13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 25 - 2548BGH dürfte eine Hemmung der Verjährung <strong>des</strong> Amtshaftungsanspruches als Sekundäranspruchwegen § 839 Abs. 3 BGB bereits mit Einlegung <strong>des</strong> Einspruchsgegen den belastenden Bescheid im Rahmen <strong>des</strong> Primäranspruchs eintreten. Soweit§ 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB die Hemmung der Verjährung davon abhängigmacht, dass sich eine Klageerhebung anschließt, bleibt aber verjährungsrechtlichdie Frage zu klären, ob beim Amtshaftungsanspruch damit die Erhebung einer finanzgerichtlichenKlage oder die Amtshaftungsklage gemeint ist. M.E. wird sichbei negativem Einspruchsverfahren wegen § 839 Abs. 3 BGB eine finanzgerichtlicheKlage anschließen müssen, während bei positivem Einspruchsverfahren sichwegen Folgeschäden eine Amtshaftungsklage innerhalb der 3-Monatsfrist <strong>des</strong>§ 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB anschließen muß.- Der Steuerschuldner kann ferner die ihm aus der zunächst unzutreffenden Veranlagungentstandenen Schäden in Form von Rechtsverfolgungskosten für das finanzgerichtlicheVorverfahren sofort im Wege <strong>des</strong> Schadensersatzanspruchs nachBGB § 839, GG Art 34 geltend machen, 45) da die AO und FGO keine Kostenerstattungspflicht<strong>des</strong> Finanzamtes bei erfolgreichem Einspruchsverfahren vorsieht.46) Ferner können im Wege der Amtshaftung Steuerberaterkosten geltendgemacht werden, wenn das Finanzamt vor Erlass eines Steuerbeschei<strong>des</strong> gegendas Grundrecht <strong>des</strong> Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen hat und das vom Steuerpflichtigenbereits im Veranlagungsverfahren zu beachten gewesene erst im Rahmen<strong>des</strong> Einspruchsverfahrens berücksichtigt hat. 47) Auch aus § 91 Abs. 1 Satz 1 AOfolgt eine Amtspflicht <strong>des</strong> Finanzamtes, vor Erlass eines (belastenden) Verwaltungsaktesden Betroffenen zu hören, wogegen verstoßen wird, wenn ein Finanzamtbelastende Bescheide erläßt, um Vollstreckungstitel zu erlangen, während dieAnhörung dem Einspruchsverfahren überlassen bleibt. 48) Die Verletzung der Anhörungspflichtkann ein Amtshaftungsfall sein, 49) wird aber i.d.R. folgenlos bleiben,wenn die Anhörung nachgeholt wurde (§ 126 Abs. 2 AO). 50)45)46)47)48)49)50)BGH 06.02.1975 – III ZR 149/72, NJW 1975, 972; OLG München 12.07.1979 - 1 U 3965/78, BB1979, 1335; OLG Frankfurt 30.10.1980 – 1 U 130/79, BB 1981, 228; LG Kiel 22.06.1994 - 12 O131/94, Stbg 1998, 171; OLG Koblenz 17.07.2002 – 1 U 1588/01, OLGR 2002, 383. Ferner:Lange DB 2003, 360, 362Nicht überzeugend LG Bochum 03.03.1993 - 6 O 615/92, StB 1994, 26, das in Anbetracht <strong>des</strong>sensogar die Möglichkeit <strong>des</strong> Amtshaftungsanspruches verneint. Im Ergebnis würde daher amtspflichtwidrigesVerhalten der Finanzverwaltung insoweit ohne Folgen bleiben. Eine solche Prämierungrechtswidrigen Verhaltens ergibt sich aus keiner gesetzlichen Regelung und würde auchgegen Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen. § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO schließt Amtshaftungsansprüchefür Rechtsverfolgungskosten <strong>des</strong> Einspruchsverfahrens ohne nachfolgenden Steuerprozess nichtaus, sondern gibt einen gesetzlichen Anspruch für den Fall eines geführten Steuerprozesses. Dafür,dass auch für den Fall eines geführten Steuerprozesses Art. 34 GG, § 839 BGB neben demgesetzlichen Anspruch <strong>des</strong> § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO besteht, LG Hannover 24.01.1991 - 19 O414/90, DStR 1992, 234; LG Wuppertal 01.04.1992 - 3 O 380/91, StB 1992, 421LG Nürnberg-Fürth 30.10.2008 – 4 O 6567/08, DStRE 2009, 42Marx/Simon DB 2013, 477, 479OLG München 28.09.1995 – 1 U 2954/95, NJW 1996, 1971, 1972Marx/Simon DB 2013, 477, 480

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!