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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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84 | 3. 1870 bis 1918gestorben (17 Barmherzige Schwestern, 1 Dominikanerin, 1 weltliche Lehrerin). Von den 67, die nochlebten, unterrichteten 35 in <strong>Vorarlberg</strong> (11 Barmherzige Schwestern, 3 Dominikanerinnen, 21 weltlicheLehrerinnen) und 24 in anderen Ländern (22 Barmherzige Schwestern, 1 Englisches Fräulein,1 weltliche Lehrerin). – Dem „Import“ an Lehrerinnen nach <strong>Vorarlberg</strong> stand also auch ein „Export“an Lehrschwestern gegenüber. – Bei 6 <strong>Vorarlberg</strong>er Absolventinnen, sämtliche „Fräulein“, ist „außerDienst“ (2) oder kein Beruf (4) angegeben; 395 tatsächlich unterrichteten aber zwei von ihnen, eine warPatientin in der Landesirrenanstalt Valduna. Die Drop-out-Rate durch Heirat lag demnach jedenfallsunter 5 Prozent, sofern überhaupt eine dieser Zamserinnen geheiratet hatte.Ohne Reifeprüfung unterrichteten in <strong>Vorarlberg</strong> Lehrerinnen, die im Ausland eine ähnliche Ausbildunggenossen hatten und zur Lehrbefähigungsprüfung zugelassen wurden, zu der Junglehrerinnen allgemeinerst nach zwei Jahren Schuldienst antreten konnten. Aushilfslehrerinnen (und -lehrer) verfügtenregelmäßig weder über eine Reifeprüfung noch über eine Lehrbefähigung. 62 Prozent der Lehrerinnenvon 1923 hatten die Lehrbefähigungsprüfung in Innsbruck bestanden, 11 Prozent in Bozen, 3 Prozentin Eger oder Wien, 13 Prozent in Bregenz (bis 1888, nach 1918); 11 Prozent waren (noch) ohne Lehrbefähigung.3963.11. Ab 1900 Zunahme der Ehebeschränkungen in ÖsterreichAuf einer internationalen Lehrerinnenversammlung in Berlin wurde 1904 Österreich als einer derStaaten genannt, in denen die verheiratete Volksschullehrerin „durchaus nicht selten“ sei. 397 DieseEinschätzung dürfte der damals aktuellen niederösterreichischen Zölibatsdiskussion zuzuschreibensein. 398Tatsächlich war die Ehefreiheit für Lehrerinnen in den Ländern der österreichischen Reichshälfte dieAusnahme, durchgehend sollte sie nur in Dalmatien gelten (vgl. Tab. 16). 399 8 der 17 Länder verhängtenmit der gesetzlichen Regelung zu Beginn der 1870er-Jahre umgehend ein striktes Eheverbot.Oberösterreich, Istrien und die Steiermark hoben es allerdings in einer ersten Phase des Lehrermangelswieder auf oder milderten es zum Ehekonsens (Bewilligungspflicht).Faktisch orientierte sich die Einstellung von Frauen im Schuldienst aber überall am Bedarf. In Zeitendes Lehrermangels wurden sie gerne genommen. In Zeiten des Lehrstellenmangels wurden Lehrerin-395LBA Zams 1890–1915, S. 45–62.396Lehrerschematismus 1923.397Elisabeth Schneider, Vorsitzende des Landesvereins Preußischer Volksschullehrerinnen, bei der Begrüßung, in:Internationale Lehrerinnenversammlung, S. 8. Ähnlich Lischnewska, Lehrerin 1905, S. 12.398Im Nachtrag zum Versammlungsbericht wird über Proteste gegen die Einführung eines gesetzlichen Eheverbotsin Österreich berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich nur um Niederösterreich handelte (InternationaleLehrerinnenversammlung, S. 79–80). In der Diskussion sprachen sich Fräulein Henriette Hontschik aus „Brünn,Oesterreich“ und die bekannte Frauenrechtlerin Frau Marie Lang aus „Oestereich“ gegen den Zölibat aus, ohneauf die Rechtslage in Österreich einzugehen (Internationale Lehrerinnenversammlung, S. 70).399Einen sehr guten Überblick über die normative Entwicklung bietet Kronreif, Frauenemanzipation, S. 168–181.

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