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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Solarwatt

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>Stand: Juni 20131. <strong>Allgemeine</strong>s1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf-,werklieferungs- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen,einschließlich Installations-, Montage- und Serviceleistungen sowieBeratungs- und sonstige Nebenleistungen (nachfolgend die „Lieferung/-en“),erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser <strong>Allgemeine</strong>n<strong>Geschäftsbedingungen</strong> (nachfolgend die „Lieferbedingungen“).Von diesen Lieferbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungenabweichende oder diese Lieferbedingungen oder gesetzliche Bestimmungenergänzende Bedingungen des Bestellers gelten nur, soweitwir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche Bedingungenerkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingangbei uns nicht widersprechen oder Lieferungen vorbehaltlos ausführen.1.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser Lieferbedingungen sind gemäß § 13BGB natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweckabschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigenberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ imSinne dieser Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personenoder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB,die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichenoder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.1.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Diese Lieferbedingungen gelten imRahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unserezukünftigen Lieferungen für den Besteller.2. Angebote und Vertragsschluss, Form, Widerrufsrecht bei einemFernabsatzvertrag mit einem Verbraucher2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. EinVertrag kommt erst durch einen Auftrag des Bestellers und unsereschriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung zustande.2.2 Einen Auftrag des Bestellers können wir innerhalb von zwei Wochennach seiner Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraumssind Aufträge für den Besteller bindend. Unser Schweigen begründetkein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Für Unternehmer gilt zusätzlich:Geht unsere Auftragsbestätigung beim Besteller verspätetein, wird dieser uns hierüber unverzüglich informieren.2.3 Soweit in diesen Lieferbedingungen auf ein Schriftformerfordernisabgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (z. B. Telefaxoder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend. Dies giltauch, soweit nicht abweichend vereinbart, für in den sonstigen Vertragsbestandteilenggf. enthaltene Schriftformerfordernisse.2.4 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Für die Auslegung von Handelsklauselngelten die Incoterms in der im Zeitpunkt des Vertragsschlussesgültigen Fassung.2.5 Für Verbraucher gilt zusätzlich: Hat der Besteller ein Widerrufsrecht,so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigenKosten der Rücksendung auferlegt, wenn die gelieferte Ware derbestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendendenSache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn bei einemhöheren Preis der Sache der Besteller die Gegenleistung odereine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufsnoch nicht erbracht hat; in allen anderen Fällen tragen wir die Kostender Rücksendung im Falle eines Widerrufsrechts.2.6 Nur für Verbraucher: Belehrung über das Widerrufsrecht; giltnur bei einem Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB (Vertragsschlussunter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln,z. B. Fax, E-Mail etc.):WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohneAngabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder –wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durchRücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhaltdieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Warebeim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartigerWaren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vorErfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 inVerbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder derSache. Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Solarwatt</strong> GmbH, Maria-Reiche-Straße 2a, 01109 Dresden; E-Mail: info@solarwatt.de; Fax:+49(0)351-8895111.WiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenenLeistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungsowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweisenicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweiseherausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungenmüssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oderdie Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführenist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweisehinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligenWare, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. PaketversandfähigeSachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Siehaben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenndie gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis derzurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigtoder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunktdes Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglichvereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist dieRücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachenwerden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungenmüssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginntfür Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder derSache, für uns mit deren Empfang.Ende der Widerrufsbelehrung3. Abnahme3.1 Lieferungen bedürfen nur dann einer Abnahme, wenn dies ausdrücklichvereinbart wurde oder sich dies aus gesetzlichen Vorschriftenergibt.3.2 Die Abnahme erfolgt auf Kosten des Bestellers.3.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, hat die Abnahme innerhalb vonzwei Wochen nach Meldung der Abnahmebereitschaft zu erfolgen.3.4 Der Besteller kann eine Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängelverweigern.3.5 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Nimmt der Besteller eine vereinbarteAbnahme, die vor Auslieferung zu erfolgen hat, nicht unverzüglichnach Meldung der Abnahmebereitschaft vor, sind wir berechtigt, dieLieferung ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahrdes Bestellers zu lagern und ihm als geliefert zu berechnen.4. Gefahrübergang, Durchführung der Lieferung, Termine4.1 Die Gefahr geht mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaftan den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lieferwerkesauf den Kunden über. Abweichend hierzu geht bei einemVersendungskauf, wenn der Besteller Verbraucher ist, die Gefahr mitder Übergabe auf den Kunden über. Darüber hinaus geht die Gefahrauf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.4.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, bestimmen wir Versandweg und-mittel sowie Spediteur und Frachtführer.4.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Unsere Lieferverpflichtungen stehenunter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigenSelbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Für Verbraucher gilt zusätzlich:Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir zurDeckung der Lieferung des Bestellers ein kongruentes Deckungsgeschäftmit einem Vorlieferanten abgeschlossen haben und von diesemim Stich gelassen werden, soweit wir das daraus resultierendeLeistungshindernis nicht zu vertreten haben.4.4 Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt die Klärungsämtlicher technischer Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlichervom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigabensowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungenund sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wird eine dieserVoraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so verlängernsich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.


4.5 Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaftan den Besteller als eingehalten, auch soweit Lieferungenohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können.4.6 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Ist Abholung durch den Bestellervereinbart, muss die vertragsgemäß versandfertig gemeldete Lieferungunverzüglich abgeholt werden; anderenfalls sind wir berechtigt,sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach unserer Wahl zu versendenund als geliefert zu berechnen.4.7 Soweit wir Ware nach Meldung der Versandbereitschaft an denBesteller einlagern müssen, weil Lieferungen auf Wunsch des Bestellersum mehr als eine Woche verzögert versendet werden sollenoder weil sich die Versendung aus einem sonstigen Grund um mehrals eine Woche verzögert, den der Besteller zu vertreten hat, sind wirberechtigt, dem Besteller für jeden angefangenen Tag der EinlagerungLagergeld in Höhe von 0,025 % des Netto-Preises der eingelagertenWare, höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Netto-Preises,als pauschalierten Schadensersatz zu berechnen. Der Bestellerkann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringererSchaden wegen der verzögerten Versendung entstanden ist.4.8 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kundenzumutbar sind. Solche Teillieferungen können wir gesondert inRechnung stellen; die Frachtkosten für alle Teillieferungen dürfen dievereinbarten Frachtkosten nicht übersteigen. Das Recht des Kunden,bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachtenRestlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an bereitserbrachte Teilleistung kein Interesse hat, bleibt unberührt.4.9 Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig undgelten als vertragsgemäß. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.4.10 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um dieDauer der Behinderung durch die höhere Gewalt und einer angemessenenAnlaufzeit hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewaltstehen alle von uns nicht zu vertretenden, nicht abwendbaren Ereignissegleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstigehoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen(z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel)sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nichtnur kurzfristiger Dauer –, die die Lieferung wesentlich erschwerenoder unmöglich machen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oderdiesen gleichgestellte Ereignisse länger als drei Monate, steht unsals auch dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.Wir informieren den Besteller so bald wie möglich von Eintritt undEnde derartiger Ereignisse.4.11 Hat der Besteller einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzuges,so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betragvon 0,1 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenenLieferungen für jede volle Woche des Lieferverzuges, insgesamtjedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Diese Beschränkungengelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit beruht.4.12 Der Besteller ist – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen– nur zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltungvon Lieferfristen oder -terminen berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltungzu vertreten haben. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, kannder Besteller vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an derTeilleistung kein Interesse hat.5. Preise und Zahlung, Ausfuhr5.1 Für Verbraucher gilt: Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungenverstehen sich unsere Preise „ab Werk“, exklusive Fracht-/Versandkosten. Fracht-/Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.Unsere Preise verstehen sich inklusive der im Zeitpunkt derRechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.5.2 Für Unternehmer gilt: Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungensind unsere Preise Nettopreise. Unsere Preise verstehen sich EXW(Incoterms 2010) zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellunggültigen Umsatzsteuer.5.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug an unserenHauptsitz zu zahlen.5.4 Bei Lieferungen in das Ausland sind sämtliche im Ausland oder beimExport ins Ausland zu erbringenden Steuern, Zölle und sonstige öffentlicheAbgaben vom Besteller zu tragen bzw. uns zu erstatten.5.5 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungenin einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland hat derKunde eine den Anforderungen des § 17 a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechendeGelangensbestätigung abzugeben, mit der er bestätigt,dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebietgelangt ist. Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, mussdie Gelangensbestätigung mindestens den Namen und die Anschriftdes Kunden, die Menge des Gegenstands der Lieferung und diehandelsübliche Bezeichnung, Ort und Datum des Erhalts der Lieferungim übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Falle der Beförderung2durch den Kunden Ort und Datum des Endes der Beförderung indem anderen EU-Mitgliedstaat sowie das Ausstellungsdatum enthalten.Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, muss der Kundezur Abgabe der Gelangensbestätigung ein von uns bereitgestelltesMuster verwenden. Die Gelangensbestätigung ist handschriftlich zuunterschreiben oder, ab dem 1. Oktober 2013, auf Anforderung elektronischzu übermitteln.5.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir – unbeschadet weitererAnsprüche – berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriftenzu verlangen. Ist der Besteller Unternehmer, sind wir beiZahlungsverzug des Bestellers berechtigt, Verzugszinsen in Höhebanküblicher Sätze, mindestens aber in Höhe von 8%-Punkten überdem Basiszinssatz zu verlangen.5.7 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Bei Zahlungsverzug mit Forderungenaus einem mit dem Besteller geschlossenen Vertrag sind wir berechtigt,sämtliche Forderungen aus diesem Vertrag sofort fällig zustellen oder angemessene Sicherheiten zu verlangen. Wir sind dannauch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungoder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen.5.8 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Wird nach Vertragsschluss einewesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen desBestellers erkennbar, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird,insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnungdes Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers oder einemWechsel- oder Scheckprotest, stehen uns die Rechte aus Ziffer5.7 ebenfalls zu. Erbringt der Besteller keine Vorauszahlung oderSicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenenFrist, sind wir – unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten.5.9 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Die in Angebot und Auftragsbestätigungangegebenen Preise beruhen auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesgültigen Rohmaterialpreisen, Gehältern, Steuern, Sozialabgabenund Frachtkosten (nachfolgend die „Kostenfaktoren“). DieseKostenfaktoren haben einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreisunserer Waren. Erhöhen sich Kostenfaktoren zwischenVertragsschluss und Auslieferung um insgesamt mehr als fünf Prozent,dürfen wir die Verkaufspreise unserer Waren entsprechend erhöhen.5.10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Bestellernur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind. Ist der Besteller Verbraucher, steht ihm ein Zurückbehaltungsrechtdarüber hinaus auch zu, wenn sein Anspruch ausdem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt und zudiesem in einem angemessenen Verhältnis steht.6. Eigentumsvorbehalt, Schutzrechte6.1 Für Verbraucher gilt: Wir behalten uns das Eigentum an den geliefertenWaren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.6.2 Für Unternehmer gilt:6.2.1 Bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen denBesteller aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns dasEigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).6.2.2 Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiterveräußern. Zu anderen Verfügungenüber die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändungoder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.6.2.3 Der Besteller hat das Recht, Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten.Diese Weiterverarbeitung erfolgt kostenfrei und ausschließlichfür uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB,ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.6.2.4 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren,die nicht in unserem Eigentum stehen, erweben wir Miteigentuman den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentumsergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertesder Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oderVermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt dieihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache ineinem dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechendenUmfang und verwahrt sie unentgeltlich für uns. UnsereMiteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.6.2.5 Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkaufder Vorbehaltsware an uns ab. Wird die Vorbehaltswarevom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns geliefertenWaren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung ausdem Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes derVorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren, an denenwir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderungin Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.


6.2.6 Der Besteller ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkaufder Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen.6.2.7 Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf nachZiffer 6.2.2 und der Einziehungsermächtigung nach Ziffer6.2.6 berechtigt, wenn a) sich der Besteller mit Zahlungenaus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Bestelleraußerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrsüber die Vorbehaltsware verfügt hat; oder c) nach Vertragschlusseine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissendes Bestellers erkennbar wird, durchdie ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere beiZahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrensüber das Vermögen des Bestellers oder einemWechsel- oder Scheckprotest.6.2.8 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die unszustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbareWert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungenum insgesamt mehr als 10 % übersteigt.6.2.9 Der Besteller hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegenFeuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichernund uns dies nach Aufforderung nachzuweisen.6.2.10 Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder anderen EingriffenDritter muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.6.2.11 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktrittvom Vertrag nicht erforderlich. Eine etwaige Warenrücknahmeerfolgt stets nur sicherheitshalber; allein hierin liegtkein Rücktritt vom Vertrag.6.3 Wir behalten uns über die gelieferten Waren hinausgehende Eigentums-sowie sämtliche Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Patent-,Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechtevor, insbesondere an den von uns in körperlicher oder elektronischerForm zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigenUnterlagen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen,Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowieSoftware.7. Nur für Unternehmer: Untersuchungs- und Rügepflicht7.1 Der Besteller hat die Ware bei Ablieferung hinsichtlich Menge, Gewichtund Verpackung unverzüglich zu untersuchen und jede diesbezüglicheBeanstandung auf dem Lieferschein oder dem Frachtbriefzu vermerken. Anderenfalls gelten Menge, Gewicht und Verpackungals vertragsgemäß. Der Besteller hat unverzüglich nach Ablieferungder Ware eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zuveranlassen und hierfür die Verpackung (Kartons, Schachteln, Folieetc.) zu öffnen. Diese Ziffer 7.1 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.7.2 Erkennbare Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedochfünf Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. VerdeckteSachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch fünfTage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls giltdie Ware als genehmigt. Diese Ziffer 7.2 gilt nur für Kauf- undWerklieferungsverträge.7.3 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Lieferung durchden Besteller ist die Rüge von Sachmängeln ausgeschlossen, diebei der Abnahme feststellbar waren.7.4 Die Mangelanzeige hat Art und Umfang des Mangels genau zubezeichnen.7.5 Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die beanstandeteWare oder Proben hiervon zwecks Untersuchung unverzüglich zurVerfügung zu stellen. Eine solche Untersuchung kann durch uns,unsere Zulieferer oder jeden anderen hierzu von uns bestimmtenDritten erfolgen.8. Mängel8.1 Ist die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft,erbringen wir die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.8.2 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Ziffer 8.1 gilt vorbehaltlich Ziffer 7.Die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung erfolgt auchbei Kauf- und Werklieferungsverträgen durch uns.8.3 Gelieferte Solarmodule sind insbesondere nicht mangelhaft, soweitdie elektrische Leistung eines Solarmoduls innerhalb der im Verkaufsprospektoder auf der Ware ausgewiesenen Toleranzen liegtoder die im Verkaufsprospekt oder auf der Ware ausgewieseneelektrische Mindestleistung nicht um mindestens 5 % unterschrittenwird.8.4 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz. Wir sind zurErstattung von Transportkosten, die der Besteller als Aufwendungenzum Zweck der Nacherfüllung getragen hat, nicht verpflichtet, soweitsich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einenanderen Ort als die Empfangsstelle verbracht worden ist.38.5 Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Besteller nach seinerWahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderungoder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüchewegen Mängel gilt Ziffer 9. Weitergehende Ansprüche des Bestellerssind ausgeschlossen.8.6 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlichaus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt.Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfristliegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Besteller ausdrücklicherklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnissesbeginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neueVerjährung.8.7 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Ware übernehmenwir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinnedes Gesetzes.8.8 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach demGefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicherAbnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereichliegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertragnicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemischeEinflüsse).8.9 Für Unternehmer gilt zusätzlich: Gegen uns gerichtete Rückgriffsansprüchedes Bestellers gemäß § 478 BGB sind ausgeschlossen, soweitder Besteller mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Bestimmungenhinausgehende Mängelrechte vereinbart hat.9. Haftung9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleichaus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.9.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 9.1 gilt nicht:a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oderder Gesundheit;d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcherPflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführungdes Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf derenEinhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauendarf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichtenist jedoch beschränkt auf den Ersatz desvorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wirnicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit odernach dem Produkthaftungsgesetz haften.9.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossenoder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönlicheHaftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichenVertreter.9.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mitden vorstehenden Regelungen nicht verbunden.9.5 Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 4.11 vorrangig vor dieser Ziffer9.10. Verjährung10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln derLieferung beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrista) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) (dingliches Recht eines Dritten)und b) (Recht, das im Grundbuch eingetragen ist), §§ 438Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk; Sache, dieentsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerkverwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursachthat bzw. Planungs-/Überwachungsleistungen für einBauwerk), bei Rückgriffsansprüchen nach § 479 Abs. 1 BGBsowie bei Arglist;b) sowie für Schadensersatzansprüche zusätzlich bei einer Haftungaufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach demProdukthaftungsgesetz;c) für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts oder Minderungaus einem Verbrauchsgüterkauf gemäß § 475 Abs. 2 BGB.10.2 Für sonstige Ansprüche des Bestellers gegen uns wird die regelmäßigeVerjährungsfrist auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginnverkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche inden in Ziffer 10.1 b) genannten Fällen.11. Technische HinweiseWir sind zu technischer Hilfestellung oder Erteilung von technischenHinweisen nicht verpflichtet. Ratschläge betreffend die Einsatzvorbereitungder Ware, die wir mündlich, schriftlich oder durch Tests abgeben,geschehen nach bestem Wissen und Gewissen; sie haben

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