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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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3. 1870 bis 1918 | 47heit rang sich zur vorgeschlagenen Erhöhung der Gehälter durch, setzte sie allerdings auch für dieFrauen in fi xen Beträgen fest, womit ihnen je nach Gemeindeklasse 75 bis 83 Prozent der männlichenEntlohnung zugestanden wurde (400:300, 500:400, 600:500, 750:600 Gulden). Die freie Wohnungwurde allen defi nitiven Lehrpersonen zugestanden, der alternative Wohnungsbeitrag – zum Nachteilder Lehrerinnen – prozentuell am Grundgehalt bemessen. Für Bürgerschullehrer setzte der Landtagein Mindestgehalt von 800 Gulden jährlich fest, wobei er für Bürgerschullehrerinnen keine oder keinebesondere Regelung traf. 202 Das Land übernahm zur Entlastung der Gemeinden ein Viertel der Grundgehälter,ausgenommen bei den bestehenden Bürgerschulen. 203 Diese Regelungen galten nur noch für„weltliche“ Lehrpersonen.Für Lehrpersonen, die einem Orden oder einer Kongregation angehörten, wurden Sonderregelungengetroffen. Sofern Gemeinden ihnen mit Gemeindevertretungsbeschluss den Unterricht an Schulenoder Klassen übertrugen, stand das Ernennungsrecht ab 1899 diesen Gemeinden zu. 204 Gleichzeitigwurde gesetzlich eine Jahresremuneration garantiert, die sich an der untersten Gemeindeklasseorientierte. 205 Sofern sie nicht schon sonst über eine freie Wohnung verfügten, war ihnen Wohnungund Holz beizustellen. Auf Zulagen hatten die Schwestern keinen Anspruch. 206 Sie wurden nun ausdrücklichvon der Bezahlung der Pensionsbeiträge ausgenommen, wenn sie beim Dienstantritt auf diePensionsberechtigung verzichteten. 207 Der hohe Schwesternanteil führte im statistischen Vergleich zuden extrem niedrigen Durchschnittseinkommen der <strong>Vorarlberg</strong>er Lehrerinnen.Hatte eine männliche Lehrperson an den öffentlichen Volksschulen <strong>Vorarlberg</strong>s 1880 samt Naturalbezügendurchschnittlich 722 Kronen verdient, waren es 1900 1.332 Kronen. Trotz dieser erheblichenSteigerung fand sich der <strong>Vorarlberg</strong>er Lehrer im Österreichvergleich immer noch im unteren Viertelder Lehrereinkommen wieder; der Durchschnitt lag bei 1.639 Kronen. Statistisch weit größer war dieSteigerung bei den weiblichen Lehrpersonen, wo sich die Zunahme weltlicher und damit besser bezahlterLehrerinnen abzeichnete. Samt Naturalbezügen, die bei den Schwestern verhältnismäßig hochwaren, verdiente eine Lehrerin 1880 durchschnittlich 53 Kronen, 1900 765 Kronen; der österreichischeLGBl. Nr. 46/1899, 47/1899, 48/1899. Zur Entwicklung in Tirol vgl. Haselwanter, Volks- und Bürgerschulwesen,S. 41–120.202Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen,LGBl. Nr. 48/1899, §§ 23, 24, 34, 35. Zur Frage der Lehrergehälter und Schulgesetzgebung vgl. auch Schneider,Martin Thurnher, S. 105–106, 109 u. 120; Schneider, Adolf Rhomberg, S. 125 u. 135, jeweils ohne ein Wort zum<strong>Lehrerinnenzölibat</strong>.203Gesetz betreffend die Errichtung, die Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen,LGBl. Nr. 47/1899, § 47.204LGBl. Nr. 48/1899, § 6; LGBl. Nr. 44/1908, § 6. In Bayern konnten offenbar die Gemeinden mit den Orden dieEntlohnung der Lehrschwestern sogar in freier Übereinkunft festlegen (Beilner, Emanzipation, S. 111).205LGBl. Nr. 48/1899, § 23: 300 Gulden für Frauen, 400 Gulden für Männer; LGBl. Nr. 44/1908, § 23: 600 Kronenfür provisorisch, 800 Kronen für defi nitiv Angestellte.206LGBl. Nr. 48/1899, § 23.207Ebenda, § 74; LGBl. Nr. 44/1908, § 74.

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