13.07.2015 Aufrufe

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

werthe Konformität zu wahren.“ 135 Das Abgeordnetenhaus des Reichsrats war in den Beratungen aufdiese Fragen nicht eingegangen, sehen wir von einem konservativen Tiroler Abgeordneten ab, der beiGehaltsberechnungen davon ausging, dass Lehrerinnen auch verheiratet sein können. 136 Das liberaleMinisterium empfahl den Landtagen dagegen einheitlich die Normierung eines Heiratsverbots.Der katholisch-konservativ dominierte Tiroler Landtag sollte sich erst 1892 bereitfinden, die Schulreformmit Landesgesetzen umzusetzen. 137 Den <strong>Vorarlberg</strong>er Landtag beherrschten zunächst die Liberalen,die sich mit Elan daranmachten, die Grundsatzgesetzgebung des Reichsrats auszuführen. 138 1868verabschiedete der Landtag ein Schulaufsichtsgesetz, 139 1869 folgten zur Umsetzung des Reichsvolksschulgesetzesein Gesetz zur Regelung der Errichtung, der Erhaltung und des Besuches der öffentlichenVolksschulen („Schulerhaltungsgesetz“) 140 sowie ein Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnissedes Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen des Landes <strong>Vorarlberg</strong> („Lehrergesetz“). 141Drei Tage lang behandelte der Landtag allein die Regelung der Rechtsverhältnisse, die Lehrerinnenkamen dabei nur bei der Frage der Gehälter und Pensionen zur Sprache. Die Regierungsvorlage sahfür Lehrer abgestuft in Gemeindeklassen Mindestgehälter von jährlich 300, 400 oder 600 Gulden vor,für Unterlehrer jeweils 60 Prozent davon, für das weibliche Lehrpersonal wiederum nur 80 Prozent desGehalts eines Lehrers oder Unterlehrers. Den Schulleitern stand zudem eine Dienstwohnung zu. Diefi xe Remuneration für Zeichenlehrer, Arbeitslehrerinnen usw. hatte die Bezirksschulbehörde festzulegen.Zu ihren allfälligen Ruhegenüssen hatten die Lehrerinnen und Lehrer im engeren Sinn Beiträgezu leisten.Pensionen waren Abgeordneten, die nicht im öffentlichen Dienst standen, ein Dorn im Auge. „DasWort Pension hat überhaupt in unserem Lande einen schlechten Klang,“ gab einer zu bedenken, „und3. 1870 bis 1918 | 35135ÖSTA/AVA: Inneres MdI Präsidium A 1061: Vortrag Minister des Innern, 05.08.1869 (maschinenschriftlicheAbschrift). Abweichend mussten u. a. in § 37 für Krain, Bukowina und <strong>Vorarlberg</strong> „Bestimmungen über den Entfalldes bloss gesetzlichen Schulpatronates und der Verpfl ichtung der ehemaligen Obrigkeiten zur Schulbeheizungaufgenommen werden, weil in diesen Ländern die Gesetze über das Schulpatronat und die Kostenbeteiligung fürSchullokalitäten bisher nicht zu Stande gekommen sind.“ Nur für das „Land Triest“ behielt sich der Minister einenseparaten Entwurf vor. – In die mit Steindruck vervielfältigten Entwürfe wurde jeweils mit Tinte das betreffendeLand eingefügt (VLA: LA 825/1868). Zum Ziel der Konformität vgl. Regierungsvertreter in StenSib 2. VLT 3. Se1869, 7. Sitzung 20.10.1869, S. 121–123.136P. Dr. Albert Jäger OSB in StenProt AH 4. Se, 191. Sitzung 23.04.1869, S. 5786.137Gesetz betr. die öffentlichen Volksschulen, LGBl. Nr. 8/1892, § 54; LGBl. Nr. 52/1910, §§ 1, 18, 51. Vgl. Schober,Tiroler Landtag, S. 240–253; Girardi, Volksschulgeschichte, S. 110–185.138Vgl. Oberkofler, <strong>Vorarlberg</strong>s Weg, S. 23–106.139LGBl. Nr. 14/1869. Vgl. StenSib 2. VLT 2. Se 1868, Blg d S. 19–27 u. Blg v S. 73–79, 13. Sitzung 23.09.1868, S.192–221, 14. Sitzung 24.09.1868, S. 224–235, 15. Sitzung, S. 244; VLA: LA 1868/825.140LGBl. Nr. 14/1870. Vgl. StenSib 2. VLT 3. Se 1869, Blg e S. 33–43 u. Blg n S. 103–106 [105–108], 7. Sitzung20.10.1869, S. 121–144, 8. Sitzung 21.10.1869, S. 145–187, 9. Sitzung 22.10.1869, S. 189–233, 10. Sitzung23.10.1869, S. 235–256, 11. Sitzung 26.10.1869, S. 310; VLA: LA 825/1868.141LGBl. Nr. 15/1870. Vgl. StenSib 2. VLT 3. Se 1869, Blg d S. 17–31 u. Blg S. 103–106 [105–108], 10. Sitzung23.10.1869, S. 256–266, 11. Sitzung 26.10.1869, S. 268–308, 12. Sitzung 28.10.1869, S. 326–341, 14. Sitzung29.10.1869, S. 372; VLA: LA 825/1868.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!