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- 263 - 263934935Wollte man dies beim BVerfG nach Erschöpfung <strong>des</strong> Rechtsweges thematisieren,wäre mit anzusprechen, dass- im Finanzrechtsweg nur 1 Tatsacheninstanz zur Verfügung steht,- die durchschnittliche Verfahrensdauer für Einspruchs- und FG-Verfahren zwischen4 ½ Jahren und 7 Jahren liegt und- die Richterbank nahezu ausschließlich mit ehemaligen Finanzbeamten besetzt istund- mit zuvor Ausgeführten durch die Rechtsprechung <strong>des</strong> BFH im Zusammenhangmit Beweisen und Beweisanträgen der Rechtsschutz Betroffener gezielt und contralegem verkürzt wird.Mit effektivem Rechtsschutz i.S. Art. 19 Abs. 4 GG hat diese Kummulation dieserUmstände nichts mehr zu tun.936937XI. Nichtzulassungsbeschwerde 1546)1. AllgemeinesImmer dann, wenn ein FG die Revision nicht ausdrücklich zugelassen hat, ist ein Fallder Nichtzulassung der Revision gegeben. 1547) Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrenist lediglich der Antrag zu stellen, die Revision zuzulassen. Ein weiter gestellterRevisionsantrag ist unzulässig. 1548) Auch ist eine Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig,die nur hilfsweise für den Fall der Unzulässigkeit der Revisionseinlegung erhobenwurde. 1549)Die Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und die einerRevision unterscheiden sich. Denn eine Nichtzulassungsbeschwerde dient nichtdazu, die Richtigkeit <strong>des</strong> angefochtenen Urteils zu überprüfen und in diesem Zusammenhangdie Tatsachenwürdigung und Rechtsauffassung <strong>des</strong> FG zu beanstanden; solchesist nur im Revisionsverfahren möglich. 1550) Eine Ausnahme von diesem Grundsatzist nur dann gegeben, wenn das angefochtene Urteil an einem offensichtlichenformellen oder materiellen Fehler im Sinne einer willkürlichen Entscheidung leidet.1551)1546)1547)1548)1549)1550)1551)BFH 30.03.2000 – V B 184/99, BFH/NV 2000, 1223 (Keine Revisionszulassung wg. Rechtsanwendungsfehler);BFH 31.03.2000 – VII B 87/99, BFH/NV 2000, 1224 (Rechtsmitteleinlegungper Telefax); List DB 2002, 1069BFH 27.03.2013 – I R 71/12, BFH/NV 2013, 1108BFH 03.07.2012 – IX B 38/12, BFH/NV 2012, 1824BFH 27.03.2013 – I R 71/12, BFH/NV 2013, 1108BFH 17.01.2006 – VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799; BFH 30.05.2006 – III B 122/05, BFH/NV2006, 1842, 1843; BFH 03.04.2007 – VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273, 1274; BFH23.05.2008 – IX B 260/07, BFH/NV 2008, 1477; BFH 24.06.2008 – IX B 27/08, BFH/NV 2008,1490BFH 17.01.2006 – VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799

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