13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 52 - 52141In der Praxis hat es sich als außerordentlich hinderlich erwiesen, wenn auf ein solchesTeamwork verzichtet wird und dafür vielleicht Profilierungsprobleme einzelner Akteureursächlich sind. Dann wird aus einem Steuerprozess, der eigentlich Problemlösungsinstrumentsein sollte, nur noch Technik. Der mit der Prozessführung betrauteBerater tut dann gut daran – sofern er nicht selbst das Problem ist -, dies und die denkbarennegativen Folgen gegenüber dem Mandanten zu dokumentieren, um eventuellsogar die Mandatsniederlegung ins Auge zu fassen.1421431445. Honorarvereinbarung oder RVG ?Es wurde oben verdeutlicht, dass primäres Ziel <strong>des</strong> hinzugezogenen Beraters seinsollte, den Steuerprozess zu verhindern – wenn doch noch ein Kompromiss möglichsein sollte - statt ihn zu führen. Sollte er aber nicht verhindert werden können, dannist er nicht sofort zu führen, sondern zunächst zu planen und vorzubereiten. Bezüglich<strong>des</strong> zeitlichen Engagements <strong>des</strong> hinzugezogenen Beraters kann dieses von der Teilnahmean einer Schlußbesprechung über das Einspruchsverfahren, über den Finanzgerichtsprozesssamt AdV-Verfahren bis hin zum Nichtzulassungsbeschwerde- bzw.Revisionsverfahren dauern. Dies kann leicht einen Zeitraum bis zu 10 Jahren ausmachen.In dieser Zeit liegt das einmal Vorgetragene nicht einfach in den Akten. Vielmehrist in einer solchen Zeit bei Finanzämtern und Finanzgerichten wiederholt einPersonen- und Richterwechsel festzustellen, so dass Meinungsänderungen nicht ausgeschlossensind.Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß über eine solche Dauer in der Rechtsprechungder FG´s und <strong>des</strong> BFH - u.U. mehrfach - Rechtsprechungsänderungen vorkommen wieauch durchaus mit gesetzgeberischen Aktivitäten gerechnet werden kann, was Einflußauf die im Steuerprozess vorgetragenen Rechtsfragen haben kann. Es lohnt sich mithindurchaus, auch während der Dauer eines Steuerprozesses den Faden zum Finanzamtnicht zu verlieren, um ggf. zu hinterfragen, ob zu einem anderen Zeitpunkt die Frageeiner Einigung nicht günstiger ist.Wie auch immer, all das zuvor dargelegte verdeutlicht, dass eine Honorierung z.B. aufder Grundlage von Gegenstandswerten und <strong>des</strong> RVG für das zu erbringende Leistungsspektrumnicht angemessen ist. Es empfiehlt sich daher eine Honorarvereinbarung,die nicht nur die von der RVG abweichende Vergütung regeln sollte, sondernzunächst und vor allen Dingen das zu erbringende Leistungsspektrum beschreibensollte, das es zu vergüten gilt.145III.Ziel <strong>des</strong> SteuerprozessesDas Ziel <strong>des</strong> Steuerprozesses ist es, ihn zu gewinnen, wird vermutlich die einfacheAnwort lauten. Dahinter verbirgt sich die vereinfachte Vorstellung, sich mit demSteuerprozess gegen unberechtigte Steuerbelastung zu wehren. Es kann aber auchandere Ziele geben. So kann es z.B. bei einem Grundsatzprozess durchaus auch Zielsein, wenigstens durch obiter dicta zu erfahren, wohin die Zukunft sich entwickelnwird, wenn man schon nicht für die Vergangenheit gewinnt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!