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- 355 - 355131813191320nerhalb der Beschwerdefrist zu benennen. 2141) Dazu kann die Geltendmachung einesAnspruchs auf ein zügiges Gerichtsverfahren gehören. 2142)Dies kann dadurch geschehen sein, dass aufgrund einer Verletzung von Lan<strong>des</strong>gesetzengegen Grundrechte der Lan<strong>des</strong>verfassung verstoßen wurde, dies kann aber auchdadurch geschehen sein, dass durch Verletzung von Bun<strong>des</strong>gesetzen zugleich auchgegen Grundrechte der Lan<strong>des</strong>verfassung verstoßen wurde. 2143) Bun<strong>des</strong>recht steht derGeltung mit den entsprechenden Gewährleistungen <strong>des</strong> Grundgesetzes inhaltsgleicherVerfahrensgrundrechte einer Lan<strong>des</strong>verfassung in bun<strong>des</strong>rechtlich geregelten Verfahrennicht entgegen und schließt die Zuständigkeit eines Lan<strong>des</strong>verfassungsgerichteszur Überprüfung ihrer Beachtung nicht aus. 2144) Das Finanzgerichtsverfahren auf derGrundlage der FGO ist ein bun<strong>des</strong>rechtlich geregeltes Verfahren. Gleichwohl hat dasFG nicht nur die Grundrechte <strong>des</strong> GG sondern auch die der jeweiligen Lan<strong>des</strong>verfassungenzu beachten. 2145) Ob vergleichbare Grundsätze auch für das materielle Rechtgelten, hat das BVerfG noch nicht entschieden. 2146)Der Steuerpflichtige trägt dieserhalb eine eigene Verantwortung, darauf zu achten,dass im finanzgerichtlichen Verfahren seine Grundrechte nach dem GG und der jeweiligenLan<strong>des</strong>verfassung beachtet werden. 2147) Daher wurde oben auch darauf hingewiesen,dort wo Grundrechte <strong>des</strong> GG und der einschlägigen Lan<strong>des</strong>verfassung tangiertsein könnten, dies im finanzgerichtlichen Verfahren bereits in der Klageschrift,in Folgeschriftsätzen bzw. spätestens in der mündlichen Verhandlung vorzutragen.Lan<strong>des</strong>verfassungen ist es folglich erlaubt, vorzusehen, dass nach Erschöpfung <strong>des</strong>Rechtsweges aufgrund zulässigerweise erhobener Grundrechtsklage bzw. Verfassungsbeschwerdedas Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht die Entscheidung eines FG aufhebenkann, wenn sie ein mit dem GG inhaltsgleiches subjektives Lan<strong>des</strong>verfassungsrechtverletzt. 2148)Eine solche Inhaltsgleichheit von Lan<strong>des</strong>grundrecht und Grundrechten nach dem GGist gegeben, wenn die Würdigung der geltend gemachten Grundrechtsverletzung nachder Lan<strong>des</strong>verfassung zu demselben Ergebnis führt wie eine Würdigung der Grundrechtsverletzungnach dem GG. 2149)2141)2142)2143)2144)2145)2146)2147)2148)2149)BerlVerfGH, 02.12.1993 - VerfGH 89/93, NJW 1994, 436; BerlVerfGH 25.04.1996 - VerfGH21/95, NJW 1996, 738BbgVerfG 20.03.2003 – VfGBbg 108/02, NVwZ 2003, 1379BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 01/95, NJW 1998, 1297 [dazu NVwZ 1998, 481 und Lange NJW1998, 1278]; BayVerfGH 15.10.1992 - Vf. 117-VI-91, NJW 1993, 517; BerlVerfGH 23.12.1992 -VerfGH 38/92, NJW 1993, 513. Kunig NJW 1994, 687BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 1/95, NJW 1998, 1296; HessStGH 09.09.1998 - P. St. 129950,NJW 1999, 49BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 1/95, NJW 1998, 1296Kleine-Cosack, Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 39, 60 f.BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 1/95, NJW 1998, 1296BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 1/95, NJW 1998, 1296BVerfG 15.10.1997 – 2 BvN 1/95, NJW 1998, 1296; Kleine-Cosack, Verfassungsbeschwerdenund Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 35 f.

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