13.07.2015 Aufrufe

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. 1870 bis 1918 | 43Die Verträge, die die Mutterhäuser mit den Gemeinden schlossen, dürften recht einheitlich gewesensein: 30 bis 36 Gulden Jahreslohn pro Schwester bei freier Kost und Logis, 176 wofür Altach 100Gulden in Anschlag brachte. 177 Entsprechend berappten einzelne Gemeinden für eine Schwester biszu 288 Gulden; Dornbirn sogar einen normalen Lohn. In Dornbirn, Feldkirch und Bludenz, Gemeindender Gehaltsklasse I., kam eine Lehrerin mit Zulagen auf 400 bis 480 Gulden. Den Gemeinden der II.und III. Gehaltsklasse kostete eine Schwester einheitlich ungefähr so viel, wie ihr als Unterlehrerinan Mindestlohn zugestanden hätte. Hinzu kam aber noch ein weiterer Kostenvorteil: Die Orden undKongregationen verzichteten regelmäßig auf Pensionsansprüche. 178Tabelle 4: Öffentliche Volksschulen in <strong>Vorarlberg</strong> nach Klassenzahl 1871 bis 19631871 1900 1936 1963absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %1 Klasse 135 66,2 111 60,3 91 47,7 68 34,72 Klassen 48 23,5 48 26,1 44 23,0 32 16,33 Klassen 12 5,9 10 5,4 23 12,0 28 14,34 Klassen 8 3,9 4 2,2 14 7,3 14 7,25 Klassen 1 0,5 6 3,3 7 3,7 12 6,16 Klassen 4 2,2 9 4,7 10 5,17 Klassen 1 0,5 3 1,6 3 1,58 und mehr Klassen 29 14,8Schulen 204 184 191 196Quellen: Schulstatistik 1870/71, S. V; Schulstatistik 1900, S. XIX; Lehrerschematismus 1936, S. 165; Lehrerschematismus1963, S. 136; eigene Berechnungen.Die Geschlechtertrennung blieb noch Jahrzehnte eine gesetzliche Zielbestimmung, aus finanziellenund organisatorischen Gründen aber konnte oder wollte man die Koedukation nicht beseitigen. 179 Wirmüssen bedenken, dass von den öffentlichen Volksschulen <strong>Vorarlberg</strong>s 1871 allein zwei Drittel und1963 immer noch ein Drittel einklassig geführt wurden (vgl. Tab. 4). In den zwei- und mehrklassigenSchulen gab es verschiedene Modelle. Schulen mittlerer Größe waren häufig in Form einer gemischtenUnterklasse und je einer Knaben- und Mädchenoberklasse organisiert, wobei Schwestern dieUnterklasse und die Mädchenoberklasse unterrichteten.176Vgl. die Bestimmung im Vertrag der Gemeinde Hard mit Mutterhaus Zams 1875, in: Rapp, Generalvikariat3, S. 174: „Als Jahreslohn vergütet die Gemeinde laut gepfl ogenem Uebereinkommen jeder Pfl ege- und jederLehrschwester einen Betrag von 35 fl ., welcher Gesamtbetrag (für 8 Schwestern) an die Oberin dieser Filiale zuverabfolgen kommt. Außerdem haben die Schwestern in der Anstalt freie Wohnung und Unterhalt nach ordensgemäßemGebrauche, nebst etwas Wein. Im Weitern entsendet die Oberin des Mutterhauses Zams bis zumBeginne des Schuljahres 1875/76 noch drei Barmh. Schwestern als geprüfte Lehrerinnen.“177Giesinger, Altach S. 93 (im Jahr 1888).178N. N., Barmherzige Schwestern Zams, hier 11.11.1925, S. 6.179Mit der Schulorganisationsgesetz-Novelle 1975 wurde an den öffentlichen Schulen die Koedukation zur Pfl ichtgemacht. Vgl. Mikula, Koedukationsdebatte, S. 235–260.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!