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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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178 | 6. Nach 1945Bundesstaaten, wie in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz, weitestgehend in dieRegelungskompetenz der Länder fi el und fällt.Besonders restriktiv erwies sich der Kanton Solothurn, der in seinem Schulgesetz noch bis 1969 die„Nichtwiederwählbarkeit“ verheirateter Lehrerinnen beibehielt, diese aber gleichzeitig in ständigwachsender Zahl provisorisch anstellte, um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. 948 1977,in einer Phase einer Lehrerarbeitslosigkeit, forderte die Schweizer Erziehungsdirektorenkonferenzdie Lehrerverbände auf, an die Lehrerschaft zu appellieren, dass Doppelverdiener ohne feste Anstellungfreiwillig vom Schuldienst zurücktreten sollen. Das solothurnische Erziehungs-Departement kam1984 in einem Bericht zur Bedarfsplanung zum Schluss, dass ein generelles Verbot der Anstellungvon Lehrerehepaaren nicht „tunlich“ sei, die Wahlbehörden dem Problem aber Beachtung schenkensollten. „Damit war klar, dass auch in Zukunft verheiratete Lehrerinnen – trotz des seit 1981 in derBundesverfassung verankerten Gleichstellungsartikels – weiterhin damit rechnen mussten, je nachStellenmarktlage als ‚Manövriermasse’ zur Steuerung des Bedarfes an Primarlehrkräften missbrauchtzu werden.“ 9496.6.4. Lehrschwestern als AuslaufmodellTabelle 20: Mitglieder ausgesuchter Frauenorden und -kongregationen in <strong>Vorarlberg</strong> 1840 bis 19931840 1870 1900 1935 1949 1972 1993Dominikanerinnen 67 96 160 287 154 138 70Barmherzige Schwestern 6 72 323 394 316 201 64Mutterhaus Innsbruck 69 259 260 216 138 34Mutterhaus Zams 3 64 134 100 63 30Frauen vom heiligsten Herzen Jesu 86 78 65 49 46 21Kreuzschwestern 63 179 127 162 70Don-Bosco-Schwestern 7 11 22Quellen: Diözesanschematismus Brixen 1840, 1870, 1900; Administraturschematismus Innsbruck-Feldkirch 1935,1949; Diözesanschematismus Feldkirch 1972, 1993; eigene Berechnungen.Bereits vor 1938 hatten zumindest die Barmherzigen Schwestern bereits unter einem Nachwuchsmangelbei den Lehrschwestern gelitten. Die Unterdrückung durch die nationalsozialistische Gewaltherrschafthatte den katholischen Orden und Kongregationen zusätzlich zugesetzt; sie hatten keineneuen Mitglieder mehr aufnehmen dürfen. Auch wenn sich nach 1945 zunächst wieder zahlreiche jungeMenschen den Gemeinschaften anschlossen, „ließen sich viele Lücken nicht mehr schließen,“ 950ließen sich die großen Filialnetze, die während der Hochblüte von ungefähr 1850 bis 1920 auf- undausgebaut worden waren, auf Dauer nicht mehr aufrechterhalten. Die Gemeinschaften überalterten,948Hodel, Kinder, S. 734–737.949Ebenda, S. 736–737.950150 Jahre Kongregation, S. 21.

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