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Ulrich Nachbaur, Lehrerinnenzölibat - Vorarlberg

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18 | 2. 1774 bis 1869richtet. 44 Als die staatliche Schulaufsicht 1785 den Zustand der Schulen erhob, mussten die meistenGemeinden die Frage nach einer eigenen Lehrerin für die Mädchen verneinen. 45Aufschluss bezüglich Schulplanung gibt eine Übersicht über den Stand und die Finanzierung derdeutschen Schulen im Verwaltungsgebiet der Landesstelle in Innsbruck im Jahr 1786. 46 Wenn in derTabelle 1 der Kreis „<strong>Vorarlberg</strong>, Feldkirch und Bludenz“ angeführt wird, ist unter „<strong>Vorarlberg</strong>“ derSprengel des Oberamtes Bregenz mit seinen Herrschaften Bregenz, Hohenegg und Hohenems zu verstehen,das im selben Jahr in „Personalunion“ zum Kreisamt für <strong>Vorarlberg</strong> bestimmt wurde, demnun in Verwaltungsangelegenheiten die Vogteiämter Feldkirch und Bludenz nachgeordnet waren. 47Dieser Verwaltungskreis umfasste noch fünf Gerichte im Allgäu, die 1814 bei Bayern bleiben sollten,dagegen noch nicht die Enklaven Blumenegg und St. Gerold. Für ihn standen 126 Schulen zu Buche,davon vier Mädchenschulen. Der Frauenanteil bei den Lehrpersonen betrug in den Herrschaften vordem Arlberg gerade 3 Prozent; nur im Kreis Oberinntal war er noch geringer, während insgesamt anden Schulen 11 Prozent, im südlichsten Kreis an den Welschen Konfinen sogar über ein Viertel Frauenunterrichteten.Bei den sechs aufgelisteten <strong>Vorarlberg</strong>er Lehrerinnen dürfte es sich um Klosterschwestern gehandelthaben. In einer unvollständigen Aufstellung für 1785 sind jedenfalls nur Ordensfrauen angeführt,darunter eine Hirschtalerin, die in Kennelbach Mädchen und Knaben gemeinsam unterrichtete; vielleichtwar das auch bei einer Altenstädterin der Fall. 48 Grundsätzlich waren Lehrerinnen nur für reineMädchenklassen vorgesehen. Nachdem für die Herrschaften vor dem Arlberg keine weiteren Mädchenschulengeplant waren, bestand auf absehbare Zeit über die drei Klosterschulen hinaus keinnennenswerter Bedarf an ordentlichen Lehrerinnen.Mädchen konnten von Männern ebenso unterrichtet werden, die auch bei einer Fixbesoldung nichtan einer Geschlechtertrennung interessiert sein konnten, sofern die Mädchen nicht von ihren eigenenFrauen unterrichtet wurden. Im seinem Regulativ für das deutsche Schulwesen setzte das Guberniumfür Tirol und <strong>Vorarlberg</strong> 1787 allgemeine Mindestgehälter für Schulmeister und Gehilfen fest; für ab-44VLA: VA Feldkirch (Sch. 26) I.7 (1792/93), I.8 (1792), I.11 (Schulfassion 1783; Arbeitslehrerin 1790). – Zu Bregenz:Anm. 35; Burmeister, Frau, S. 120–121.45Hölzl, <strong>Vorarlberg</strong>, S. 123. Im Auszug aus den einzelnen Schulfassionen, die Sebastian Hölzl ebenda, S. 125–129,bietet, sind nur Lehrerinnen für Altenstadt (2 Dominikanerinnen) und Kennelbach (1 Dominikanerin) verzeichnet.Die Fassionen dürften allerdings nicht vollständig überliefert sein, zumindest fehlt bei Hölzl Bregenz. – Ein ausgefüllterFragebogen 1785 liegt ein in VLA: GdA Lauterach Akten Nr. 12. Formulare für den Zustandsbericht derSchulen fi nden sich u. a. in VLA: Patente 1772/8/11, 1780, 1783.46TLA: Gubernium: Schule 1786/18974: Summarischer Extract ueber den dermaligen Stand, Fond und künftigeBekostung der deutschen Schulen, auch über den aus dem Bruderschaftsvermögen zu erhohlenden Abgang inden sechs Kreisen der gefürsteten Grafschaft Tyrol. Anno 1786 formirt.47Zur Verwaltungsorganisation vor 1806/08 zuletzt: <strong>Nachbaur</strong>, Bayerische Reformen, S. 379–383; <strong>Nachbaur</strong>,Kanzleisiegel.48Hölzl, <strong>Vorarlberg</strong>, S. 126, gibt unter Schulort „Altenstadt (Gisingen/Levis)“ an: einen Lehrer und zwei Dominikanerinnensowie die Anmerkung zur Schule „zwei Schulen“. In Gisingen wurde bereits Schule gehalten, in Leviswohl eher nicht.

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