13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 350 - 35012971298129913001301- In der Lan<strong>des</strong>verfassung muß überhaupt der Fall der Lan<strong>des</strong>verfassungsbeschwerdewegen Grundrechtsverletzungen vorgesehen sein.- In der Lan<strong>des</strong>verfassung darf es nicht ausgeschlossen sein, eine Grundrechtsklagebzw. Verfassungsbeschwerde zum Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht zu erheben, wennauch Verfassungsbeschwerde zum BVerfG erhoben worden ist oder wird. 2111)- Die Erhebung einer Grundrechtsklage bzw. Verfassungsbeschwerde zum Lan<strong>des</strong>verfassungsgerichtmuß unter den unten dargestellten Voraussetzungen nach Erschöpfung<strong>des</strong> Rechtsweges erfolgen, was im Hinblick auf § 90 Abs. 2 Satz 1BVerfGG auch für die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG gilt. Das Verfahrenvor dem Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht gehört folglich im Verhältnis einer Verfassungsbeschwerdezum BVerfG nicht zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 Satz 1BVerfGG. 2112)Hat man wegen der Verletzung eines benannten Grundrechtes einer Lan<strong>des</strong>verfassungzulässigerweise Grundrechtsklage zu einem Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht erhoben undwurde dem nicht entsprochen, ist gegen die abschlägige Entscheidung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verfassungsgerichteskeine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zulässig. 2113) DasBVerfG ist folglich keine Revisionsinstanz zu einem Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht, um zuüberprüfen, ob das Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht über die gerügte Grundrechtsverletzungauf der Grundlage der Lan<strong>des</strong>verfassung zutreffend entschieden hat. Davon zu unterscheidenist, wenn ein angerufenes Verfassungsgericht eines Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> im laufendenVerfahren von sich aus die Entscheidung <strong>des</strong> BVerfG einholt, weil es um die Auslegung<strong>des</strong> GG geht oder ein Lan<strong>des</strong>verfassungsgericht mit seiner Entscheidung voneiner solchen eines anderen Verfassungsgerichtes eines anderen Lan<strong>des</strong> abweichenmöchte (Art. 100 Abs. 3 GG). 2114)Ferner ist davon zu unterscheiden der Fall, dass der Beschwerdeführer in seiner zumBVerfG erhobenen Verfassungsbeschwerde vorträgt, durch die Entscheidung einesLan<strong>des</strong>verfassungsgerichtes in seinen Grundrechten nach dem GG verletzt worden zusein. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Auslegung oder Anwendung einerLan<strong>des</strong>verfassung im Widerspruch zu Grundrechten nach dem GG steht 2115) oder eineEntscheidung eines Lan<strong>des</strong>verfassungsgerichtes mit dem GG nicht vereinbar ist; 2116)in diesen Fällen ist Prüfungsmaßstab für das BVerfG aber ausschließlich das GG,nicht die Lan<strong>des</strong>verfassung. 2117)2111)2112)2113)2114)2115)2116)2117)Kleine-Cosack, Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 4. ausgeschlossenz.B. in: § 45 Abs. 1 BbgVerfGHG; § 49 Abs. 1 BerlVerfGHG; § 43 Abs. 1 Satz 2 HessStGHGKleine-Cosack, Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 5BVerfG 09.07.1997 - 2 BvR 389/94, NVwZ 1998, 169; Kleine-Cosack, Verfassungsbeschwerdenund Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 5SächsVerfGH 21.09.1995 - Vf. 1-IV-95, NJW 1996, 1736BVerfG 20.02.1998 – 1 BvR 661/94, 298, 314BVerfG 21.09.1976 – 2 BvR 350/75, BVerfGE 42, 312, 326Kleine-Cosack, Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden, § 12 Rdn. 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!