13.07.2015 Aufrufe

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

PDF Version des Buchs herunterladen - Dr. iur. Klaus-R. Wagner

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 133 - 133444445(4.4) HinweiseDie Anregung an das FG bzw. den BFH, einen Vorlageantrag zum EuGH zu stellen,kann entsprechend folgendem Gliederungsschema abgefaßt werden: 726)I. SachverhaltII.III.IV.Widergabe der nationalen und gemeinschaftsrechtlichen NormenEinfachrechtliche Würdigung: Deutsche Norm ist nicht zu beanstandenVerfassungsrechtliche Würdigung: Deutsche Norm ist nicht zu beanstanden,auch verfassungskonforme Auslegung führt nicht zum ZielV. Auf welche bestimmte Frage <strong>des</strong> primären bzw. sekundären Gemeinschaftsrechtskommt es warum zwingend an?VI.VII.VIII.IX.Warum ist eine Normensubstitution bzw. eine gemeinschafts- bzw. richtlinienkonformeAuslegung durch das FG bzw. den BFH zwingend ausgeschlossenist?Warum sind/ist nicht mehrere sondern nur eine - aus der Sicht <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechtsautonome - Auslegung, nämlich die im Zuge der Vorlage vomEuGH angestrebte, möglich. 727)Entscheidungserhebliche Norm <strong>des</strong> primären/sekundären Gemeinschaftsrechtsund dazu bisher vorhandene Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGHVoten der Generalanwälte zu bisherigen Entscheidungen <strong>des</strong> EuGHX. Auffassung im SchrifttumXI.XII.Folgen für den nationalen Sachverhalt bei Zugrundelegung <strong>des</strong> primären bzw.sekundären Gemeinschaftsrechts unter Berücksichtigung der Rechtsprechung<strong>des</strong> EuGH.Falls Verstoß gegen primäres/sekundäres Gemeinschaftsrecht, Frage derRechtfertigung:Nationale Maßnahmen, die europäische Grundfreiheiten behindern oder wenigerattraktiv machen, können unter folgenden Voraussetzungen zulässig sein:sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewendet werden;sie müssen zwingenden Gründen <strong>des</strong> Gemeinwohls entsprechen; sie müssen zur Erreichung <strong>des</strong> verfolgten Ziels geeignet sein; 728)726)727)728)sehr anschaulich die Vorlageentscheidungen BFH 13.11.2002 – I R 13/02, DStR 2003, 685; BAG06.11.2002 – 5 AZR 617/01 (A), DB 2003, 556EuGH 10.12.2002 – Rs. C-153/00, WM 2003, 237 Rdn. 38; zur Auslegung von EU-Recht SchroederJuS 2004, 180EuGH 13.11.2003 – Rs. C-42/02 (Lindmann), Slg. 2003, I-13519 Rdn. 25; EuGH 15.05.2008 –Rs. C-414/06 (Lidl), EuZW 2008, 402 Rdn. 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!