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Evangelische Kirchengemeinde Biegen-Jacobsdorf Evangelische ...

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Wahl des GemeindekirchenratesWahl desGemeinde kirchen ratesam 6. Oktobervor und nach den Gottesdienstenin <strong>Biegen</strong>von 9 bis 11 Uhrin <strong>Jacobsdorf</strong>von 9 bis 13 Uhrin Briesen und Pillgramvon 10.30 bis 12.30 UhrWährend der Gottesdienste ruht dieWahlhandlung.Die Kirchenleitung hat beschlossen, dieÄltestenwahl 2013 im zentralen Wahl ver -fahren durchzufuhren, d. h. unter an de -rem, dass alle Wahlbenachrich tigungenzentral von einem Rechenzentrum an dieWahlberechtigten verschickt werden.Sollten Sie am Wahltag verhindert sein,so besteht die Möglichkeit der Briefwahl.Ihren Antrag auf Briefwahl können Sie bisspätestens 2. Oktober 2013 im Gemein de -büro stellen.Wahlberechtigt sind alle Gemeinde glie -der, die am Wahltag das 14. Lebensjahrvoll endet haben. Jeder wählt in dem Wahl -bezirk (Ort), in dem er oder sie wohnt, dieKanditaten seines Ortes.Die Namen der Gewählten werden derGemeinde im nächs ten Gottesdienst nachdem Wahltag bekannt gegeben, ebensowerden sie im nächsten Ge meindebrief(Ausgabe November/De zem ber 2013) veröffentlicht.– 11 –Wie arbeitert ein Gemeindekirchenrat?Der GKR ist die geistliche Leitung einerGemeinde, auch wenn er im Alltag mehrwie ein Verwaltungsorgan erscheint.Die Mitglieder können sich, ihren Bega -bungen und Fähigkeiten entsprechend, inAusschüssen einbringen, die die monat -liche Haupt sitzung in bestimmten Teil be -reichen, z. B. Finanzen, Bau, Liegen schaf -ten, vorbereiten und entlasten.Sie halten den persönlichen Kontakt zuden Gemeindegliedern und kümmern sichin besonderem Maße um deren Anliegen,Sorgen und Freuden.Eine der größten Herausforderungender kommenden Jahre ist der Umgang mitzu rückgehenden Kirchensteuermitteln.Die s zwingt zur Besinnung auf das We -sent liche, eröffnet aber auch die Chanceder inhaltlichen Konzentration und Pro -filierung. Gemeinden weiten ihren Blicküber die Ge meindegrenzen hinweg in dieRegion und prüfen gemeinsam mit Nach -bar gemeinden, was mit den verbleibendenKräften und Kompetenzen haupt- undehren amtlich geleistet werden kann.Der Heilige Geist erbaut undleitet die Gemeinde durchvielfältige Gaben und Dienste.(Grundordnung der <strong>Evangelische</strong>n KircheBerlin-Brandenburg-Schlesische Ober lausitz)

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