge, um die Sie sich während des Studiums nicht zu kümmern brauchten,wie z. B. Versicherungen, Reisekosten u.ä. Formulare müssen richtig ausgefülltwerden (manchmal gar nicht so einfach!). Bei diesem anfänglichenHindernislauf helfen Ihnen unsere Sekretärinnen. (Bitte wenden Sie sich inPersonal- (insbesondere Einstellung, Personenstandsänderungen) <strong>und</strong> Reisekostenangelegenheitenvorrangig an Frau Kirschler. Bei Abwesenheit vertretensich die Damen gegenseitig.FRAU KIRSCHLERinZimmer 106Öffnungszeiten:Mo.-Fr. 09.00-12.00;Mo.-Do. 14.00-16.00Tel.: 07071/9191-22FRAU MOZERinZimmer 106Öffnungszeiten:Mo., Di., Do. 09.00-13.00;Mo., Mi. 14.00-16.00Tel.: 07071/9191-21FRAU MILLERinZimmer 111Öffnungszeiten:Mo.-Do. 09.00-12.00;14.00-16.00Fr. 09.00-12.00Tel.: 07071/9191-00Anschlagtafeln <strong>und</strong> MonitorWeitere wichtige Informationsquellen sind die Anschlagtafeln im <strong>Seminar</strong>.Direkt am Eingang des Gebäudes finden Sie aktuelle Informationen. ImTreppenhaus des Erd- <strong>und</strong> Obergeschosses hängen weitere Anschlagtafeln.Im OG finden Sie u.a. alles Wesentliche über Ihren KursOrt <strong>und</strong> Zeit der <strong>Seminar</strong>veranstaltungenGruppeneinteilung <strong>für</strong> bestimmte VeranstaltungenTermine <strong>und</strong> Erlasse.Im EG erhalten Sie Informationen zuBildungsveranstaltungenStellenangeboten<strong>und</strong> auf dem Monitor im EingangsbereichTagesaktuelle Raumänderungen <strong>und</strong> HinweiseW-LANDas <strong>Seminar</strong> verfügt über ein W-LAN-Netz. Das bedeutet, dass Sie von jedem Arbeitsplatz im<strong>Seminar</strong> mit Ihrem Laptop über W-LAN eine Internet-Verbindung herstellen können. Die Zugangsdatenerhalten Sie bei Ihrer Einführung in die Nutzung der Moodle-Plattform (im Vorkurs).


6BibliothekÖffnungszeiten: Mo. <strong>und</strong> Mi. 09.00-18.30,Di. <strong>und</strong> Do. 09.00-18.00, Fr. 09.00-14.00(Während der Schulferien am Freitag nur bis 13.00!)Unsere Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Es ist jedoch möglich, Bücherüber das Wochenende oder über Feiertage auszuleihen. Darüber hinauskönnen ggf. weitere eingeschränkte Öffnungszeiten gelten. Diesewerden auf unserer Web-Seite (www.semgym.uni-tuebingen.de) sowiedurch Anschlag an der Eingangstür bekannt gemacht. Für alle Fragen, die die Bibliothek <strong>und</strong>ihre Organisation betreffen, stehen Ihnen unsere Bibliothekarinnen zur Verfügung. Dort erhaltenSie auch gegen Unterschrift Ihren Anmeldenamen <strong>für</strong> die Nutzung der Computer.FRAU VOGT, FRAU MOZERBibliothekTel.: 07071 / 9191-30KopiererIn der Bibliothek stehen Ihnen im EG <strong>und</strong> UG Kopiergerätezur Verfügung. Eine Kopie kostet zwischen 0,04 € <strong>und</strong> 0,05 €,je nach gekaufter Kopierkarte: Für die Kopierkarte wird einPfand in Höhe von 2,00 € erhoben.60 Kopien 3,00 €115 Kopien 5,00 €250 Kopien 10,00 €660 Kopien 25,00 €Die <strong>Seminar</strong>leitungWenn Ihnen weder Sekretärinnen noch Ausbilder weiterhelfenkönnen, hilft Ihnen der <strong>Seminar</strong>leiter oder seinStellvertreter. Es ist eine alte Tradition des Hauses, dassdie Türen der Chefbüros in der Regel weit offen stehen <strong>und</strong>dass Sie sich mit allen Ihren Anliegen an die <strong>Seminar</strong>leitungwenden können.DER SEMINARLEITERHERR BÖSINGZimmer 107Tel.: 07071 / 9191-11DER STV. SEMINARLEITERHERR BAURZimmer 108Tel.: 07071 / 9191-10


7VersorgungsplanWenn’s gemütlich sein soll:1) Staatliches <strong>Seminar</strong> <strong>für</strong> <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> (Gymn) Tübingen,Referendarküche EG (Bitte nach Benutzung spülen <strong>und</strong> aufräumen.)Wenn’s um Geld geht:2) Filiale der KreissparkasseWenn’s schnell gehen soll - aber im Sitzen:3) Gaststätte Loretto (günstiger Mittagstisch)Wenn's <strong>für</strong>s Herz sein soll:4) Blumen Braun5) Stern-ApothekeWenn's schnell gehen soll – <strong>und</strong> im Stehen:6) Bäckerei StreibWenn's ausländisch sein soll:7) Thai-ImbissWenn's verzweifelt schnell gehen soll:8) Supermarkt Kaufland9) Supermarkt Edeka


8Anfahrt zum <strong>Seminar</strong>Anreise mit dem PKW von Rottenburg/Herrenberg:In Tübingen auf die B 28 Richtung Reutlingen; vor dem Kauflandrechts abbiegen (Ludwigstraße); über den Sternplatz durchdie Eberhardstraße bis zur Ampel an der B 27; geradeaus überdie Kreuzung; erste Straße rechts abbiegen (Alexanderstraße); 50m nach erster Querstraße (Mathildenstraße) Hofeinfahrt rechts.Anreise mit dem PKW (von Stuttgart):B 27 neu Richtung Hechingen bis zur zweiten Ampel; dort linksabbiegen (Linksabbiegerspur); erste Straße rechts abbiegen(Alexanderstraße); 50 m nach erster Querstraße (Mathildenstraße)Hofeinfahrt rechts.Anreise mit dem PKW (von Hechingen):B 27 bis Tübingen (Ortsschild); nach langgezogener Rechtskurverechts abbiegen (Mathildenstraße); erste Str. rechts abbiegen(Alexanderstraße); nach 50 m Hofeinfahrt rechts.Die Parksituation im Bereich unseres <strong>Seminar</strong>s ist sehr angespannt.Entlang der Alexanderstraße <strong>und</strong> Mathildenstraße gibt eseinige wenige (noch) gebührenfreie Parkplätze. Weitere Parkplätzegibt es nur entlang der Galgenbergstraße (5-10 min Fußweg).Bitte respektieren Sie die Zufahrten zu den Garagen derAnwohner.Die Parkplätze des Innenbereichs am Alexanderpark sindausschließlich <strong>für</strong> Ausbilder reserviert.Vor dem <strong>Seminar</strong>gebäude befinden sich Fahrradständer. Bittestellen Sie Ihr Fahrrad nur dort ab.Vom Hauptbahnhof fahren die Buslinien 4 (Haltestelle KönigsbergerStraße) <strong>und</strong> 13 (Haltestelle Alexanderstraße) zum <strong>Seminar</strong>.In der Gegenrichtung bringen Sie dieselben Buslinien zumHauptbahnhof. Strecken- <strong>und</strong> Fahrpläne finden Sie imReferendarzimmer.Vom Hauptbahnhof (15 min Fußweg) durch den Fußgängertunnelzur Steinlachallee; links ab durch die Eugenstraße; rechts indie Paulinenstraße; über die Fußgängerbrücke zum <strong>Seminar</strong>.


9Informationsweitergabe im <strong>Seminar</strong>Ihr PostfachPost des <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> Briefe an Sie, z. B. des Landesamtes <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung(LBV) oder Regierungspräsidiums, werden in Ihr Postfach im Referendarzimmer (Raum 018 imEG rechts) gelegt. Schauen Sie bitte Ihr Fach mit dem Anfangsbuchstaben Ihres Namens mindestenseinmal pro Woche durch.Ihr Email-PostfachMitteilungen des <strong>Seminar</strong>s <strong>für</strong> Sie werden in erster Linie an Ihr Email-Postfach versandt. Diesessetzt sich wie folgt zusammen: vorname.name@seminar-tuebingen.de. Sofern SieMitteilungenan ein Email-Postfach mit anderer Adresse weiterleiten, stellen Sie bitte sicher, dass dort genügendSpeicherplatz zur Verfügung steht.Ordner im ReferendarzimmerIm Referendarzimmer (Raum 018) befindet sich im Regal ein roter Ordner. Er enthält viele wichtigeErlasse, (Prüfungs-)Ordnungen <strong>und</strong> Informationen zu den Ausbildungsschulen, Versicherungen,Kindergeld etc.Fächer der AusbilderFächer aller <strong>Seminar</strong>lehrkräfte, in die Sie Ihre Mitteilungen, Unterrichtsentwürfe etc. legen können,finden Sie im Lehrkräftezimmer (Raum 110 im OG rechts). Die Lehrkräfte sind per Emailunter vorname.name@seminar-tuebingen.de erreichbar.Mitteilungen <strong>für</strong> das Sekretariat / an die <strong>Seminar</strong>leitungFalls Sie außerhalb der Öffnungszeiten etwas abgeben wollen, können Sie das in den Briefkastenlinks neben dem Hauseingang einwerfen.Sofern Sie das <strong>Seminar</strong> anschreiben, beachten Sie bitte, dass Einschreiben gegen Unterschrift,die von der Post nicht zugestellt werden konnten (z.B. weil das Sekretariat noch nicht besetztwar) nicht abgeholt werden. Sofern Sie eine Bestätigung über die Zustellung wünschen, verwendenSie daher das Einwurf-Einschreiben.SchulferienSekretariat <strong>und</strong> Bibliothek sind in der Regel auch während der Schulferien besetzt. Übrigens:Wir richten uns mit unseren <strong>Seminar</strong>veranstaltungen nach den Schulferien, die <strong>für</strong> Tübingen gelten.Diese können wegen der örtlich festzulegenden beweglichen Ferientage anders sein als anIhrer Schule. Für Sie wichtig: Auch wenn die Tübinger Schulen Ferien haben, Ihre Schule jedochnicht, müssen Sie Ihre schulischen Pflichten wahrnehmen. Geänderte Öffnungszeiten der Bibliothekfinden Sie auf der <strong>Seminar</strong>homepage unter „Aktuelles“.VeranstaltungsendeAlle Veranstaltungen des Hauses enden spätestens um 21.15 Uhr. Bis 21.30 müssen alle Personendas Gebäude verlassen haben. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur in Absprache mitHerrn Baur möglich.


10II.2 Besoldung <strong>und</strong> VersorgungLandesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV)Im LBV werden die Gehälter <strong>und</strong> Krankenkostenerstattungen aller Beamten <strong>und</strong> Angestellten imLandesdienst Baden-Württembergs bearbeitet <strong>und</strong> entsprechende Überweisungen veranlasst. Daim Beamtenrecht der Gedanke der Versorgung dominiert, werden Sie ”alimentiert”, erhalten alsoIhr Gehalt – im Gegensatz zur freien Wirtschaft – monatlich im Voraus. Doch dies geschiehterst, wenn Sie alle zu Beginn unter ”Start am <strong>Seminar</strong>” genannten Unterlagen im Sekretariat abgegebenhaben. Dann teilt Ihnen das LBV Personalnummern mit, eine <strong>für</strong> dieGehaltsfragen, die andere <strong>für</strong> die Krankheitsbeihilfe. Diese sind sehr wichtig<strong>und</strong> müssen bei jedem Schriftwechsel mitgeteilt werden.Ihr Gehalt beträgt zurzeit gut 1.200 € brutto. Hinzu kommt, sofern Sie verheiratetsind, ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende Kind erhöht sichder Familienzuschlag, zuzüglich Kindergeld. Näheres finden Sie in einemMerkblatt, das sich im roten Informationsordner im Referendarzimmer befindet.Bedenken Sie bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der BearbeitungszeitIhrer Unterlagen kaum vor Anfang bis Mitte Februarüberwiesen werden dürfte.BeihilfeJeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern dieBehandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand <strong>und</strong> sofern er nicht freiwillig ineiner gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Formulare <strong>für</strong> den Beihilfeantrag liegen im Regalim Flur des Obergeschosses (beim Kopiergerät) aus. Den Antrag senden Sie mit Kopien derArztrechnungen bzw. mit beglaubigten Kopien der Rezepte (Apotheken, Schulsekretariat oder<strong>Seminar</strong> beglaubigen) direkt dem LBV zu.Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichertist, <strong>und</strong> auch Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.Von den Auslagen erstattet das LBV <strong>für</strong>- Beihilfeberechtigte: 50%,- <strong>für</strong> den Ehegatten / den Lebenspartnernach dem Lebenspartnerschaftsgesetz: 50%,- <strong>für</strong> jedes Kind: 80%.Ärztliche Leistungen sind nur bis zum 2,3fachen (in ausdrücklich begründeten Fällen bis zum3,5fachen), physikalische <strong>und</strong> technische Leistungen (Labor, Massagen usw.) nur bis zum1,8fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig; zahnärztliche Leistungen nur bis zum4fachen Satz der GOÄ. Für die Anerkennung bestimmter zahnärztlicher Sonderleistungen (z. B.Zahnersatz, Inlays, Kunststofffüllungen) nehmen Sie sicherheitshalber vor der BehandlungRücksprache mit der Beihilfestelle.Ein Beihilfeantrag muss vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt werden, die auf das Jahrdes Entstehens der Aufwendungen folgen. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit solltenSie Belege sammeln, bis beihilfefähige Aufwendungen von ca. 300,00 € vorliegen.Beihilfeanträge sind (nur mit Kopien der Arztrechnung/en <strong>und</strong> sonstigen Belege) direkt demLBV zuzusenden. Ihre Originalrechnungen <strong>und</strong> -rezepte senden Sie der privaten Krankenversicherungzur Erstattung des Restbetrages zu.


11KrankenversicherungDamit stehen Sie vor der Notwendigkeit, eine Krankenversicherung abschließen zu müssen.Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:Sie schließen eine Privatversicherung über den Anteil ab, den die Beihilfe nicht abdeckt.Sie treten freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung bei (z. B. AOK), erhalten dann aberkeine Beihilfe mehr.Das Für <strong>und</strong> Wider kann hier nicht umfassend beschrieben werden. Daher organisiert der Ausbildungspersonalratim Verlauf der ersten Woche am <strong>Seminar</strong> eine Informationsveranstaltungüber beide Möglichkeiten. Dazu werden nur Referenten eingeladen, die bei der AOK bzw. beiKrankenversicherungen arbeiten, die lt. Stiftung Finanztest, Capital etc. zu den besten Versicherungengehören. Eine Kopie der Testergebnisse finden Sie im roten Informationsordner imReferendarzimmer (Raum 018). Die Referenten erläutern lediglich Rahmenbedingungen des jeweiligenVersicherungstyps.Wenn Sie unsicher sind, warten Sie mit dem endgültigen Abschluss einer Krankenversicherung,bis Sie an der Informationsveranstaltung teilgenommen haben. Danach sollten Sie jedoch baldeine Entscheidung fällen, damit Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz haben.Hinweise:Da das Sommersemester am 30.9. endet, müssen Sie sich – ggf. noch als Studierende(r) – biszum Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar versichern (das Exmatrikulationsdatum istentscheidend). Einige Privatversicherer bieten sowohl vor Beginn des Vorbereitungsdienstesals auch <strong>für</strong> die Zeit bis zu einer Festanstellung preisgünstige Übergangstarife.Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes ist es übrigens kein Problem,aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten – falls Sie in einer solchen sind<strong>und</strong> zu einer privaten wechseln wollen.NebentätigkeitenNebentätigkeiten sind gr<strong>und</strong>sätzlich anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Anträge liegen imRegal im Flur des Obergeschosses (beim Kopiergerät) bzw. sind auf unserer Homepage unter„Service – Formulare“ abrufbar. Der Antrag muss rechtzeitig, aber erst nach der Vereidigung anden Direktor des <strong>Seminar</strong>s gerichtet werden (zweifach).ReisekostenZu Beginn der Ausbildung erhalten Sie genaue Informationen über die Abrechnung von Reisekosten.Gr<strong>und</strong>sätzlich wird Ihr Schulort als Dienstort festgesetzt. Die Fahrten vom Wohnort zumDienstort können Sie nicht als Reisekosten geltend machen. Ihre Kosten können Sie u.U. bei dem<strong>für</strong> Sie zuständigen Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung unter „Werbungskosten“geltend machen. Die Reisekosten zum <strong>Seminar</strong> werden Ihnen (wenn Sie außerhalb Tübingenswohnen) vom <strong>Seminar</strong> entsprechend dem geltenden Reisekostenrecht erstattet. Als Referendar(„in Ausbildung“) wird Ihnen die Hälfte der Reisekosten erstattet, d.h. bei Benützung öffentlicherVerkehrsmittel die Hälfte des Fahrpreises (bei der DB der 2. Wagenklasse), bei Benützungeines Autos pro km Fahrtstrecke 50% von zurzeit 0,16 € bzw. 0,25 € (bei Vorliegen anerkanntertriftiger Gründe). Sie können bei der erstmaligen Antragsstellung (auf der 1. Seite ganzunten rechts) die "Anerkennung triftiger Gründe" beantragen. Bei einer Anerkennung erhaltenSie <strong>für</strong> die Fahrt mit dem Pkw einen höheren km-Satz. Dies gilt nur, wenn Sie mit öffentlichenVerkehrsmitteln deutlich länger als eine St<strong>und</strong>e pro Fahrt zwischen Wohnung <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong> unterwegswären. Als Beleg ist ein Ausdruck Ihrer Recherche bei bahn.de o.ä. ausreichend.Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld, wenn Sie mehr als 8 St<strong>und</strong>en unterwegs sind <strong>und</strong> außerhalbTübingens wohnen (z. B. morgens Fachsitzung Pädagogik, nachmittags Fachdidaktik). Falls Sieüber Mittag heimfahren, wird die Heimfahrt nicht erstattet.


12Die Höhe des Tagegeldes beläuft sich auf folgende Beträge: Bei Abwesenheit von der Wohnungvon mindestens 8 Std. 50% von 6,00 €,von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 €,von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) 50% von 24,00 €.Auch das Finanzamt hilft Ihnen ggf. durch Steuerersparnis: Für jeden gefahrenen Kilometererkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, <strong>für</strong> das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträgein voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltendmachen.Achtung! Rechnen Sie Ihre Dienstfahrten vor jedem Ferienabschnitt ab, erstmals also vor Ostern.Ihr Anspruch auf Erstattung erlischt 6 Monate nach Antritt der Dienstreise!Einzelheiten zum Reisekostenrecht finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem Handbuch ”Schul<strong>und</strong>Beamtenrecht” des Philologenverbands. Beide Bücher erhalten Sie zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes.MutterschaftsurlaubWenn Sie als Referendarin ein Kind erwarten, erhalten Sie ab der 6. Woche vor dem mutmaßlichenGeburtstermin Schwangerschaftsurlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht Wochen nachdem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie diesen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mindestens10 Wochen vor dem Geburtstermin beim <strong>Seminar</strong>. Unmittelbar nach der Geburt brauchenwir eine beglaubigte Kopie der Geburtsurk<strong>und</strong>e, ebenso müssen Sie eine dem LBV direkt zusenden.Das LBV revanchiert sich mit der Überweisung einer Pauschale <strong>für</strong> die Säuglingsausstattung(entsprechende Rubrik im Beihilfeantrag ankreuzen). Auf den Schwangerschaftsurlaub vorder Geburt können Sie freiwillig verzichten, wenn Sie z. B. noch an einer Prüfung teilnehmenwollen. Im letzteren Fall müsste Ihr Arzt Ihnen jedoch die Prüfungsfähigkeit bescheinigen.ElternzeitIm Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihren Vorbereitungsdienst <strong>für</strong> Elternzeit bislängstens zwei Unterrichtshalbjahre (vgl. auch § 10 der APrOGymn) unterbrechen. Dazu ist einAntrag – über die <strong>Seminar</strong>leitung an das Regierungspräsidium – erforderlich, <strong>und</strong> zwar mindestensvier Wochen vor Beginn. Da Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder sinnvoll in den Ausbildungsgangeingegliedert werden müssen, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen rechtzeitig mitdem <strong>Seminar</strong>leiter besprechen.DienstunfallWenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit, auch bei einer Fahrt zu einer <strong>Seminar</strong>veranstaltungoder zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst rasch über das<strong>Seminar</strong> auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damiter als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig,ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Weiter dürfen Sie denUnfall nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies ist die Voraussetzungda<strong>für</strong>, dass Ihnen die anrechnungsfähigen Kosten ersetzt werden.Bitte verlangen Sie von den behandelnden Ärzten eine Rechnung, die nur die Leistungen umfasst,die <strong>für</strong> die Behandlung der Unfallfolgen erbracht wurden, also nicht eine oft übliche Sammelrechnungüber mehrere Arzttermine, auf denen Ihre letzte Grippe auch verzeichnet ist.Wenn Ihnen zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist, müssen Sie ihn begründen <strong>und</strong> möglichstdurch Rechnungen belegen. Achtung: Schäden am Auto werden (im Rahmen enger Grenzen)nur dann ersetzt, wenn die Fahrt als Dienstreise genehmigt <strong>und</strong> dabei ausdrücklich unterAnerkennung triftiger Gründe die Benutzung Ihres Privatfahrzeugs gestattet wurde.


13Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung vorab <strong>und</strong> reichen Sie diese dem Regierungspräsidium mitdem Verweis auf die bereits erfolgte Anerkennung als Dienstunfall zur Weiterleitung an dasLandesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung ein. Die Erstattung des Gesamtbetrages erfolgt zusammenmit der Gehaltszahlung durch das Landesamt. Sie geben also keine Mehrfertigung derArztrechnungen an Ihre private Krankenversicherung, weil das Land diese Aufwendungen vollständigübernimmt.Vermögenswirksame LeistungenNach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit, jährlichvermögenswirksame Leistungen zulagenbegünstigt anzulegen. Voraussetzung ist, dass Sie alsLedige/r nicht mehr als 20.000 € im Jahr verdienen, als Verheiratete nicht mehr als 40.000 €.Bei Anlagen <strong>für</strong> wohnungswirtschaftliche Zwecke gelten weiterhin die früheren, niedrigerenHöchstgrenzen von 17.900 € bzw. 35.800 €) Die Arbeitnehmersparzulage beträgt seit 2009:20 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 400 € jährlich:- Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andereVermögensbeteiligungen- Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Wertpapier-Kaufvertrags- Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 470 € jährlich:- Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes- Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterungeines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung,zum Erwerb eines im Inland gelegenen Gr<strong>und</strong>stücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a.Die beiden Zulagen (20% <strong>und</strong> 9%) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamtkönnen also vermögenswirksame Leistungen bis 870 € jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.Die Sparzulage muss im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragtwerden. Bitte wenden Sie sich an ein Kreditinstitut, das Ihnen genauere Auskünfte erteilt.Das Formular 507.pdf <strong>für</strong> den „Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” <strong>für</strong> das Landesamt<strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV) finden Sie im Internet unterhttp://www.lbv.bwl.de/vordrucke/. Bitte senden Sie dieses Formular direkt <strong>und</strong> ausschließlichdem LBV zu. Warten Sie bitte damit, bis Ihnen eine Personalnummer (mit dem ersten Gehalt)zugeteilt wurde.Änderung der persönlichen VerhältnisseJeden Wohnungswechsel melden Sie bitte mit dem Formblatt 527.pdf (zu finden auf der Homepagedes LBV unter http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/) ausschließlich dem <strong>Seminar</strong>. Jede weitereÄnderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Adressen<strong>und</strong>Kontoänderung usw.) melden Sie bitte sowohl dem <strong>Seminar</strong> als auch dem LBV. VerwendenSie auch hierzu das Formblatt 527.pdf. Nach Vorgabe des LBV ist dem Formblatt ggf. eine entsprechendeUrk<strong>und</strong>e (beglaubigte Kopie) oder das Original beizufügen. Am <strong>Seminar</strong> leiten Siedie Unterlagen bitte an das Sekretariat.Dies gilt besonders <strong>für</strong> den Wechsel der Wohnung!


14III DER START AM SEMINARDer erste TagIhr Start ist am 1. Schultag nach den Weihnachtsferien in der Regel im <strong>Seminar</strong>raum 01 des<strong>Seminar</strong>s. Aufgr<strong>und</strong> der großen Anwärterzahl wird Ihnen der genaue Zeitpunkt <strong>und</strong> Treffpunktim <strong>Begrüßung</strong>sschreiben zusammen mit Ihrer <strong>Seminar</strong>zuweisung mitgeteilt. Sie bekommen dortIhre Ernennungsurk<strong>und</strong>e zum Beamten/ zur Beamtin auf Widerruf <strong>und</strong> werden vereidigt.Anschließend erhalten Sie einen Überblick über die Organisation Ihrer 18monatigen Ausbildung,wie sie in der „Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst <strong>und</strong> die ZweiteStaatsprüfung <strong>für</strong> die Laufbahn des Höheren Schuldienstes an Gymnasien“ (APrOGymn) geregeltist. Den Text sowie die Ausbildungsinhalte aller Fächer finden Sie auf unserer Homepage.VorkursDer Vorkurs zu Beginn Ihrer Ausbildung am <strong>Seminar</strong> umfasst drei Wochen, in denen Sie in derRegel ganztags am <strong>Seminar</strong> gefordert sind. Im Vorkurs nehmen Sie an pädagogischen, fachdidaktischensowie schul- <strong>und</strong> beamtenrechtlichen Veranstaltungen zur Vorbereitung auf Hospitation<strong>und</strong> eigene Unterrichtstätigkeit teil. Daneben beginnen Sie mit Kursen wie Sprecherziehung<strong>und</strong> Digitale Medien, insbesondere zum Umgang mit der Lernplattform „Moodle“. In weiterenVeranstaltungen erhalten Sie Informationen über Zusatzangebote wie Informatik <strong>für</strong> Mathematikeroder bilinguales Unterrichten. Den Zeitplan finden Sie auf der <strong>Seminar</strong>homepage.Unterlagen <strong>für</strong> die Anmeldung im <strong>Seminar</strong>Wir brauchen aber auch von Ihnen einige Informationen <strong>und</strong> Unterlagen. Auf der Homepage des<strong>Seminar</strong>s finden Sie unter Ausbildung Kurs 2014/2015 das „Deckblatt Anmeldung“, einen Personalbogensowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anmeldung. Bitte drucken Sie das„Deckblatt Anmeldung“ aus <strong>und</strong> legen Sie dieses auf Ihre Unterlagen, die Sie dann in einemUmschlag an das <strong>Seminar</strong> z. Hd. von Frau Miller senden (bitte nicht als Einschreiben, da Briefe,die nicht vom Briefträger nicht zugestellt werden konnten, bei der Poststelle nicht abgeholt werdenkönnen) oder Sie werfen den Umschlag in den Briefkasten des <strong>Seminar</strong>s.Das Sekretariat wird zuerst die Unterlagen bearbeiten, die vollständig sind.Abgabetermin <strong>für</strong> die Unterlagen am <strong>Seminar</strong>Senden Sie bitte ab Dezember, spätestens jedoch bis zum Tag der Vereidigung, alle Unterlagengesammelt (keine „Teillieferungen”) an das <strong>Seminar</strong> oder werfen Sie den Umschlag mit IhrenUnterlagen in den Briefkasten des <strong>Seminar</strong>s.LohnsteuerkarteDas Landesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung teilt dazu mit:„Mit der Einführung der „ELSTAM“ (Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale) wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. <strong>Zur</strong> Teilnahme an diesem Verfahren benötigen wir Ihrepersönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) <strong>und</strong> Ihre Steuermerkmale(Steuerklasse <strong>und</strong> Konfession). Siekönnen diese Angaben in der Erklärung zur Auszahlung der Bezüge machen. Bei Angabe der Steuerklasse 1 bis 5gehen wir davon aus, dass Sie Ihre Beschäftigung beim Land Baden-Württemberg als Hauptbeschäftigung (Hauptarbeitgeber)ausüben. (...) Anhand Ihrer Steuer-ID rufen wir <strong>für</strong> dieses Beschäftigungsverhältnis die „ELSTAM“ beimB<strong>und</strong>eszentralamt <strong>für</strong> Steuern (ELSTAM-Datenbank) ab. Wenn bei Ihrer ersten Bezügeabrechnung noch keineRückmeldung Ihrer „ELSTAM“ vorliegt, erfolgt die Lohnsteuerberechnung vorläufig anhand der von Ihnen angegebenenSteuermerkmale. Weichen die von Ihnen angegebenen Steuermerkmale voneinander ab, so muss die Steuerbe-


15rechnung aufgr<strong>und</strong> der „ELSTAM“ durchgeführt werden. Müssen die ELSTAM-Daten berichtigt/aktualisiert werden,so kann dies nur über das zuständige Finanzamt erfolgen.“Dienststelle / VorgesetzterIhre Dienststelle ist das Staatliche <strong>Seminar</strong> <strong>für</strong> <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong>, nicht die Schule. IhrVorgesetzter ist der Leiter des <strong>Seminar</strong>s, Ihr Dienstvorgesetzter ist der Regierungspräsident.Wenn Sie in Ihrer Funktion als Beamter an das Regierungspräsidium oder das Kultusministeriumschreiben, ist der Dienstweg einzuhalten, d.h. Ihr Schreiben geht „Über den Direktor des Staatl.<strong>Seminar</strong>s an ...”.Tutor am <strong>Seminar</strong>Vom <strong>Seminar</strong> wird Ihnen ein Tutor zugewiesen, der mit Ihnen Beratungsgespräche führen wird(siehe auch VI). Die Gespräche werden voraussichtlich um Ostern, zum Ende Ihrer Ausbildungsveranstaltungenim Dezember <strong>und</strong> auf Ihren Wunsch auch abschließend nach Ihren Prüfungenstattfinden.<strong>Seminar</strong>ausweisMit Ihrem <strong>Seminar</strong>ausweis können Sie Bücher in unserer Bibliothek über das Wochenende ausleihen.Sie dürfen damit auch in der Universitätsbibliothek <strong>und</strong> im Institut Français gegen dieGebühr <strong>für</strong> Studenten ausleihen. Auch das Tübinger Kreismedienzentrum <strong>und</strong> das Landesmedienzentrumin Stuttgart sowie manche Stuttgarter Museen sind gerne bereit, bei der Beschaffungvon Anschauungsmaterial <strong>und</strong> Lehrmitteln behilflich zu sein. In Stuttgart sind das Landesmuseumsowie das Staatliche Museum <strong>für</strong> Naturk<strong>und</strong>e unentgeltlich zugänglich.Beauftragte <strong>für</strong> ChancengleichheitDie Frauen am <strong>Seminar</strong> wählen turnusgemäß ihre Beauftragte <strong>für</strong> Chancengleichheit <strong>und</strong> derenStellvertreterin. Bitte beachten Sie das Anschlagbrett im Treppenhaus im Erdgeschoss des <strong>Seminar</strong>s<strong>und</strong> wenden Sie sich mit einschlägigen Anliegen/ Problemen an Ihre Vertreterin. <strong>Zur</strong>zeit istdies Frau Dr. Merger, Stellvertreterin ist Frau Kimmi-Bühler.Psychologische BeratungIn persönlich schwierigen Situationen können Sie sich an Frau U. Hauf, Lehrbeauftragte <strong>für</strong> kath.Religion, wenden, die sehr viel Erfahrung mit unterschiedlichsten Problemstellungen hat. Siesteht Ihnen im <strong>Seminar</strong> nach Absprache <strong>für</strong> eine erste Beratung zur Verfügung, kann Ihnen aberauch ggf. qualifizierte weitere Hilfe vermitteln.KrankheitTeilen Sie eine Erkrankung bitte umgehend telefonisch den Sekretariatendes <strong>Seminar</strong>s <strong>und</strong> der Schule mit – beide Stellen müsseninformiert sein. Bei einer Erkrankungsdauer von mehr als 3 Tagenbenötigt das <strong>Seminar</strong> eine ärztliche „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”.Rufen Sie auch an, wenn Sie wieder dienstfähig sind.Durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Gründe versäumteAusbildungszeiten können auf Ihren Antrag hin nachgeholt werden,wenn sie zusammen einen Monat übersteigen.


16IV DER START AN DER SCHULEBereits am Freitag, 10. Januar 2014 werden Sie um 09.00 Uhr an Ihrem Ausbildungsgymnasiumzu ersten Abstimmungsgesprächen mit Schulleitung <strong>und</strong> Mentor erwartet. Hier planen Sie gemeinsamIhren ersten Unterrichtseinsatz. „Richtig“ starten werden Sie an Ihrer Schule am 03.Februar nach Abschluss des Vorkurses. Sie erwartet ein individuelles Einführungsprogramm:Ihre Ansprechpartner an der Schule (Schulleitung, Mentor/in, Sekretärin, Hausmeister,...), Kennenlernendes Schulgebäudes <strong>und</strong> wichtiger Einrichtungen (Sekretariat, Bibliothek, Fachräume,...),Begleitung einer Schulklasse, eines Fachlehrers durch einen ganzen Unterrichtsvormittag,Beobachtung von Unterricht in Ihren Fächern auf verschiedenen Klassenstufen.Wie Sie diese Unterrichtshospitation möglichst gewinnbringend gestalten können, wird in denFachsitzungen des Vorkurses besprochen.Freie Zeiten an der Schule sollten Sie nutzen, um erste Kontakte, insbesondere mit Ihren zukünftigenAusbildungslehrern, zu knüpfen.Für die gezielte Suche nach wesentlichen Informationen über die Schule <strong>und</strong> deren Notiz kannIhnen der „Wegweiser durch die Schule” (siehe Anhang 2) nützlich sein. Versuchen Sie schon indieser ersten Woche an der Schule, möglichst viele Leerstellen des Wegweisers zu füllen.V AUSBILDUNG AN DER SCHULEIn allen Fragen, die Ihre Ausbildung an der Schule betreffen, wenden Sie sich in der Regel an denIhnen zu Beginn zugewiesenen Mentor, dann an den stellvertretenden Schulleiter oder – im Bedarfsfall– an den Schulleiter Ihrer Ausbildungsschule. <strong>Zur</strong> Zeit sind dies die Gymnasien inAlbstadt, Altensteig, Bad Urach, Balingen, Calw, Dornstetten, Dusslingen, Freudenstadt,Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Herrenberg, Holzgerlingen, Horb, Laichingen, Meßstetten,Metzingen, Mössingen, Münsingen, Nagold, Pfullingen, Reutlingen, Rottenburg <strong>und</strong> Tübingen,ferner im Rahmen von Hospitationen die Gemeinschaftsschulen in Ammerbuch-Altingen,Bad Urach, Balingen, Dettingen a. d. Erms, Geislingen-Rosenfeld, Rangendingen, Reutlingen,Rottenburg-Ergenzingen, Tübingen <strong>und</strong> Walddorfhäslach,. Eine Linkliste finden Sie auf derHomepage des <strong>Seminar</strong>s.Nehmen Sie auch an den Veranstaltungen der Schule teil, wie z. B. Gesamtlehrer-, Klassen-,Fachkonferenz, ggf. Elternabende, sofern in dieser Zeit keine Veranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s stattfinden.Der Schulleiter/Die Schulleiterin oder sein(e) Stellvertreter(in) werden Sie im 1. Ausbildungsabschnitteinmal in der Woche zusätzlich in Schulk<strong>und</strong>e unterrichten. Dabei geht es vor allem umIhre Einführung in die Strukturen <strong>und</strong> Rahmenbedingungen schulischer Arbeit vor Ort.V. 1 MentorAn Ihrer Schule wird ein Mentor bestimmt, der Sie betreut<strong>und</strong> in allen Unterrichtsangelegenheiten berät. Er hat mitda<strong>für</strong> zu sorgen, dass Sie gemäß dem Erziehungs- <strong>und</strong>Bildungsauftrag <strong>und</strong> in Übereinstimmung mit den geltendenVorschriften unterrichten. Dazu kann er Sie im Unterrichtbesuchen <strong>und</strong> sich im 2. Ausbildungsabschnitt vonder Angemessenheit Ihrer Klassenarbeiten <strong>und</strong> der Leistungsbewertungüberzeugen.


17V. 2 Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 1. AusbildungsabschnittBis zu den Sommerferien unterrichten Sie noch nicht selbstständig, sondern unter Anleitung voneinführenden Lehrkräften, die Ihre Unterrichtsplanung <strong>für</strong> einen Übungslehrauftrag mit Ihnendurchgesprochen haben, während Ihres Unterrichts hinten in der Klasse sitzen, den Unterrichtbeobachten <strong>und</strong> ihn danach besprechen.Die einführenden Lehrkräfte sollten übrigens nach Beendigung Ihres Lehrauftrags mit Ihnen eineAbschlussbesprechung durchführen, in der Sie gezielte Hinweise zur Verbesserung insbesondereIhrer methodisch-didaktischen Kompetenz <strong>und</strong> Ihres Lehrerverhaltens als Hilfestellung <strong>für</strong> Ihreweitere Ausbildung bekommen.Eine Arbeitsgruppe aus einführenden Lehrkräften <strong>und</strong> Ausbildern hat <strong>für</strong> die Betreuung eineHandreichung zusammengestellt, die als Anhang 4 abgedruckt ist.Jeder Ihrer Ausbilder wird Sie insgesamt ca. drei Mal besuchen, beraten <strong>und</strong> Ihnen am Ende desBeratungsgespräches die wichtigsten Ergebnisse in schriftlicher Form mitgeben. Dabei werden injedem Ihrer Fächer alle Stufen abgedeckt. Auf Ihren Wunsch hin kann Sie auch Ihr Pädagogik-Ausbilder im Unterricht besuchen <strong>und</strong> Sie insbesondere im Hinblick auf Ihr Lehrerverhalten,Umgang mit Disziplinproblemen, Verbesserung der Lehrer-Schülerbeziehung usw. beraten.Wenn Ihr Tutor ein Ausbilder <strong>für</strong> Pädagogik ist, wird er sie ohnehin im Unterricht besuchen.Sie sollten sich nicht zuviel Zeit lassen, bevor Sie mit Ihrem Unterricht beginnen. Sie könnenbereits gegen Ende der ersten Schulwoche erste „Gehversuche” unternehmen <strong>und</strong> im Team Teileeiner St<strong>und</strong>e <strong>und</strong> auch einzelne St<strong>und</strong>en einer bereits laufenden Unterrichtseinheit übernehmen.Spätestens nach etwa zwei Wochen sollten Sie nach Möglichkeit mit einer im Vorkurs gemeinsamgeplanten Unterrichtseinheit vor der Klasse stehen <strong>und</strong> bald den von Ihnen gehaltenen Unterrichtauf durchschnittlich ca. 5–6 St<strong>und</strong>en pro Woche steigern.Die Zahl der selbst gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>en muss im 1. Ausbildungsabschnitt, der mit demSchuljahr endet, mindestens 60 betragen <strong>und</strong> sich angemessen auf Ihre Fächer, auf alle Stufen,auf denen das Fach unterrichtet wird, <strong>und</strong> auch auf verschiedene einführende Lehrkräfte verteilen.Ihr Mentor bzw. die Schulleitung führen Ihre St<strong>und</strong>enbilanz <strong>und</strong> werden Ihnen bei dergleichmäßigen Verteilung Ihrer Lehraufträge gern behilflich sein. Sie tragen Ihre Übungslehraufträgeselbst in den Wochenplan der Schule <strong>und</strong> ihres Ausbilders am <strong>Seminar</strong> ein. Im Übrigenwird erwartet, dass Sie selbst initiativ werden, auf Ihre Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen zugehen <strong>und</strong>Übungslehraufträge mit ihnen vereinbaren. Bei Problemen wenden Sie sich an Ihren Mentor,dann an den Schulleiter oder – wenn keine Lösung möglich erscheint – an den <strong>Seminar</strong>leiter.Ihre Übungslehraufträge sollten bei einem zweistündigen Fach etwa 6–8, bei mehrstündigenFächern etwa 9–12 St<strong>und</strong>en Unterricht umfassen, soweit das Thema nicht einen anderen Zeitumfangerfordert.Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en möglich. Sie werdenauf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en angerechnet.Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 St<strong>und</strong>en aus, denn Sie sollenIhre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren. Mindestens 7 St<strong>und</strong>enpro Fach <strong>und</strong> Stufe sind zu unterrichten.Die Schulleitung stellt sicher, dass Sie die erforderliche St<strong>und</strong>enzahl unterrichtet haben. AuchIhre Ausbilder halten dazu mit Ihnen engen Kontakt, damit Sie nicht am Ende des 1. Ausbildungsabschnittsin Zeitnot geraten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Klassen- <strong>und</strong> Studienfahrtender Schüler sowie das Abitur manche Planung gefährden. Berücksichtigen Sie ferner die KompaktphaseII am Ende des Schuljahres (Näheres unter Kompaktphase II).Sie können natürlich während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündlicheRückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand erhalten. Insbesondere am Ende des 1. Ausbildungsabschnittsmüssen Schule <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong> feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragenwerden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert.


18Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so rechtzeitig mit Ihnen zu besprechen <strong>und</strong> durchintensivere Beratung „in den Griff” zu bekommen, dass Sie hinreichend Gelegenheit erhalten,Defizite aufzuarbeiten, bevor die Entscheidung <strong>für</strong> eine Verlängerung fällt. Immer wieder hatsich eine solche Verlängerung als Chance erwiesen, die bessere Examina <strong>und</strong> die Einstellung inden Schuldienst erst ermöglicht hat (vgl. auch V.5).HospitationNutzen Sie ständig die Gelegenheit <strong>und</strong> schauen, wie andere Kollegen das Unterrichten bewältigen.Führen Sie also auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationendurch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8–10 St<strong>und</strong>en Unterricht (Übungslehrauftrag <strong>und</strong>Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 5–6 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet,weitere 4–5 St<strong>und</strong>en pro Woche zu hospitieren. Dies gilt <strong>für</strong> den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt.Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer odereiner anderen Schule zu besuchen <strong>und</strong> Feedback zu geben. Laden Sie Ihre Referendarskollegenauch in den eigenen Unterricht ein.Häufige Fragen zu LehraufträgenEs kommt immer wieder zu Nachfragen, die im Folgenden beantwortet werden:Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer verteilen?In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> zwei Hauptfächer.Gibt es <strong>für</strong> die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- <strong>und</strong> Nebenfach?Gr<strong>und</strong>sätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z. B. Mathematik/Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. In solchen Fällen können Sievon folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufenunterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden St<strong>und</strong>en, derAnteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet wird. Damit entfälltin unserem Beispiel auf das Fach Chemie ein Anteil von etwa 25 St<strong>und</strong>en, auf die Mathematiketwa 35 St<strong>und</strong>en.Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas <strong>für</strong> den Unterricht bis zum Abiturerwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe (bis Klasse 10). Damitdürfen Sie – ähnlich wie im oben genannten Beispiel zum Nebenfach Chemie – von 25 St<strong>und</strong>enMinimum <strong>für</strong> das Beifach bei ca. 35 St<strong>und</strong>en im Hauptfach ausgehen. Dies gilt zum Beispiel<strong>für</strong> die Kombination Musik + Beifach.Wie muss ich bei 3 Unterrichtsfächern meine St<strong>und</strong>en verteilen?Wenn Sie eine Pflichtkombination von 3 Fächern haben, z. B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e<strong>und</strong> Geographie, müssen sie die Unterrichtsst<strong>und</strong>en etwa gleichmäßig auf Ihre Fächer verteilen,also pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en vorsehen. Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Situation eines Faches, z.B. an einer kleinen Schule, können kleinere Abweichungen – hier z. B. <strong>für</strong> das nur ab Klassenstufe9/10 unterrichtete Fach Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e – akzeptiert werden.Wenn Sie außer Ihren beiden Hauptfächern ein freiwilliges drittes Fach haben, müssen Sie inIhren beiden Hauptfächern mindestens 60 St<strong>und</strong>en unterrichten <strong>und</strong> zusätzlich in Ihrem freiwilligendritten Fach – egal ob Haupt- oder Beifach – mindestens insgesamt 25 St<strong>und</strong>en unterrichten.Dabei sind alle Stufen, <strong>für</strong> die Sie die Fakultas erwerben wollen, abzudecken.


19Die Vorbereitung auf das dritte freiwillige Fach ist gegenüber dem ”Normalfall” eine merklichezusätzliche Belastung. Daher wird es noch toleriert, wenn sie einen kleinen Teil dieser Verpflichtung(etwa 5 St<strong>und</strong>en) noch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abdecken (vgl. V.3.5).Wann muss ich einen Unterrichtsentwurf schreiben?Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie die Pflicht, zu jeder von Ihnen gehaltenen Unterrichtsst<strong>und</strong>e einenschriftlichen Entwurf zu erstellen. Entweder bildet er die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Beratung durch Ihreneinführenden Lehrer, Mentor, den Besuch des stellvertretenden Schulleiters oder des Schulleitersoder er ist die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das Analysegespräch mit Ihrem Ausbilder. Das <strong>Seminar</strong> hat hierzuein Modell erarbeitet, das Sie <strong>für</strong> Ihren Entwurf verwenden sollten. Informationen erhalten Siedazu in den Pädagogik-Fachsitzungen.Kann ich einen Teil meiner Übungslehraufträge zum gleichen Thema auch in Parallelklassendurchführen?Gr<strong>und</strong>sätzlich ja, aber damit Sie ein breites Spektrum von Klassen <strong>und</strong> Unterrichtsstoff kennenlernen, ist bei 60 St<strong>und</strong>en der Parallelunterricht auf maximal 10 St<strong>und</strong>en beschränkt. Andersherumgesagt: Sie müssen zunächst mindestens 50 St<strong>und</strong>en in verschiedenen Klassen unterrichtethaben. Der darüber hinausgehende, also auch der über das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en hinausgehendeUnterricht, darf in Parallelklassen durchgeführt werden, dann auch mehr als 10 St<strong>und</strong>en.Gerade bei naturwissenschaftlichem Unterricht kann sich das aus schulorganisatorischen Gründenso ergeben. Auch in anderen Fächern kann es sehr informativ sein, nach einer ersten Erfahrungmit der Vermittlung eines bestimmten Stoffes diesen in einer Parallelklasse unter Berücksichtigungder Erfahrungen noch einmal ganz anders zu unterrichten (vgl. auch S. 24).Wie viele St<strong>und</strong>en muss ich auf jeder Stufe mindestens unterrichten?Sie müssen auf allen Stufen (Unter-, Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe), auf denen Ihre Fächer vertreten sind,unterrichten, <strong>und</strong> zwar mindestens 7 St<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong> pro Stufe. Selbstverständlich gilt insgesamtdas Minimum von 60 St<strong>und</strong>en. Im achtjährigen Gymnasium gelten in der Regel die Klassen5 <strong>und</strong> 6 als Unterstufe, 8-10 als Mittelstufe <strong>und</strong> 11-12 als Oberstufe. Die Klasse 7 kann vonIhnen bei Bedarf sowohl der Unter- wie der Mittelstufe <strong>und</strong> die Klasse 10 sowohl der Mittel- wieder Oberstufe zugerechnet werden (vgl. auch VII.3.2 zur mündlichen Prüfung).Darf ich auch in Klasse 5 <strong>und</strong> in der letzten Jahrgangsstufe 12 unterrichten?Im Prinzip ja, doch nicht zu jeder Zeit. Es gibt gute sachliche <strong>und</strong> pädagogische Gründe, die IhreKollegen zögern lassen, Sie mit einem Übungslehrauftrag in diese Klassenstufen hereinzulassen,z. B. in die zweite Hälfte der letzten Jahrgangsstufe (Vorbereitung auf das Abitur).Wenn ich eine Klasse in das Schullandheim begleite, bin ich doch 24 St<strong>und</strong>en im Dienst.Wie viel wird mir auf mein Soll der Übungslehraufträge angerechnet?Gr<strong>und</strong>sätzlich be<strong>für</strong>wortet das <strong>Seminar</strong> Ihre Teilnahme an außerunterrichtlichen Maßnahmen wiedem Schullandheimaufenthalt. Sie sollten dies jedoch möglichst erst in der Zeit nach Ihren Prüfungeneinplanen. Im Einzelfall ist die Zustimmung durch die <strong>Seminar</strong>leitung auch im 1. Ausbildungsabschnittmöglich, wenn Sie bis zu dem Zeitpunkt eine ausreichende Zahl von betreutenUnterrichtsst<strong>und</strong>en absolviert haben. Sie können 1 St<strong>und</strong>e pro Tag, insgesamt höchstens 5 St<strong>und</strong>enanrechnen. (Die Schulleitung beantragt Ihre Freistellung schriftlich mit dem entsprechendenFormblatt, das auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s zu finden ist, bei der <strong>Seminar</strong>leitung.)Können auch Chor-, Orchesterfreizeiten <strong>und</strong> Arbeitsgemeinschaften angerechnet werden?Auch hier gilt: Sie werden primär <strong>für</strong> den Regelunterricht ausgebildet, doch solche Erfahrungensind <strong>für</strong> Ihre künftige Berufsausübung nützlich. Insgesamt können einschließlich der Anrechnung


20<strong>für</strong> die Begleitung im Schullandheim maximal 5 St<strong>und</strong>en Unterricht (eine pro Tag) angerechnetwerden.Kann ich auch an einer Gemeinschaftsschule hospitieren?Ein Teil des Vorbereitungsdienstes kann auf freiwilliger Basis an einer Gemeinschaftsschuleabsolviert werden. Abhängig von den Kapazitäten an den Partner-Gemeinschaftsschulen unseres<strong>Seminar</strong>s sind im ersten Ausbildungsabschnitt <strong>für</strong> einige Referendare bis zu zwei Wochen Unterrichtshospitationmöglich. Eine zweiwöchige Unterrichtshospitation an einer Gemeinschaftsschulekann mit maximal sechs St<strong>und</strong>en auf den Ausbildungsunterricht des ersten Ausbildungsabschnittsangerechnet werden. Für kürzere Hospitationsphasen gilt dies entsprechend.Darf ich Vertretungsunterricht halten?Im Prinzip ja, denn man kann in einer St<strong>und</strong>e ohne den einführenden Fachlehrer in der letztenBank einmal ausprobieren, ob die eigene Lehrerpersönlichkeit akzeptiert wird <strong>und</strong> die eingesetztenerzieherischen Mittel wirken.Jedoch sollten Sie in den ersten Monaten Ihrer Tätigkeit noch nicht zu Vertretungsunterricht herangezogenwerden. (Dies gilt nicht <strong>für</strong> die Aufsichtführung in einer „verwaisten“ Klasse, mit derSie vom Schulleiter in einer aktuellen Notsituation selbstverständlich beauftragt werden können.)Geht es später einmal um die Vertretung einer erkrankten Lehrkraft über mehr als eine St<strong>und</strong>ehinweg, bespricht die Schulleitung dieses Anliegen mit dem <strong>Seminar</strong>leiter, der sich bei IhrenAusbildern erk<strong>und</strong>igen wird, ob Ihnen das zugemutet werden kann, <strong>und</strong> da<strong>für</strong> sorgen muss, dassSie während dieser Zeit auch betreut werden, wenn auch nicht in jeder St<strong>und</strong>e.Wird Vertretungsunterricht angerechnet?Vertretungsunterricht, der über die kurzfristig von der Schulleitung erbetene Beaufsichtigung vonKlassen hinausgeht, darf auch in die Bilanz der zu erbringenden St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Übungslehraufträgeaufgenommen werden.Die meisten der konkreten Regelungen zur Unterrichtsverpflichtung werden unwichtig, wenn Sie– wie es die Regel ist – mehr als die Mindestst<strong>und</strong>enzahl unterrichten <strong>und</strong> so mehr Erfahrung vorIhrem selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt sammeln.V. 3 Ausbildung <strong>und</strong> Lehraufträge im 2. AusbildungsabschnittSie haben im 1. Ausbildungsabschnitt viel hospitiert <strong>und</strong> zusätzlichmindestens 60 St<strong>und</strong>en begleiteten Ausbildungsunterrichthinter sich. Jetzt sollen Sie Ihre erprobten Fähigkeitenauch ohne die Anwesenheit eines einführenden Lehrerseinsetzen. Ihr erster ”richtiger” Lehrauftrag wartet auf Sie. PlanungsgesprächeViele Schulleiter fangen bereits relativ früh mit ersten Planungsüberlegungenzur Deputatsverteilung im neuen Schuljahr an. Die Lehraufträge in den Jahrgangsstufen11 bzw. 12 liegen ja in der Regel bereits ebenso fest wie die in der Klasse 6 <strong>und</strong> denanderen im 2. Jahr weiterzuführenden Klassen. Weniger als die Hälfte der Klassen sind zu diesemZeitpunkt noch ”frei” <strong>und</strong> müssen zugewiesen werden.Deshalb ist es sinnvoll, nach den Osterferien erste Kontakte mit dem Abteilungsleiter bzw. demFachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen <strong>und</strong> Ihre Wünsche zu nennen. Sollte dies anIhrer Schule in erster Linie direkt über die Schulleitung erfolgen, sollten Sie nach den Pfingstferienbei der Schulleitung Ihre Wünsche nennen <strong>und</strong> begründen. Dies ist gerade im Hinblick auf


21den frühen Abgabetermin (in der Regel bis Mitte Oktober) des Meldebogens mit der Verteilungder Klassen auf die Lehrprobenphasen sinnvoll (vgl. V.3.2 <strong>und</strong> VII.2).Wichtig: Informieren Sie Ihre Schulleitung über die Termine Ihrer regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungenam <strong>Seminar</strong> im 2. Ausbildungsabschnitt, damit diese bei der St<strong>und</strong>enplanungberücksichtigt werden. Diese bleiben in der Regel zu den Zeiten wie im 1. Ausbildungsabschnitt. RahmenbedingungenIm Hinblick auf die Prüfungslehrproben müssen Sie bestimmte Rahmenbedingungen <strong>für</strong> dieLehraufträge erfüllen. Deshalb gehen Sie bei Ihrer Planung am besten in drei Schritten vor:V. 3. 1 Planung des selbstständigen durchlaufenden UnterrichtsDiesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht hier um IhreLehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend biszur Note <strong>für</strong> das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernehmen. In diesen Klassen legenSie in der Regel eine Lehrprobe ab. Berücksichtigen Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick aufIhre schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit: In welcher Klassenstufe lässt sich einbestimmtes Thema am Besten verwirklichen? (Die Themenvergabe durch Ihren Ausbilder erfolgtin den letzten drei Wochen des 1. Ausbildungsabschnitts, spätestens in der 1. Schulwoche des 2.Ausbildungsabschnitts!)Wünschenswert ist es, wenn Ihnen die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedeneStufen abdecken: Unterstufe: 5-6/7, Mittelstufe: 7/8-9/10, Oberstufe: 10/11-12. Vielestreben gleich in jedem Fach nach einem Lehrauftrag in der Klassenstufe 10, da man ohnehin inder Oberstufe eines Faches – soweit es kein Beifach ist – eine Lehrprobe ablegen muss. In denKlassenstufen 5 oder 12 werden Sie übrigens im Rahmen eines durchlaufenden selbstständigenUnterrichts in der Regel nicht eingesetzt.Beachten Sie weiterhin, dass Sie nicht beide Fächer in derselben Klasse unterrichten sollen, inden Lehrproben auch nicht dürfen. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Übernahme einer Fachklasse in Sportoder Religion, die aus mehreren Klassen zusammengesetzt ist. Wenn Sie auf der gleichen Klassenstufeein anderes Fach unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Sie nicht mehr als die Hälfteder Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach kennen.Sonst würde dem Ziel, Sie möglichst breit <strong>und</strong> vielfältig auszubilden, nicht entsprochen.Für Naturwissenschaftler: Bitte beachten Sie, dass Sie NwT nicht selbstständig unterrichten dürfen.Die Übernahme eines Lehrauftrags im Fach „Naturphänomene“ ist nur in bestimmten Ausnahmefällen<strong>und</strong> nach Rücksprache mit der <strong>Seminar</strong>leitung möglich. MindestgruppengrößeGerade in der Oberstufe <strong>und</strong> in den aus verschiedenen Klassen zusammengesetzten Fachgruppenist es wichtig, auf die erforderliche Mindestgröße zu achten.Sie beträgt in den Klassen der Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe (10bzw. 11) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des Kurssystems sindkeine Untergrenzen festgelegt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße <strong>für</strong> die Kursbildung,die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt <strong>für</strong> die Prüfungskommissionist.Als Stichtag, zu dem diese Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres.(vgl. auch VII.2). Wird die Mindestgröße in der Lehrprobenst<strong>und</strong>e deutlich unterschritten (etwadurch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss.Eine Erhöhung der Schülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur<strong>für</strong> die Prüfungslehrprobe ist nicht zulässig!Gruppengröße im Sport: Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufenmüssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler bzw. Schülerinnen aktiv mitwirken.


22Sie sollten daher mit Ihrem Schulleiter darauf achten, dass die Gruppengröße des Ihnen zugewiesenenLehrauftrags im Fach Sport zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengrößeliegt, sonst müsste vielleicht aufgr<strong>und</strong> von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagtwerden. ArbeitsgemeinschaftenInsbesondere in Fächern wie Musik <strong>und</strong> Sport kann es vorkommen, dass der Schulleiter Sie fragt,ob Sie im Rahmen Ihres Deputats nicht eine Arbeitsgemeinschaft (z. B. Chor, Orchester, Basketball-AG)leiten wollen.Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist jedoch nur möglich, wenn es sich um einen Unterrichthandelt, der aufgr<strong>und</strong> klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression<strong>und</strong> Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweisenur <strong>für</strong> wenige Sonderfälle wie z. B. Informatik in Klasse 10.In Sport <strong>und</strong> Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft ins Deputat übernommen werden, wenn auchohne sie die Mindestzahl von mindestens 10 Wochenst<strong>und</strong>en Deputatsverpflichtung erreichtwird. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie auch unter Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemalsmehr als 12 Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eineeinstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahrbeschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist.V. 3. 2 Planung des befristet selbstständigen Unterrichts AllgemeinesKurz nach Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Zeitplan fest, einschließlich derLehrprobenphasen. Er hängt am Informationsbrett im Obergeschoss des <strong>Seminar</strong>s aus. Schonnach wenigen Wochen im neuen Schuljahr, in der Regel bis Mitte Oktober, muss die Schulleitungdem Landeslehrerprüfungsamt mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphasegeprüft werden wollen (vgl. VII.2).Für die Meldung Ihres Deputats einschließlich der begleiteten Lehraufträge an das Regierungspräsidium<strong>und</strong> das <strong>Seminar</strong> hat die Schule etwas mehr Zeit. Sie ist in der Regel Ende Oktoberfällig.Den <strong>für</strong> die Lehrprobenphasen (in der Regel je 3 Wochen) ggf. notwendigen vorübergehendselbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit den Fachlehrernder von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase unterrichten Siedie übernommene Klasse selbstständig, d. h. dass der Fachlehrer sich dann nicht in der Klasseaufhalten darf. Vereinbarung der LehraufträgeDie Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.Fragen Sie auch den Fach- <strong>und</strong> den Klassenlehrer, ob bereits feststehende Termine wie Klassenfahrten,Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase fallen. Dann dürfenSie solche Klassen nicht vorschlagen. Stimmen Sie in großen Fachdidaktikkursen rechtzeitigvorher die gleichmäßige Verteilung der Lehrproben auf die Phasen unter Berücksichtigung derFremdprüfer ab. Ihr Ausbilder/Fremdprüfer hat sonst Probleme, geeignete Lehrprobenterminefestzulegen. Haben Sie die Übernahme einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer,dass er bei später erfolgenden Planungen die Lehrprobenphase von außerunterrichtlichenUnternehmungen freihält. Kombinationsmöglichkeiten der LehrprobenBereits bei der Planung der Lehraufträge <strong>für</strong> den selbstständigen Unterricht sollten Sie die Kombinationsmöglichkeitender Lehrproben beachten. Diese finden Sie unter VII.2. „Verteilung derLehrproben“. Die Reihenfolge der Lehrproben sprechen Sie mit Ihrem Ausbilder ab. Bitte spre-


23chen Sie in Ihrem Kurs eine gleichmäßige Verteilung der Anzahl von Lehrproben über die Lehrprobenphasenab. Dies erleichtert Ihrem Ausbilder <strong>und</strong> dem LLPA die Arbeit. Legen Sie denabgestimmten Vorschlag Ihrem Schulleiter vor, er entscheidet. Nach der Abstimmung füllen Sieam PC das Formular des LLPA aus, das Sie über unsere Homepage unter Service/Download/Formulare<strong>für</strong> Referendare/Formulare: LLPA Tü finden, <strong>und</strong> lassen es vomSchulleiter unterschreiben. Das Formular faxen Sie dann an das LLPA (07071/7572004). VomLLPA kommt dann etwa im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene Zuordnungvon Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch die jeweiligen Prüfungsvorsitzendennennt.Ergänzende Erläuterungen <strong>und</strong> Hinweise zu Sonderfällen finden Sie in den folgenden Passagensowie in den Abschnitten V.3.5 sowie VII.2 <strong>und</strong> VII.5.V. 3. 3 Planung des begleiteten AusbildungsunterrichtsIn jedem Ihrer Pflichtfächer (bei einer Pflichtkombination von drei Fächern jedoch nur in zweiFächern Ihrer Wahl) müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt nochmindestens eine Einheit begleiteten Unterricht im Umfang von etwa 6–8 St<strong>und</strong>en bei einemzweistündigen Fach, etwa 9–12 St<strong>und</strong>en bei mehrstündigen Fächern in einer Klasse durchführen,in der Sie keinen selbstständigen Lehrauftrag haben. Diese Unterrichtseinheiten sollen, soweitkeine organisatorischen Gründe entgegen stehen, auf verschiedenen Schulstufen gehalten werden.Der einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit aufgr<strong>und</strong>Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend mitIhnen.Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie <strong>für</strong> eine Lehrprobenphasevorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar vor Beginnder Lehrprobenphase geschehen.Die Planung <strong>und</strong> Verteilung auf Klasse <strong>und</strong> Schuljahr muss etwa in den ersten sechs Wochen desSchuljahres erfolgen. Das Regierungspräsidium verlangt die Gesamtübersicht über Ihre durchgehendselbstständigen, befristet selbstständigen <strong>und</strong> begleiteten Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnittvon den Schulleitern in der Regel bis Ende Oktober. Das Formular finden Sie auf derHomepage des <strong>Seminar</strong>s unter Service/Download/Formulare <strong>für</strong> Schulen. Eine zweite Fertigunggeht an die <strong>Seminar</strong>leitung. Es ist sinnvoll, beide Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachtenzu legen, damit sich die Ausbildung durch Übung <strong>und</strong> Beratung <strong>für</strong> Ihre Lehrproben auszahlt.Es ist aber auch zulässig, beide Übungslehraufträge in die Zeit nach Abschluss der Prüfungen zulegen.V. 3. 4 Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Planung von Ausbildung <strong>und</strong> LehrprobenNachdem Ihre Prüfungslehrproben bereits dem Landeslehrerprüfungsamt gemeldet wurden, müssenSie den begleiteten Ausbildungsunterricht so planen, dass sämtliche Bedingungen der Ausbildungs-<strong>und</strong> Prüfungsordnung erfüllt sind. Checkliste der Schule <strong>für</strong> die 2. AusbildungsabschnittAls Unterstützung <strong>für</strong> Ihre Planungen finden Sie nachfolgend eine „Checkliste“. Sie enthältHinweise, die der Schulleitung <strong>für</strong> ihre Meldung an das Regierungspräsidium <strong>und</strong> an das <strong>Seminar</strong>gegeben werden.1. Der selbstständige Unterricht beträgt in der Regel mindestens 9 Wochenst<strong>und</strong>en. Er erfolgtüberwiegend in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags. (Es ist davon auszugehen, dass 35Einzelst<strong>und</strong>en einer Jahreswochenst<strong>und</strong>e entsprechen.) Bei der Gesamtberechnung werden dieobligatorischen begleiteten Lehraufträge einbezogen (nicht die im freiwilligen 3. Fach!).2. Die gesamte Unterrichtsverpflichtung beträgt 10-12 Wochenst<strong>und</strong>en.


243. In jedem Fach sollte nach Möglichkeit auf allen Schulstufen Unterricht erteilt werden (imBeifach nur Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe).4. In jedem Fach (außer im freiwilligen dritten Fach) ist ein begleiteter Lehrauftrag (Musterumfang:etwa 6–8 St<strong>und</strong>en bei zweistündigem Fach, etwa 9–12 St<strong>und</strong>en bei mehrstündigemFach) verbindlich (bei drei Pflichtfächern in zwei Fächern Ihrer Wahl, vgl. V.3.5); die beidenbegleiteten Lehraufträge sollten nach Möglichkeit auf verschiedenen Schulstufen stattfinden.5. In keiner Woche dürfen mehr als 12 Unterrichtsst<strong>und</strong>en gehalten werden. Soweit sich aus derAddition der Lehraufträge mehr als 12 Wochenst<strong>und</strong>en ergeben, ist von der Schulleitung zuvermerken, wie eine Überschreitung dieser Obergrenze vermieden wird. Eine Durchschnittsrechnungder Deputatsbelastung ist nicht zulässig. Die Obergrenze gilt <strong>für</strong> jede Unterrichtswoche. ParallelunterrichtParallelunterricht bei schulischen Kernfächern ist sowohl im 1. als auch im 2. Ausbildungsabschnittgr<strong>und</strong>sätzlich nicht zulässig, da sonst die Breite der Ausbildung nicht mehr gewährleistetist.Parallelunterricht ist in Nebenfächern möglich, soweit die Breite der Ausbildung nicht gefährdetwird. Diese Regelung ermöglicht gerade auch in den naturwissenschaftlichen Fächern, die Vorbereitungaufwändiger Experimente <strong>für</strong> zwei Klassen zu nutzen.Im 1. Ausbildungsabschnitt gilt: Sofern die Mindesterfordernisse (7-8 Std. pro Fach <strong>und</strong> Stufe)erfüllt sind, dürfen die über die Gesamtzahl von 50 Std. <strong>für</strong> beide Fächer hinausgehenden Unterrichtseinheitenauch parallel unterrichtet werden. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt dieseRegelung nicht, d.h. Sie können auch zwei zweistündige Parallelklassen übernehmen.Zum Parallelunterricht bei den durchgehend selbstständigen Lehraufträgen vgl. auch V.3.1.Sonderfall <strong>für</strong> die Prüfungslehrprobe: Sie können bei einstündigem Unterricht (z. B. Geschichtein Kl. 10/11) zwei Parallelklassen übernehmen, z. B. 11a zweistündig im 1. Halbjahr,11b zweistündig im 2. Halbjahr, müssen dann allerdings um der Chancengleichheit willen IhrePrüfungslehrprobe in einer anderen Klasse durchführen oder durch Vorlage des Tagebuchs derParallelklasse der Prüfungskommission nachweisen, dass Sie die Lehrprobeneinheit nicht vorherim selbstständigen Unterricht ausprobiert haben. Checkliste <strong>für</strong> den 2. AusbildungsabschnittAbschließend erhalten Sie <strong>für</strong> die Überprüfung Ihrer eigenen Planung in der folgenden Übersichtdie gesamte Checkliste <strong>für</strong> Ausbildungsunterricht <strong>und</strong> Prüfungslehrproben bei einer Zwei-Fächer-Kombination (in Kurzform).Jede Bedingung ist <strong>für</strong> sich notwendig, aber nicht hinreichend!Minima <strong>und</strong> Maxima:1. Durchlaufend selbstständiger Unterricht beträgt 9, höchstens 12 WSt. Ja nein2. Zahl der Unterrichtsst<strong>und</strong>en beträgt in jeder Woche zwischen 10 <strong>und</strong> 12. Ja nein3. Im freiwilligen dritten Fach kein durchgehender Lehrauftrag. Ja neinBreite der Ausbildung:1. In zwei Fächern (außer dem freiwilligen dritten Fach) mindestens je einebegleitete Unterrichtseinheit (zum Umfang vgl. die Angaben zu Übungslehraufträgenin V.2).2. Parallelunterricht höchstens zweistündig, nicht in einem schulischen Kernfach.3. Regelungen zur Anrechnung von Arbeitsgemeinschaften werden beachtet. Ja neinJaJaneinnein


25Beachten Sie bitte, dass Sie auf möglichst vielen Stufen unterrichten sollen, um die Breite derAusbildung zu gewährleisten.Lehrproben1. Kombinationsmöglichkeiten von Fächern <strong>und</strong> Stufen <strong>für</strong> Lehrproben werdenbeachtet.2. Die Mindestgruppengrößen <strong>für</strong> Lehrprobenklassen werden eingehalten. ja nein3. Die Prüfungslehrproben finden in jedem Hauptfach auf der Oberstufe statt,im Nicht-Dokumentationsfach zusätzlich auf der Unter- oder Mittelstufe.4. Schulveranstaltungen <strong>und</strong> Klassenfahrten <strong>für</strong> Lehrprobenphasen sind berücksichtigt.jajajaneinneinneinWenn Sie immer „ja“ ankreuzen konnten, stimmt Ihre Planung. Wenn Sie unsicher sind odernoch Fragen haben, sprechen Sie mit der <strong>Seminar</strong>leitung.V. 3. 5 Sonderfall: Ausbildung in einem dritten Fach1. Variante: freiwilliges drittes FachFür Ihren 1. Ausbildungsabschnitt gilt: Sie müssen in verschiedenen Lehraufträgen insgesamt 25St<strong>und</strong>en zusätzlich zu Ihren sonstigen Fächern unterrichten. Sie können im Ausnahmefall bis zu5 St<strong>und</strong>en in den 2. Ausbildungsabschnitt übertragen.In einzelnen Fällen kann es erforderlich sein, dass Sie eine oder sogar mehrere Unterrichtseinheitenan einer anderen Schule unterrichten müssen, weil in Ihrem Fach keine Schüler unterrichtetwerden (z. B. Informatik, Griechisch). Sollte sich bei Ihren Planungsgesprächen mit der Schulleitungherausstellen, dass Sie nicht alle 25 St<strong>und</strong>en im 1. Ausbildungsabschnitt unterrichten können,wenden Sie sich bitte bis spätestens Ende April an den <strong>Seminar</strong>leiter. Er kann Ihnen ggf.vorübergehend eine „Gastschule” zusätzlich zuweisen.Die Breite der Ausbildung erfordert, dass Sie möglichst auf allen Stufen Lehraufträge übernehmen,insbesondere auf der Oberstufe. Im Falle der kleinen Fakultas (=Beifach) ist ein Einsatz inder Oberstufe nicht möglich, in Fächern, die erst nach der Unterstufe beginnen (z. B. Chemie)beschränkt sich der Einsatz auf die Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe.Für Ihren 2. Ausbildungsabschnitt gilt: Wenn Sie den vorgeschriebenen Ausbildungsumfang von25 St<strong>und</strong>en im 1. Ausbildungsabschnitt nicht schaffen, müssen Sie jetzt rechtzeitig vor Beginnder Prüfungszeit einen begleiteten Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden St<strong>und</strong>en übernehmen.Im Übrigen beschränken Sie sich auf den Unterricht im vorgesehenen Lehrprobenzeitraum.Sie können die ausgewählte Klasse zum Kennenlernen auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginndes Lehrprobenzeitraums betreut unterrichten – vorausgesetzt, der Fachlehrer ist einverstanden.(Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> die mündliche Prüfung VII.3.2.) Kein durchgehend selbstständiger LehrauftragEin durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nicht zulässig.Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenzevon 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligenFach bis nach Abschluss aller Prüfungen in keiner Woche überschritten werden!2. Variante: Pflichtkombination von drei FächernWenn Sie eine Pflichtkombination wie z. B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Geographie haben,müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag geben lassen. Im erstenAusbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en begleitet unterrichtet <strong>und</strong> dabei alleStufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt waren dies mindestens 60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe in der Regel mindestens 7 St<strong>und</strong>en. Im 2. Ausbildungsabschnitt


26brauchen Sie zu Ihren selbstständig durchgehenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächernach Ihrer Wahl einen begleiteten Lehrauftrag. Diese sollten nach Möglichkeit auf verschiedenenStufen durchgeführt werden. (Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> diemündliche Prüfung VII.3.2.)V. 3. 6 Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch oder Französisch)Am Tübinger <strong>Seminar</strong> können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Zusatzausbildungteilnehmen, die <strong>für</strong> das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem Sachfach in der Zielsprache)vorbereitet. Über die nachfolgenden Ausführungen hinaus erhalten Sie Informationen ineiner Vorbesprechung, zu der im Januar eingeladen wird. Zulassungsbedingungen <strong>und</strong> Konsequenzen <strong>für</strong> die EinstellungSie können am Regelprogramm einschließlich Lehrprobe, Kolloquium <strong>und</strong> Zertifizierung durchdas LLPA teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr Fach auchin der Fremdsprache unterrichten können:Englisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder eine Naturwissenschaft,Französisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e.In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung, die auch vom Landeslehrerprüfungsamt gesiegelt<strong>und</strong> unterschrieben wird. Dann führt das erfolgreiche Bestehen der Prüfung zu einer Kennzeichnungin der landesweiten Einstellungsliste. Dies kann bei entsprechendem Bedarf trotz schlechtererLeistungsziffer zu einer bevorzugten Einstellung führen.Sie können – falls noch Plätze frei sind – auch dann an der Ausbildung teilnehmen, wenn Sie einanderes als die genannten Sachfächer unterrichten (z. B. Sport, Musik, Religion). In diesem Fallerhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die nicht zu einemEintrag in die Einstellungsliste des Kultusministeriums führt, weil derzeit diese Fächer an Gymnasienmit bilingualem Zug nicht in der Fremdsprache unterrichtet werden.Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts besucht Sie die Schulleitung, um festzustellen, ob derAusbildungsunterricht erfolgreich verläuft. Sollte dies nicht der Fall sein, kann einmal um vierWochen verlängert werden.Hinweis: Wenn Sie trotz fehlenden Sprachstudiums aus anderen Gründen herausragende Sprachkenntnissein Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes Sachfach studiert haben,ist <strong>für</strong> die Zulassung zur Ausbildung ein Kolloquium erforderlich. AusbildungDie Ausbildung umfasst ca. 4 Halbtage am <strong>Seminar</strong>, Hospitationen <strong>und</strong> begleiteten Ausbildungsunterricht.Ihr bilingualer Ausbildungsunterricht an der Schule wird dem Unterricht imSachfach zugerechnet <strong>und</strong> trägt so dazu bei, Ihre ohnehin bestehende Unterrichtsverpflichtungvon mindestens 60 St<strong>und</strong>en zu erfüllen. <strong>Zur</strong> Prüfung lesen Sie bitte weiter im Abschnitt VII.2.V. 4 Beratungsbesuche der Ausbilder Zahl <strong>und</strong> VerteilungIm 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt werden Sie bis ca. 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Prüfungslehrprobevon jedem Ihrer Ausbilder etwa drei Mal im Unterricht besucht <strong>und</strong> beraten, ineinem freiwilligen weiteren Fach etwa zwei Mal. In jedem Fach müssen Sie mindestens einenBesuch auf jeder Schulstufe vereinbaren, davon spätestens bis Mai in den von Ihnen als Hauptfachstudierten Fächern mindestens einmal auf der Oberstufe. Eine frühzeitige Terminabspracheist sinnvoll. Sie erstellen einen schriftlichen Unterrichtsentwurf (vgl. Strukturmuster in der AnlageV). Von Ihrem Ausbilder erhalten Sie nach dem Besuch ein Feedback in mündlicher <strong>und</strong>schriftlicher Form, das sich auf wesentliche Beobachtungen stützt <strong>und</strong> ggf. Zielvereinbarungen<strong>für</strong> die künftige Unterrichtsarbeit enthält. Inhalt dieser Nachbesprechung sind in der Regel Ihreüberfachlichen sowie fachlichen Kompetenzen in den Bereichen Unterrichtsplanung, Unter-


27richtsgestaltung sowie Analyse <strong>und</strong> Reflexion des besuchten Unterrichts. Selbstverständlich wirdin der Nachbesprechung auch Zeit <strong>für</strong> Ihre Anliegen <strong>und</strong> Fragen im Zusammenhang mit IhrerUnterrichtspraxis sein. Detaillierte Ausführungen zu den überfachlichen <strong>und</strong> fachspezifischenAnforderungen finden Sie auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s unter folgendem Link (Achtung: Loginnötig!):https://sem01.semgym.uni-tuebingen.de/moodle/mod/resource/view.php?id=7742Werden Sie in einer Einzelst<strong>und</strong>e oder einer kompletten Doppelst<strong>und</strong>e besucht, erfolgt die Beratungin der Regel direkt im Anschluss. Beim Besuch einer Einzelst<strong>und</strong>e im Rahmen einer Doppelst<strong>und</strong>esorgen Sie da<strong>für</strong>, dass kein Unterricht ausfällt. Hierzu bieten sich folgende Möglichkeitenan:a) Sie stellen <strong>für</strong> die Folgest<strong>und</strong>e ein Arbeitsprogramm <strong>für</strong> die Schüler zusammen, das unter derAufsicht eines Mitreferendars durchgeführt wird.b) Sie organisieren rechtzeitig einen St<strong>und</strong>entausch mit einem in der Klasse ebenfalls unterrichtendenKollegen.c) Sie halten die nachfolgende St<strong>und</strong>e, die Besprechung wird verschoben (z. B. auf einen anderenTermin im <strong>Seminar</strong>). Besuch durch Pädagogik-AusbilderAuf Ihren Wunsch hin besucht <strong>und</strong> berät Sie auch Ihr Pädagogik-Ausbilder, der zwar nicht primärzu fachlichen Fragen, jedoch u.a. zu Ihrem Umgang mit der Klasse <strong>und</strong> der Lernorganisationetwas sagen kann. Nutzen Sie diese zusätzliche Möglichkeit zur Beratung! Übrigens: Der gemeinsameBesuch eines Pädagogik- <strong>und</strong> eines Fachdidaktik-Ausbilders ist ebenfalls möglich.V. 5 VerlängerungFalls die Schulleitung <strong>und</strong>/oder das <strong>Seminar</strong> zu der Auffassung gelangen, dass Ihnen noch keinselbstständiger Unterricht übertragen werden kann, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert(vgl. Hinweis in V.2). Die Schulleitung bzw. die <strong>Seminar</strong>leitung teilt Ihnen etwa vier Wochenvor dem Ende des 1. Ausbildungsabschnitts mit, dass dem Regierungspräsidium als Entscheidungsbehördeein entsprechender Vorschlag zugehen wird <strong>und</strong> erläutert Ihnen die tragendenGründe.Das Regierungspräsidium sendet Ihnen die Entscheidung über die Verlängerung schriftlich zu<strong>und</strong> teilt Ihnen mit, dass in dieser Phase Ihr Gehalt um 15 % gekürzt wird. (Das Landesbeamtengesetzerlaubt bis zu 30 %.) Sollten Sie aus sozialen Gründen die Gehaltskürzung nicht verkraftenkönnen, weil Sie z. B. eigene Kinder versorgen müssen, stellen Sie umgehend einen Antragmit Begründung an das Regierungspräsidium. Wird Ihr Antrag positiv beschieden, wird auf eineGehaltskürzung verzichtet.Gr<strong>und</strong>sätzlich bleiben Sie an der bisherigen Schule.Sollte sich bis Dezember abzeichnen, dass Ihnen trotz intensiver Betreuung <strong>und</strong> Beratung nochimmer kein selbstständiger Unterricht übertragen werden kann, berichten Schul- <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong>leitung,in der Regel noch zusätzlich auf der Gr<strong>und</strong>lage eines eigenen Unterrichtsbesuchs bei Ihnen,dem Regierungspräsidium entsprechend. Dann wird die Entlassung eingeleitet, die in der Regelnach Einbeziehung des Bezirkspersonalrats zum 31. März wirksam wird. Sollten Sie zu Beginndes Entlassungsverfahrens Ihr Einverständnis mit der Entlassung erklären, werden Sie ebenfallserst zum 31. März entlassen, erhalten aber eine wohlwollende Dienstbescheinigung, auf die Siesonst keinen Anspruch hätten.Die endgültige Entlassung nach Verlängerung ist selten. In der Regel wird Ihnen zum 1. Februarselbstständiger Unterricht übertragen. Ihr Prüfungsplan ändert sich entsprechend. Das Thema <strong>für</strong>die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit (vgl. VII.1) legen Sie mit Ihrem Ausbildernach den Weihnachtsferien fest, spätestens bis zum Ende der ersten Unterrichtswoche deszweiten Schulhalbjahres. Die Unterrichtseinheit wird dann im selbstständigen Unterricht durchgeführt.Abgabetermin ist der erste Schultag nach den Sommerferien.


28Ihre Lehrproben finden im Herbst statt, die mündlichen Prüfungen in Fachdidaktik <strong>und</strong> Pädagogikin der Regel im Januar. Sie erhalten dazu einen eigenen Prüfungsplan vom LLPA. Ein Vorteil:Ihre mündliche Prüfung in Schulrecht absolvieren Sie bereits zum regulären HauptterminIhres Kurses.Sollte Ihr Vorbereitungsdienst verlängert werden, bietet Ihnen das <strong>Seminar</strong> auf Wunsch die Teilnahmean einer eigenen Supervisionsgruppe ab dem Beginn Ihres selbstständigen Unterrichts an.Schon vorher können Sie sich an Frau Hauf, Lehrbeauftragte <strong>für</strong> Katholische Religionslehre,wenden, die Sie gern persönlich berät, auch auf Ihren Wunsch nach einem Unterrichtsbesuch.VI AUSBILDUNG AM SEMINARTutorZu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes wird Ihnen einer Ihrer Ausbilder als Tutor zugewiesen,der mit Ihnen regelmäßig Gespräche über den Stand Ihrer Ausbildung führt (Ausbildungsgesprächgemäß APrOGymn). Die Gespräche werden voraussichtlich in der Zeit von Ostern bisPfingsten <strong>und</strong> gegen Jahresende stattfinden. Er ist auch Ihr Ansprechpartner, der sich Ihrer Fragen<strong>und</strong> Probleme annimmt <strong>und</strong> Ihnen helfen will, Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.Dazu setzt er sich mit Ihrem Schulmentor <strong>und</strong> anderen Ausbildern am <strong>Seminar</strong> in Verbindung.Falls Ihr Tutor ein Pädagogik-Ausbilder ist, wird er Sie auch im Unterricht besuchen <strong>und</strong> Sieanschließend beraten.Vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes führt er mit Ihnen, falls Sie dies wünschen, auch einabschließendes Gespräch (Bilanzgespräch gemäß APrOGymn), in dem Ihre Qualifikationen,Leistungen <strong>und</strong> Kompetenzen sowie Ihre Entwicklung während des Vorbereitungsdienstes besprochenwerden. Im Rahmen dieses Gesprächs haben Sie auch die Gelegenheit zu einem Feedbacküber Ihre Ausbildung am <strong>Seminar</strong>.FachdidaktikMit diesem Begriff sind die <strong>für</strong> Sie zentralen „Veranstaltungen zur <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> Methodik derUnterrichtsfächer” gemeint, die Sie bis kurz vor Beginn Ihrer Lehrproben (im letzten HalbjahrIhrer Ausbildung) mit insgesamt gut 100 St<strong>und</strong>en begleiten werden. Kurz gesagt, Sie erfahrenhier, welche Inhalte Sie auf jeder Klassenstufe (<strong>Didaktik</strong>) <strong>und</strong> wie Sie diese altersangemessen(Methodik) unterrichten. Ergänzend treten Kooperationssitzungen mit einem Pädagogen hinzu,in denen bestimmte Aspekte des Fachunterrichts aus fachlicher <strong>und</strong> aus pädagogischer Sicht beleuchtetwerden.Nach dem Vorkurs in den ersten drei Wochen nehmen Sie in jedem Ihrer Fächer regelmäßigeinmal pro Woche, in der Regel nachmittags, an einer solchen Fachsitzung teil. Sie dauert in derRegel zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en à 45 Minuten.Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt:Dienstliche Veranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s haben Vorrang vor Schulveranstaltungen.Im 2. Ausbildungsabschnitt, wenn Sie selbstständig unterrichten, haben Sie bis zum Beginn derPrüfungszeit weiterhin Ihre Fachsitzungen in der Regel zu denselben Terminen wie im 1. Ausbildungsabschnitt.Der an Ihrer Schule <strong>für</strong> den St<strong>und</strong>enplan verantwortliche Lehrer weiß, dassSie zu den Ausbildungszeiten nicht unterrichten können, <strong>und</strong> wird dies <strong>für</strong> Ihren St<strong>und</strong>enplanberücksichtigen. Bitte teilen Sie Ihre Sperrzeiten aufgr<strong>und</strong> von Fachsitzungen Ihrer Schulleitungimmer frühzeitig mit.Diese 2. Ausbildungsphase dient in den Fachdidaktiken in der Regel dazu, Sie bei Ihrem selbstständigenUnterricht an der Schule unterstützend zu begleiten, bisher nicht behandelte Felder derFachdidaktik abzudecken <strong>und</strong> Sie auf die Lehrproben <strong>und</strong> die mündlichen Prüfungen vorzubereiten.


29Darüber hinaus besuchen Sie nach Ihren Prüfungen Ausbildungsmodule, die Ihre Kompetenzenweiter vertiefen.Pädagogik / Pädagogische PsychologieDa Sie das <strong>Seminar</strong> nicht als Mathematiker oder Anglist, sondern als insgesamt kompetenterLehrer <strong>und</strong> Erzieher verlassen sollen, kommt dem Bereich Pädagogik/Pädagogische Psychologieeine besondere Bedeutung zu. Dies konnten Sie bereits im Rahmen Ihres Praxissemesters feststellen.Im Vorkurs wird Ihr Gr<strong>und</strong>lagenwissen vertieft, <strong>und</strong> Sie werden in Trainingsgruppen auf IhreUnterrichtstätigkeit vorbereitet.Im 1. <strong>und</strong> 2. Ausbildungsabschnitt nehmen Sie an einem zweistündigen Kurs teil. ErgänzendeAngebote r<strong>und</strong>en Ihre Ausbildung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie ab.Zu Beginn der Ausbildung werden Sie einer Pädagogik-Gruppe zugewiesen, deren Leiter amEnde auch Ihr Prüfer sein wird. Auf Ihren Wunsch besucht Sie Ihr Pädagogik-Ausbilder auch imUnterricht <strong>und</strong> berät Sie zu allgemeinen pädagogischen Themen.Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenes Jugend- <strong>und</strong> ElternrechtSie werden bei uns nicht nur zu einem Lehrer in Ihren Fächern <strong>und</strong> zum Erzieher ausgebildet,sondern wir machen Sie auch mit Ihren Rechten <strong>und</strong> Pflichten als Beamter <strong>und</strong> mit zentralenAspekten des Schulrechts vertraut. Dabei erfahren Sie alles <strong>für</strong> Ihre berufliche Tätigkeit Wesentliche:vom Amtseid bis zu Zeugnisnoten.Bereits im Vorkurs erhalten Sie in kompakter Form eine erste Gr<strong>und</strong>lage. Nach dem Vorkursfolgen in mehreren Gruppen regelmäßig einmal pro Woche zweistündige Veranstaltungen zumBeamtenrecht. Die gesamte Ausbildung umfasst 40 St<strong>und</strong>en, die im Juli oder September mit derPrüfung (siehe VII.3.1) abschließt.Ergänzende VeranstaltungenIm Rahmen des Vorkurses informieren wir Sie auch über weitere Veranstaltungen, die Sie inErgänzung zu Ihrem Pflichtprogramm belegen können/müssen.Ein fakultatives Angebot gibt es im Fach Informatik, <strong>und</strong> zwar <strong>für</strong> Mathematiker ohne Informatikstudium.Eine erste Informationsveranstaltung findet im Januar statt.Sofern Sie eine Naturwissenschaft als Hauptfach studiert haben, ist <strong>für</strong> Sie die Teilnahme an derAusbildung in Naturwissenschaft <strong>und</strong> Technik (NwT) obligatorisch. Sofern Sie eine Naturwissenschaftals Beifach studiert haben, können Sie auf Ihren Wunsch an der NwT-Ausbildung teilnehmen.Sofern Sie dies wünschen, senden Sie bitte Ihren formlosen Antrag bis 31.12.2013 andas <strong>Seminar</strong>.Alle Referendare mit einem naturwissenschaftlichen Fach müssen verbindlich an einer Sicherheitsausbildungim Umfang von 8 St<strong>und</strong>en teilnehmen. Die Einteilung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung<strong>und</strong> wird am Info-Brett im OG ausgehängt.Ein effektiver, ökonomischer <strong>und</strong> souveräner Einsatz der Sprechstimme ist sowohl <strong>für</strong> den Lehrerfolgals auch <strong>für</strong> die langfristige Lehrerges<strong>und</strong>heit von großer Bedeutung. Daher bieten wirIhnen ein vierstündiges Training in Sprecherziehung in kleinen Gruppen. Die Teilnahme aneinem Gr<strong>und</strong>kurs (G) <strong>und</strong> an einem Aufbaukurs (A) von jeweils 2 St<strong>und</strong>en ist verbindlich (Ausnahme:Musiker bzw. Anwärter mit entsprechenden Ausbildungsnachweisen). Sie werden einerGruppe zugewiesen, beachten Sie da<strong>für</strong> bitte die Aushänge bzw. R<strong>und</strong>mails im Verlauf des Vorkurses.Der Gr<strong>und</strong>kurs wird Sie mit gr<strong>und</strong>legenden Aspekten der Sprechstimme <strong>und</strong> den entsprechendenÜbungen vertraut machen <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Bedeutung des Sprechens im Lehrberuf sensibilisieren. Ein


30dazugehörendes Skript, das auf Moodle zum Download <strong>für</strong> Sie bereit steht, ermöglicht Ihnen, dieim Kurs erprobten Übungen im Anschluss selbstständig zu Hause zu üben. Im Aufbaukurs werdenSie nach einem kleinen Vortrag (einer kurzen Rede oder Lesung eines literarischen Textes)eine Rückmeldung zu verschiedenen stimmlichen Aspekten (z. B. Atmung, Resonanz, Artikulationu. a.) auf einem Feedbackbogen bekommen.Zu Beginn Ihres Vorbereitungsdienstes findet auch eine Informationsveranstaltung über die ZusatzausbildungBilinguales Unterrichten statt (vgl. V.3.6).Während Ihres Vorbereitungsdienstes werden Ihnen verschiedene vierstündige Veranstaltungenzur Nutzung digitaler Medien im Unterricht angeboten (z. B. Internetrecherche, Erstellen einerHomepage). Aus den über 20 verschiedenen Modulen müssen Sie mindestens vier auswählen.Beachten Sie die entsprechenden Aushänge. Die Anmeldung erfolgt online auf unserer Homepage.Ansprechpartner ist Herr Koch.Alle Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare, die nicht in die NwT-Ausbildung eingeb<strong>und</strong>en sind,nehmen im Mai/Juni 2014 verbindlich an einem der Tellerrand-Angebote teil, die Ihnen perEmail zugesandt werden. Die Anmeldung erfolgt online.Im 2. Ausbildungsabschnitt bietet Ihnen das <strong>Seminar</strong> in ca. 8 Doppelst<strong>und</strong>en eine Fortbildung alsLehrer/in <strong>für</strong> Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache. Sie beginnt nach Abschluss Ihrer Prüfungen<strong>und</strong> endet vor den Sommerferien. Das Angebot ist freiwillig <strong>und</strong> richtet sich in der Regelan Referendarinnen <strong>und</strong> Referendare mit Deutsch oder einer Fremdsprache als Fach. Zum Abschlusserhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie <strong>für</strong> entsprechende Bewerbungen verwendenkönnen.Für die gleiche Zielgruppe bietet das <strong>Seminar</strong> ebenfalls nach den Prüfungen einen Kurs in Theaterpädagogikan. An insgesamt drei Wochenenden (Freitagnachmittag <strong>und</strong> Samstag) erhaltenSie in kompakter Form eine erste Erfahrung von den Aufgaben eines Theaterlehrers. Sie könnensich bei Gefallen während Ihrer beruflichen Tätigkeit zum zertifizierten Theaterlehrer weiterbilden<strong>und</strong> dann auch das Fach „Literatur <strong>und</strong> Theater“ in der Oberstufe unterrichten.Ihre Ausbilder sind Frau Wahl-Bucka (Theaterlehrerin <strong>und</strong> Lehrbeauftragte <strong>für</strong> Geschichte am<strong>Seminar</strong>), Frau Weyland (Theaterlehrerin <strong>und</strong> Lehrbeauftragte <strong>für</strong> Sprecherziehung am <strong>Seminar</strong>)<strong>und</strong> Herr Wegele (Theaterlehrer am Eugen-Bolz-Gymnasium Rottenburg).VorkursAuf den Vorkurs wurde bereits in Abschnitt III. näher eingegangen.Kompaktphase IDer Vorkurs schließt auch die Kompaktphase I mit ein. Sie dauert drei Tage (22.-24.01.2014)<strong>und</strong> findet in der Landessportschule Ostfildern-Ruit statt. Der Wechsel des Lernortes, die ganztägigegemeinsame Arbeit <strong>und</strong> abendliche Diskussionen in gemütlicher R<strong>und</strong>e sollen auch dasKennenlernen fördern <strong>und</strong> die sozialen Kontakte stärken. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen derErwerb von Gr<strong>und</strong>kompetenzen sowie weitere Hilfen zur konkreten Unterrichtsvorbereitung(fachlich <strong>und</strong> pädagogisch). Wir beschäftigen uns auch mit fächerübergreifenden Unterrichtsaspekten,Projekten <strong>und</strong> Ähnlichem.Im Rahmen der Kompaktphase I wird – dies entspricht einer alten <strong>Seminar</strong>tradition – der Ausbildungspersonalrataus Ihrem Kreis gewählt (siehe auch „Ausbildungspersonalrat”).Kompaktphase IIDie Kompaktphase II am Ende des 1. Ausbildungshalbjahres findet von Donnerstag der vorletztenvollen Schulwoche bis Dienstag vor Schuljahresende (17.-29. Juli 2014) statt. Während dieserZeit können Sie in der Regel an der Schule nicht mehr unterrichten. Planen Sie deshalb


31diese Phase rechtzeitig ein <strong>und</strong> sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass Sie Ihre Unterrichtsverpflichtung vor Beginndieser Kompaktphase erfüllt haben.Die Kompaktphase II bereitet Sie auf den selbstständigen Unterricht vor, <strong>und</strong> zwar pädagogisch(z. B. zum Thema Disziplinprobleme) wie fachdidaktisch (z. B. zum Thema Themenverteilungsplan,Materialien). Auch zur Prüfungsorganisation, schulrechtlichen Aspekten sowie zur Elternarbeitwerden Sie informiert.Exkursionen / StudienfahrtenIm Verlauf Ihres Vorbereitungsdienstes können Sie - je nach Fach - auch an Kooperationssitzungenmit Referendaren anderer <strong>Seminar</strong>e oder auch an einer Studienfahrt teilnehmen. Hier erhaltenSie anschauliche Informationen, die Ihnen die Organisation einer solchen Unternehmung spätermit eigenen Schülern erleichtern. Als Exkursionszeit sind Montag bis Mittwoch (14.-16. Juli2014) vor Beginn der Kompaktphase II in der vorletzten vollen Schulwoche vorgesehen. DieTeilnahme an den Exkursionen ist fakultativ. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einer Studienfahrtbesteht nicht. Über die Angebote, Informationsmöglichkeiten <strong>und</strong> das Anmeldeverfahrenwerden Sie per Email informiert. Details werden auch am Info-Brett im OG ausgehängt.Vielfach steht fächerverbindendes Denken im Mittelpunkt, um Ihnen zu helfen, die Sicht vonZusammenhängen auch im Unterricht zu vermitteln.Vorträge / WorkshopsAusbilder laden <strong>für</strong> ihre Sitzungen manchmal auch auswärtige Referenten ein, in der RegelLehrkräfte, die über ganz konkrete Projekte berichten.Weiterhin gibt es im ständigen Angebot Informationen zur Berufsorientierung: An erster Stellesind hier natürlich die konkreten Hinweise des Regierungspräsidiums zur Einstellungssituation<strong>und</strong> zum Verfahren selbst zu nennen.Am <strong>Seminar</strong> finden <strong>für</strong> die Lehrer/innen der Schulen des Einzugsbereichs auch Fortbildungsveranstaltungenstatt, in denen wir uns einerseits an die Mentoren <strong>und</strong> einführenden Lehrkräfte einesbestimmten Faches richten, andererseits in Abstimmung mit dem RP allgemeine Fachfortbildungenanbieten. Symposien <strong>und</strong> Tagungen von Fachverbänden finden ebenfalls in den <strong>Seminar</strong>räumen<strong>und</strong> unter Einbeziehung unserer Ausbilder als Referenten statt. Dabei ist es z. T. möglich,in Abstimmung mit Ihrem Ausbilder auch Referendare als Teilnehmer zuzulassen.Supervisionsangebote durch Frau Zeller-Mohrlock <strong>und</strong> bei Bedarf Trainingseinheiten zum ThemaLehrerverhalten durch die Pädagogen ergänzen das Ausbildungsangebot.FeedbackIhre Ausbilder in Fachdidaktik <strong>und</strong> in Pädagogik bitten Sie zweimal pro Jahr – am Ende des 1.Ausbildungsabschnitts im Juli <strong>und</strong> zum Abschluss der Kursveranstaltungen im Dezember – umein Feedback zu Ihren Kursen. Dieses Feedback erfolgt völlig anonym. Ihre offene <strong>und</strong> ehrlicheRückmeldung trägt zur ständigen Verbesserung der Ausbildungsveranstaltungen bei <strong>und</strong> dientsomit der Qualitätssicherung.Ausbildungspersonalrat (APR)Die Teilnehmer eines Kurses wählen pro 30 Teilnehmer einen Sprecher. Sie vertreten die Belangedes Kurses, führen Veranstaltungen durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung der <strong>Seminar</strong>arbeitmit. Die Sprecher sind Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz <strong>und</strong> im Ausbildungspersonalrat vertreten.In der <strong>Seminar</strong>konferenz, an der auch die Fachleiter <strong>und</strong> Lehrbeauftragten teilnehmen,werden alle Belange des <strong>Seminar</strong>s diskutiert <strong>und</strong> entschieden.Die Wahlen dazu finden immer im Rahmen unserer Kompaktphase I statt.


32VII DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNGDer Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung können Sie entnehmen, dass sich Ihre Prüfung aus vierTeilen zusammensetzt:Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit (§ 19 APrOGymn)Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)Die Zuständigkeit <strong>für</strong> die Prüfungsorganisation, Zuweisung der Prüfungsvorsitzenden usw. liegtbeim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle Tübingen –, Konrad-Adenauer-Str. 40, Ansprechpartnersind Herr LRSD Mayer <strong>und</strong> Frau Schenk-Schlecht. Auf der Homepage www.llpa-bw.dekönnen Sie weitere Informationen auch zur 2. Dienstprüfung abrufen.Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichenDokumentation, den Lehrproben oder der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamtein ärztliches Attest verlangt (als Download auf der Website des LLPA Tübingenerhältlich), das die medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (Diagnose) <strong>und</strong> die Dauer der Erkrankungenthält. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich so früh wie möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> ggf. derSchule telefonisch Bescheid geben.VII. 1 Schriftliche Dokumentation (§ 19 APrOGymn) Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUESie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassenwollen (nicht möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Arbeitmuss Ihre Fähigkeit zeigen, „eine Unterrichtseinheit in einem IhrerAusbildungsfächer, einem Fächerverb<strong>und</strong> oder im bilingualen Unterrichtüber einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en umfassenden Zeitraum unterBerücksichtigung konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostisch-analytischer Aspektezu planen, erfolgreich durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheitsoll nach Möglichkeit innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente, Themen der Fach<strong>und</strong>Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong> Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen berücksichtigen.“(§ 19 APrOGymn).Mit der Wahl des Faches <strong>für</strong> die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die Fremdprüfungin der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.Die DUE kann nur im Rahmen einer selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheitgeschrieben werden. Diese Unterrichtseinheit können Sie auch in einer Leihklasse halten.Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in NwT schreiben. Der Schwerpunkt desThemas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen „Basisfach“ zugeordnet sein. Ist ein weiteresnaturwissenschaftliches Fach wesentlich mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführendeAusbilder den Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch in das mündlicheKolloquium einbeziehen.Falls Sie Ihre Dokumentation im bilingual unterrichteten Sachfach schreiben, wird sie automatischdem Sachfach zugerechnet.Sofern Sie eine DUE im Rahmen eines Unterrichtsversuches an einer Gemeinschaftsschuleschreiben wollen, nehmen Sie bitte vorher mit der <strong>Seminar</strong>leitung Kontakt auf.Hinweis: Eine Veröffentlichung der DUE vor Abschluss des Vorbereitungsdienstes ist nichtzulässig.Als Anhang 6 finden Sie die landesweit verbindlichen Hinweise zur Gestaltung, die Sie unbedingtbeachten.


33Die folgende Checkliste ist verbindlich:Themenvergabe: Ihr Thema beantragen Sie, indem Sie das da<strong>für</strong> vorgesehene Formular aufder Homepage des <strong>Seminar</strong>s (Service/Download/Formulare <strong>für</strong> Referendare) online ausfüllen,ausdrucken <strong>und</strong> unterschreiben. Dann leiten Sie das Formular über Ihren Ausbilder (er mussebenfalls unterschreiben) zur Genehmigung an die <strong>Seminar</strong>leitung in der Regel gegen Endedes 1. Ausbildungsabschnitts, wenn Ihre Lehraufträge <strong>für</strong> den selbstständigen Unterricht imkommenden Schuljahr feststehen, spätestens zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnitts (Abgabespätestens am Mittwoch der 2. Schulwoche). Kommt bis dahin nichts von Ihnen, teilt Ihnendie <strong>Seminar</strong>leitung nach Rücksprache mit einem Ihrer Ausbilder ein Thema zu.Klasse: Die Unterrichtseinheit <strong>für</strong> die DUE kann auch in der Klasse durchgeführt werden, inder die Prüfungslehrprobe stattfindet. Der Zeitraum <strong>für</strong> Ihre DUE <strong>und</strong> der Ihrer Lehrprobe ineinem obligatorischen 3. Fach dürfen sich in dieser Klasse jedoch nicht überlappen.Planung: Das Konzept ist dem Ausbilder schriftlich vorzulegen <strong>und</strong> mit ihm abzustimmen.Dazu gehört auch der vorgesehene Zeitraum <strong>für</strong> die Durchführung der Unterrichtseinheit.Sollten Änderungen des Themas erforderlich sein, beraten Sie sich zunächst mit Ihrem Ausbilder<strong>und</strong> legen Sie dann die Änderung der <strong>Seminar</strong>leitung zur Genehmigung vor.Besuch: Während der UE besucht Sie Ihr Ausbilder nicht in der Klasse, in der Sie den Unterricht<strong>für</strong> die DUE durchführen. Ihr Mentor kann Sie während der UE einmal besuchen, soweiterforderlich zusammen mit dem Fachlehrer. Eine Beratung darf nicht erfolgen. Er berichtetdem <strong>Seminar</strong> über den Verlauf. Selbstverständlich kann Sie die Schulleitung bei Bedarf währenddieser Einheit besuchen. In diesem Fall erhalten Sie zwar eine Rückmeldung zur besuchtenSt<strong>und</strong>e, nicht aber zur Konzeption der Unterrichtseinheit.Umfang: Maximal 30 Textseiten (gezählt ohne Inhaltsverzeichnis, Bibliografie <strong>und</strong> Anhang)in dem Format, das den Vorgaben im Anhang entsprechen muss! Nach Rücksprache mit demAusbilder ist eine Erweiterung um bis zu höchstens 10% möglich; Arbeiten mit mehr als 33Seiten werden von der Sekretärin bei der Annahme ausgesondert <strong>und</strong> dem <strong>Seminar</strong>leiter vorgelegt.Nach Prüfung teilt der <strong>Seminar</strong>leiter dem Landeslehrerprüfungsamt mit, dass die vorliegendeArbeit wegen formaler Verstöße mit „ungenügend“ bewertet wird.Versicherung: Die Dokumentation muss auf der letzten Seite nach dem Anhang folgendeVersicherung im Wortlaut enthalten: „Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt<strong>und</strong> nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die dem Wortlaut oder demSinn nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind,sind von mir durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Entlehnungen ausdem Internet sind durch Angabe der Quelle <strong>und</strong> des Zugriffsdatums sowie dem Ausdruck derersten Seite belegt; sie liegen zudem <strong>für</strong> den Zeitraum von 2 Jahren entweder auf einem elektronischenSpeichermedium im PDF-Format oder in gedruckter Form vor.“ Diese Versicherungist in jedem abgegebenen Exemplar original zu unterschreiben.Anhang: Als Anhang dürfen Sie lediglich ein Übersichtsblatt, das Verzeichnis <strong>und</strong> anschließenddie Materialien beifügen, z. B. die verwendeten Quellen aus dem Internet (sind in Kopiebeizufügen), Unterrichtsmaterialien, Klassenarbeitsbeispiele, Umfragebögen zur Evaluation.Fußnoten oder ergänzende Erläuterungen gehören in den Textteil. Der Umfang des Anhangsunterliegt keiner Begrenzung. Sofern Sie in Ihrer Arbeit Bezug nehmen z. B. auf Musik- oderVideoaufnahmen, die Sie auf einer CD/DVD Ihrer Arbeit anfügen, dann ist diese CD/DVD allenExemplaren beizufügen.Zahl <strong>und</strong> Bindung: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung (Religionslehre <strong>und</strong> Bilingual:vierfach) geb<strong>und</strong>en (Rückenklebebindung) abzugeben. Kunststoffeinbände <strong>und</strong> Spiralbindungensind nicht zulässig. Derart geb<strong>und</strong>ene Arbeiten werden nicht zur Korrektur angenommen!Bringen Sie Ihre Arbeit frühzeitig zum Binden, dann haben Sie mit dem Abgabetermin keineProbleme.Beschriftung: Auf jedem Einband ist vorne rechts unten ein Aufkleber mit folgenden Angabenanzubringen: Name, Vorname, Kurs, Fach, Ausbilder, Thema, Klasse, ebenso auf derCD/DVD.


34Digitale Ausfertigung: Ausschließlich der Textteil ist zusätzlich einmal auf einem elektronischenSpeichermedium (CD oder DVD) abzugeben (vgl. § 19 Abs. 4 APrOGymn). DigitalisierteWerke oder Teile von Werken dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung derDUE in Form einer Kopie verwendet werden (vgl. Richtlinien des Landes Baden-Württemberg zum Urheberrecht unter „lehrerfortbildung-bw.de“).Wollen Sie auch den Anhang zur Verfügung stellen (freiwillig!), dann bitte nur auf einemgesonderten Datenträger. Digitalisierte Werke oder Teile von Werken dürfen auf derCD/DVD an entsprechender Stelle zur Druckversion der DUE nur die Quellen (Literaturangabe,URL, Zugriffsdatum) anführen.Abgabe: Die Arbeit geben Sie spätestens am zweiten Schulmontag nach den Weihnachtsferienim Sekretariat oder in der Bibliothek ab oder Sie werfen sie in den <strong>Seminar</strong>briefkasten.Bibliothek: Nach Abschluss aller Prüfungen soll Ihre Arbeit in unserer Bibliothek eingestelltwerden – ein wichtiger F<strong>und</strong>us <strong>für</strong> künftige Referendare <strong>und</strong> Anregung <strong>für</strong> die Lehrkräfte unseresEinzugsbereichs. Wir gehen gr<strong>und</strong>sätzlich von Ihrem Einverständnis aus. Sie könnendieser Nutzung jedoch schriftlich widersprechen.Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher verfasstenschriftlichen Dokumentationen in der Bibliothek. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu orientieren,bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Ausbilder abstimmen.Ihre DUE wird von Ihrem Ausbilder <strong>und</strong> einem vom LLPA bestimmten Zweitgutachter bewertet.Die Note erfahren Sie am Ende Ihrer Ausbildung mit der Übergabe Ihres Dienstzeugnisses. FristverlängerungÜber eine Verlängerung der Frist <strong>für</strong> die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet dasLandeslehrerprüfungsamt auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Antrags. Besondere Gründe können anerkanntwerden, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben. Das Prüfungsamt ist verpflichtet,die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankungbegründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen(Diagnose) <strong>und</strong> der Dauer der Erkrankung nachzuweisen (vgl. oben). Wenn Sie bereits absehenkönnen, dass Ihnen die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt, setzen Sie sich bitte umgehendmit dem Landeslehrerprüfungsamt <strong>und</strong> der <strong>Seminar</strong>leitung in Verbindung, damit ein ”ungenügend”wegen nicht fristgerechter Abgabe vermieden werden kann. In einem solchen Fallmüssten Sie <strong>für</strong> Ihre Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema bearbeiten.Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der Regelum zwei Wochen verlängert werden.Hinweis: Vermeiden Sie Probleme im Terminplan dadurch, dass Sie Ihre Einheit rechtzeitigdurchführen, <strong>und</strong> zwar spätestens im November. Bringen Sie Ihre Arbeit frühzeitig zum Binden,dann haben Sie mit dem Abgabetermin keine Probleme. Verfahren bei NichtbestehenWird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit der Note „ungenügend“ bewertet.Wird nur die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, könnenSie diesen Prüfungsteil auf Antrag innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens einmal wiederholen,wobei Sie die DUE im gleichen Fach schreiben müssen. Im Übrigen gelten die Absätze1 bis 5 des § 19 der APrOGymn entsprechend.VII. 2 Die Prüfungslehrproben AnforderungenDie landesweit abgestimmten Anforderungen <strong>für</strong> die im Unterricht erwarteten Kompetenzen findenSie auf dem nur mit Ihrem Passwort zugänglichen Intranet des <strong>Seminar</strong>s unter dem Link:https://sem01.semgym.uni-tuebingen.de/moodle/course/view.php?id=138


35 Termine <strong>und</strong> MitteilungenDas Landeslehrerprüfungsamt bemüht sich, den Zeitplan mit allen Prüfungsterminen bereits inden ersten Wochen Ihres Vorbereitungsdienstes vorzulegen (siehe Informationsbrett). Die Reihenfolgeder Lehrproben ist nicht vorgegeben. Daher tragen Sie die von Ihnen gewünschte Verteilungder Lehrprobenphasen auf Ihre Fächer auf dem Formular des LLPA ein, das Sie auf derHomepage des <strong>Seminar</strong>s unter Service/Download/Formulare <strong>für</strong> Referendare/Formulare: LLPATü finden. Legen Sie dieses in den ersten Wochen der zweiten Ausbildungsphase Ihrem Schulleiterzur Genehmigung vor <strong>und</strong> senden Sie das Formblatt per Fax an das LLPA (vgl. S. 21 <strong>und</strong> 22).Achtung: Der Abgabetermin liegt früh, in der Regel Mitte Oktober.Rechtzeitig vor Beginn der Prüfungsphasen wird Ihnen vom LLPA schriftlich mitgeteilt, welcheKlasse <strong>und</strong> welches Fach welcher Phase zugewiesen wurde. Diese Mitteilung enthält auch dieInformation über Ihren jeweiligen Prüfungsvorsitzenden (im Fach Religion auch den kirchlichenVertreter).Achtung: Nach § 15 Abs. 3 der APrOGymn wird in der Regel eine der Lehrproben nicht vonIhrem Ausbilder als Prüfer abgenommen (= Fremdprüfung). Das LLPA teilt Ihnen aufgr<strong>und</strong> desVorschlags des <strong>Seminar</strong>s mit, welche Lehrprobe von einem Fremdprüfer abgenommen wird.Näheres finden Sie nachfolgend unter „Verteilung der Lehrproben“. (Über die Regelung <strong>für</strong> dieFächer, die am <strong>Seminar</strong> nur mit einem Ausbilder besetzt sind, werden Sie am <strong>Seminar</strong> informiert.)Wenn Sie ein freiwilliges weiteres (in der Regel ein drittes) Fach haben, erhalten Sie vomLLPA eine gesonderte Mitteilung über Ihren Vorsitzenden in diesem freiwilligen Fach. Verteilung der Lehrproben bei PflichtkombinationenFall A: zwei Hauptfächer 1In jedem Ihrer beiden Fächer müssen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ablegen. In dem Fach,in dem Sie nicht Ihre DUE geschrieben haben, legen Sie eine weitere Lehrprobe auf der UnteroderMittelstufe ab.Fall B: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein BeifachIm Hauptfach ist eine Lehrprobe auf der Oberstufe verbindlich. Unabhängig von der Wahl desFaches <strong>für</strong> die schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit finden die beiden weiterenLehrproben in der Unter- oder Mittelstufe statt.Fall C: drei HauptfächerBei drei Hauptfächern ist in jedem Fach eine Lehrprobe auf der Oberstufe erforderlich. Die vierteLehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in einem der Fächer ab, in dem Sie Ihre Dokumentationeiner Unterrichtseinheit nicht schreiben. Sie legen fest, in welchem der HauptfächerSie welche Prüfungsteile absolvieren.Fall D: zwei Hauptfächer <strong>und</strong> ein BeifachIn diesem Fall ist in den Hauptfächern eine Lehrprobe auf der Oberstufe, im Beifach eine Lehrprobeauf der Mittel- oder Unterstufe verbindlich. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der UnteroderMittelstufe in dem Hauptfach ab, in dem Sie ggf. Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheitnicht schreiben.Übersicht:Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe PrüferA 1. HF x OSt. – Ausbilder2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)B1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF MSt. oder USt. – AusbilderB2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF x MSt. oder USt. – Ausbilder


36C 1. HF x OSt. – Ausbilder2. HF OSt. MSt. oder USt. 2 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)3. HF OSt. – AusbilderD1 1. HF x OSt. – Ausbilder2. HF OSt. MSt. oder USt. 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)3. BF MSt. oder USt. – AusbilderD2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 2 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. HF OSt. – Ausbilder3. BF x MSt. oder USt. – Ausbilder1 Die Begriffe „Haupt- <strong>und</strong> Beifach“ beziehen sich auf den erworbenen universitären Abschluss, nicht auf die schulischenKern- <strong>und</strong> Nebenfächer.2 Im Fall C <strong>und</strong> im Fall D2 gilt: Der Referendar meldet das Fach, in dem er zwei Lehrproben ablegen will, zusammenmit dem Thema seiner DUE auf dem Formular „Dokumentation einer Unterrichtseinheit“ an die <strong>Seminar</strong>leitung. Verteilung der Lehrproben bei 2 Pflichtfächern + zusätzlichem freiwilligen FachGr<strong>und</strong>sätzlich gilt: Im freiwilligen weiteren Fach darf keine DUE geschrieben werden. Für dieLehrprobe können Sie jede Klasse wählen, die der höchsten Stufe entspricht, <strong>für</strong> die Sie die Fakultaserwerben wollen.Fall E: zwei Hauptfächer + freiwilliges HauptfachIn den ersten beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) ist jeweils eine Lehrprobe auf der Oberstufeverbindlich. Im dritten freiwilligen Hauptfach soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfachin der Oberstufe abgelegt werden. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufeim zweiten Hauptfach (= Pflichtfach) ab, in dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheitnicht schreiben.Fall F1: zwei Hauptfächer + freiwilliges BeifachIn den beiden Hauptfächern (= Pflichtfächern) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab. ImBeifach soll die Lehrprobe auf der höchsten Stufe abgelegt werden, <strong>für</strong> die eine Lehrbefähigungangestrebt wird. Die vierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe in dem Hauptfachab, in dem Sie Ihre Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht schreiben.Fälle F2 <strong>und</strong> F3: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges HauptfachIm ersten Hauptfach (Pflichtfach) legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe <strong>und</strong> eine Lehrprobeauf der Mittel- oder Unterstufe ab. Im Beifach (=Pflichtfach) soll die Lehrprobe auf der höchstenStufe abgelegt werden, <strong>für</strong> die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Im freiwilligen Hauptfachsoll die Lehrprobe auf der Oberstufe abgelegt werden.Fälle G1 <strong>und</strong> G2: ein Hauptfach <strong>und</strong> ein Beifach + freiwilliges BeifachIm Hauptfach legen Sie eine Lehrprobe auf der Oberstufe ab. In den Beifächern soll die Lehrprobeauf der höchsten Stufe abgelegt werden, <strong>für</strong> die eine Lehrbefähigung angestrebt wird. Dievierte Lehrprobe legen Sie auf der Unter- oder Mittelstufe im Hauptfach ab.Übersicht:Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe PrüferE 1. HF x OSt. – Ausbilder2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)3. HF2)OSt. 3) – AusbilderF1 1. HF x OSt. – Ausbilder2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2)3. BFMSt. 4) – AusbilderF2 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF MSt. 4) – Ausbilder3. HF2)OSt. 3) – Ausbilder


37F3 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF x MSt. 4) – Ausbilder3. HF2)OSt. 3) – AusbilderG1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF MSt. 4) – Ausbilder3. BF2)MSt. 4) – AusbilderG2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (DieZuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)2. BF x MSt. 4) – Ausbilder3. BF2)MSt. 4) – Ausbilder1)Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Mittel- oder Unterstufe abgelegt wird, treffen Sie.2) Im zusätzlichen Ausbildungsfach ist eine DUE nicht zulässig.3) Gemäß §29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzl. Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.4) Analog zu § 29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der höchsten Stufeabgelegt werden, <strong>für</strong> die eine Lehrbefähigung angestrebt wird.Hinweise:Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt das Prinzip, dass ein Fremdprüfer in dem Fach zum Einsatz kommt, indem 2 Lehrproben abgelegt werden.In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch Ihre Lehrprobe ablegen, wenndie sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z. B. Oberstufe)Fall: Bilinguale LehrprobeIm 2. Ausbildungsabschnitt führen Sie eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit vonmindestens 8 St<strong>und</strong>en durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definieren Sie selbst einen Zeitraumvon 3 Wochen als Lehrprobenphase, in der Sie Ihr Ausbilder, in der Regel zusammen mit Ihrer<strong>für</strong> das Sachfach zuständigen Lehrkraft, besucht <strong>und</strong> beurteilt.Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten:Voraussetzung <strong>für</strong> die Zulassung zur Lehrprobe ist die Feststellung der Schulleitung <strong>und</strong> des<strong>Seminar</strong>s am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.R. bis Juli), „dass der Ausbildungsunterrichterfolgreich verlaufen ist“ (§ 29 Abs. 2 APrOGymn).Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten „offiziellen" Lehrprobenphase statt, alsoi.d.R. im November. (Dezember ist möglich, wenn Sie kein drittes Fach haben.) Es gelten dieüblichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Gruppengröße sowie die Ankündigung des Terminsdrei Tage vorher durch die Schulleitung.Sie benötigen einen Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französischunterrichtet werden kann. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahrmöglich. Die gleichzeitige Übernahme von St<strong>und</strong>en des Fremdsprachenunterrichtsin derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich.Bei sonst nicht bilingual unterrichteten Klassen wird gebeten, die Eltern in geeigneter Weisevon diesem Projekt vorab zu informieren.Die zusätzliche Lehrprobe im bilingualen Sachfachunterricht kann in der eigenverantwortlichunterrichteten Klasse abgehalten werden, auch wenn Sie in dieser Klasse in einer der „regulären“Lehrproben abermals geprüft werden.Wurde die DUE nicht im Rahmen des bilingualen Unterrichts durchgeführt, ist vor der Lehrprobeeine Übersicht über die Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialen vorzulegen.Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer Erholungspause das 20-minütigeKolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz oder teilweisein der Zielsprache durchgeführt werden. Die Vereinbarung eines Schwerpunktthemas istnicht zulässig.Als Ergebnis der Prüfungen wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt. Eine Notewird nicht erteilt.


38Das Ergebnis wird in einer Bescheinigung des <strong>Seminar</strong>s festgehalten, die vom Landeslehrerprüfungsamtgesiegelt <strong>und</strong> dem Zeugnis über die Zweite Staatsprüfung beigelegt wird. MindestgruppengrößeWenn Sie feststellen müssen, dass die Mindestgruppengröße (siehe V.3.1) unterschritten wird(z. B. durch Austritte im Religionsunterricht zu Schuljahresbeginn), prüfen Sie bitte zunächstselbst, ob eine kritische Grenze erreicht wurde, die eine Änderung der Klassenzuordnung erforderlichmacht. Dabei gilt z. B. eine Unterschreitung der Klassen- bzw. Gruppenmindestgrößeum zwei Schüler als gerade noch hinnehmbar (ausgenommen Sport: Mindestzahl 12). Jedochmachen schon vor Beginn der Prüfungslehrprobenphase z. B. lediglich 9 Schüler in einer10. Klasse (Sollstärke: 12) den Kontakt zwischen Schulleitung <strong>und</strong> Landeslehrerprüfungsamterforderlich. Die Schulleitung kann dem LLPA auch mitteilen, dass in Ihrem Fach aus schulorganisatorischenGründen eine größere Klasse nicht zur Verfügung steht. Eine Erhöhung derSchülerzahl auf das Minimum durch „Leihschüler” aus Parallelklassen nur <strong>für</strong> die Prüfungslehrprobeist nicht zulässig! Mindestst<strong>und</strong>enzahl bei zweistündigen FächernSie müssen im Themenverteilungsplan alle Unterrichtsst<strong>und</strong>en angeben, die Sie im dreiwöchigenLehrprobenzeitraum erteilen. Wenn in vom Referendar nicht zu vertretenden Fällen (Jahresausflugetc.) St<strong>und</strong>en wegfallen, muss der Unterricht so verlegt oder der Prüfungszeitraum so verlängertwerden, dass im Lehrprobenzeitraum die Mindestst<strong>und</strong>enzahl von 6 Unterrichtsst<strong>und</strong>enerreicht wird. Sollte die Mindestst<strong>und</strong>enzahl unterschritten werden, informieren Sie bitte den<strong>Seminar</strong>leiter, der sich <strong>für</strong> Sie um eine günstige Regelung bemühen wird. Einstündige FächerDie nach St<strong>und</strong>entafel in bestimmten Klassenstufen einstündigen Fächer (z. B. Geographie,Geschichte, Chemie, Musik) müssen während der Lehrprobenphase zweistündig unterrichtetwerden.Wichtig: Wird das einstündige Fach in nur einem Halbjahr zweistündig unterrichtet <strong>und</strong> erhaltenSie deshalb einen Parallelauftrag (z. B. Musik in 10a im 1. Halbjahr <strong>und</strong> 10b im 2. Halbjahr –jeweils zweistündig), müssen Sie Ihre Lehrprobe in einer anderen Klasse durchführen oder durchVorlage des Tagebuchs der Parallelklasse der Prüfungskommission nachweisen, dass Sie dieLehrprobeneinheit nicht vorher im selbstständigen Unterricht ausprobiert haben. Dreistündige Hauptfächer im Doppelst<strong>und</strong>enmodellEntsprechendes gilt <strong>für</strong> Hauptfächer, wenn Sie z. B. im 1. Schulhalbjahr 4-stdg. unterrichtet werden,im 2. Hj. jedoch nur 2-stdg. (Doppelst<strong>und</strong>enmodell mit 3 Wochenst<strong>und</strong>en). In diesemFall müssen während der Lehrprobenphase pro Woche mindestens 3 besuchbare Unterrichtsst<strong>und</strong>enausgewiesen werden, also insgesamt mindestens insgesamt 9 Unterrichtsst<strong>und</strong>en. Sofern Sieim Lehrprobenzeitraum mehr als diese 9 St<strong>und</strong>en unterrichten, müssen Sie alle St<strong>und</strong>en im Themenverteilungsplanangeben. ThemenverteilungsplanIhr Prüfer (= Ausbilder/Fremdprüfer) sowie der Prüfungsvorsitzende warten nun auf Ihren Briefmit dem Themenverteilungsplan <strong>für</strong> die entsprechende Phase. Er enthält außer Ihrem Namen <strong>und</strong>dem der Schule die Nennung der Klasse <strong>und</strong> den Titel der Unterrichtseinheit, dann das Verzeichnisaller im Lehrprobenzeitraum erteilten Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit Angabe des Datums, der Uhrzeit,des Raums <strong>und</strong> das jeweils vorgesehene Thema der Unterrichtsst<strong>und</strong>e. Auch das ThemaIhrer Dokumentation <strong>und</strong> die Klasse, in der Sie diese Unterrichtseinheit gehalten haben, müssenSie angeben, denn die im Rahmen der Dokumentation behandelte Unterrichtseinheit darf <strong>für</strong> eineLehrprobe nicht gewählt werden. Seien Sie bei den Angaben im Themenverteilungsplan nicht zugenau, aber auch nicht zu allgemein. Ihre Ausbilder beraten Sie gern. Decken Sie mit Ihrem Planbitte den gesamten Lehrprobenzeitraum von drei Wochen ab. Klassenarbeiten dürfen in diesem


39Zeitraum nicht geschrieben oder besprochen werden. Wiederholungsst<strong>und</strong>en sind ebenfallsnicht zulässig.Den Termin <strong>für</strong> die Abgabe des Themenverteilungsplans erhalten Sie zusammen mit dem Prüfungsplanvom Landeslehrerprüfungsamt.<strong>Zur</strong> Orientierung: Bitte schicken Sie Ihrem Prüfer <strong>und</strong> dem Vorsitzenden den Plan in zwei getrenntenSchreiben (normaler Brief, kein Einschreiben) an die Adresse, die Ihnen vom LLPAangegeben wird. (Dies gilt auch im Fall des Fremdprüfers.) Sie können den Plan auch vorab perEmail (bitte als.pdf!) zusenden, müssen aber dennoch eine unterschriebene Fassung per Post versenden.Auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Plans verständigen sich Ihr Fachprüfer <strong>und</strong> der Vorsitzende auf einenTermin <strong>für</strong> die Lehrprobe <strong>und</strong> (ggf.) auf eine Eingrenzung, Erweiterung oder Neufestsetzung desvon Ihnen geplanten St<strong>und</strong>enthemas. In einem solchen Fall erfahren Sie die Modifikation zumZeitpunkt der Ankündigung der Lehrprobe.Sonderfall bilinguale Lehrprobe:Zwei Wochen vor Beginn der Lehrprobenphase übersenden Sie Ihren Themenverteilungsplan nuran den Ausbilder. Falls Sie Ihre schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit nicht imRahmen des bilingualen Unterrichts verfassen, legen Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Themenverteilungsplanszusätzlich eine darüber hinaus gehende Übersicht zur eigenverantwortlichdurchgeführten Unterrichtseinheit samt Unterrichtsmaterialien in zweifacher Ausfertigung vor. Ankündigung der LehrprobeBei einer Lehrprobe geht die entsprechende Mitteilung <strong>für</strong> Sie in einem verschlossenen Umschlagrechtzeitig an Ihren Schulleiter. Auf dem Umschlag ist das genaue Datum vermerkt, andem Ihr Schulleiter Ihnen diesen Umschlag auszuhändigen hat. Gemäß § 21 Abs. 2 derAPrOGymn geschieht dies „am dritten Werktag vor dem Tag, an dem die jeweilige Prüfung stattfindet”.Samstage werden als Werktage gezählt. Also:Mitteilung an Sie am:DonnerstagFreitagMontagDienstagLehrprobe am darauf folgenden:MontagDienstag oder MittwochDonnerstagFreitagWenn der Tag der Mitteilung an Sie ein beweglicher Ferientag oder Feiertag ist, kann das Themaam vorausgehenden Werktag bekannt gegeben werden. Eine noch frühere Information würde denGr<strong>und</strong>satz der Gleichbehandlung aller Bewerber verletzen.Deshalb erhalten Sie vor Ferienabschnitten (z. B. Faschingsferien) in der Regel auch keine Mitteilung<strong>für</strong> mögliche Lehrproben am Montag bis Mittwoch nach Ende der Ferien. In den erstendrei Tagen nach Ferienabschnitten kann deshalb in der Regel keine Lehrprobe angesetzt werden,ausgenommen, das Schulsekretariat ist in den Ferien besetzt <strong>und</strong> die Benachrichtigung möglich.Bitte vermerken Sie dies ggf. in Ihrem Themenverteilungsplan.Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechendeMitteilung <strong>für</strong> Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen, die Sie nichtzu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z. B. Ausfall vorausgehender St<strong>und</strong>en wegenNeuschnee), rufen Sie Ihren Prüfer an <strong>und</strong> erklären Sie ihm die Situation.Diese Regelungen gelten auch <strong>für</strong> die bilinguale Lehrprobe. Doppelst<strong>und</strong>eIn der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt. Geht derUnterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en (z. B. Doppelst<strong>und</strong>e in Sport), erstreckt sich die Prüfungslehrprobenur dann auf beide St<strong>und</strong>en, wenn sie eine Einheit bilden. Ob es sich bei einerDoppelst<strong>und</strong>e um eine Einheit handelt (= Besuch der Doppelst<strong>und</strong>e) oder um zwei thematisch


LandeslehrerprüfungsamtAußenstelle beim Regierungspräsidium TübingenZweite Staatsprüfung <strong>für</strong>die Laufbahn des höheren Schuldienstes an GymnasienU N T E R R I C H T S E N T W U R FZ U R P R Ü F U N G S L E H R P R O B EName:Schule:Datum:Zeit:Fach:Klasse:Thema:Ich versichere, dass ich den Lehrprobenentwurf selbstständig<strong>und</strong> nur mit den angegebenen Hilfsmittel angefertigthabe. Zu den Stellen <strong>und</strong> Materialien, die demWortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken, auchelektronischen Medien, entnommen wurden, habe ich dieQuellen angegeben. Materialien aus dem Internet sinddurch Angabe der Quelle <strong>und</strong> durch Ausdruck der erstenSeite belegt.DatumUnterschrift40verschiedene St<strong>und</strong>en (= Besuch einer Einzelst<strong>und</strong>e), entscheiden Prüfer <strong>und</strong> Vorsitzender aufder Gr<strong>und</strong>lage Ihrer Angaben im Themenverteilungsplan.Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende Möglichkeiten:Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem Tag Ihr sonstigerUnterricht, also auch die zweite St<strong>und</strong>e der Doppelst<strong>und</strong>e.Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das der erstenSt<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten Sie das Thema derzweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema der zweitenSt<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die erste St<strong>und</strong>e der Doppelst<strong>und</strong>eein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie <strong>für</strong> das Thema der Prüfungslehrprobe als Vorbereitungerforderlich ist. Der Prüfer hat diese Maßnahme vorher mit der Schulleitung abgesprochen.Diese hilft Ihnen bei dem dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen.Wenn die Behandlung des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung<strong>für</strong> die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am TagIhrer Prüfungslehrprobe <strong>für</strong> eine Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e. Unterrichtsentwurf zur PrüfungslehrprobeSie übergeben dem Sekretariat Ihrer Schule mindestens15 Minuten vor Beginn der St<strong>und</strong>e einen ”Unterrichtsentwurfzur Prüfungslehrprobe” in dreifacher(Religion: vierfacher) Ausfertigung mit jeweils einemDeckblatt (siehe unten). Das Deckblatt findenSie auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s unter Service/Download/Formulare<strong>für</strong> Referendar/innen.Bitte füllen Sie es aus <strong>und</strong> unterschreiben auf jedemExemplar. Im Fach Sport soll der Lehrprobenentwurfan der jeweiligen Übungsstätte vorliegen. FehlenEntwurf oder Versicherung, ist die Lehrprobe mit”ungenügend” zu bewerten. Die Prüfungsordnungerwartet von Ihnen, dass Sie in Ihrem Entwurf denZusammenhang mit den beiden vorangehenden <strong>und</strong>der folgenden Unterrichtsst<strong>und</strong>e schlüssig darlegen.Dies ist jedoch nur dann vollständig möglich, wenn es sich nicht um die erste oder letzte St<strong>und</strong>eder Unterrichtseinheit handelt.Der Entwurf wird nicht gesondert benotet, jedoch zusammen mit Ihrer Stellungnahme nach derSt<strong>und</strong>e bei der Notenfindung berücksichtigt (§ 21 APrOGymn).Länge Ihres Entwurfs:Ihr Entwurf soll ohne Deckblatt <strong>und</strong> Materialien nicht mehr als 2-3 Seiten umfassen, denn ermuss von der Kommission rechtzeitig gelesen werden können. Nur bei einer Doppelst<strong>und</strong>e sindbis zu 5 Seiten zulässig. Verspätung <strong>und</strong> Ausfall durch KrankheitEs kann vorkommen, dass ein Mitglied der Prüfungskommission verspätet eintrifft. Ruft er(oder sie) rechtzeitig vor St<strong>und</strong>enbeginn bei der Schulleitung an, kann u.U. ein St<strong>und</strong>entauschvorgenommen <strong>und</strong> Ihr Lehrprobenunterricht von z. B. der dritten in die vierte St<strong>und</strong>e verlegt <strong>und</strong>so die Lehrprobe an diesem Tag ”gerettet” werden. Kommt ein Mitglied der Prüfungskommissionjedoch später als 5 Minuten nach St<strong>und</strong>enbeginn, muss die Lehrprobe neu angesetzt werden.Sie kann dann am folgenden Tag durchgeführt werden, ohne dass ein neuer Unterrichtsentwurfverfasst werden muss. Dies ist bei einem späteren Lehrprobentermin nicht der Fall. Sollten Sieselbst erkranken, rufen Sie bitte sofort Ihren Prüfer <strong>und</strong> Ihre Schulleitung an. Eine ärztliche Bescheinigungmit Angabe der Dauer der Erkrankung <strong>und</strong> der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen


41(der bekannte „gelbe Schein” mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt also nicht!) schickenSie bitte sofort an das Landeslehrerprüfungsamt. Nach der LehrprobeUnmittelbar nach Abschluss Ihrer Lehrprobe zieht sich die Kommission mit Ihnen in ein ruhigesBesprechungszimmer zurück. Sie erhalten die Gelegenheit, zum Ablauf der Unterrichtsst<strong>und</strong>eaus Ihrer Sicht Stellung zu nehmen. Eine St<strong>und</strong>enbesprechung, wie Sie es von Ihrem Ausbildersonst gewöhnt sind, ist nicht vorgesehen. Nach Ihrer Stellungnahme, die bei der Bewertung einbezogenwird, werden Sie vorläufig entlassen, da sich die Kommission beraten muss. Anschließendwerden Sie hereingebeten, damit Ihnen der Vorsitzende die erteilte Note mit den tragendenGründen <strong>für</strong> die Bewertung mitteilen kann.Nach Ihrer Lehrprobe haben Sie <strong>für</strong> den Rest des Tages frei. Ihr sonstiger Unterricht an diesemTag muss vertreten werden.Falls Sie <strong>für</strong> die Lehrprobe eine fremde Klasse nur vorübergehend selbstständig unterrichtet haben,führen Sie nach der Lehrprobe die Unterrichtseinheit entsprechend Ihrem Themenverteilungsplanzu Ende. Auch nach der Lehrprobe nimmt in der von Ihnen vorübergehend selbstständigunterrichteten Klasse der Fachlehrer nicht am Unterricht teil.VII. 3. 1 SchulrechtVII. 3 Die mündlichen Prüfungen/Kolloquien RahmenbedingungenIhre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr früh.Sie findet in der Regel im Juli oder September statt.Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten (Einzelprüfung).Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Ausbilder <strong>für</strong> Schulrecht <strong>und</strong> einemVertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar nach Abschluss dieerreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl, die <strong>für</strong> Ihre Einstellungmaßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens„ausreichend" ist eine der Voraussetzungen <strong>für</strong> das Bestehen der Lehramtsprüfung. WiederholungWer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalbdes laufenden Vorbereitungsdienstes wiederholen. UnterrichtsbefreiungFür die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf Befreiungvon Ihren Unterrichtsverpflichtungen.VII. 3. 2 Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik Termine <strong>und</strong> PrüfungsdauerDie mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) findet im 2. Ausbildungsjahrin der Regel Ende April/Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten.Die Kolloquien in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) sind Einzelprüfungen. Auch sie finden in derRegel Ende April/Anfang Mai am <strong>Seminar</strong> statt (Der Zeitraum hängt am Informationsbrett imOG aus.) <strong>und</strong> dauern ebenfalls jeweils etwa 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten).Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Ausbildern durchgeführt, eine Fremdprüfung isthier nicht vorgesehen.Zusammen mit dem Schwerpunktthema <strong>für</strong> die mündliche Prüfung in Pädagogik/PädagogischerPsychologie tragen Sie die Themen der selbst durchgeführten Unterrichtseinheiten, von denen diefachdidaktischen Kolloquien ihren Ausgang nehmen sollen, sowie die Klassenstufen auf dem


42da<strong>für</strong> vorgesehenen Formular ein <strong>und</strong> leiten es bis zum 20. Februar 2015 der <strong>Seminar</strong>leitung zu.Das Formular finden Sie auf der <strong>Seminar</strong>homepage unter Download/Formulare <strong>für</strong> Referendare/Meldung<strong>für</strong> die mündlichen Prüfungen in Fachdidaktik <strong>und</strong> in Pädagogik/Päd. Psychologie.Wir benötigen nur das Original, die notwendigen Kopien <strong>für</strong> das Prüfungsamt, den Ausbilder<strong>und</strong> den Prüfungsvorsitzenden stellt das Sekretariat her. Das <strong>Seminar</strong> leitet Ihre Meldung IhremPrüfer <strong>und</strong> über das LLPA dem Prüfungsvorsitzenden zu, damit sich diese vorbereiten können.Bitte informieren Sie Ihre Schule über den konkreten Prüfungstermin. Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. PsychologieBis zum 20. Februar 2015 können Sie ein Schwerpunktthema angeben (siehe oben). BesprechenSie Ihre Vorstellungen mit Ihren Ausbildern, denn sie dürfen nicht zu eng gefasst werden. DerGegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der schriftlichen Dokumentation ist als Schwerpunktthemanicht erlaubt. Sie tragen das abgestimmte Schwerpunktthema in das da<strong>für</strong> vorgesehene Formular(siehe oben) ein <strong>und</strong> leiten es dem <strong>Seminar</strong>leiter zu.Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. DieKommission geht dabei „von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden Beschäftigungmit einem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit wird die Breite IhresWissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungenin weiteren Bereichen geprüft. Fachdidaktische KolloquienDie fachdidaktischen Kolloquien erstrecken sich auf Inhalte der fachdidaktischen Ausbildung.Sie nehmen ihren Ausgang bei den von Ihnen jeweils gemeldeten Unterrichtseinheiten. Danebenwird die Breite Ihres Wissens aus Ihren fachdidaktischen Lehrveranstaltungen mit konkretemBezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen in weiteren Bereichen geprüft.Im Dokumentationsfach entscheiden Sie, ob das fachdidaktische Kolloquium inhaltlich seinenAusgang von der Unterrichtseinheit der Dokumentation oder einer anderen von Ihnen durchgeführtenUnterrichtseinheit nimmt.Im Nicht-Dokumentationsfach <strong>und</strong> gegebenenfalls einem weiteren Ausbildungsfach nimmt dasfachdidaktische Kolloquium seinen Ausgang von einer selbst durchgeführten Unterrichtseinheit,die möglichst einer anderen Schulstufe zugeordnet sein soll als die Lehrprobe im Nicht-Dokumentationsfach. Kolloquium nach der bilingualen LehrprobeIm Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer kürzeren Erholungspause das 20-minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz oderteilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Anschließend wird das Bestehen oder Nichtbestehenfestgestellt, eine Note wird nicht erteilt. Vergleichen Sie dazu die Hinweise unter V.3.6. DispositionspapiereMitteilungen zu Prüfungsinhalten an die Prüfer sind in allen mündlichen Prüfungen <strong>und</strong> Kolloquienuntersagt, dasselbe gilt <strong>für</strong> Literaturlisten. Nur <strong>für</strong> das Schwerpunktthema in Pädagogik/PädagogischerPsychologie kann eine Literaturliste abgegeben werden. Sie muss dem Prüfungsvorsitzenden<strong>und</strong> Ihrem Ausbilder etwa 2 Wochen vor der Prüfung zugeleitet werden. PrüfungsergebnisUnmittelbar nach Ihrer Prüfung legt die Prüfungskommission die Note fest. Sie werden danachhereingerufen <strong>und</strong> erfahren Ihr Ergebnis vom Vorsitzenden. Auf Ihren Wunsch werden Ihnen dietragenden Gründe <strong>für</strong> die Bewertung mitgeteilt.


43 UnterrichtsbefreiungSie werden auf Ihren Wunsch hin vor zwei Prüfungen Ihrer Wahl, vor Ihren Lehrproben <strong>und</strong>/odervor Ihren mündlichen Prüfungen jeweils am Tag vor der Prüfung vom Unterricht freigestellt.Diese Regelung gilt nur, sofern der Prüfungstag nicht auf einen Sonn- oder Feiertag folgt. WollenSie vor einer Lehrprobe einen freien Tag haben, muss die Schule Buch führen, da Sie nur Anspruchauf insgesamt zwei freie Tage zuzüglich den Tag Ihrer mündlichen Prüfung haben. AmTag nach Ihrer mündlichen Prüfung müssen Sie wieder Ihren üblichen Unterricht halten.VII. 4 Die SchulbeurteilungDem Schulleitergutachten kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter Ihre Entwicklungals Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mitdem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein (vgl. VII.5).Zu beurteilen sind Ihre Leistungen im selbstständigen Unterricht, Ihre schulk<strong>und</strong>lichen Kenntnisse,die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen <strong>und</strong> methodischen Kompetenzen, die Fähigkeitenzum Umgang mit fächerübergreifenden <strong>und</strong> überfachlichen Themenstellungen <strong>und</strong> dasgesamte dienstliche Verhalten mit Schwerpunkt auf dem zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. §13 der APrOGymn). Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen:1. Fachliche Kompetenz, z. B.:Kenntnis der <strong>für</strong> den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auchSprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit, beikünstlerischen Fächern auch künstlerische BefähigungVertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> Problemen des FachsEinblick in die wissenschaftstheoretischen Gr<strong>und</strong>lagen des FachsKenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge2. Didaktische Befähigung, z. B.:Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen <strong>und</strong> zur Auswahl der UnterrichtsinhalteProblemorientierung, TransfervermögenLangfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten <strong>und</strong> -st<strong>und</strong>enFähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht3. Methodisches Können, z. B.:Unterrichtsformen <strong>und</strong> ihr WechselStrukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheitder Methoden <strong>und</strong> ihres WechselsVeranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, AktualitätEinsatz von Materialien <strong>und</strong> Medien, TafelanschriebFrage- <strong>und</strong> ImpulstechnikZielorientierung, ZeitökonomieÜbung <strong>und</strong> Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse4. Verhalten im Unterricht, z. B.:Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)Situationsgerechtes Handeln <strong>und</strong> Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit, aufdie Schüler einzugehenFähigkeit zu motivieren, zu selbstständiger Arbeit anzuleiten <strong>und</strong> möglichst viele Schüler amUnterrichtsgeschehen zu beteiligenFähigkeit zur Gesprächsführung, Angemessenheit der Lehrersprache5. Erzieherisches Wirken, z. B.:Unterrichtsatmosphäre <strong>und</strong> Lehrer-Schüler-VerhältnisBeispielgebendes Arbeits- <strong>und</strong> SozialverhaltenInteresse am Schüler, pädagogischer Takt


natürliche AutoritätStreben nach Gerechtigkeit6. Verhalten im Dienst, z. B.:ZuverlässigkeitFähigkeit zur Selbstkritik <strong>und</strong> LernbereitschaftEigeninitiative im Unterricht <strong>und</strong> bei außerunterrichtlichen VeranstaltungenZusammenarbeit mit Schulleitung, Kollegen <strong>und</strong> Eltern44Die in diesen Teilbereichen ausgewiesenen Leistungsbewertungen bilden die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> dasabschließende Gesamturteil des Schulleiters, ohne dass die sechs Teilbereiche arithmetischgleichwertig berücksichtigt werden müssen. Ihr Mentor an der Schule wird die Stellungnahmender einführenden Lehrkräfte einholen <strong>und</strong> den Schulleiter bei der Beurteilung unterstützen. DerMentor kann Sie auch selbst jederzeit im Unterricht jedes Ihrer Fächer besuchen.Der Schulleiter ist nicht an vorausgehende Stellungnahmen geb<strong>und</strong>en, muss jedoch ein abweichendesUrteil begründen können. Sein Urteil muss auf mindestens einem eigenen Unterrichtsbesuchpro Fach beruhen, davon einer auf der Oberstufe. In der Regel wird Ihnen vomSchulleiter der Besuchstermin oder die Woche, in der sein Besuch stattfindet, mitgeteilt. EineVerpflichtung hierzu besteht nicht.Die Gesamtnote „ausreichend” oder eine bessere Note soll übrigens nicht erteilt werden, wenn inmehr als einem Teilbereich die Note „mangelhaft bis ausreichend” lautet oder wenn die Qualifikationin einem Teilbereich mit „mangelhaft” oder schlechter beurteilt wird.Die schriftliche Beurteilung Ihrer Berufsfähigkeit wird vom Schulleiter etwa drei Monate vorAbschluss des Vorbereitungsdienstes erwartet, kann aber bis zum Ende des Vorbereitungsdienstesgeändert werden. Sie ist Bestandteil der Prüfungsakte <strong>und</strong> wird Ihnen vom Schulleiter aufAntrag (beim LLPA) zusammen mit dem Zeugnis ausgehändigt. Eine Besprechung des vomSchulleiter besuchten Unterrichts findet zwar statt, nicht aber eine Besprechung seiner Beurteilung.VII. 5 Das Prüfungsergebnis Vorläufige BescheinigungDas Landeslehrerprüfungsamt ist bereit, Ihnen nach Abschluss der Prüfungen <strong>für</strong> Bewerbungenaußerhalb des Landesdienstes in Baden-Württemberg so schnell wie möglich, in der Regel bisMitte/Ende Mai eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der 2. Staatsprüfung mit dendann vorliegenden Prüfungsergebnissen auszustellen. Sofern Sie diese vorläufige Bescheinigungwünschen, geben Sie bitte im Sekretariat bis Anfang Mai einen ausreichend frankierten <strong>und</strong> mitIhrer Adresse versehenen Briefumschlag ab. Gesamtnote <strong>und</strong> Feststellung des Ergebnisses:Nach § 24 der APrOGymn ergibt sich die Gesamtnote „aus dem auf eine Dezimale berechnetenMittelwert der Endnoten der einzelnen Prüfungsleistungen”. Die einzelnen Noten werden wiefolgt gewichtet:1. die Schulrechtsprüfung einfach 1/302. die schriftliche Arbeit („Dokumentation einer UE“) vierfach 4/303. die Lehrproben bei Zweifächerverbindungen jeweils dreifach (je 3/30),bei einer notwendigen Dreifächerverbindung jeweils zweieinviertelfach (4x2,25) 9/304. die fachdidaktischen Kolloquien bei zwei Fächern jeweils dreifach (je 3/30),bei einer notwendigen Dreifächerkombination jeweils zweifach (je 2/30) 6/305. die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogische Psychologie dreifach 3/306. Beurteilung des Leiters der Schule (§ 13 Abs. 5 APrOGymn) siebenfach 7/3030/30


45Bei einem freiwilligen dritten Fach erhalten Sie nach § 29 Abs. 5 APrOGymn ein „Zeugnis überden Erwerb der Lehrbefähigung im zusätzlichen Ausbildungsfach“ mit Endnoten <strong>und</strong> Gesamtnote.Dabei gilt die folgende Gewichtung:1. Prüfungslehrprobe 3/102. fachdidaktisches Kolloquium 3/103. Beurteilung des Leiters der Schule 4/1010/10Bei dieser Verrechnung wird zwischen Haupt- <strong>und</strong> Beifach nicht unterschieden. Ihre Leistungmuss übrigens in jeder Teilprüfung mindestens mit ”ausreichend” bewertet werden. Berechnung der Leistungszahl:1. Gesamtnote der 1. Staatsprüfung gemäß §16 Abs. 9 WPO (2001) x 202. Gesamtnote der 2. Staatsprüfung x 20Summe = LeistungszahlBei einem freiwilligen weiteren Fach:Zunächst wird aus den Noten der 1. <strong>und</strong> 2. Staatsprüfung die Leistungszahl wie oben ohne dasErgebnis in einem weiteren Fach ermittelt.Dann wird unter Einbeziehung der Leistungen in einem freiwilligen weiteren Fach die Leistungszahlwie folgt ermittelt:1. Gesamtnote der 1. Staatsprüfung gemäß §16 (9) WPO (2001)unter Einbezug der Fachnote der Wiss. Prüfung im weiteren Fach x 202. Endnote der 2. Staatsprüfung x 2+ Durchschnittsnote der zusätzlichen LehrbefähigungNotensumme, dividiert durch 3 x 20Summe = LeistungszahlWichtig: Wenn sich bei der Einbeziehung des freiwilligen weiteren Faches eine schlechtereLeistungszahl ergeben sollte, wird <strong>für</strong> Ihre Einstellung die bessere Leistungszahl ohne Einbeziehungdes weiteren Faches zugr<strong>und</strong>e gelegt. Sie brauchen nichts zu veranlassen, dies geschiehtautomatisch in Ihrem Sinne.Bei bilingualer Ausbildung: Für die Lehrprobe <strong>und</strong> das Kolloquium werden keine Noten festgestellt.Das Ergebnis lautet „bestanden“. Dies wird dem Landeslehrerprüfungsamt mitgeteilt,das Ihre Bescheinigung siegelt <strong>und</strong> da<strong>für</strong> sorgt, dass in der Einstellungsliste des Kultusministeriumsein entsprechender Vermerk hinter Ihrem Namen erscheint. Dies kann zu einer bedarfsgerechten,u.U. sogar bevorzugten Einstellung führen.<strong>Zur</strong> Orientierung: Eine Leistungszahl von 80 entspricht einem Gesamtdurchschnitt von 2,0,eine Leistungszahl von 40 einer Gesamtleistung von 1,0.VII. 6 Verfahren bei Nichtbestehen einzelner PrüfungsteileWenn eine Prüfungsleistung mit weniger als „ausreichend“ bewertet wurde, ist die Prüfung nichtbestanden. Gr<strong>und</strong>sätzlich haben Sie das Recht, bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils dieseneinmal zu wiederholen. Gerade bei Lehrproben <strong>und</strong> der schriftlichen Arbeit brauchen Sie dazuoft neue Klassen <strong>und</strong> die nötige zusätzliche Zeit über das normale Ende des Vorbereitungsdiensteshinaus. Wenden Sie sich in einem solchen Fall unbedingt an den <strong>Seminar</strong>leiter, der mit Ihnendie Konsequenzen bespricht. Das Landeslehrerprüfungsamt teilt Ihnen den neuen Prüfungsplanschriftlich mit.Zu Ihrer Orientierung werden im Folgenden die in der Regel erforderlichen Maßnahmen/ Konsequenzennach dem Nichtbestehen eines oder mehrerer Prüfungsteile vorgestellt. Im Einzelfall:


Umfang desNichtbestehens1 od. 2MÜP/KOLL46Dauer der Verlängerung Schulprakt.Umfangi.d.R. keine (Nachtermininnerhalb des lfd. Vorbereitungsdienstesauf Antragmöglich)im bisherigenUmfangmehr als 2MÜP/KOLLdto. 2-3 Mon. 10-12Std.Nichtabgabe dto. i.d.R. keine (Nachterminder DUE /innerhalb des lfd. Vorbereitungsdienstes)FristversäumnisDUE schlechter dto. i.d.R. keine (Nachterminals ”ausreichendreitungsdienstes)innerhalb des lfd. Vorbe-1 PLP dto. + BLS i.d.R. bis zu 6 Mon. 10-12(Nachtermin innerhalb des Std.lfd. Vorbereitungsdienstesauf Antrag beim LLPAmöglich, wenn der GesamtdurchschnittallerPrüfungsleistungen imVorbereitungsdienst einschließlichder nicht bestandenenPLP mindestens2,5 beträgt <strong>und</strong> diePLP nicht schlechter als5,0 bewertet wurde1 PLP <strong>und</strong> 1-4MÜP/KOLL<strong>und</strong>/oder DUEa) BLSb) BLS <strong>und</strong>einer der obigenFälleNicht bestandenwegenTäuschungoder Nichterscheinensalle übrigenFälledto. + BLS bis zu 6 Mon. 10-12Std.dto. +alle PLPdto. +alle PLP +obige Fällealle Teile/ggf.nach Einzelfallprüfungnur der nichtbestandenePrüfungsteilbis zu 6 Mon. 10-12Std.bis zu 6 Mon. 10-12Std.nach Beratung durch den <strong>Seminar</strong>leiterUmfang derWiederholungdto.EinsatzartS /BUS /BUS /BUS /BUS /BUS /BUS /BUS /BU<strong>Seminar</strong>veranstaltungen <strong>und</strong>evtl. zusätzliche BetreuungBeratung durch Ausbilder bzw.MentorBeratung durch Ausbilder <strong>und</strong> ggf.<strong>Seminar</strong>veranstaltungenAnfertigung einer Wiederholungsarbeitmit neuem ThemaAnfertigung einer Wiederholungsarbeitmit neuem ThemaBei Bedarf <strong>Seminar</strong>veranstaltungenin den Fächern, in denen diePrüfung nicht bestanden wurde,Beratung <strong>und</strong> Besuche durchden/die Ausbilder <strong>und</strong> MentorBei Bedarf <strong>Seminar</strong>veranstaltungenin Pädagogik <strong>und</strong> in den Fächern,in denen die Prüfung nichtbestanden wurde, Beratung <strong>und</strong>Besuche durch Ausbilder, Mentor<strong>und</strong> Schulleitera) Besuch geeigneter Veranstaltungenauf Vorschlag des <strong>Seminar</strong>s;Betreuung durch die Schule <strong>und</strong>evtl. Ausbilder, Besuch durchSchulleiterb) wie a <strong>und</strong> der entsprechendeobige FallIn Entsprechung zu den obigenRegelungenAbkürzungen: BLS: Beurteilung des Leiters der Schule MÜP: Mündliche Prüfung/enBU: Begleiteter Ausbildungsunterricht PLP: PrüfungslehrprobeDUE: Schriftliche Arbeit S: Selbstständiger UnterrichtKOLL: Kolloquium/KolloquienWenn Ihre Referendarzeit wegen Nichtbestehens verlängert werden muss, wird Ihr Gehalt <strong>für</strong>diesen zusätzlichen Zeitraum in der Regel um 15% gekürzt, da Sie es selbst zu vertreten haben.Sollten Sie aus besonderen sozialen Gründen, z. B. der Versorgung eigener Kinder, diese Kürzungnicht verkraften können, müssen Sie über die <strong>Seminar</strong>leitung beim Regierungspräsidiumeinen entsprechenden Antrag stellen, damit die Kürzung unterbleibt (vgl. auch V.5). Wenn Siedie Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, ist der Vorbereitungsdienst zum Zeitpunkt derMitteilung des Ergebnisses beendet.


47VIII EINSTELLUNG IN DEN SCHULDIENSTVIII. 1 Schuldienst des LandesDie Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg wird schon früh vorbereitet.Sie müssen damit rechnen, dass bereits vor der Jahreswende schulscharfe Stellenausschreibungenonline gestellt werden. In jedem Fall müssen Sie spätestens 31. März einen entsprechenden „Antragauf Übernahme“ online an das Regierungspräsidium Tübingen richten. Auf diesem Antragmüssen Sie „Gewünschte Einsatzregionen“ in Baden-Württemberg angeben. Die Einsatzregionensowie alle Details zur Einstellung finden Sie unter www.lehrereinstellung-bw.de.Um Ihnen das Einstellungsverfahren <strong>und</strong> die Konsequenzen der von Ihnen gewünschten Einsatzregionenzu erläutern, findet vor der Abgabe des Antrags eine Informationsveranstaltung mit derPersonalreferentin des Einstellungsreferats des Regierungspräsidiums statt. Die Einladung hierzuerhalten Sie per E-mail.Das Kultusministerium gibt dazu folgende ergänzende Hinweise:„Hinweise zur Regionalisierung der Lehrereinstellung im Bereich Gymnasien <strong>und</strong> berufliche SchulenEltern, Lehrer <strong>und</strong> Schüler haben ein hohes Interesse daran, dass an den einzelnen Schulen eine kontinuierlichepädagogische Arbeit verwirklicht werden kann. Dies setzt eine vertretbar lange Verweildauer derLehrer an der einzelnen Schule voraus, was u.a. auch dadurch zu erreichen ist, dass bei der Einstellungeine größtmögliche Übereinstimmung von „Einsatzwunsch" <strong>und</strong> dienstlich notwendigem „Einsatzort"angestrebt wird, wobei der Gr<strong>und</strong>satz einer möglichst gleichmäßigen Unterrichtsversorgung an den Schulendes Landes eine Einstellung <strong>und</strong> Zuweisung der Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber an die einzelnen Schulennach der Dringlichkeit des Bedarfs erfordert.Um diese Übereinstimmung so weit wie nur möglich zu erreichen, können die Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerberauf dem Antragsformular, mit dem sie sich um Einstellung in den Schuldienst bewerben, ihreEinsatzwünsche angeben. Durch die Angabe eines Wunscheinsatzortes erhält die entsprechende RegionPriorität. Die Bewerbungen werden in der Rangfolge ihrer individuellen Qualifikation (Leistungszahl)nur in jenen Regionen in die Einstellungsentscheidungen einbezogen <strong>und</strong> gegebenenfalls berücksichtigt,<strong>für</strong> die tatsächlich Einsatzbereitschaft erklärt wurde. Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, die alle Regionenangegeben haben, werden landesweit in die Einstellungsentscheidungen einbezogen. Dabei wird gr<strong>und</strong>sätzlichin der Reihenfolge der angegebenen Präferenzen <strong>für</strong> die Ortswünsche entschieden. Diese landesweiteinsatzbereiten Bewerbungen sind also keinesfalls benachteiligt.Leider ist es nicht möglich, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung die Einstellungszahlen <strong>für</strong> die einzelnenRegionen anzugeben. Dies ist darin begründet, dass diese Quantitäten erst nach der Erhebungzahlreicher Daten unmittelbar vor der Einstellungsentscheidung festgelegt werden können.Die Einstellungschancen der Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber in einer Region hängen jedoch nicht bloß vonder Zahl der möglichen Einstellungen, sondern auch von der Zahl der Bewerbungen <strong>für</strong> die jeweiligeRegion ab. Aus unterschiedlichen Relationen zwischen Einstellungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Bewerbungenergeben sich unterschiedliche Einstellungschancen. Für die individuellen Einstellungschancen ist deshalbneben dem Prüfungsergebnis die Bereitschaft zur regionalen Mobilität von Bedeutung: Je höher die regionaleMobilität ist, um so eher kommt eine Bewerbung in einer Region mit günstigeren Einstellungschancenzum Zuge. Daher gilt in diesem Zusammenhang:Die Einsatzwünsche sollten im Blick auf die persönlich-familiäre Situation realistisch, aber so weiträumigwie nur möglich angegeben werden!


48Es wird davon ausgegangen, dass Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, denen innerhalb ihrer erklärten Einsatzwünscheein Einstellungsangebot gemacht wird, dieses auch annehmen. Wird dieses Einstellungsangebotnicht angenommen, so nehmen diese Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber am weiteren Auswahlverfahrendes aktuellen Einstellungstermins gr<strong>und</strong>sätzlich nicht mehr teil. Mit der schriftlichen Annahmeerklärungist zusätzlich eine Bereitschaftserklärung zum in der Regel mehrjährigen Verbleib im Einsatzbezirk verb<strong>und</strong>en.Nachträgliche Änderungen der Einsatzwünsche können in besonderen Fällen dem Kultusministerium inder Regel bis spätestens Anfang Mai 2015 schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Änderungswünschekönnen leider nicht mehr berücksichtigt werden.Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber, <strong>für</strong> die ein Nachprüfungstermin vorgesehen wird, können gr<strong>und</strong>sätzlichnur dann in das bevorstehende Sommer-Einstellungsverfahren einbezogen werden, wenn das Prüfungsergebnisinsgesamt noch vor dem im Terminplan zur Lehrereinstellung jährlich festgelegten Schlusstermin<strong>für</strong> derartige Nachtermine dem Ministerium <strong>für</strong> Kultus, Jugend <strong>und</strong> Sport gemeldet wird. Bei der Festlegungvon Nachprüfungsterminen sollte diese Folge beachtet werden.Mit den Bewerbern, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Einsatzwünsche <strong>und</strong> Mobilität sowie nach ihrer Leistungszahlein Einstellungsangebot erhalten können, führt das <strong>für</strong> die Region der Zuweisungzuständige Regierungspräsidium ein Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräch. Dabei wird dannauch der künftige Dienstort festgelegt.“ Die Adressen der Regierungspräsidien lauten:Regierungspräsidium Tübingen: www.rp-tuebingen.deRegierungspräsidium Stuttgart: www.rp-stuttgart.deRegierungspräsidium Karlsruhe: www.rp-karlsruhe.deRegierungspräsidium Freiburg: www.rp-freiburg.de


49Neben dem zentralen Einstellungsverfahren gibt es die schulscharfe Stellenausschreibung vonin der Regel schwerer zu versorgenden Schulen oder von Schulen mit besonderem Profil <strong>und</strong>Bedarf, die von den Regierungspräsidien Tübingen, Stuttgart, Karlsruhe <strong>und</strong> Freiburg unterwww.lehrerbildung-bw.de veröffentlicht werden. Eine Information über die Ausschreibungsr<strong>und</strong>en,die in der Regel im Februar <strong>und</strong> April stattfinden, erhalten Sie unter der gleichen Adresse.Die Bewerbung ist direkt an der jeweils ausschreibenden Schule einzureichen. Sie konkurrierenjedoch u.U. mit Lehrkräften, die sich bereits im Schuldienst befinden. Falls Sie zu einem Bewerbungsgesprächeingeladen werden <strong>und</strong> erfolgreich sind, sendet die Schulleitung dem Regierungspräsidiumunmittelbar nach Ablauf der Frist <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren eine Bewerberübersichtmit Ihnen an der Spitze zu. Das Regierungspräsidium entscheidet abschließend innerhalbvon in der Regel 2 Wochen. Wenn Sie das Einstellungsangebot annehmen, sind Sie automatischvom weiteren Verfahren ausgeschlossen, erhalten also kein weiteres Angebot aus demHauptverfahren der Einstellung.Bereits etwa ab Juni findet das Hauptauswahlverfahren statt. Sie müssen in dieser Zeit mitEinladungen zu Vorstellungs- bzw. Einstellungsgesprächen rechnen. Seien Sie deshalb möglichsterreichbar. Wenn Sie ein solches Angebot nicht innerhalb weniger Tage annehmen, kommtder/die Nächste dran! Der Personalreferent führt mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch, um mitIhnen konkrete Einsatzorte zu besprechen. Die Stelle haben Sie schon sicher.Ein Einstellungsgespräch (Dauer: ca. 30 Min.) wird geführt, um unter 2-3 genau gleich qualifiziertenBewerbern einen auszusuchen. Diese Einstellungsgespräche werden als Einzelgesprächevon einer Kommission geführt, die aus einem Referenten des Regierungspräsidiums <strong>und</strong> einemSchulleiter besteht.Im „Einstellungserlass“ (vgl. entsprechendes Stichwort im Jahrbuch der GEW oder dem Handbuchdes Philologenverbands) heißt es dazu:„Bei der Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen.Hierbei sind insbesondere folgende Kriterien heranzuziehen:- Erklärung, längerfristig an dem Ort des Bedarfs tätig zu werden,- schulische <strong>und</strong>/oder außerschulische Tätigkeiten <strong>und</strong> Aktivitäten,- Fächerverbindungen bzw. Stufenschwerpunkt,- besondere Eigenschaften, Fähigkeiten <strong>und</strong> Umstände (z. B. in außerschulischen Tätigkeitenerworbene Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen, Sprachkenntnisse, dem Unterricht förderlicheAufbau- <strong>und</strong> Zusatzstudien usw.).Über die Gespräche sind stichwortartige Protokolle zu fertigen. Die wesentlichen Gründe <strong>für</strong> dieBeurteilung der Bewerber sind in den Protokollen festzuhalten. Eine Mehrfertigung des Protokollswird dem Bewerber übermittelt.“Es kommt also darauf an, dass Sie die Breite Ihrer beruflichen Erfahrungen, z. B. auch in der(kirchlichen) Jugend- <strong>und</strong> Vereinsarbeit, darstellen <strong>und</strong> mit Ihrer Persönlichkeit überzeugen können.Selbst wenn Sie bis Ende Juli noch kein Angebot erhalten haben sollten, besteht noch eine Chance,im Nachrückverfahren eingestellt zu werden. In der Regel werden nicht besetzte Stellen imJuli noch einmal ins Netz gestellt (www.lehrereinstellung-bw.de). Dies dauert bis zum Beginndes neuen Schuljahres. Fahren Sie also nur dann in Urlaub, wenn zuhause jemand täglich prüft,ob Sie vom Regierungspräsidium Post erhalten haben <strong>und</strong> Sie dann anrufen kann, damit Sie sofortreagieren können. Am besten wäre es jedoch, wenn Sie in dieser Zeit auch telefonisch erreichbarwären (ein regelmäßig abgehörter Anrufbeantworter genügt). Dies gilt jedoch nur, wennSie nicht vorher schon eine definitive Absage erhalten haben. Eine solche wird möglichst frühdann verschickt, wenn Sie nicht diejenigen Fächer haben, die als Leitfächer eingestellt werdenoder mit Ihrer Leistungsziffer unter einem bestimmten Grenzbereich liegen.Sollten Sie sich als Härtefall (alleinerziehende Mutter etc.) oder als Schwerbehinderter bewerben,müssen Sie einen entsprechenden Antrag bis spätestens Anfang Juli beim Regierungspräsidiumstellen. Es gibt <strong>für</strong> diesen Bereich ein gesondertes Einstellungskontingent.


50Ansprechpartnerin <strong>für</strong> Fragen der Einstellung ist beim Regierungspräsidium Frau Walter, Tel.:07071/200-2059.Falls Sie in der kommenden Einstellungsr<strong>und</strong>e nicht zum Zuge kommen, können Sie sich imnächsten Jahr wieder bewerben. Sie müssen dazu lediglich bis zum 1. März des nächsten Jahresein formloses Schreiben an das Regierungspräsidium, das <strong>für</strong> Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist,richten. Da eine Warteliste nicht geführt wird, ist ein solches Schreiben jedes Jahr erforderlich.VIII. 2 Schuldienst anderer B<strong>und</strong>esländerIn den meisten B<strong>und</strong>esländern ist die Einstellungssituation nicht unbedingt schlechter als in Baden-Württemberg,gerade in den östlichen Ländern herrscht ein fachspezifischer Bedarf, z. B. inden modernen Fremdsprachen <strong>und</strong> Latein, der gern mit Referendaren auch aus BW gedeckt wird.Das Problem ist nur, dass manche Länder <strong>für</strong> die Bewerbung sehr frühe Termine gesetzt haben,die Sie nicht einhalten können. Einige B<strong>und</strong>esländer (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) habendas Einstellungsverfahren regionalisiert, so dass man sich an mehreren Stellen bewerben muss.Erk<strong>und</strong>igen Sie sich bitte selbst auf den Homepages der Kultusministerien über deren aktuelleEinstellungssituation (über www.kmk.org). Es empfiehlt sich, bei knappen Terminen nachzufragen,ob das Zeugnis der 2. Staatsprüfung auch nachgereicht werden kann. Das Landeslehrerprüfungsamtstellt bereits wenige Tage nach Abschluss der mündlichen Prüfungen vorläufige Bescheinigungenüber die bis dahin erreichten Prüfungsleistungen aus, die Sie Ihrer Bewerbung alsZeugnisersatz vorläufig beilegen können.VIII. 3 PrivatschulenEine gute berufliche Alternative <strong>für</strong> Sie ist die Bewerbung an Privatschulen. Die Stellensuche derSchulleiter beginnt in Einzelfällen schon früh, reicht aber bis unmittelbar vor Beginn des Schuljahres.Dann allerdings muss es oft schnell gehen, um Lehrkräfte zu ersetzen, die im Nachrückverfahreneine Stelle im Landesdienst bekommen haben <strong>und</strong> deshalb aus dem Vertrag entlassenwerden.Selbstverständlich dürfte es <strong>für</strong> Sie sein, ab diesem Zeitpunkt regelmäßig <strong>und</strong> intensiv die Stellenangebotein „DIE ZEIT“ <strong>und</strong> in anderen überregionalen Zeitungen zu lesen. Im <strong>Seminar</strong> (W-LAN) können sie auch aktuelle Stellenangebote im Internet abrufen.Wenn Sie ein Vertragsangebot von einer Privatschule bekommen haben, stellt sich oft die Frage,was Sie tun sollen, wenn Sie nach Vertragsabschluss noch im Nachrückverfahren eine Stelle imStaatsdienst antreten könnten. Ihr Vertrag mit der Privatschule enthält immer einen Hinweis aufeine Probezeit, die in der Regel ein Jahr dauert. Sprechen Sie das Problem mit dem Leiter derPrivatschule <strong>und</strong> dem Personalreferenten des Regierungspräsidiums offen an <strong>und</strong> suchen Sie zuklären, ob eine Einstellung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst möglich ist(in der Regel nur in wenigen Fällen) oder ob die Einstellungszusage schon jetzt auch <strong>für</strong> den Einstellungstermindes kommenden Jahres gemacht werden kann.VIII. 4 AuslandsschulenDie deutschen Schulen im Ausland suchen ständig Lehrkräfte mit bestimmten Fächern, die überdas B<strong>und</strong>esverwaltungsamt in Köln vermittelt werden. Vorrangig sind dies Lehrkräfte im Schuldienst,die <strong>für</strong> diese Auslandstätigkeit vorübergehend freigestellt werden (vgl. auch VII.).Jedes Jahr vergibt das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt – Zentralstelle <strong>für</strong> das Auslandsschulwesen – Ref.VI A4 – PLK – Barbarastr.1, 50728 Köln, Stellen <strong>für</strong> „Programmlehrkräfte" im Ausland. Diefinanziellen Bedingungen sind gut (ortsübliches Gehalt + hiesiges Studienratsgehalt). Der Vertragwird auf 2 Jahre abgeschlossen <strong>und</strong> ist auf bis zu 6 Jahre verlängerbar. Es ist aber in der Regelunproblematisch, wegen eines staatlichen Stellenangebots nach einem Jahr zu gehen.


51Es werden aber auch sog. „Ortskräfte“ gesucht, die – allerdings in der Regel <strong>für</strong> deutlich wenigerGehalt – im Prinzip die gleiche Arbeit tun. Der größte Nachteil des Status „frei angeworbene“Ortslehrkräfte ist, dass Sie gr<strong>und</strong>sätzlich keine Stellenzusage vom Regierungspräsidium erhalten,wenn bereits ein Vertrag mit der Auslandsschule besteht. In diesem Fall kann man zunächst insAusland gehen <strong>und</strong> nach 1-2 Jahren seine Stelle im jeweiligen Bezirk antreten. Das B<strong>und</strong>esverwaltungsamtgibt dazu gern Auskunft (www.auslandsschulwesen.de). Informationen hängen amBrett aus, Broschüren können bei der Bibliotheksaufsicht geholt werden.VIII. 5 Hilfen <strong>für</strong> die StellensucheNicht alle von Ihnen können in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg übernommenwerden. Die Ausbilder sowie die <strong>Seminar</strong>leitung bemühen sich jedoch intensiv, Ihnen konkreteberufliche Perspektiven zu bieten. Eine Voraussage zu den Einstellungschancen <strong>für</strong> Ihren Jahrgangist leider nicht möglich.Wichtig <strong>für</strong> Sie: Da Sie zum 31. Juli aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, sollten Siesich in jedem Fall <strong>für</strong> den August arbeitslos melden, damit Sie ggf. in die Pflichtversicherung beider Krankenkasse eintreten können.Bitte orientieren Sie sich selbst am Infobrett im EG mit den Stellenanzeigen sowie bei der Bibliothekarin,bei der eingehende Stellenangebote gesammelt werden. Dort erhalten Sie auch dieAdressen der Privatschulen in Deutschland sowie die Adressen der Kultusministerien der anderenB<strong>und</strong>esländer. Sofern Sie noch keine Stelle erhalten haben, können Sie sich durch eine Emailan Frau Miller in einen Verteiler des <strong>Seminar</strong>s aufnehmen lassen. Sie erhalten dann Stellenangebote<strong>für</strong> Ihre Fächer, die dem <strong>Seminar</strong> zugehen, per Email zugesandt. Wichtig: Bitte teilen Sieuns mit, ob <strong>und</strong> wo Sie eine Stelle erhalten haben.Auch die Homepages der Regierungspräsidien informieren Sie über freie Stellen <strong>für</strong> Krankenstellvertretungen(befristete BAT-Verträge).Wenden Sie sich in Fragen der Arbeitsvermittlung im Inland, beruflicher Umorientierung <strong>und</strong>Umschulung an den Fachvermittlungsdienst <strong>für</strong> besonders qualifizierte Fach- <strong>und</strong> Führungskräftebei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 12, Tel.: 07071/ 705-0. DieArbeitsberatung <strong>für</strong> sozial- <strong>und</strong> geisteswissenschaftliche Berufe ist unter 705-209 zu erreichen.Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium in Erwägung zieht, sollte die Berufsberatung <strong>für</strong> Abiturienten<strong>und</strong> Hochschüler der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. die Studienberatungsstellen der Universitäthinzuziehen, um die Studien- <strong>und</strong> Berufsmöglichkeiten <strong>und</strong> die etwaige Anrechnung von Studienzeitenzu besprechen.Folgende finanzielle Hilfen können Sie von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. dem Sozialamt erhalten:Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Fahrtkostenbeihilfen,Trennungsbeihilfen, Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten, Umzugskosten)Förderung der beruflichen Fortbildung <strong>und</strong> UmschulungWohngeld (Anträge müssen bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts gestellt werden.)„Hartz IV" (Auskünfte erhalten Sie bei den Sozialämtern der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise, teilweiseauch der Gemeinden.)Werden Sie selbst initiativ <strong>und</strong> sprechen Sie auch Personalabteilungen von Firmen an, die <strong>für</strong> Siein Frage kommen könnten. Hinweise, worauf es bei einer Bewerbung ankommt, erhalten Sie z.B. von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit in Form der Broschüre „Zeigen, was man kann – Tipps <strong>für</strong> Bewerbung<strong>und</strong> Vorstellung“.Wo immer Sie auch später tätig sein werden– viel Erfolg <strong>und</strong> Zufriedenheit!


52Verbeamtung auf Lebenszeit:IX BERUFSEINGANGSPHASEFAQFrage: Bis zu welchem Notendurchschnitt gibt es eine Verkürzung der Probezeit?Antwort: Ihre Probezeit wird auf 1,5 Jahre verkürzt, wenn Sie Ihre 2. Staatsprüfung besser als 2,5abgeschlossen haben <strong>und</strong> Ihre dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter (erfolgt frühestens 9Monate nach Dienstbeginn) mindestens 2,0 beträgt.Frage: Gibt es eine Quotenregelung, nach der nur ein bestimmter Prozentsatz verbeamtet wird<strong>und</strong> andere lediglich angestellt werden?Antwort: Nein, diese gibt es nicht. Der Eindruck kommt wie folgt zustande: Das Kultusministeriummöchte möglichst vielen Bewerbern ein Stellenangebot unterbreiten, hat aber vom Landtagnur eine begrenzte Zahl von Stellen im Landeshaushalt zugewiesen bekommen. Hinzu kommendie durch Pensionierung frei werdenden <strong>und</strong> wieder besetzbaren Stellen. Um dieses Kontingentaufzustocken, werden auch aus Haushaltsmitteln des Landes Bewerber eingestellt. Diese könnenjedoch nur einen Angestelltenvertrag erhalten, der in der Regel nach einem Jahr in ein Beamtenverhältnisumgewandelt wird. Die RPs sind bemüht, die Angestelltenverträge <strong>für</strong> diejenigen Bewerberzu verwenden, die aus verschiedenen Gründen (Alter, Ges<strong>und</strong>heit) nicht ins Beamtenverhältnisübernommen werden können. Erhalten Sie ein solches Angebot, bitte unbedingt annehmen.Frage: Welche Altersgrenze gilt <strong>für</strong> die Verbeamtung?Antwort: Zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe darf der Bewerber das vollendete 40. Lebensjahrnoch nicht überschritten haben. Bei Bewerbern, die das vollendete 45. Lebensjahr nochnicht überschritten haben, ist nach Einzelfallprüfung durch das RP die Übernahme in das Beamtenverhältnisbei „besonderen Gründen“ möglich. Diese können sein: Betreuungszeiten <strong>für</strong> Kinder(2 Jahre pro Kind), Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes, ein besonderer Personalgewinnungsbedarf,z. B. bei Seiteneinsteigern mit Fächern, <strong>für</strong> die ein besonderer Bedarf besteht.Frage: Bin ich im August als arbeitssuchend zu betrachten?Antwort: Im Prinzip ja. Wenn Sie die Zeit bis zur Einstellung nicht aus eigenen Mitteln überbrückenkönnen <strong>und</strong> bedürftig sind, also auch keinen Versorgungsanspruch gegenüber Dritten <strong>und</strong>kein „Vermögen“, können Sie Unterstützung nach dem ALG 2 (= Hartz 4) bei der Agentur <strong>für</strong>Arbeit beantragen. Die Konsequenzen <strong>für</strong> den Beitrag <strong>für</strong> Ihre private Krankenversicherung nachWegfall des Beihilfeanspruchs wurden Ihnen bereits bei der Informationsveranstaltung zu Beginndes Vorbereitungsdienstes erläutert. Gehen Sie rechtzeitig auf Ihre KV zu <strong>und</strong> fragen Sie nachden Versicherungsbedingungen ab August.Sabbatjahr / AusstiegFrage: Wann ist ein Sabbatjahr möglich?Antwort: Die Regel dürfte das angesparte Sabbatjahr sein: Sie können 3 Jahre voll arbeiten <strong>und</strong>erhalten in dieser Zeit <strong>und</strong> im folgenden Sabbatjahr 75% der Bezüge. Die Ansparzeit kann auch 4Jahre betragen, dann erhalten Sie bei vollem Deputat in dieser Zeit <strong>und</strong> im folgenden Sabbatjahr80% der Bezüge.In wenigen Einzelfällen ist eine Beurlaubung ohne Bezüge möglich, wenn z. B. der Ehemanneine Gastprofessur vorübergehend an einer auswärtigen Hochschule übernimmt. Allerdings entfallenin dieser Zeit alle Versorgungsansprüche, auch die Beihilfeberechtigung (Krankenversicherungüber Ehemann ist möglich).Frage: Wann ist der günstigste Zeitpunkt <strong>für</strong> ein Sabbatjahr?


53Antwort: Dies kann nur individuell beantwortet werden. Sie sollten zunächst einige Jahre imSchuldienst sein <strong>und</strong> dann über den Schulleiter an das RP einen entsprechenden Antrag stellen.Es ist übrigens nicht gesichert, dass die Regelung auf Dauer gilt. Sie kann von der Landesregierungauch aufgehoben werden.Frage: Ist danach der Einstieg an derselben Schule möglich?Antwort: Gr<strong>und</strong>sätzlich ja, ist aber nicht wahrscheinlich, da die entstandene Lücke in der Regeldurch einen Ersatz geschlossen wird. Allerdings bemüht sich das RP um einen wohnortnahenEinsatz (bis zu 30 km Entfernung müssen hingenommen werden).Frage: Verliere ich beim Ausstieg aus dem Lehrerberuf alle Pensionsansprüche?Antwort: Wenn Sie von sich aus den Antrag auf Entlassung stellen, werden Sie vom LBV bei derB<strong>und</strong>esanstalt <strong>für</strong> Angestellte nachversichert. Sie erhalten also aus Ihrer Beamtentätigkeit einenentsprechenden Rentenanspruch.Berufsunfähigkeitsversicherung / RechtshilfeFrage: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?Antwort: Gr<strong>und</strong>sätzlich ja, jedoch erreicht ein Beamter einen Ruhegehaltsanspruch erst nachmindestens fünfjähriger ruhegehaltsfähiger Dienstzeit. Auf diese Wartezeit werden Zeiten imBeamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe <strong>und</strong> auf Lebenszeit angerechnet; Zeiten einer Teilzeitbeschäftigungwerden anteilig berücksichtigt. Studienzeiten werden nicht angerechnet. Dennocherhalten Sie relativ rasch einen Gr<strong>und</strong>versorgungsanspruch (35%, mindestens aber 60% ausder Besoldungsgruppe A 6 – das sind r<strong>und</strong> 1.300 Euro), der sich bei einer Dienstunfähigkeit aufgr<strong>und</strong>eines Dienstunfalls sogar nach der Endstufe der Besoldungsgruppe richtet, die <strong>für</strong> Sie erreichbargewesen wäre.Jetzt müssen Sie selbst entscheiden, ob das Risiko so hoch ist, dass Sie <strong>für</strong> die Übergangsjahrebis zu Ihrem Versorgungsanspruch eine Versicherung benötigen.Frage: Wo erhalte ich später Hilfe bei rechtlichen Fragen?Antwort: Auskünfte erteilt – je nach Zuständigkeit – das Regierungspräsidium oder das Landesamt<strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung. Sie können sich auch an den PhV oder die GEW wenden,wenn Sie Mitglied sind. Sollten sich gr<strong>und</strong>sätzliche Probleme auftun, die einer rechtlichen Klärungim Einzelfall bedürfen, ist ein entsprechender Fachanwalt (z. B. <strong>für</strong> Verwaltungsrecht oder<strong>für</strong> Versicherungsrecht) die richtige Adresse. Eine Erstauskunft ist i.d.R. nicht besonders teuer,fragen Sie vorher nach dem Preis. Ggf. übernimmt die Kosten auch Ihre Rechtsschutzversicherung.Wechsel zwischen den B<strong>und</strong>esländernFrage: Welche Fristen sind zu beachten?Antwort: Der Antrag ist in der Regel bis zum 1. August des Vorjahres online an das eigene Regierungspräsidiumzu stellen.Frage: Wer ist <strong>für</strong> mich zuständig?Antwort: Das <strong>für</strong> Sie zuständige RP, im Falle von Tübingen ist dies die Personalreferentin, FrauStD’in Rauch.Frage: Kann ich meinen Beamtenstatus bei einem Wechsel in ein B<strong>und</strong>esland behalten, obwohldort im Schulbereich Lehrkräfte nur Angestellte sind?Antwort: Dies dürfte unwahrscheinlich sein. Auskünfte erteilt die Kultusverwaltung des jeweilsangestrebten B<strong>und</strong>eslandes.Frage: Gibt es B<strong>und</strong>esländer, bei denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass der Wechselklappt?


54Antwort: Dies ist aufgr<strong>und</strong> Ihrer individuellen Situation nicht eindeutig zu beantworten. Hilfreichist, wenn Sie nachvollziehbar triftige Gründe haben, z. B. familiäre Gründe, Versorgung Abhängigeretc.AuslandsschuldienstFrage: Ist nach dem Auslandsschuldienst der Einstieg an derselben Schule bzw. an einer Schulein der Nähe möglich?Antwort: Das RP bemüht sich, Sie im Umkreis von höchstens 30 km einzusetzen. Es kann anIhrer alten Schule klappen, muss aber nicht.


55ANHANGAnhang 1: TerminübersichtDie folgende Übersicht soll Ihnen als Erinnerungshilfe <strong>und</strong> als Checkliste dienen <strong>und</strong> da<strong>für</strong> sorgen,dass Sie selbst zur rechten Zeit aktiv werden.1. AusbildungshalbjahrJanuar Vereidigung (07.01.), Vorkurs (07.-31.01.); Beginn der Schulrechtskurse: imVorkurs, siehe Aushang; Kompaktphase I (22.-24.01.2014)Februar Beginn der Ausbildung an der Schule (03.02.2014)AprilMai/JuniJuliSommerferienAusbildungsgespräch mit Ihrem Tutor am <strong>Seminar</strong>Gespräch über Deputatswünsche beim Abteilungsleiter bzw. Schulleiter„Tellerrand“-Angebote (verbindlich nur <strong>für</strong> Ref. , die nicht an NWT teilnehmen).Besprechungen zur Vergabe des Themas <strong>für</strong> die schriftliche Dokumentationggf. mdl. Prüfung in SchulrechtKompaktphase II ab Donnerstag der vorletzten vollen Woche des Schuljahres(zur Vorbereitung auf den selbstständigen Unterricht im 2. Ausbildungsabschnitt);unmittelbar vorher: Exkursionstage (Montag bis Mittwoch)Wenn das Deputat (= durchgehend selbstständiger Unterricht) schon feststeht,erste Gespräche führen, welche Klassen <strong>für</strong> ggf. fehlende Lehrproben (= vorübergehendselbstständiger Unterricht) in Frage kommen könntenFeedback I zu den Fachsitzungen in Pädagogik <strong>und</strong> FachdidaktikErholung, konzeptionelle Vorarbeit <strong>für</strong> die schriftliche Dokumentation einerUnterrichtseinheit <strong>und</strong> Jahresplanung mit Unterrichtsvorbereitung <strong>für</strong> denselbstständigen Unterricht2. AusbildungshalbjahrSeptemberOktoberspätester Termin <strong>für</strong> die Vergabe des Themas der schriftlichen Dokumentationeiner UE (Abgabe des Formblattes spätestens Mittwoch der 2. Schulwoche)ab Schuljahresbeginn: zügige Festlegung des ggf. zusätzlich erforderlichenvorübergehend selbstständigen Unterrichts <strong>für</strong> die LehrprobenphasenAbgabe Ihres Verteilungswunsches der Klassen auf die Lehrprobenphasen andie Schulleitung mit der Bitte um Zustimmung <strong>und</strong> Weiterleitung an das Landeslehrerprüfungsamtggf. mündliche Prüfung in SchulrechtPlanung des begleiteten Ausbildungsunterrichtsab September bis Ende Dezember: Fachdidaktik- <strong>und</strong> Pädagogik-Veranstaltungen in der Regel zu denselben Zeiten wie im ersten Ausbildungsabschnitt(bei der Planung Ihres Lehrauftrags an der Schule beachten)Abgabe Ihres Verteilungswunsches der Klassen auf die Lehrprobenphasen andie Schulleitung mit der Bitte um Zustimmung <strong>und</strong> Weiterleitung an das Landeslehrerprüfungsamtim Lauf des Monats Abgabe der Übersicht über die gesamten Unterrichtsver-


56NovemberDezemberJanuarpflichtungen einschließlich des begleiteten Ausbildungsunterrichts an dieSchulleitung zur Weiterleitung an Regierungspräsidium <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong>ggf. Lehrprobenzeitraum im bilingualen Unterricht mit Ausbilder abstimmen(Themenverteilungsplan <strong>und</strong> ggf. Übersicht über die Unterrichtseinheit mitMaterialien geht zwei Wochen vorher an Ihren Ausbilder)(bei Drittfächlern) bis Ende des Monats Abschluss der Unterrichtsbesuchedurch die Ausbilderggf. Lehrprobe im bilingualen Unterricht (Themenverteilungsplan ging zweiWochen vorher an Ihren Ausbilder – s.o. –)ggf. Abgabe des Themenverteilungsplans <strong>für</strong> die zusätzliche Lehrprobe in einemdritten Fach im Nov./Dezember (nach besonderem Zeitplan) mit Angabeder Klassenstufe <strong>und</strong> des Themas der Unterrichtseinheit, die Sie vor Beginnder mündlichen Prüfung im Mai präsentieren werdenprüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterrichteingeladen werden kannschulbezogene Stellenausschreibungen über www.lehrereinstellung.de verfolgen,ggf. Bewerbungen verfassen <strong>und</strong> versendenInformationsveranstaltung im <strong>Seminar</strong> zum Einstellungsverfahrenletzte Vorbereitungsgespräche in den Fachsitzungen zur Festlegung desSchwerpunktthemas <strong>für</strong> die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologiebis Ende des Monats Abschluss der Unterrichtsbesuche durch die Ausbilderprüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterrichteingeladen werden kannggf. Lehrprobe im dritten Fach (Nov./ Dez.)Ausbildungsgespräch mit Ihrem Tutor am <strong>Seminar</strong>Feedback II zu den Fachsitzungen in Pädagogik <strong>und</strong> FachdidaktikWeihnachtsferien: Erholung (<strong>und</strong> – soweit noch nicht geschehen: Abschlussder Dokumentation einer UE)Abgabe der schriftlichen Dokumentation einer UE am Montag der 2. Schulwochenach den Weihnachtsferien (Unterschriften nicht vergessen!)Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterrichteingeladen werden kannAbgabe des Themenverteilungsplans <strong>für</strong> die erste reguläre Lehrprobenphaseim Jan./ Februar (nach besonderem Zeitplan)Orientierung über den Stellenmarkt (Stellenanzeigen lesen, ggf. Bewerbungenverfassen <strong>und</strong> auch an Privatschulen senden)3. AusbildungshalbjahrFebruarMärzPrüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterrichteingeladen werden kannJan/Feb.: Erste reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)Abgabe des Themenverteilungsplans <strong>für</strong> die zweite reguläre Lehrprobenphaseim März (nach besonderem Zeitplan)Stellenmarkt (Stellenanzeigen, schulbezogene Stellenausschreibungen(www.lehrereinstellung-bw.de) prüfen <strong>und</strong> ggf. bewerbenMärz: Zweite reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)Abgabe des Themenverteilungsplans <strong>für</strong> die dritte reguläre Lehrprobenphase


57OsterferienAprilMaiJuniJuliAugust <strong>und</strong>September(bis Schuljahresbeginn)im März/April (nach besonderem Zeitplan)Prüfen, ob Schulleiter im Hinblick auf das Schulleitergutachten in den Unterrichteingeladen werden kannFestlegung des Schwerpunktthemas <strong>für</strong> die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd.Psychologie; Festlegung der Unterrichtseinheiten, von denen die Kolloquienin den Fachdidaktiken ihren Ausgang nehmen sollen; Weiterleitungdes von Ihnen unterschriebenen Formulars an die <strong>Seminar</strong>leitungStellenmarkt intensiv verfolgenErholung <strong>und</strong> Vorbereitung der mündlichen Prüfung / KolloquienMärz/April: Dritte reguläre Lehrprobenphase (nach besonderem Zeitplan)Prüfen, ob Schulleiter in den Unterricht eingeladen werden kann (letzte sinnvolleMöglichkeit vor dem Termin der Abgabe des Schulleitergutachtens)Orientierung über den Stellenmarkt (Stellenanzeigen, schulbezogene Stellenausschreibungen(www.lehrereinstellung-bw.de) prüfen <strong>und</strong> ggf. bewerben)Mündliche Prüfung in Pädagogik/ Päd. Psychologie sowie Kolloquien in denFachdidaktikenZusendung der vorläufigen Bescheinigung über das Prüfungsergebnis durchdas LandeslehrerprüfungsamtStellenmarkt intensiv verfolgenZentrales Einstellungsverfahren des Landes: laufenden Postempfang sicherstellen;Einstellungsangebote können kommen, eine definitive Absage aberauch.Modulangebote der Fachdidaktiken <strong>und</strong> der Pädagogik/Päd. PsychologieErgänzende Angebote: Theaterpädagogik <strong>und</strong> Deutsch als Fremdsprachelaufenden Postempfang sicherstellen: Einstellungsangebote <strong>für</strong> Baden-Württemberg können kommen; auch die telefonische Bereitschaft sicherstellen(wenn bisher keine definitive Absage gekommen ist)letzte Stellenangebote auf www.lehrereinstellung-bw.deModulangebote der Fachdidaktiken <strong>und</strong> der Pädagogik/Päd. PsychologieAbschlussgespräch mit Ihrem <strong>Seminar</strong>tutor (nach Wunsch)31.07.2013: Ende des Vorbereitungsdienstes (ggf. Arbeitslosenmeldung <strong>und</strong>Beratungsgespräch bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit)laufenden Postempfang sicherstellen (bei Urlaub durch eine beauftragte Person,die Sie täglich erreichen kann): Einstellungsangebote <strong>für</strong> Baden-Württemberg können kommen; auch die telefonische Bereitschaft sicherstellen(wenn bisher keine definitive Absage gekommen ist).


58Anhang 2Wegweiser durch die SchuleAnschrift der Schule: .....................................................................................................Telefon: ................................. E-mail: .........................................……….……….........1. Wichtige Personen (wer, wann <strong>und</strong> wo erreichbar)Schulleiter: ..................................................................................................................Stellvertreter: ...................................................................................................................Sekretärin: ...................................................................................................................Hausmeister: ...................................................................................................................Mentor 1 : ...................................................................................................................Fachlehrer: 1. Fach: ........................................................................................................2. Fach: ........................................................................................................ggf. 3. Fach: ........................................................................................................Personalrat: ...................................................................................................................zuständig <strong>für</strong> den St<strong>und</strong>enplan: .........................................................................................zuständig <strong>für</strong> den Vertretungsplan: ...................................................................................2. Büchera) Schulbücher (eingeführte Bücher beim Mentor erfragen)zuständig <strong>für</strong> Lehr-/Lernmittelsammlung: .......................................................................3. Geräte <strong>und</strong> Hilfsmittel (wo <strong>und</strong> woher?)Fotokopierer: ....................................................... Kopierkarte: ............................................Tageslichtprojektor: ….......................................... Folien <strong>und</strong> Stifte: .......................................Kreide: .................................................................. Sonstiges: ...................................................Beamer, Film-/Diaprojektor, DVD- <strong>und</strong>Kassettenrecorder usw.: ...............................................................................................................1 Für die Zeit Ihrer Ausbildung an der Schule wird Ihnen eine erfahrene Lehrkraft als Mentor zugewiesen. Er unterrichtetmindestens eines Ihrer Fächer <strong>und</strong> ist Ihr Ansprechpartner, der Ihnen die Lehr- <strong>und</strong> Lernmittel, Medien etc. ander Schule zeigt. Im Anhang finden Sie zu Ihrer Information die „Gesichtspunkte <strong>für</strong> die Betreuung von Referendarinnen<strong>und</strong> Referendaren im ersten Ausbildungsjahr“, die allen Ausbildungsgymnasien des <strong>Seminar</strong>s zugegangensind. Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, hilft Ihnen Ihr Mentor gern weiter.Er bereitet in der Regel dem Schulleiter Ihre Beurteilung vor. Dazu holt er die Stellungnahmen aller einführendenLehrkräfte ein.


59Anhang 3„Tipps“ <strong>für</strong> Neu-ReferendareEinige hilfreiche „Tipps“ <strong>für</strong> Neu-Referendare, damit der Rollenwechsel vom Studenten zumBeamtenanwärter des Höheren Dienstes gelingt (Referendarsknigge) 2 :• Im Sommer erscheint man als männlicher Referendar am besten in Flipflops, kurzen Hosen<strong>und</strong> einem coolen T-Shirt mit lockerem, anzüglichem Text darauf. Die Baseballkappe sollteman immer auf dem Kopf tragen. Im Winter empfehlen sich Springerstiefel <strong>und</strong> zerschlisseneJeans mit Löchern.• Den Damen wird eine tief ausgeschnittene Bluse oder eine bauchfreie Spaghettiträger-Bluse,dazu ein Super-Mini empfohlen; wenn man dann noch die T-String-Tanga-Unterwäsche sehenkann, hat man die Anerkennung der pubertierenden Schüler sicher.• Wenn Sie morgens in die Schule kommen, sollte man deutlich an den Ohrstöpseln erkennenkönnen, dass Sie <strong>für</strong> jede Form der Kommunikation offen sind.• Regeln in der Schule gelten nur <strong>für</strong> Schüler: Nutzen Sie Ihr Handy möglichst jederzeit; Sieunterstreichen damit Ihre Vorbildwirkung.• Wenn Sie Absprachen mit Lehrern treffen: Diese haben nur empfehlenden Charakter; so gebenSie den Kollegen die Chance, ihre Flexibilität unter Beweis zu stellen.• Wenn zwei Kollegen sich unterhalten <strong>und</strong> Sie einen der beiden etwas fragen wollen, unterbrechenSie ruhig, damit Sie auch wahrgenommen werden.• Wenn Sie hospitieren <strong>und</strong> der unterrichtende Lehrer etwas sagt, von dem Sie überzeugt sind,dass es falsch ist, warten Sie nicht bis nach der St<strong>und</strong>e, sondern bringen Sie sich ruhig direktein <strong>und</strong> sagen Sie deutlich: “Das stimmt nicht, es müsste so heißen…“ Das belebt den Unterrichtungemein <strong>und</strong> beweist Ihre hohe fachliche <strong>und</strong> personale Kompetenz.• Stellen Sie sich unbedingt fre<strong>und</strong>lich den älteren Kollegen vor: „Ich bin der Oskar! Und wieheißt Du?“• Am besten duzen Sie sich mit allen Schülern. Das trägt zu einem guten Kontakt mit denSchülern bei <strong>und</strong> demonstriert (auch Ihren Kollegen), dass Sie der beste Kumpel der Schülersind.• Rauchen direkt vor dem Schulhof unterstreicht Ihr gutes Vorbild <strong>und</strong> hilft bei der Umsetzungder rauchfreien Schule.• Körper- <strong>und</strong> M<strong>und</strong>geruch sorgen da<strong>für</strong>, dass die Schüler die notwendige Distanz wahren;auch im Lehrerzimmer finden Sie so leichter einen Platz.„Tipps“ <strong>für</strong> die Fachsitzung:• Pünktlich sein müssen Sie nicht unbedingt; es reicht auch noch 5 min. nach Beginn der Sitzungdes <strong>Seminar</strong>s, <strong>und</strong> wenn Sie 5 min. vor Ende aufstehen <strong>und</strong> grußlos gehen, wird auchdadurch niemand gestört.• Mails an den Kursleiter schicken Sie am besten ganz informell <strong>und</strong> formlos, z. B. mit derAnrede: „Hallo“ oder „Na, Sie“ <strong>und</strong> schließen mit „Liebe Grüße...“ oder „Tschüss“• Noch besser: Sie rufen Ihren Kursleiter abends nach 22 Uhr an, damit er sich in Ruhe <strong>und</strong>ungestört ganz Ihnen widmen kann.• Bedürfnisse aufschieben ist unges<strong>und</strong>:- Äußern Sie Ihre Gedanken immer spontan, auch wenn noch jemand spricht oder Sie denM<strong>und</strong> noch voll haben.- Essen <strong>und</strong> trinken Sie, wann immer Ihnen danach ist.- Machen Sie es sich auf Ihrem Stuhl bequem <strong>und</strong> signalisieren Sie mit Ihrer Körperhaltung,wie cool <strong>und</strong> überlegen Sie sind.2 zusammengestellt von Schulleitern, Ausbildern <strong>und</strong> VertreterInnen des Ausbildungspersonalrats – mit einem Augenzwinkern


60Anhang 4STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UNDLEHRERBILDUNG (GYMNASIEN) TÜBINGENStand 2013Gesichtspunkte <strong>für</strong> die Betreuungvon Referendaren <strong>und</strong> Referendarinnen an der SchuleAnregungen <strong>für</strong> einführende Lehrerinnen <strong>und</strong> LehrerDiese Neufassung der Empfehlungen basiert auf der gemeinsam mit Ausbildungslehrkräften erstelltenFassung vom März 2000. Im Rahmen eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes ist die Betreuung derReferendarinnen <strong>und</strong> Referendare im ersten Ausbildungshalbjahr an den Schulen von besonderer Bedeutung.Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung sieht unterstützend <strong>für</strong> jeden Referendar einen Mentor ander Schule <strong>und</strong> einen Tutor am <strong>Seminar</strong> vor, die sich über den Ausbildungsstand auf dem Laufendenhalten, um die vorgesehenen Ausbildungsgespräche am <strong>Seminar</strong> f<strong>und</strong>iert durchführen zu können. Für dieMentoren bietet das <strong>Seminar</strong> Tübingen regelmäßig eine Ausbildung zu zentralen Aufgaben desMentorats an. Näheres zum Vorbereitungsdienst enthält die stets aktualisierte „<strong>Seminar</strong>-Info“, die denSchulen zugeht <strong>und</strong> auch auf der Homepage des <strong>Seminar</strong>s unter www.seminar-tuebingen.de abgerufenwerden kann.<strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> Schule bieten gemeinsam den Referendaren Gelegenheiten <strong>und</strong> Raum, in die Lehrerrollehineinzuwachsen <strong>und</strong> ihre Lehrerpersönlichkeit auszubilden. Dabei steht <strong>für</strong> die Referendare im Zentrum,dass sie die Möglichkeit erhalten, Unterricht nach verschiedenen Modellen zu planen, durchzuführen<strong>und</strong> zu reflektieren.Den einführenden Lehrkräften fällt dabei eine wesentliche Rolle zu: Sie schlagen die Brücke zwischen<strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> Schule <strong>und</strong> sind selbst ein wichtiges Vorbild <strong>für</strong> die Ausbildung der Lehrerpersönlichkeit.Sie beraten <strong>und</strong> betreuen die Referendare im Lauf der Unterrichtseinheit, die in der Klasse der einführendenLehrkraft durchgeführt wird. Sie informieren anschließend den Mentor über den Ausbildungsstand.Die folgenden Hinweise <strong>und</strong> Empfehlungen richten sich an diese Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, vonderen Beratung <strong>und</strong> Begleitung der jungen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der Erfolg der Ausbildungsarbeitwesentlich abhängt. Die folgenden Anregungen <strong>und</strong> Hinweise sollen dazu dienen, die vielfältigen Aufgabenübersichtlich zu machen. 3Die ideale einführende Lehrkraft (aus der Sicht eines Referendars):Sie nimmt sich Zeit <strong>für</strong> mich.Sie ist offen <strong>für</strong> andere Unterrichtsstile, Themen <strong>und</strong> Methoden.Sie drängt mir nicht ungeliebte Unterrichtseinheiten auf, sondern erleichtert mir durch Hilfestellungenden Einstieg ins Unterrichten (z. B. durch Tipps <strong>für</strong> geeignetes Material, Team-Teaching...)Hospitationen in ihrem Unterricht <strong>und</strong> Gespräche darüber sind selbstverständlich.Absprachen mit ihr sind verlässlich.Sie ist – wenn möglich – immer in meinem Unterricht anwesend.Sie ist solidarisch in dem Sinne, dass sie vor Schülern meine Autorität nicht durch Desinteresse untergräbt.Interventionen bei (fachlichen oder disziplinarischen) Problemen sind mit mir abgestimmt worden.Es ist sympathisch, dass sie nicht vorgibt, perfekt zu sein.3 Die weiter gehenden Aufgaben eines Mentors werden mit diesen Hinweisen nur zum Teil erfasst; vgl. Handreichungen<strong>für</strong> Mentorinnen <strong>und</strong> Mentoren in den da<strong>für</strong> angebotenen Fortbildungsveranstaltungen des <strong>Seminar</strong>s; vgl.auch „<strong>Seminar</strong>-Info“ zu den formalen Aspekten der Ausbildung (Dauer eines Lehrauftrags, Parallelunterricht, Vertretungsst<strong>und</strong>enetc.)


61Unterstützung der UnterrichtsvorbereitungDer Referendar sollte die Klasse durch ausreichende Hospitation kennen lernen.Er wird bei der Wahl des Themas <strong>und</strong> der Formulierung klarer Zielvorgaben unterstützt.Die Konzeption der gesamten Einheit wird besprochen <strong>und</strong> – je nach Ausbildungsstand – wird auchdie Planung der Einheit gemeinsam durchgeführt.Es sollten keine fertigen Konzepte vorgegeben werden, aber bei der Auswahl von Materialien, beimEinsatz von Medien <strong>und</strong> bei deren Beschaffung brauchen die Referendare Beratung <strong>und</strong> Hilfestellung.In der Planung sollte Raum sein <strong>für</strong> experimentelle Formen <strong>und</strong> Inhalte.Als Hilfestellung <strong>für</strong> den selbstständigen Unterricht sollten Leistungskontrollen (Klassenarbeiten,Tests o.ä.) mit dem Referendar vorbesprochen, evtl. auch gemeinsam entworfen werden.Der Referendar sollte in angemessener Form an der Korrektur beteiligt werden (s.o.) (z. B. durchKorrektur ausgewählter Schülerarbeiten oder von Teilaufgaben, nicht ganzer Klassenarbeiten, da imVD 18 auf die hohe zeitliche Belastung der Referendare Rücksicht genommen werden sollte).Besprechung von Unterrichtsst<strong>und</strong>enJede Unterrichtsst<strong>und</strong>e sollte angemessen besprochen werden (evtl. Bündelung von 2 bis 3 St<strong>und</strong>enmit festen Terminabsprachen).Gr<strong>und</strong>lage der Besprechung ist die vom Referendar gehaltene St<strong>und</strong>e. Dabei hat es sich bewährt, dieBeschreibung der Stellungnahme vorauszuschicken, um zunächst eine Verständigung über das Gesehenezu erreichen.Es ist sinnvoll, sich zunächst auf wenige wesentliche Aspekte zu konzentrieren. Mögliche Schwerpunkte(je nach Fach unterschiedliche Auswahl):- Gliederung der St<strong>und</strong>e- Gewichtung der Ziele, kompetenzorientiertes Unterrichten- Fragetechnik, Umgang mit den Schülerantworten- Einbeziehung der Schüler- Tafelanschrieb / Ergebnissicherung- Erstellung, Formulierung <strong>und</strong> Auswertung von Arbeitsaufträgen- Funktionale Abwechslung (Methoden, Medien,...)- Körpersprache- Umgang mit Disziplinproblemen- Neue Unterrichtsformen- Aufbau, Durchführung <strong>und</strong> Auswertung von Experimenten- KorrekturverhaltenPositive Rückmeldungen über erfolgreiche Unterrichtsschritte sind wichtig. Die Bedingungen <strong>für</strong> dasGelingen sollten ebenso gemeinsam analysiert werden wie die Gründe <strong>für</strong> weniger Gelungenes.Überzogene Erwartungen der Referendare an sich selbst sollten relativiert werden. Dabei kann eineDokumentation der Lernfortschritte im Verlauf der Unterrichtseinheit hilfreich sein.Kritik sollte klar <strong>und</strong> konstruktiv formuliert sein, z. B. in Form einer Absprache über Aspekte, die inder nächsten St<strong>und</strong>e gezielt weiterentwickelt werden (Zielvereinbarungen).Die Gr<strong>und</strong>züge der Bewertung der Unterrichtseinheit <strong>für</strong> den Mentor/stellv. Schulleiter ist mit demReferendar zu besprechen, denn nur wenn der Referendar weiß, was er kann <strong>und</strong> was ihm noch mangelt,kann er daran arbeiten, besser zu werden.Die Ausbilderinnen <strong>und</strong> Ausbilder des <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>s <strong>für</strong> <strong>Didaktik</strong> <strong>und</strong> <strong>Lehrerbildung</strong> (Gymn.)Tübingen danken allen einführenden Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrern <strong>für</strong> ihren wichtigen Beitrag zur Ausbildung.Wir bitten darum, bei unseren Besuchen vor Ort das Gespräch zu suchen <strong>und</strong> nach Möglichkeit anden Unterrichtsbesprechungen teilzunehmen.


62Anhang 5STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRE R-BILDUNG (GYMNASIEN) TÜBINGEN 30.04.2010Vorlage <strong>für</strong> die Gliederung eines Unterrichtsentwurfs 4I. Vorspann (1 Seite)a) DatenName, Vorname (auf jeder Seite wiederholen)Schule, betreuende LehrkraftFach, KlasseDatum, St<strong>und</strong>e, Uhrzeitb) Angaben zur Unterrichtsst<strong>und</strong>eThema der Unterrichtseinheit (UE)Thema der St<strong>und</strong>eWievielte St<strong>und</strong>e der UE? (z. B.: 4/10)Hinweise zur Einbettung in die UEÜbersicht über die gr<strong>und</strong>sätzlich angestrebten Kompetenzen (vgl. Bildungsplan)c) Unterrichtlicher ZusammenhangKlassensituation (nur die relevanten Lernvoraussetzungen)Rahmenbedingungen (nur bei besonderer Relevanz <strong>für</strong> den Unterricht: Raumsituation, zeitlicheBesonderheiten, ...)d) Inhaltliche Analysee ) Didaktisch-methodische VorüberlegungenAuswahl <strong>und</strong> Begründung von Zielen (falls noch zusätzlich erforderlich: Kompetenzen), Inhalten,Unterrichtsformen (kurz <strong>und</strong> präzise),erwartete Schwierigkeiten, geplante Hilfen/ Lösungsmöglichkeiten/ alternative Vorgehensweisenggf. besondere Hinweisef) (ggf.) Literaturhinweise / Quellenangaben4 verabschiedet von der <strong>Seminar</strong>konferenz am 30.4.2010 als vereinbarte Gr<strong>und</strong>struktur mit der Möglichkeit fachspezifischerErgänzungen


63II. Geplanter VerlaufJe nach gewählter Unterrichtsform sind verschiedene Verlaufsschemata möglich <strong>und</strong> sinnvoll.Für den „üblichen” Unterricht hat sich die folgende Form (i.d. Regel im Querformat) bewährt.Zeit(ggf.)Unterrichtsverlauf,PhasenOrganisations-/Sozialform,SchüleraktvitätMedien /MaterialienBezug zum angestrebtenZiel (ggf.zur angestrebtenKompetenz)III. AnlagenVerwendete Materialien <strong>für</strong> die Schüler, ggf. mit Lösungsblattgeplantes Tafelbildggf. Folien in KopieIV. Gebräuchliche Abkürzungen (Auswahl)AA Arbeitsauftrag SV Schülervortrag (außerunterrichtlich vorbereitet)PA Partnerarbeit SB Schülerbericht (im Unterricht vorbereitet)GA Gruppenarbeit AB ArbeitsblattLV Lehrervortrag TA TafelanschriebLE Lehrerexperiment HB Hörbeispiel (bes. in Musik)SE Schülerexperiment HA HausaufgabeFEV fragend-entwickelndes Verfahren SuS Schülerinnen <strong>und</strong> SchülerUGUnterrichtsgesprächHinweis: Im täglichen Unterrichtsalltag genügt nach der gr<strong>und</strong>sätzlichen Abstimmung der UEmit dem einführenden Lehrer eine schriftliche Übersicht über den geplanten Unterricht nach Ziff.II mit angestrebten Zielen <strong>und</strong> Kompetenzen einschließlich Anlagen. Der handschriftliche Eintragin ein selbst gefertigtes Formular ist möglich.


64Anhang 6STAATLICHE SEMINARE FÜR DIDAKTIK UNDLEHRERBILDUNG (GYMNASIEN) B.-W. 15.03.2005Hinweise zur Gestaltung der „Dokumentation einer Unterrichtseinheit“(schriftliche Prüfungsarbeit)Um zu vermeiden, dass die Dokumentation bereits wegen formaler Verstöße nicht zur Korrekturangenommen wird, wird im Folgenden in Abstimmung mit dem LLPA erläutert, was unter derVorgabe „im üblichen Format“ zu verstehen ist:Aufbau <strong>und</strong> Seitenzählung:Die Prüfungsordnung stellt in § 19 Abs. 1 fest: „Der Umfang der Dokumentation darf ohne angefügtenMaterialienanhang 30 Seiten im üblichen Format nicht überschreiten.“Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis werden nicht mitgezählt. Die Seitenzählungbeginnt ab S. 1 des Textteils. Um Auseinandersetzungen zum tatsächlichen Umfang zuvermeiden, wird die Arbeit erst dann wegen formaler Verstöße zurückgewiesen, wenn der vorgegebeneUmfang des Textteils um mehr als 10% überschritten wurde.Das Literaturverzeichnis schließt sich an den Textteil an. Quellen aus dem Internet sind durchAusdruck der ersten Seite im Anhang zu belegen (mit Datum <strong>und</strong> Internet-Adresse).Anhang:Für den Anhang kann eine eigene Seitenzählung vorgesehen werden. Sein Umfang ist nicht begrenzt.Auf einem Übersichtsblatt soll zu Beginn ein Verzeichnis der Materialien im Anhangerstellt werden. Der Anhang enthält nur Internet-Ausdrucke zum Literaturverzeichnis gemäß § 19Abs. 4 letzter Satz der APrOGymn, im Unterricht verwendete Arbeitsblätter <strong>und</strong> Materialien,ggf. zusätzlich Schülerergebnisse, repräsentative Klassenarbeitsbeispiele <strong>und</strong> Evaluation (z. B.Fragebogen).Erläuterungen zu den Materialien (ausgenommen Überschriften <strong>und</strong> Zuordnungsmerkmale) gehörenin den Textteil.Digitalisierte Werke oder Teile von Werken dürfen ausschließlich in der gedruckten Fassung derDUE in Form einer Kopie verwendet werden (vgl. Richtlinien des Lands Baden-Württembergzum Urheberrecht unter „lehrerfortbildung-bw.de“).Formatierung:Rand:Schrifttyp:Zeichenabstand:Schriftgrad:Fußnoten:Druck:2,5 cm ringsumArialNormal (nur in einzelnen begründeten Fällen, z. B. zur Hervorhebungoder in einem Schaubild, kann eine schmalere Schrift verwendet werden)12er Schrift, 1-zeilig (mögliche Abweichung nur in Tabellen,Schaubildern etc.: mindestens 10er Schrift)unten auf der Seiteeinseitig (nicht doppelseitig)Bindung:Rückenklebebindung. Kunststoffeinbände <strong>und</strong> Spiralbindungen sind nicht zulässig.Verstehen Sie diese Regelungen bitte als Beitrag zur Prüfungsgerechtigkeit, denn die Vergleichbarkeitder Bedingungen, unter denen Sie in der Prüfung antreten, wird erhöht. Zu den von Ihnenerwarteten Kompetenzen, die Sie in der DUE zeigen sollen, informieren Sie Ihre Ausbilder detailliert<strong>und</strong> rechtzeitig.


65Anhang 7Förderverein des <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>s TübingenDer Förderverein des <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>s Tübingen hat sich als gemeinnütziger Verein organisiertmit dem Ziel, Bildung <strong>und</strong> Erziehung, Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung am <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>Tübingen zu fördern. Dies geschieht durch ideelle <strong>und</strong> finanzielle Unterstützung von Aktivitätendes <strong>Seminar</strong>s, insbesondere im Bereich der <strong>Lehrerbildung</strong>.Der Verein bezuschusst unter anderem Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsmaßnahmen sowie Ausstellungen,die vom <strong>Seminar</strong> veranstaltet oder mit veranstaltet werden. Zum Ende des Schuljahres zeichnetder Verein auch herausragende Prüfungsarbeiten aus.Die Satzung des Vereins <strong>und</strong> eine online-Beitrittserklärung finden Sie auf der Homepage des<strong>Seminar</strong>s unter www.semgym.uni-tuebingen.de unter „Das <strong>Seminar</strong>/Förderverein FörST“.Der Verein bietet allen, die sich dem <strong>Seminar</strong> Tübingen <strong>und</strong> der <strong>Lehrerbildung</strong> verb<strong>und</strong>en fühlen,eine preisgünstige Mitgliedschaft zum Jahresbeitrag von nur 6 Euro. (Für Referendare ist dieMitgliedschaft kostenfrei.) Spenden sind darüber hinaus sehr willkommen. Der Mitgliedsbeitragwie auch Spenden sind steuerlich abzugsfähig. <strong>Zur</strong> steuerlichen Geltendmachung genügt derÜberweisungsbeleg. Für Spenden ab 100 € wird automatisch eine Bescheinigung zugesandt.Das folgende Antragsformular kann kopiert, ausgefüllt <strong>und</strong> im Sekretariat abgegeben werden.BEITRITTSERKLÄRUNGHiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein der Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Förderer des <strong>Staatlichen</strong><strong>Seminar</strong>s Tübingen e.V. (FörST).Name:Straße:PLZ:Tel.:E-Mail:Vorname:Wohnort:Fax:Abbuchungsermächtigung:Hiermit ermächtige ich den Verein der Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Förderer des <strong>Staatlichen</strong> <strong>Seminar</strong>sTübingen e.V. in Tübingen, den Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 6,00 Euro (in Worten:sechs) pro Jahr zum jeweiligen Fälligkeitstag von meinem unten genannten Kontoabzubuchen.Über den jährlichen Mitgliedsbeitrag hinaus bin ich mit der Abbuchung eines Betragesin Höhe von Euro (in Worten ) als Spende einverstanden.Ich kann die Beträge durch einfache Mitteilung ändern <strong>und</strong> diese Abbuchungsermächtigungjederzeit schriftlich widerrufen.IBAN-Nr.:Bank:BIC:DatumUnterschrift……………….......................….(Hinweis zur steuerlichen Behandlung: Beitrag <strong>und</strong> Spenden <strong>für</strong> den Förderverein sind steuerlich abzugsfähig.Bei Spendenbeträgen bis 200 € reicht der Überweisungsträger als Beleg beim Finanzamt aus.Bei höheren Beträgen wird eine Spendenbescheinigung automatisch zugesandt.)


66STICHWORTVERZEICHNISAbkürzungen 2Ankündigung der Lehrproben 39Antrag auf Übernahme 47Agentur <strong>für</strong> Arbeit 51Anrechnung außerunterrichtlicher Aktivitäten19, 20, 21, 22Arbeitsgemeinschaft 19, 21, 22Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 15Arbeitsvermittlung 51Attest, ärztliches 12, 32, 34Arztrechnung 10, 13Aufbaustudium 51Ausbilder 6, 9, 17-22, 26-29, 31-35, 37-42Ausbilderbesuche, siehe BeratungsbesucheAusbildungsgespräch 28Ausbildungspersonalrat 11, 29, 31Ausbildungsschule 16, 17Auslandsschulen (-dienst) 50, 54Auswahlverfahren 49, 50Beauftragte <strong>für</strong> Chancengleichheit 15Befristet selbstständiger Unterricht 22Begleiteter (Ausbildungs-)Unterricht 23, 24, 26,32, 41, 45Beifach 18, 21, 24, 25, 29, 35, 36, 45Beihilfe 10, 11, 51, 52Beratungsbesuche 26Beratungsgespräch 15, 17Berufsberatung, -orientierung 51Berufseingangsphase, FAQ 52Berufsunfähigkeitsversicherung 52Beurteilung 4, 31, 42, 43, 44, 48, 51Bewerbung 30, 44, 46, 47, 48, 49, 51Bibliothek 6, 9, 15, 16, 33, 50Bilinguale Ausbildung 14, 26, 45Bilinguales Kolloquium 42, 45Bilinguale Lehrprobe 37, 38, 39, 42, 45Bilinguale Dokumentation 32Checkliste, 2. Ausbildungsabschnitt 23, 24Checkliste Dokumentation 33, 34Deputat 20, 22, 23, 37, 52Deutsch als Fremdsprache 30Dienstort 11, 48Dienstreise 12, 13Dienststelle 10, 15Dienstunfall 12, 13Digitale Medien 14, 29Dispositionspapiere (mündl. Prüf.) 42Dokumentation einer Unterrichtseinheit 25, 27,32-38, 41, 42, 44, 64Doppelst<strong>und</strong>e (Lehrprobe) 26, 27, 39, 40Drittes Fach 19, 25, 35-37Einsatzregionen 47, 48Einstellung 47-50Einstellungsgespräch 48, 49Einstellungsverfahren 47-50Einstellungszusage 49Einstündige Fächer 38Elternzeit 12Ergänzende Veranstaltungen 29Erkrankung 15, 32, 34, 40Exkursion/Studienfahrten 31Fachdidaktik 4, 11, 22, 27, 28, 31, 41, 42Fächerverbindend 31, 32, 43Fahrtkosten, siehe ReisekostenFamilienzuschlag 10Feedback 4, 18, 26, 28, 31Ferien 6, 9, 12, 14, 16, 20, 27, 29, 30, 33, 39Finanzamt 11, 12, 14Finanzielle Hilfen 51Förderverein (FörST) 65Freiwilliges drittes Fach 18, 25Fremdprüfer, -prüfung 22, 32, 35-38, 41Fristverlängerung 34Gehalt 10, 27, 46, 50Gruppengröße 21, 22, 24, 38Härtefall 49Hauptfach 18, 25, 26, 29, 35, 36Homepage 3, 9, 11, 13, 14, 16, 19, 22, 27, 32,33, 35, 40, 42, 60Hospitation 14, 16, 18Informatik 14, 22, 25, 29Kindergeld 9, 10Klassenarbeiten 16, 38Klassenfahrten 22, 25Klassenstufen 16, 19, 21Kolloquium 26, 32, 37, 42, 45, 46Kombinationsmöglichkeiten (Lehrprobe) 23, 24Kompaktphase I 30Kompaktphase II 30, 31Kompetenzen 26, 28, 29, 30, 34, 42Kopierer 6Krankenkasse 10, 51Krankenversicherung 10, 11, 51Krankheit 10, 15, 21


67Landesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung(LBV) 9, 10, 12-14Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) 3, 22, 23, 26,32-35, 38, 39, 41, 44, 45, 50Lehraufträge im 1. Ausbildungsabschnitt 17, 19,20, 25, 26Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt 20, 21,22, 23, 25, 32Lehrprobe 20-25-28, 31, 32, 34-45Lehrprobe, Ankündigung 39Lehrprobe, Kombinationen 23 ff.Lehrprobe, Verteilung 34 ff.Lehrprobenphase 20-22 25, 33, 36, 37Leistungszahl 41, 45, 47, 48Leitsätze 4Literaturliste 42Lohnsteuerkarte 14Mentor 4, 16, 17, 22, 23, 28, 33, 44, 46Mindestgruppengröße, siehe GruppengrößeMindestst<strong>und</strong>enzahl, siehe St<strong>und</strong>enzahlMittelstufe 18, 19, 21, 35, 36Mündliche Prüfung 25, 26, 41, 42, 44Musik 18, 22, 26, 29, 38Nachrückverfahren 49Nebentätigkeit 11Nebenfach 18Nichtbestehen 34, 37, 42, 45, 46Note 21, 29, 34, 37, 40-45Oberstufe 18, 19, 21, 25, 26, 30, 35-37, 44Ortswünsche 47Pädagogik/Päd. Psychologie 15, 22, 27, 29, 41,42Parallelunterricht 19, 24Parkplätze 8Personalnummer 10, 13Pflichtkombination (v. 3 Fächern) 18, 23, 25, 35Postfach 9Privatschulen 50Prüfungsdauer 41Prüfungsergebnis 42, 44, 45Prüfungslehrproben, siehe LehrprobenPrüfungskommission 21, 24, 38, 40-42Psychologische Beratung 15Rechtshilfe 52Regierungspräsidium 12, 13, 15, 22f., 27, 46-51Regionalisierung 47Reisekosten 5, 11Religion 21, 35Sabbatjahr 52Sachschaden 12Schulbeurteilung 43Schulscharfe Stellenausschreibung 49Schuldienst 17, 47, 48, 49, 50, 52Schulk<strong>und</strong>e 16Schullandheimaufenthalt 19, 22Schulleitung 16f., 19-28, 33, 37-40, 44, 49Schulrecht 28, 29, 31, 41Schulstufen 23Schwangerschaft 12Schwerbehinderte 49Schwerpunktthema (mündl. Prüfung) 37, 42Sekretariat 9, 10, 12, 14, 33, 39, 40f., 44Selbstständiger Lehrauftrag/Unterricht 17, 24,22, 23-25, 27, 46<strong>Seminar</strong>ausweis 15Sozialamt 51Sport 21, 26, 37, 39f.Sprecherziehung 14, 29, 30Stellensuche 51St<strong>und</strong>en(-zahl) 17-20, 22-25, 28, 30, 37-40Supervision 27, 31Tagegeld 12Termine 5, 12, 20, 22, 28, 29, 34, 41, 48, 49Terminübersicht 55-57Theaterpädagogik 30Themenverteilungsplan 31, 38, 39, 40, 41Tutor 15, 17, 28Unfall, siehe DienstunfallUnterrichtsbefreiung 41, 43Unterrichtsbesuch d. Schulleiters 43, 44Unterrichtsentwurf 19, 26, 40, 62Unterrichtsverpflichtung 20, 23, 26, 31, 41Unterstufe 19, 21, 25, 35, 36, 37Verbeamtung auf Lebenszeit 51Vereidigung 14Verlängerung 17, 27, 34, 46Vermögenswirksame Leistungen 13Versicherung, schriftl. Dokumentation 33, 40Verspätung 40Vertretungsunterricht 20Vorkurs 14, 17, 28-30Vorläufige Bescheinigung 44, 49Vorstellungsgespräch 49Vorträge/Workshops 31Wechsel B<strong>und</strong>esland 53Wegweiser durch die Schule 16, 58Wiederholung der Prüfung 41, 45Wochenst<strong>und</strong>en 22, 23, 24, 38Zusatzausbildung bilingual 25, 29

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