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- 85 - 85264265Ich selbst habe mit folgendem Aufbau einer Klagebegründung gute Erfahrungen gemacht:Wiederholung der Anträge aus der Klageschrift 397)InhaltsverzeichnisA. VorbemerkungB. SachverhaltI. VerfahrensablaufII.Der für die materiellrechtliche Einordnung relevante SachverhaltIII. BeweislastC. ProzessualesI. Zu den KlageanträgenII.Zu HilfsanträgenIII. Zu § 6 Abs. 1 FGOD. Rechtliche BegründungI. Verfahrensfragen (AO)II. Materiellrechtliche BegründungIII. Hilfsweise gestellter RevisionszulassungsantragE. ZusammenfassungAnlagenZu einer ordnungsgemäßen Klageerhebung i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO gehört nebender korrekten Bezeichnung <strong>des</strong> Klägers auch, <strong>des</strong>sen ladungsfähige Anschriftanzugeben. 398) Hat eine <strong>iur</strong>istische Person keine Geschäftsräume mehr, dann kannausnahmsweise auf eine ladungsfähige Anschrift der <strong>iur</strong>istischen Person verzichtetwerden, wenn die Zustellung über deren Prozessbevollmächtigten sichergestellt ist. 399)2662. AnträgeDas FG hat nur über den Klageantrag zu entscheiden, der klägerseits (in der mündlichenVerhandlung) gestellt wurde. 400) Daran richtet sich später auch die Beantwortungder Frage aus, ob durch einen Gerichtsbescheid oder ein Urteil <strong>des</strong> FG eine Beschwervorliegt, die nämlich nur dann gegeben ist, wenn die Entscheidung vom klägerischenAntrag zu seinen Lasten abweicht. Es kann sich ergeben, daß das Klagebegehren auslegungsbedürftigist. In solchen Fällen ist die Klageschrift nach den §§ 133, 157 BGB397)398)399)400)Dazu gehört auch der hilfsweise gestellte Revisionsantrag bzw. der (hilfsweise) gestellte Antragder Vorlage zum EuGH (Art. 134 Abs. 2 EG) oder zum BVerfG (Art. 100 Abs. 1 GG).BFH 18.08.2011 – V B 44/10, BFH/NV 2011, 2084 Rdn. 7; BFH 20.12.2012 – I B 38/12,BFH/NV 2013, 746BFH 18.08.2011 – V B 44/10, BFH/NV 2011, 2084 Rdn. 12 ff.BFH 09.02.2006 – X B 140/05, BFH/NV 2006, 973

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