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04.12.2012 Aufrufe

GuW - Gründung und Festigung Wie wird gefördert ? � Zinsverbilligtes Darlehen � Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten � Mindestbetrag: 5 TEUR Höchstbetrag : 2 Mio. EUR (bei Endfälligen max. 300 TEUR) � Laufzeiten / Freijahre: 8/2, 10/2, 20/3, 12/endfällig, 20/endfällig � Bereitstellungsprovision (3% p.a.) erst 1 Jahr nach Zusage 36

GuW - Gründung und Festigung Wer übernimmt das Risiko ? Die Hausbank trägt grundsätzlich das volle Risiko. Können keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, kann die Übernahme einer Bürgschaft beantragt werden. � höhere Risikoübernahme (bis 80%) im Rahmen des Bürgschaftsprogramms möglich. Die Bürgschaft ist eine Vereinbarung über die Risikoaufteilung zwischen L-Bank bzw. Bürgschaftsbank und der Hausbank. Sie entlastet den Darlehensnehmer nicht von der vollständigen Rückzahlung des Darlehens. 37

GuW - Gründung und Festigung<br />

Wer übernimmt das Risiko ?<br />

Die Hausbank trägt grundsätzlich das volle<br />

Risiko. Können keine ausreichenden Sicherheiten<br />

zur Verfügung gestellt werden, kann die<br />

Übernahme einer Bürgschaft beantragt werden.<br />

� höhere Risikoübernahme (bis 80%) im Rahmen des<br />

Bürgschaftsprogramms möglich.<br />

Die Bürgschaft ist eine Vereinbarung über die Risikoaufteilung<br />

zwischen L-Bank bzw. Bürgschaftsbank und der Hausbank.<br />

Sie entlastet den Darlehensnehmer nicht von der vollständigen<br />

Rückzahlung des Darlehens.<br />

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