13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 135 - 135451452453454455XIII.Entscheidungserheblichkeit1. Zu erwartende Entscheidung <strong>des</strong> FG/BFH für den Fall der Bejahung derVorlagefrage durch den EuGH.2. Zu erwartende Entscheidung <strong>des</strong> FG/BFH für den Fall der Verneinungder Vorlagefrage durch den EuGH.Für den Fall der Vorlage durch das FG bzw. den BFH zum EuGH gilt es zu beachten,daß beim EuGH seit dem 01.11.2012 eine neue Verfahrensordnung gilt. 738) U.a. istfolgen<strong>des</strong> von Interesse:- Der EuGH kann durch Beschluss die maximale Länge von Schriftsätzen oder vonEingaben, die bei ihm eingereicht werden, festlegen (Art. 58 VerfO).- Der EuGH kann auf mündliche Verhandlung verzichten (Art. 76 Abs. 2 VerfO).Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Art. 76 Abs. 1 VerfO)sind daher bezüglich ihrer Notwendigkeit gesondert zu begründen.- Der „unerläßliche Min<strong>des</strong>tgehalt“ eines jeden Vorabentscheidungserduchens – zubeachten von Gerichten, die vorzulegen beabsichtigen – umfaßt:(a) Eine kurze Darstellung <strong>des</strong> Sachverhaltes. (b) Den Wortlaut der einschlägigennationalen Vorschriften und ggf. die einschlägige nationale Rechtsprechung. (c)Eine Darstellung der Gründe, die für das vorlegende Gericht „Zweifel bezüglichder Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften <strong>des</strong> Unionsrechts“begründen.Es könnte sich mithin für den Prozessbevollmächtigten einer Partei, der in einemRechtsstreit vor dem FG bzw BFH die Vorlage zum EuGH anregt, empfehlen, zweierleizu tun: Einerseits dies gegenüber dem FG bzw. BFH zu begründen und andererseitsquasi eine Mustervorlage als Entwurf mit beizufügen.456i) Vorlageantrag zum BVerfGaa)AllgemeinesDurch immer häufigere Änderungen von Steuergesetzen, teilweise sogar von nochnicht in Kraft getretenen, und der damit einhergehenden Belastungssituation gewinnenverfassungsrechtliche Argumente eine immer stärkere Bedeutung. 739) Dies führt dazu,dass es für den Prozeßanwalt lohnenswert sein kann, dann, wenn man mit einer einfachrechtlichenBetrachtungsweise nicht mehr weiter kommt, zu prüfen, ob die gesetzlicheErmächtigungsgrundlage <strong>des</strong> angegriffenen belastenden Steuerverwaltungsaktesverfassungsgemäß ist. 740) Dies vor dem Hintergrund, in dem eigenen schriftsätzlichenVorbringen gegenüber dem FG zu verdeutlichen, warum zur Überzeugung <strong>des</strong>FG die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage als verfassungswidrig angesehen werden738)739)740)29.09.2012 ABl. 2012 L 265/1. Dazu Karpenstein/Eckart AnwBl 2013, 249Mellinghoff DStR 2003, Beilage 3 Seite 4*Nach BVerfG 05.05.2003 – 1 BvR 2357/02, NJW 2003, 2738 f. gebietet es der Grundsatz derSubsidiarität, verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorzutragen, selbstwenn es sich um verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Norm handelt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!