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- 182 - 182605kk)Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip – Normenwahrheitund NormenklarheitSteuerbegründende Tatbestände müssen so bestimmt sein, dass der Steuerpflichtigedie ihn treffenden Belastungen vorausberechnen kann (Nomenklarheit). 1029) Insoweitkann sich die Abgrenzungsfrage stellen, wann ein noch zulässiger unbestimmterRechtsbegriff gegeben ist und wann die vorgenannte Vorgabe verlassen ist. 1030) Darüberhinaus muß das Steuergesetz an dem mit ihm verfolgten Zweck messen lassen(Normenwahrheit). 1031)606607608609ll)Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip – VertrauensschutzDieser aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz bedeutet, der Staatsbürgermüsse die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechendeinrichten können. 1032) Folglich hat ein Steuerpflichtiger insbesonderedann Anspruch auf Vertrauensschutz – auch unabhängig von § 176 AO -,- wenn bisher eine für die Meinung <strong>des</strong> Steuerpflichtigen sprechende Rechtsauffassungbestand und die Rechtslage nicht zweifelhaft erschien,- sich die Rechtsprechung <strong>des</strong> BFH verschärft oder von einer allgemein geübtenVerwaltungspraxis abweicht- und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage Dispositionengetroffen hat. 1033)Wenn ein solcher Anspruch auf Vertrauensschutz besteht, dann muß die Fianzverwaltungdurch allgemeine Billigkeitsregelunge oder Übergangsregelungen oder dasFinanzamt durch eine Einzelmaßnahme (§ 163 AO) reagieren. 1034)610mm)Art. 100 Abs. 1 GG 1035) - VorlageantragBevor man über einen Vorlageantrag und eine Vorlagebegründung i.S.d. Art. 100 Abs.1 Satz 1 GG nachdenkt, gilt es zu bedenken, ob die von einem belastenden Steuerbescheidausgehende Wirkung, die auf einer als verfassungswidrig empfundenenNorm beruht, nicht dadurch abgemildert werden kann, dass bereits im AnfechtungsklageverfahrenBilligkeitserwägungen gemäß §§ 163, 227 AO weiterhelfen können,ohne auf die Zweigleisigkeit eines gesonderten Verfahrens gemäß §§ 163, 227 AO1029)1030)1031)1032)1033)1034)1035)BVerfG 14.12.1965 – 1 BvR 571/60, BVerfGE 19, 253, 267; BVerfG 12.10.1978 – 2 BvR154/74, BVerfGE 49, 343, 362Mellinghoff DStR 2003, Beilage 3 Seite 14* f.Mellinghoff DStR 2003, Beilage 3 Seite 14* f.BFH 13.03.2001 – VIII R 37/00, BStBl II 2001, 430BFH 26.09.2007 – V B 08/06, BFH/NV 2008, 320, 322BFH 26.09.2007 – V B 08/06, BFH/NV 2008, 320, 322Zu einem solchen durch ein FG siehe BVerfG 17.11.1998 – 1 BvL 10/98, BStBl. II 1999, 509

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