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- 373 - 3731398im Regelfall sich gegen die belastende Wirkung eines Steuerbeschei<strong>des</strong> u.H.a. überlangeVerfahrensdauer per Verfassungsbeschwerde zu wenden. 2265) Wohl aber kann eserwägenswert sein,- während eines überlang dauernden FG-Verfahrens Verfassungsbeschwerde zumLan<strong>des</strong>verfassungsgericht zu erheben, weil der Anspruch auf ein zügiges Verfahrenverletzt sei 2266) oder Verfassungsbeschwerde zu erheben, weil ein effektiverRechtsschutz nur dann gewährleistet ist, wenn er auch in angemessener Zeit gewährtwird; 2267)- bei einem für den Kläger negativ verlaufenen FG-Prozeß in einem anschließendenNichtzulassungsbeschwerde-/Revisionsverfahren zu thematisieren, ob undinwieweit sich der Kläger ein bei überlanger Verfahrensdauer entwickeln<strong>des</strong> ihnbelasten<strong>des</strong> Richterrecht <strong>des</strong> BFH mit Rückwirkung entgegenhalten lassenmuss; 2268) den durch infolge langer Verfahrensdauer entstandenen Schaden in einemgesonderten Billigkeitsverfahren, das den Erlaß der fraglichen Beträge nachAO § 227 zum Gegenstand hat, geltend zu machen. 2269)2265)2266)2267)2268)2269)In BVerfG 15.12.2003 – 1 BvR 1345/03, NVwZ 2004, 471 erhob der Beschwerdeführer währendeines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Verfassungsbeschwerde zum BVerfG wegen beanstandeterUntätigkeit <strong>des</strong> VG bei einer Verfahrensdauer von etwas mehr als 2 Jahren. Das BVerfGnahm die Verfassungsbeschwerde nicht an, weil „gegenwärtig“ noch keine Verletzung <strong>des</strong> Art. 19Abs. 4 GG vorgelegen habe. Nach BFH 21.02.2006 – I B 32/05, BFH/NV 2006, 1305, 1306m.w.N. führt eine überlange Verfahrensdauer nicht zur Verwirkung <strong>des</strong> Steueranspruchs.BbgVerfG 20.03.2003 – VfGBbg 108/02, NVwZ 2003, 1379BVerfG 29.03.2005 – 2 BvR 1610/03, BVerfGK 5, 155, 158Zur Darlegung der Gründe, die aufgrund der überlangen Verfahrensdauer zu einer für den Betroffenenbelastenden FG-Entscheidung geführt haben, siehe BFH 12.10.2012 – XI B 51/12,BFH/NV 2013, 220BVerfG 05.04.1990 - 1 BvR 32/89, Information StW 1990, 407; BFH 27.10.1987 – V R 37/79,BFH/NV 1988, 659. Ähnlich EGMR 28. 7. 1999 - 25803/94, NJW 2001, 56, 61, wonach eineEntschädigung geltend gemacht werden kann, wenn durch die überlange Verfahrensdauer materielleund immaterielle Schäden entstanden sind, die durch das Urteil eines Gerichtes nicht ausgeglichenwerden.

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