13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 84 - 84256257258259260261262263Interessenvertretung nicht entspricht, wenn man sich lediglich mit der Frage befassenwollte, was min<strong>des</strong>tens vorzutragen ist, um § 65 Abs. 1 FGO zu entsprechen. 395)Vielmehr sollte Maßstab sein, alles das vorzutragen, was notwendig ist, um nicht nurvor dem FG die Klägerinteressen optimal zu vertreten, sondern auch stets im Auge zuhaben, dass dieser Rechtsstreit noch den BFH, EuGH, BVerfG oder ein LVerfG beschäftigenkönnte.Indem die Klagebegründung und die erforderlichen Beweismittel gemäß § 65 Abs. 1Satz 3 FGO nur vorgetragen werden „sollen“, ist es möglich, fristwahrend zunächstdie Klage ohne Begründung und Beweismittel einzureichen und diese dann in einemgesonderten Schriftsatz nachzureichen. Gemäß § 65 Abs. 1 Satz 4 FGO soll der Klageauch die Urschrift oder eine Abschrift <strong>des</strong> angefochtenen Beschei<strong>des</strong> sowie der angefochtenenEinspruchsentscheidung beigefügt werden.Ziel einer Klageschrift ist es nicht nur, den eigenen Standpunkt zu verdeutlichen, sondern- das Finanzgericht vom eigenen Standpunkt zu überzeugen und- zugleich damit schon die Weichen für ein eventuelles Revisionsverfahren bzw.ein Vorlageverfahren nach Art. 234 EG bzw. Art. 100 Abs. 1 GG oder ein sichnach Erschöpfung <strong>des</strong> Rechtsweges anschließen<strong>des</strong> Verfassungsbeschwerdeverfahrenzu stellen.Folglich gilt es, bereits in der Klageschrift unter Berücksichtigung <strong>des</strong> bekanntenStandpunktes <strong>des</strong> Finanzamtes tatsächlich und rechtlich umfassend vorzutragen. Dafürkann der Aufbau einer Klageschrift ein hilfreicher Wegweiser sein.Mit folgenden Eckpunkten läßt sich dies erleichtern:- Erhebung der Klage gemäß §§ 64, 65 Abs. 1 FGO, 396) jedoch zunächst noch ohneBegründung, die ja gem. § 65 Abs. 1 Satz 3 FGO noch nicht mit enthalten seinmuß.- Alsdann Geltendmachung <strong>des</strong> Akteneinsichtsrechts in die Amtsakten (§ 78 Abs. 1FGO).- Sodann Fertigung und Einreichung der Klagebegründung.Um bezüglich der Klagebegründung nichts zu übersehen und zugleich dem Gerichtdas Lesen zu erleichtern, kann es sich empfehlen, ein Inhaltsverzeichnis voranzustellen,mit Überschriften zu arbeiten, in einer Vorbemerkung die sogenannte „rote Linie“aufzuzeigen und zum Schluß die Klagebegründung nochmals zusammenzufassen. Beiden Normen, auf die man sich bezieht, kann es mitunter empfehlenswert sein, dieNorm und ihre Wirkungsdauer zu verdeutlichen, was durch Beifügung eines JURIS-Ausdrucks als Anlage der Klagebegründung erfolgen kann.395)396)Schellerten DStR 2002, 1119BFH 28.01.1997 - VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!