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Unsere Satzung - Bürgerverein STARKES Hardt eV

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4.Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eineGeschäftsordnung geben.5.Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein vom Protokollführer zu unterzeichnendesProtokoll anzufertigen.§ 10 MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.1.Ordentliche MitgliederversammlungEine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr bis spätestens30.06. statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von 2 (zwei)Wochen durch Veröffentlichung im Amtsblatt oder per Brief an die Mitgliederunter Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Anträgeder Mitglieder müssen bis 1 (eine) Woche vor der Mitgliederversammlungbeim Vorstand eingegangen sein. Über deren Annahme entscheidet derVorstand.2.Außerordentliche Mitgliederversammlung'Eine außerordentliche Mitgliederversammlung tritt zusammen:a) auf Verlangen des ersten oder zweiten Vorsitzendenb) auf schriftliches Verlangen von ¼ der MitgliederSie ist, wie eine ordentliche Mitgliederversammlung, einzuberufen undabzuhalten.In der Mitgliederversammlung sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigtund wählbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Stimmübertragungenauf ein anderes Mitglied sind unzulässig. DieMitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenenMitglieder beschlussfähig.Beschlüsse und Wahlen werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenenStimmen der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Enthaltungengelten als nicht abgegebene Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt der Antragals abgelehnt. <strong>Satzung</strong>sänderungen können nur mit ¾ der anwesendenStimmberechtigten beschlossen werden. Wahlen und Abstimmungen findenoffen durch Handzeichen statt. Dem Antrag von mindestens 3 Mitgliedernauf geheime Wahl oder Abstimmung muss entsprochen werden. ÜberAnträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nicht abgestimmt werden.Eine Änderung der Tagesordnung später als 1 (eine) Woche vor derMitgliederversammlung ist unzulässig. Versammlungsleiter ist der erste Vorsitzende,bei dessen Verhinderung der zweite Vorsitzende. Ist auch dieserverhindert,wählt die Versammlung einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlungbestimmt einen Protokollführer.Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind unter Angabe folgenderPunkte zu beurkunden:- Ort und Tag der VersammlungSeite - 4 -

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